1.) Der Zoll ist nicht dafür zuständig zu prüfen, ob das Ding die CE Normen wirklich einhält. Dazu ist er gar nicht in der Lage. Er kann nur prüfen, ob das CE Kennzeichen anbracht ist. Dadurch kann dann der Hersteller voll belangt werden, wenn sich später heraus stellt, dass die lokalen Normen nicht eingehalten werden. hab ich was anderes behauptet? die vom zoll sollen aber mal richtig recherchieren lernen, bevor sie behaupten, das gerät hat kein ce-zeichen und dann stellt sich heraus, huch das dingen hat ja doch eins!
2.) Die gesetzliche Regelung mit der Bedienungsanleitung kannte ich bisher auch nicht. Ich weiß also nicht genau, auf welche Produkte das zutrifft, aber wenn der Zoll es beanstandet hat, dann scheint es eine Regelung dafür zu geben. laut deutschem gesetz gehört eigentlich eine GEDRUCKTE anleitung in unserer landessprache beigelegt.
3.) Wenn man das Ding im Ausland kauft und selbst einführst, dann ist das etwas anderes. Hier wird jedoch das Ding vom Verkäufer im gesamten internationalen Raum vertrieben, unter anderem auch Deutschland. Hier gelten sie selben Regeln für den Versandhandel wie z.B. für Amazon. laut deren portal für den vertrieb kann man sich das teil überall hinbestellen. DU als importeur wirst aber bezüglich anfallender zölle und steuern belangt / zur kasse gebeten. das war schon immer so und bleibt auch so.
4.) Wurden die Dinger überhaupt regulär verzollt (inkl. USt) oder einfach nur verschickt. Dann ist es doch klar, dass das Ganze beim Zoll herausgefischt wird. die dinger werden ja verzollt, sobald DU beim zoll vorsprichst (nach erhalt eines netten schreibens) und bei denen die entsprechenden beträge bezahlt hast. stell dir vor, du hast eine stange zigaretten zuviel im ausland gekauft, aber bei der einreise bist du ein korrekter bürger und meldest durch deine nutzung des ROTEN ganges dieses an, dann wird dir von vater staat pro zuviel eingeführtem glimmstengel ein zoll von 20ct abverlangt. nutzt du den grünen ausgang am flughafen, dann wird derselbe betrag nochmal als strafe obendrauf geschlagen.