Einzig in Deutschland gilt seit einem
BGH-Urteil aus dem Jahr 2000 für separat verkaufte OEM-Lizenzen diese konkrete Bindung an die Hardware nicht mehr. Weshalb diese in Deutschland auch sehr beliebt sind, da sie dieselben Rechte in Bezug auf Hardware-Bindung wie die Retails besitzt und dennoch zu einem wesentlich günstigeren Preis und vergleichsweise entbehrlichen Einschränkungen (fehlender Support) verkauft wird. Diese Rechtslage wird sich auch mit Einführung von Windows 10 nicht ändern.
Anders verhält es sich bei vorinstallierten OEM-Version bei Fertig-PCs, Laptops oder Tablet:
Hier hat MS zusammen mit den Herstellern der oben genannten Geräte auf das Urteil von 2000 reagiert und hat den Product-Key der vorinstallierten OEM im verbauten Mainboard vom Hersteller hinterlegen lassen. Somit ist auch in Deutschland eine Bindung an dieses Gerät legitim und eine Übertragung auf ein Nachfolgegerät rechtlich ausgeschlossen. Microsoft hat aber verlautbaren lassen, ein hohes Maß an Kulanz beim Wechseln der Hardware (Mainboard) im Zusammenhang mit dem Upgrade auf Windows 10 walten lassen zu wollen.
@Higgs Boson:
Retail = Vollversion = nicht hardwaregebunden (explizit Mainboard)
separat gekaufte OEM = OEM = in Deutsch nicht hardwargebunden (Mainboard)
vorinstallierte OEM = OEM = hardwaregebunden sofern Produkt-key im Mainboard verankert ist.
...
Einzig bei vorinstallierten OEMs, wo der Produktkey im Mainboard fest hinterlegt worden ist, würde ein Wechsel des Mainboards die Gültigkeit der Lizenz enden lassen. Bei Windows 10 wil MS in solchen Fällen aber erstmal sehr kulant damit umgehen um den Umstieg keine Steine in den Weg zu legen.