PcNichtsNutz
Lt. Commander
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legolaz schrieb:das ist falsch. emails mit signatur sind belastbar vor gericht. normale emails auch, solange die gegenpartei sie nicht angreift.
Jetzt habe ich folgenden Fall: Ich habe neulich einen Internetvertrag bei 1&1 per Brief gekündigt und darin gefordert, dass man mir eine Bestätigung schriftlich als Brief zusendet. Das haben sie nicht gemacht, sondern nur eine E-Mail geschrieben, in der steht, dass der Vertrag zum Datum X endet. 1&1 ist allerdings bekannt für Betrug usw.
Kann ich jetzt sicher sein, dass der Vertrag endet? Eine Signatur ist dort eingebunden. Da steht allerdings auch, dass ich nochmal dort anrufen soll, um den Grund zu nennen, obwohl die Kündigung bestätigt wird in der E-Mail. Muss ich da jetzt nochmal anrufen? Denn wie ihr geschrieben hattet, sind E-Mails sowieso nicht rechtsgültig.