Klugscheißer Reiß das nicht aus dem Zusammenhang. Es geht mir nicht ums Inkrafttreten, sondern ab wann die Leute Grund zum Heulen haben, weil die Geldbußen drohen. Der Beitrag #10 , auf den ich mich bezog, erweckt den Eindruck, dass die DSGVO Geldbuße zur Zeit des Verstoßes noch nicht galt und man nachträglich eine unberechtigte Buße verhängt hätte.ayngush schrieb:Möööp. Falsch. Die DSGVO ist am 24. Mai 2016 in kraft getreten und die Karenzzeit ist am 25. Mai 2018 abgelaufen. Man hatte also schon etwas mehr Zeit sich angemessen darauf vorzubereiten.
Abgesehen davon musste man auch schon nach dem alten BDSG entsprechende TOM umsetzen usw. hat nur niemanden gejuckt, weil die Bußgelder mit 250.000 EUR max lächerlich gering waren und die Aufsichtsbehörden zahnlos daherkamen.
Aber in der Sache hast Du ja Recht. Habe ich ja auch mit meiner Aussage
"Wenn ich überlege, wie alle seinerzeit vor der Einführung des DSGVO routiert sind und ihre eigenen Prozesse geprüft haben, ob die Erhebung und Verarbeitung DSGVO-Konform ist. "
zum Ausdruck gebraucht.