|SoulReaver|
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2011
- Beiträge
- 11.074
Walking Dead frei auf RTL 2 und hier bei dem Game Beschneiden. Lachhaft....
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Für die Indizierung kann aber der Hersteller nichts. Man würde meiner Meinung nach den Falschen bestrafen.Rollensatz schrieb:Immer die gleiche Leier mit den "Kürzungen". Ab 18 darf ich alles was im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist machen - aber bloß nicht ein Computerspiel so spielen wie es der Hersteller vorsieht. Klar die Kürzungen sind einigermaßen vernachlässigbar, klaut aber einfach Immersion und aus Prinzip kommt mir die D Version schon nicht ins Haus.
Naja Marcel55 hat schon recht wenn man bedenkt dass ein Großteil der Belegschaft in der Prüfstelle, ebenso wie die meisten Spieler die durch die USK geschützt werden sollen, täglich für blutiges Leid und Tötungen verantwortlich sind. Und das real bei echten, empfindsamen Lebewesen, nicht bei fiktiven Zombies in Videospielen.kicos018 schrieb:Aussagen wie diese bekräftigen meine Meinung, dass die USK hier komplett richtig entschieden hat.
What the fuck.
Das weiß ich nicht. Ich schreibe die Anbieter immer per E-Mail vorsichtshalber an wenn mich ein Spiel interessiert. Bis jetzt hatte ich nie Probleme wenn mir Gamesonly & Co bestätigt haben das es 100% Uncut ist und aktivierbar. Die wissen das meistens ganz genau ob es in DE aktivierbar ist oder nicht und auf welchem Launcher. Zumindest wenn in der Beschreibung Uncut steht ist es auch Uncut. Wenn es in DE Probleme geben sollte, steht oder stand es eigentlich immer mit in der Beschreibung dabei.CloudConnected schrieb:Für die Version brauch man doch trotzdem Epic Games Store Account oder nicht?
Tut es doch überhaupt nicht, sonst wäre es ja indiziert. "Es sind ja keine Menschen, sondern Zombies" ist demnach aber einfach kein Argument, denn es spielt am Ende durchaus eine Rolle das sie "menschenähnliche Wesen" sind.Moep89 schrieb:Und? Wieso sollte der greifen? Erläutere mal. Besonders wo die Verherrlichung oder Verharmlosung liegt im Vergleich zur Möglichkeit dasselbe bei „lebenden“ Zombies zu tun. Ich bin gespannt.
Stellen tote Zombies eine Gefahr für dich dar? Das es bei lebendigen "erlaubt" ist, liegt daran, dass du von den Zombies angegriffen wirst und dich verteidigen musst. Das ist einfach Teil des Gamedesigns, Einschränkungen würden da vermutlich zu sehr ins Spiel eingreifen.3faltigkeit schrieb:Okay, wieder was gelernt. Etwas lebendigem gewaltvoll was abtrennen ist okay. Etwas totem nicht. Logisch 🙃
So geht Jugendschutz. Ach halt ist ja bei ab 18...
Das stimmt, DL1 haben wir sogar damals oft im Koop gespielt, kann ich mich noch gut erinnern!Blood011 schrieb:Bezweifel ich mal,teil 1 war auch nur unterster durchschnitt und DL1 war da schon um welten besser...
Ich hoffe nicht, daß die Zensur auf dem §168 StGB beruht. Denn das wäre echt merkwürdig.[wege]mini schrieb:Man kann auch einfach die Version aus Österreich kaufen. Da wird das Verstümmeln von toten Fantasiemonstern nicht vom Gesetz über die Störung der Totenruhe "verboten".
Nein, aber zu empfehlen Du hast doch schon den ersten teil, spiel den halt malSerandi schrieb:Ist es zu emofhelen??
Damit bestrafst Du ja dann die Entwickler und nicht die Hohlköpfe die so etwas fabrizieren.C4rp3di3m schrieb:Dann gibt es das eben von Codex oder Fairlight mit Uncutpatch für lau, PUNKT
Ja, hat man vor einiger Zeit angepasst damit man auch bloß alles erwischt. Ist aber gar nicht der Punkt. Selbst wenn es Menschen wären, wäre das völlig egal und hat den Staat nicht zu interessieren. Es ist ein Spiel und nicht unter 18 zu erwerben.kicos018 schrieb:denn es spielt am Ende durchaus eine Rolle das sie "menschenähnliche Wesen" sind.
Bei Zombies weiß man nie. Und außerdem gibts Achievements.kicos018 schrieb:Aber ist es notwendig bei einem toten Gegner nochmal was abzuschneiden? Niemand hat etwas davon.