franzerich schrieb:
Mich würde das interessieren.
Denn laut meinen Recherchen wird eine OEM-Lizenz seit Windows 8 nicht mehr an den einzigen Computer gebunden, auf dem es zuerst installiert wurde, sondern kann komplett legitim auf anderen Computern intsalliert werden - solange man die Aktivierung auf dem ursprünglichen Compute rückgängig macht (kann per Kommandozeile gemacht werden).
Diese Möglichkeit war früher (bei Windows 7) nur den Retail-Versionen vorbehalten, aber seit Windows 8 nicht mehr. Und ich würde mich wundern wenn sie bei Windows 10 wieder rückfällig geworden wären. Also was spricht dagegen eine billige OEM Lizenz zu kaufen?
Um dein Frage einfach zu beantworten...auch wenn es im letzten Abschnitt des hier dazugehörigen Artikels sogar nochmal einmal klar formuliert worden ist:
Die Unterscheidung zwischen OEM und Retail ist relativ simple:
Während man sich vor dem Kauf einer OEM-Lizenz entscheiden muss, ob man eine 32-bit oder 64-Bit Variante kauft, enthält die Retail-Version sowohl die 32- als auch die 64-Bit Variante. Man erhält also vorab beide Varianten und kann einer der beiden Varianten je nach Bedarf einzeln, aber nicht parallel nutzen. Darüber hinaus lässt sich das Upgrade auf Windows 10 nur von der ursprünglichen Architektur vornehmen. Besitzt man also eine 32-Bit OEM Version von Windows 7, 8 oder 8.1 so lässt sich diese eben nur auf ein Windows 10 OEM (32-bit) aktualisieren. Ein Wechsel von 32-bit auf 64-bit ist bei der OEM-Version also nicht möglich, bei einer Retail dagegen schon.
Zudem erwirbt man mit dem Kauf einer Retail-Lizenz, das weltweit gültige Recht, die installierte Windows-Version bei einem Rechnerwechsel weiter nutzen zu dürfen.
Im Bezug auf deine Ausführungen betreffend der OEM-Lizenz muss ich Dich leider ein klein wenig korrigieren:
Denn im Gegensatz zur Retail-Version sieht die Lizenz für OEMs eine weitere Nutzung der Lizenz auf einem Nachfolgegerät eigentlich gar nicht vor. Das gilt im Grunde für alle Windows-Versionen weltweit.
Einzig in Deutschland gilt seit einem
BGH-Urteil aus dem Jahr 2000 für separat verkaufte OEM-Lizenzen diese konkrete Bindung an die Hardware nicht mehr. Weshalb diese in Deutschland auch sehr beliebt sind, da sie dieselben Rechte in Bezug auf Hardware-Bindung wie die Retails besitzt und dennoch zu einem wesentlich günstigeren Preis und vergleichsweise entbehrlichen Einschränkungen (fehlender Support) verkauft wird. Diese Rechtslage wird sich auch mit Einführung von Windows 10 nicht ändern.
Anders verhält es sich bei vorinstallierten OEM-Version bei Fertig-PCs, Laptops oder Tablet:
Hier hat MS zusammen mit den Herstellern der oben genannten Geräte auf das Urteil von 2000 reagiert und hat den Product-Key der vorinstallierten OEM im verbauten Mainboard vom Hersteller hinterlegen lassen. Somit ist auch in Deutschland eine Bindung an dieses Gerät legitim und eine Übertragung auf ein Nachfolgegerät rechtlich ausgeschlossen. Microsoft hat aber verlautbaren lassen, ein hohes Maß an Kulanz beim Wechseln der Hardware (Mainboard) im Zusammenhang mit dem Upgrade auf Windows 10 walten lassen zu wollen.
Oli_O&O schrieb:
meine Meinung ist meine Meinung dafür gilt das Rechtsverständnis der Meinungsfreiheit...
Schöner Satz mit dem Du deine Meinung zum Rechtsverständnis offenbarst, aber scheinbar den Tatbestand der
Tatsachenbehauptung galant außen vor lässt
@Higgs Boson:
Retail = Vollversion = nicht hardwaregebunden (explizit Mainboard)
separat gekaufte OEM = OEM = in Deutsch nicht hardwargebunden (Mainboard)
vorinstallierte OEM = OEM = hardwaregebunden sofern Produkt-key im Mainboard verankert ist.
Rechnerwechsel
Bspw. Der Wechsel von einem alten Laptop zu einem neuen Laptop (=komplett neues Gerät)
Komponentenaustausch
Der Austausch von CPU, RAM, Grafikkarte oder sonstigen zusätzlichen Komponenten stellt überhaupt kein Problem dar....weder bei Retail noch bei OEM.
Mainboardwechsel (
Was für Microsoft einem Rechnerwechsel gleichkommt)
Bei Retail nicht von Bedeutung da hier jederzeit ein Tausch sämtlicher Komponenten möglich ist, ohne das die Lizenz ihre Gültigkeit verliert.
Bei einzeln verkauften OEMs in Deutschland auch nicht problematisch, da die Lizenz dann entweder per Internet oder eben telefonisch wieder aktiviert werden kann.
Einzig bei vorinstallierten OEMs, wo der Produktkey im Mainboard fest hinterlegt worden ist, würde ein Wechsel des Mainboards die Gültigkeit der Lizenz enden lassen. Bei Windows 10 wil MS in solchen Fällen aber erstmal sehr kulant damit umgehen um den Umstieg keine Steine in den Weg zu legen.