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News Deutscher Zoll verhindert Ouya-Auslieferung

Naja wennman zu blôd ist es zu finden (falls es wirklich daran liegt; )

http://ouya-gaming.de/
In Facebook, als auch auf der Seite erreichen uns immer mehr Menschen, die Probleme mit ihrer OUYA beim Zoll haben. Eines der bekanntesten Problemen möchten wir hier direkt mal ansprechen. Wenn der Zoll anzweifelt, dass das CE Zeichen fehlt (ist eine Art Zertifizierung, dass das Gerät in Europa in Betrieb genommen werden darf), dann täuschen die sich aber gewaltig!

An der Unterseite der Konsole findet ihr entsprechendes Zeichen. Weiterhin bemängelte der Zoll, dass dieses Zeichen aber beim Gamepad fehlt -> Auch dies ist nicht korrekt. Wenn ihr das Batteriefach öffnet, findet ihr dort entsprechendes Zeichen! Lasst euch da nicht in die Mangel nehmen, hier wurde alles korrekt abgewickelt!

wäre immer noch die sache mit der deutschen beschreibung aber da ich viel Im ausland bestelle kam es oft vor, dass auch nur englische beilagen dabei waren. Außer die deutschen sind hier strenger
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich als einer von ihnen muss ich die Jungs und Mädels in den grünen Uniformen aber in Schutz nehmen:
Sie handeln nur wie die Verordnungen/Gesetze es ihnen vorgeben - und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sieht nunmal in §3 Abs. 2 bis 4 vor, dass "ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden [darf], wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet" (CE-Kennzeichnung) und um "den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten [...]eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern" ist.

Dies gilt übrigens nur für gewerbliche Einführer (vgl. §1 Abs. 1 ProdSG)! D.h. dass ihr zur privaten Verwendung auch Waren ohne entsprechende Kennzeichnung bzw. Anleitung einführen könnt - natürlich auf eigene Gefahr!
. Da die Ouya aber ja verkauft werden soll, ist der Geltungsbereich des Gesetzes definitiv gegeben.

Unerheblich ist übrigens wie diese Bedienungsanleitung aufgebaut ist (asuführlich oder nur das nötigste) oder ob Produktseiten online abrufbar sind. Wichtig ist, dass die Anleitung bei dem eingeführten Gerät beiliegt.

Hoffe ich konnte ein bisschen Licht reinbringen.
 
Das Teil überzeugt mich immer mehr. Microsoft und Sony sind bestimmt schon verdammt stark am Schwitzen ob dieser überwältigenden Konkurrenz...
 
Kreyyr schrieb:
Ich als einer von ihnen muss ich die Jungs und Mädels in den grünen Uniformen aber in Schutz nehmen:

Dann bitte ich dich, die "Vertreter" - meist Post - zu drängen Pakete sorgsamer zu öffnen. 80% meiner Pakete die vom Zoll geöffnet wurden sind irreparabel beschädigt worden. Das ist dann meist ein Wochenlanges hin und her mit der Post und bis neue Ware da ist dauert es auch immer Wochen.
 
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Das ist ne zivilrechtliche Sache zwischen dir und deinem Vertreter. Krass gesagt ist uns ja egal was mit dem Paket passiert, wenn es nicht von uns zurückgehalten wird und die Abgaben bezahlt werden.
 
Man kassiert statt 950.000$ 8.5 Mio$ und hat sich anscheinend nicht einmal mit den Einfuhrbestimmungen anderer Länder beschäftigt? Was machen die mit dem ganzen Geld, wenn sie sich nicht das nötige Know how besorgen, um efolgreich durchzustarten?
 
Kreyyr schrieb:
Krass gesagt ist uns ja egal was mit dem Paket passiert,

Das ist leider das Problem, die Vertreter gehen mit den Paketen schlecht um, dabei ist doch auch Personal vom Zoll anwesend. Man kann den Vertreter auch anhalten sorgsamer mit dem Eigentum fremder Menschen umzugehen. Wenn ein schaden entstanden ist kann auch mal ein Jahr vergehen bis alles ersetzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
bubu89 schrieb:
Bevor jetzt hier möglicherweiße negative Stimmen über Zollämter/Zoll im Allgemeinen aufkommen:
Wir können froh sein, das wir ein funktionierendes Zollsystem/Kontrollstellen haben.
Es schützt uns an vielen Stellen, auch nicht immer gleich auf den ersten Blick.
Zumindest mein XBox 360-Controller (kabelgebunden), offensichtlich original und von einem namhaften Versandhändler erstanden, hat kein normgerechtes CE-Zeichen.
Das interessiert den Zoll aber nicht.
 
Kreyyr schrieb:
Dies gilt übrigens nur für gewerbliche Einführer (vgl. §1 Abs. 1 ProdSG)! D.h. dass ihr zur privaten Verwendung auch Waren ohne entsprechende Kennzeichnung bzw. Anleitung einführen könnt - natürlich auf eigene Gefahr!
. Da die Ouya aber ja verkauft werden soll, ist der Geltungsbereich des Gesetzes definitiv gegeben.

Inwiefern sind Kickstarter Backer gewerbliche Einführer?
 
Giovanni schrieb:
Zumindest mein XBox 360-Controller (kabelgebunden), offensichtlich original und von einem namhaften Versandhändler erstanden, hat kein normgerechtes CE-Zeichen.
Das interessiert den Zoll aber nicht.

Ein Vorteil der europäischen Zollunion, dass der Zoll hier nicht hinschaut :)


Zehkul schrieb:
Inwiefern sind Kickstarter Backer gewerbliche Einführer?

Der Entwickler ist ein Gewerbebetrieb und gilt als der "Einführende". Anders sähe es aus, wenn Du die OUYA in den USA kaufen würdest und selbst mitbringst.
 
Jo, dann bleibt es ja beim selben. Offiziell darf ich so gut wie nichts abseits des Mainstreams online bestellen, weil ja keine Anleitung dabei ist. Genial. ^^
 
Die ganzen Zollbestimmungen haben zum Größten Teil ihren Sinn:

1.) Das CE Zeichen kann sich jeder Hersteller selbst anbringen. Damit bestätigt er jedoch, dass seine Ware die ganzen Normen der EU einhält und haftet entsprechend der gesetzlichen Regelungen bei Verstößen. Wenn ein chinesischer Hersteller dieses Zeichen nicht anbringt, dann kann er für Verstöße nicht belangt werden, wenn seine Waren von einem Händler oder Konsumenten in die EU eingeführt werden. Würde das CE Zeichen nicht verpflichtend sein, würde es keine anbringen und es würden die Produkte auch nur die chinesischen Normen einhalten.

2.) Ein Controller kann sehr wohl gefährlich sein. Erstens das Stören der Funkfrequenzen, zweitens das Verbauen von billigen Akkus, die einen Brand auslösen können (inkl. der gesamten Wohnung). Dann können eventuell giftige Substanzen verbaut sein. Man kann z.B. auch nicht ausschließen, dass vielleicht ein Baby das Ding in den Mund nimmt. Es kann auch sein, dass Substanzen verbaut sind, die erst bei der Entsorgung problematisch sind.

3.) Es gibt gewisse Bestimmungen zur Schutz von Verbrauchern. Darunter fällt z.B. in Deutschland die 2 jährige Gewährleistungspflicht, das 14 tägige Rückgaberecht im Versandhandel, limitierte Roaming Gebühren, begrenzter Standby Strom usw. Diese Regelungen haben den Sinn, dass man als Käufer eben nicht darauf verzichten kann, da sie sonst kein Verkäufer anbieten würde. Eine Bedienungsanleitung in Landessprache fällt anscheinend auch darunter. Man kann hier nicht für einzelne Händler im Ausland Ausnahmen machen, auch wenn es arme private Bastler sind. Das wäre nicht gerecht gegenüber den ganzen anderen Händlern, die erhöhte Kosten haben, weil sie die ganzen Richtlinien einhalten.

4.) Ich schätze, dass da noch eine ganze Reihe an Kickstarter Projekten komplett scheitern werden, da die Backer nicht in der Lage sind zu prüfen, ob der Entwickler überhaupt das nötige Know How hat, um das Projekt wirklich durchzuführen. Das überschätzen leider viele. Von den ganzen Leuten, die sich mit dem Geld über alle Berge machen und ein Alibiprojekt erstellen, will ich gar nicht reden.
 
@andr_gin

zu 3.)

eine bedienungsanleitung in landessprache ...

hierzu solltest du bitte vorher auch meine darstellung gelesen haben. wenn ich was in japan kaufe, was es nur dort gibt, dann kann ich nicht auf eine anleitung in deutsch pochen, wenn es der hersteller primär nicht für unseren markt vorsieht. ein CE-zeichen erklärt zwar die uniformität mit hiesigen regleungen, allerdings nur im technischen bereich, nicht bei anleitungen. das siegel klebt nur drauf, weil das gerät es am ende nebenbei halt auch mit erfüllt und schick aussieht. daraus auch nen zwang für ne anleitung in deutsch abzuleiten, finde ich weit hergeholt.
möglicherweise darf das gerät ja auch nur nach europa bzw. england weil es ne englische anleitung hat und diese auch vom hersteller gewollt ist, hierzu wurde auch ce-konform gearbeitet. und nach deutschland sollte es vllt gar nicht. klingt zwar auch wie aus der luft geangelt, aber hätte wenn könnteste ... hier wird zuviel zwischen den zeilen gelesen und geschrieben. der zoll läßt auch andere waren mit fragwürdigen anleitungen passieren oder mit niemals ce-konformen bauarten. wenn ich meine arbeit so machen würde, hätte ich schon ne weile mit "marken kleben" zu tun.
Ergänzung ()

WhiteShark schrieb:
Aber warum sollte man sich als Käufer beim Zoll informieren? Wenn ich in Ausland bestelle und es wird Versand nach Deutschland angeboten, dann muss ich doch davon ausgehen können das der Absender das auch korrekt macht?!

wie blauäugig ...

du willst etwas einführen. der kauf findet ja im ausland statt. sobald die ware unterwegs ist und auf dt. boden ankommt, bist du dafür verantwortlich, dass zB steuern bezahlt werden --> umsatzsteuer ist bekannt? woher soll jmd in übersee wissen, wie du besteuert wirst?

wenn du am flughafen ankommst, gehst du bestimmt auch immer durchs grüne gate? diverse berichte im fernsehen stellen eindeutig klar, dass du dich vorher informieren mußt, bevor du waren einführst. tabak, alkohol, gesamtwarenwert ... auch wenn ihr vllt schon wählen dürft, habt ihr das ernste leben noch nicht ganz erfaßt, da ist viel zu beachten, nicht nur schwarz oder weiß.
 
Ich habe letztens gehört, dass Chuck Norris auf der OUYA ohne Controller, ohne dtl. Anleitung und ohne CE Zeichen spielt.

Krass.

:D

Leute, Leute... kommt mal wieder runter....
 
Zuletzt bearbeitet:
svenie25 schrieb:
Das Teil überzeugt mich immer mehr. Microsoft und Sony sind bestimmt schon verdammt stark am Schwitzen ob dieser überwältigenden Konkurrenz...

Glaube eher nicht ... das Teil hat ne andere Zielgruppe, du kannst die Android spiele nicht mit den komplexen großen Blockbustern vergleichen geschweige denn die lächerliche Rechenleistung eines Tegra mit der Leistung aktueller und vorallem zukünftiger Konsolen.

Zumal Ouya bei ner Preview ne ziemlich miese Beurteilung bekommen hatte ..
 
MahatmaPech schrieb:
@andr_gin

zu 3.)

eine bedienungsanleitung in landessprache ...

hierzu solltest du bitte vorher auch meine darstellung gelesen haben. wenn ich was in japan kaufe, was es nur dort gibt, dann kann ich nicht auf eine anleitung in deutsch pochen, wenn es der hersteller primär nicht für unseren markt vorsieht. ein CE-zeichen erklärt zwar die uniformität mit hiesigen regleungen, allerdings nur im technischen bereich, nicht bei anleitungen. das siegel klebt nur drauf, weil das gerät es am ende nebenbei halt auch mit erfüllt und schick aussieht. daraus auch nen zwang für ne anleitung in deutsch abzuleiten, finde ich weit hergeholt.
möglicherweise darf das gerät ja auch nur nach europa bzw. england weil es ne englische anleitung hat und diese auch vom hersteller gewollt ist, hierzu wurde auch ce-konform gearbeitet. und nach deutschland sollte es vllt gar nicht. klingt zwar auch wie aus der luft geangelt, aber hätte wenn könnteste ... hier wird zuviel zwischen den zeilen gelesen und geschrieben. der zoll läßt auch andere waren mit fragwürdigen anleitungen passieren oder mit niemals ce-konformen bauarten. wenn ich meine arbeit so machen würde, hätte ich schon ne weile mit "marken kleben" zu tun.

1.) Der Zoll ist nicht dafür zuständig zu prüfen, ob das Ding die CE Normen wirklich einhält. Dazu ist er gar nicht in der Lage. Er kann nur prüfen, ob das CE Kennzeichen anbracht ist. Dadurch kann dann der Hersteller voll belangt werden, wenn sich später heraus stellt, dass die lokalen Normen nicht eingehalten werden.

2.) Die gesetzliche Regelung mit der Bedienungsanleitung kannte ich bisher auch nicht. Ich weiß also nicht genau, auf welche Produkte das zutrifft, aber wenn der Zoll es beanstandet hat, dann scheint es eine Regelung dafür zu geben.

3.) Wenn man das Ding im Ausland kauft und selbst einführst, dann ist das etwas anderes. Hier wird jedoch das Ding vom Verkäufer im gesamten internationalen Raum vertrieben, unter anderem auch Deutschland. Hier gelten sie selben Regeln für den Versandhandel wie z.B. für Amazon.

4.) Wurden die Dinger überhaupt regulär verzollt (inkl. USt) oder einfach nur verschickt. Dann ist es doch klar, dass das Ganze beim Zoll herausgefischt wird.
 
Ich hab ja meine schon. Hat zwar 12€ mehr gekostet wegen dem Zoll aber ja kein Problem. Da scheinen einige Zollämter Kompetenz-Probleme zu haben. Vor allem die Aussage über die fehlende "deutsche Anleitung" ist lächerlich. Wann leben wir denn? 1940? Die Welt spricht nicht Deutsch sondern English. Wer etwas importiert versteht das. Den er hat es importiert extra kommen lassen dazu muss man das Verständnis haben das die Ware aus dem Ausland kommt aka Ausländisch ist aka nicht Deutsch. Wieso also sollte die Anleitung Deutsch sein.
 
Als ich mir vergangenes Jahr meine smd Leuchmittel beim Zoll abholen durfte hat es niemanden interessiert das der China Mann kein CE Zeichen drauf geklebt hat.

Billig Elektroartikel aus dem Baumarkt haben übrigens auch keine Deutsche Anleitungen wie z. B. eine Bohrmaschine für unter 20 Euro.

Das ist für mich nur noch Protektionismus und willkür.
 
Fredy78 schrieb:
Als ich mir vergangenes Jahr meine smd Leuchmittel beim Zoll abholen durfte hat es niemanden interessiert das der China Mann kein CE Zeichen drauf geklebt hat.

Das sind nur Komponenten, bei denen muss es kein CE Zeichen geben.

Fredy78 schrieb:
Billig Elektroartikel aus dem Baumarkt haben übrigens auch keine Deutsche Anleitungen wie z. B. eine Bohrmaschine für unter 20 Euro.

Das ist für mich nur noch Protektionismus und willkür.

Hatte ich noch nie gehabt. Falls es aber zutreffen sollte, hat es sie einfach nur nicht erwischt.
 
Heute nen Brief vom Zoll bekommen, die Rechnung wäre wohl nicht ordnungsgemäß aussen angebracht gewesen. Ich habe jetzt 14 Tage Zeit mit einer Rechnung dort zu erscheinen. 50 Cent wollen Sie pro Tag haben, alles unter 5€ wird erlassen.

Die Öffnungszeiten vom Zoll sind aber ein Witz

Montag - Donnerstag 07:15 - 15:30 Uhr
Freitag 07:45 - 14:15 Uhr

:freak: :rolleyes:

nun muss ich mir aber erstmal eine Rechnung besorgen !?
 
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