Vielleicht sollte man bei Videkonferenzen das Pferd andersherum aufsatteln. Macht den Betrieb von Videokonferenzlösungen als einen Teil des Telekommunikationsgesetzes. Da gelten schärfere Regeln als beim Datenschutz. Es dürfen Unternehmen den Service nur anbieten, wenn sie das Gesetz befolgen. Damit wäre aus meiner Sicht das Thema gegessen.
Wir diskutieren dieses Thema im Unternehmen auch regelmäßig, nutzen zum Glück noch SfB on Prem, können uns zum Glück noch gegen das Management durchsetzen und sind noch nicht in die Cloud abgewandert. Am Ende ist es aber eine kaufmännische Entscheidung des Unternehmens: Risiko wird bewertet (Welche Strafe müsste ich zahlen) vs. onPrem Lösung einsetzen wo ich keinen prof. Support bekomme und ich selbst MA anstellen muss die das für mich betreiben. Bei all den Produkten die wir einsetzen müsste die IT-Abteilung dann 3 mal so groß sein. Ergo Entscheidung pro Risiko.
Entscheidend ist ja auch, für welche Prozesse ich die Produkte einsetze: Sprich welche Daten werden darüber kommuniziert. Es wird nur schwierig, wenn ich Daten kommuniziere die besonders Schützenswert sind. Und was viele vergessen die DSGVO ist in ganz vielen Punkten so schwammig formuliert, das man hier wirklich die höchstrichterliche Rechtssprechung abwarten muss.
Als Beispiel gerne Art 32 Abs. 1 DSGVO:
"Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten...."
Wer bestimmt denn bitte was ein angemessenes Schutzniveau ist? Hier ist aus Unternehmenssicht das Zauberwort Implementierungskosten! Denn es gilt auch der Grundsatz, dass die Kosten zur Umsetzung des Datenschutzes Verhältnismäßig zu sein haben. Viele Anforderungen lassen sich nicht umsetzen weil das Unternehmen sonst Pleite geht.
Ich denke die Grundlagen der DSGVO sind für uns als Menschen wichtig. Die Auslegung hierbei ist oft das Kanonen auf Spatzen Prinzip. Komischerweise sind es meist die Menschen die alles umsonst haben wollen dann auch die die am meisten die Regeln einfordern wenn es ihnen passt. Ich arbeite in der Entsorgungsbranche. Unsere IT-Kosten sind durch Umsetzung der Anforderungen erheblich gestiegen. Aber jetzt kommt das lustige: Einige der Regeln werden durch die Gesetze des Umweltschutzes, Entsorgung, Wirtschaftskreislaufsgesetz, Sonderabfalls und Aufbewahrungspflichten all dieser und einiger Finanzgesetzte ausgehebelt. Die Kosten zur Prüfung was denn höherwertiger ist und einzuhalten ist, sind nochmal dazuzurechnen. Im großen und ganzen ist die DSGVO eine wirklich gute Idee in der Auslegung aber eines der größten Probleme der heutigen Zeit mit den technischen Möglichkeiten.
Wir diskutieren dieses Thema im Unternehmen auch regelmäßig, nutzen zum Glück noch SfB on Prem, können uns zum Glück noch gegen das Management durchsetzen und sind noch nicht in die Cloud abgewandert. Am Ende ist es aber eine kaufmännische Entscheidung des Unternehmens: Risiko wird bewertet (Welche Strafe müsste ich zahlen) vs. onPrem Lösung einsetzen wo ich keinen prof. Support bekomme und ich selbst MA anstellen muss die das für mich betreiben. Bei all den Produkten die wir einsetzen müsste die IT-Abteilung dann 3 mal so groß sein. Ergo Entscheidung pro Risiko.
Entscheidend ist ja auch, für welche Prozesse ich die Produkte einsetze: Sprich welche Daten werden darüber kommuniziert. Es wird nur schwierig, wenn ich Daten kommuniziere die besonders Schützenswert sind. Und was viele vergessen die DSGVO ist in ganz vielen Punkten so schwammig formuliert, das man hier wirklich die höchstrichterliche Rechtssprechung abwarten muss.
Als Beispiel gerne Art 32 Abs. 1 DSGVO:
"Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten...."
Wer bestimmt denn bitte was ein angemessenes Schutzniveau ist? Hier ist aus Unternehmenssicht das Zauberwort Implementierungskosten! Denn es gilt auch der Grundsatz, dass die Kosten zur Umsetzung des Datenschutzes Verhältnismäßig zu sein haben. Viele Anforderungen lassen sich nicht umsetzen weil das Unternehmen sonst Pleite geht.
Ich denke die Grundlagen der DSGVO sind für uns als Menschen wichtig. Die Auslegung hierbei ist oft das Kanonen auf Spatzen Prinzip. Komischerweise sind es meist die Menschen die alles umsonst haben wollen dann auch die die am meisten die Regeln einfordern wenn es ihnen passt. Ich arbeite in der Entsorgungsbranche. Unsere IT-Kosten sind durch Umsetzung der Anforderungen erheblich gestiegen. Aber jetzt kommt das lustige: Einige der Regeln werden durch die Gesetze des Umweltschutzes, Entsorgung, Wirtschaftskreislaufsgesetz, Sonderabfalls und Aufbewahrungspflichten all dieser und einiger Finanzgesetzte ausgehebelt. Die Kosten zur Prüfung was denn höherwertiger ist und einzuhalten ist, sind nochmal dazuzurechnen. Im großen und ganzen ist die DSGVO eine wirklich gute Idee in der Auslegung aber eines der größten Probleme der heutigen Zeit mit den technischen Möglichkeiten.