Der Artikel auf Computerbase ist ein Lehrbeispiel, wie bedenkliche Informationen von Spin-Doktoren verdreht und via eingebetteten Journalismus an die Bevölkerung gebracht wird.
Halten wir doch mal fest, was die Computerbase Redaktion wissentlich verschweigt, dass die Telekom als EMail Provider per Gesetzt verpflichtet ist eine Abhörstation für alle Mails bereit zu halten, derart, dass der Nachrichtendienst Daten abfragen kann, ohne dass die Telekom das merkt.
Und nun, anstatt in Open Source Software zu investieren und ein offenes, nachprüfbares, sicheres System mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung auf zu bauen, kauft die Telekom einen mit dem deutschen Nachrichtendienst verbundenen Laden und bastelt an einer "Deutschland" Lösung. Also eine Lösung, bei der BND, Verfassungschutz, NSA munter mitlesen.
Es stellt sich doch hier eher die Frage, ob die Bundesregierung als Mehrheitsaktionär hier die Telekom als BND-Abteilung installieren möchte.
Dieser Sicherheits-Zucker, ein bisschen werben mit "Verschlüsselung" die nicht offen liegt sondern obskur als Geschäftsgeheimnis im dunklen bleibt, mag eventuell für den einen oder anderen systemtreuen Bürger geeignet sein die Scheinheiligkeit von Sicherheit zu erwecken.
Bei Bürgern mit einem gewissen Grad an gesunden Misstrauen und Verstand dürfte die Maßnahme eher dazu führen, um die Telekom und ihre Nutzer einen großen Bogen zu machen.
Aus der Wikipedia als kleine Nachhilfe für die Computerbase Redaktion:
E-Mail-Provider in Deutschland sind (ab einer Zahl von 10000 Vertragskunden) verpflichtet, Technik zur E-Mail-Überwachung vorzuhalten, dies regelt seit 2005 die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) gemäß § 88 TKG.
Die Staatsanwaltschaft kann sich nach Einholen eines richterlichen Beschlusses die gesamte E-Mail-Kommunikation durch den Provider aushändigen lassen. ...
Gemäß § 111 und § 112 TKG hat ein Telekommunikationsanbieter in Deutschland nicht nur die Pflicht, die persönlichen Daten (Stammdaten) zu Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder anderen Anschlusskennungen zu speichern. Diese Daten muss er den Strafverfolgungsbehörden auch ohne richterlichen Beschluss im sogenannten „automatischen Auskunftsverfahren“ zur Verfügung stellen, ohne dass Anschlussinhaber oder Provider davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. Die Bundesnetzagentur prüft bei diesem Verfahren „die Zulässigkeit der Übermittlung nur, soweit hierzu ein besonderer Anlass besteht“.
Edit: Informationen zum gesetzlich geregelten Abhören von EMail aus der Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail-Provider