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eBay Betrug - Erfahrungen mit Anzeige? Geld zurückbekommen?

Cyda

Lieutenant
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Hallo zusammen, ich versuche die Geschichte mal kurz zu halten. Anfang Januar hatte ich über eBay Sofort-Kauf ein iPhone 5S gekauft zu einem recht guten Zustand. Es ist wie neu und kostete 240€. Ich hatte per Überweisung gezahlt da ansonsten nur Abholung zur Auswahl stand. Ich hatte das Geld am selben Abend online überwiesen.

Nach 4 Tagen fragte ich nach ob das Paket schon versandt wurde. Angeblich ging das Geld noch nicht ein. Erst nach 8 Tagen erhielt ich eine Antwort dass das Geld ankam.
Der Verkäufer verreiste allerdings für 2 Wochen und versprach mit das Paket anfang Februar zu versenden.

Vor 2 Wochen fragte ich nach, ob das Paket raus ging. Wieder musste ich einige Tage warten bis ich die Antwort bekam, dass das Paket versandt wurde. Ich fragte nach der Sendungsnummer da ich 7€ Versandkosten bezahlt habe aber keine Antwort also habe ich bei eBay einen Fall eröffnet und dem Verkäufer per PN gemahnt mir binnen 7 Tagen handefeste Beweise liefern soll dass der Artikel versandt wurde, ansonsten ersattte ich Anzeige.

5 Tage später die Antwort, das Paket sei laut seiner Informationen schon bei mir. Ich fragte wieder nach einer Sendungsnummer aber nichts. Also mahnte ich erneut 7 Tage und nach 4 Tagen erneut eine Antwort dass er selten auf eBay unterwegs ist. Bisher gab es aber erneut keine Antwort und mir reicht es.

Daher möchte ich am Sonntag online Anzeige erstatten. So etwas habe ich noch nie gemacht. Ich werde alle Chatverläufe anhängen und alles detailliert beschreiben.

Hatte von euch bereits jemand ähnliche Erfahrungen und kann berichten?
Was ich bisher nicht herausgefunden habe, komme ich auf diesem Wege bereits an mein Geld oder hat die Polizei damit nichts zu tun so dass ich mir in jedem Fall einen Anwalt schnappen muss bzw. das Geld verloren ist da ein Anwalt wohl mehr kosten wird als das iPhone?
 
Nein du muss zivilrechtlich vorgehen, damit du dein Geld wieder bekommst. ABER es kann sein, dass die strafrechtliche Anzeige den Verkäufer dazu bewegt dir dein Geld zu überweisen bzw. das Telefon zu schicken. Aber das passiert nur, wenn er kalte Füße bekommt bzw. aus der Sache ohne großen Schaden wieder raus will.
 
ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall. Nicht eBay, sondern ein Forum. Geld überweisen und nie die Ware erhalten. Also Online Anzeige, ein paar Tage später dann ein Schreiben der Polizei, ich möchte bitte die Beweise in der Wache abgeben. Gesagt, getan, dann dauerte es ca 8 Monate, bis der Fall bei der zuständigen Polizei bearbeitet wurde. Weitere vier Monate später lag der Fall dann bei der Staatsanwaltschaft und der Verkäufer hatte die Möglichkeit mir 400€ (Wert des Handies ca 250€) zu überweisen, um so straffrei zu bleiben. Ich habe also ca 12 Monate später tatsächlich mein Geld erhalten. Also einfach zur Polizei, alles was notwendig ist ausdrucken, der Rest läuft dann von alleine.
 
Kann laufen, muss aber nicht! und wieso er dir 400€ geben soll, obwohl er nur 250€ von dir hatte ist mir auch nicht ganz klar. Man könnte sicherlich zinsen ansetzen, aber 150€ Zinsen in einem Jahr? Nicht schlecht.
 
Stand in der Anzeige, dass versichert verschickt wird? Falls dort bspw Päckchen stand, sieht es eher schlecht aus.
 
Scythe1988 schrieb:
Kann laufen, muss aber nicht! und wieso er dir 400€ geben soll, obwohl er nur 250€ von dir hatte ist mir auch nicht ganz klar. Man könnte sicherlich zinsen ansetzen, aber 150€ Zinsen in einem Jahr? Nicht schlecht.

Warum ich 400€ bekommen habe, kann ich dir nicht sagen, aber ich habe da auch nicht nachgefragt :D
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
Trägt das Versandrisiko nicht der Verkäufer?

Nur gewerbliche Verkäufer, bei privaten Verkäufern trägt das Versandrisiko der Kunde.


@meth: Ich hab mal irgendwo aufgeschnappt das Ausstände mit 4% verzinst werden (Zeitraum weiß ich jetzt nicht, könnte aber durchaus Monate sein) und das wären in 12 Monaten dann 400€.
Das ist jetzt aber ohne jegliches Wissen, einfach weils zusammenpasst und ich die 4% im Hinterkopf habe.

Edit: grad nochmal nachgesehen, die 4% Verzugszinsatz bei Verbrauchergeschäften gilt fürs Jahr. Also keine Ahnung...
 
Zuletzt bearbeitet:
Knecht_Ruprecht schrieb:
Trägt das Versandrisiko nicht der Verkäufer?

Wie schon erwähnt wurde, nur bei gewerblichen Verkäufer. Wenn also in der Anzeige nur Päckchen und nicht versichertes Paket stand, dann ist der Verkäufer fein raus, sofern er nachweisen kann etwas verschickt zu haben. Dazu reicht schon die Quittung der Post.
 
Weil es immer wieder behauptet wird, dass die Quittung ausreichend ist, wie kann eine Quittung ausreichend für den Nachweis sein, dass etwas abgeschickt wurde? Eine Quittung kann ich mir jederzeit online besorgen, einfach eine Päckchenmarke kaufen, den Nachweis, dass Päckchen abgegeben zu haben, habe ich damit nicht erbracht. Es wird immer so getan, als ob der Verkäufer ohne versicherten Versand fein raus ist, das wage ich zu bezweifeln.
 
Es steht halt nun mal Aussage gegen Aussage. Käufer trägt bei unversichertem Versand bei Privatkauf das Risiko.
Darum sollte man immer auf versicherten Versand bestehen. Dann gibt es immer eine Sendungsnummer.
 
Dazu reicht schon die Quittung der Post.
Laut Post reicht diese aber nicht aus, weil gar nicht vermerkt ist was versandt wurde und an wen.
 
Ich würde postalisch per Einschreiben eine letzte Mahnung mit Fristsetzung schicken mit Hinweis, das Anzeige wegen Internetbetruges gestellt wird und Mahnverfahren eingeleitet wird.

Wenn die Vorraussetzungen dann erfüllt sind, Mahnverfahren einleiten.

War bei mir nicht notwendig, der Verkäufer hatte dann nach zig Wochen doch den Artikel versand.

Die Seite kennst du?
 
Sind aber 35€, eine Anzeige kostet nix. Wobei sich durch ein einschreiben wenigstens schnell feststellen ließe ob die Person überhaupt an der angegebenen Adresse existiert oder der eBay-Account mit falschen Daten eröffnet wurde.

@top
Der Versand ist nochmal ein ganz anderes Fass, welche hier wohl nicht wirklich hingehört.

Aber einen Anwalt brauch der TE sicher nicht, die Anzeige reicht hier erstmal. Sollte er dann irgendwann von der StA Post bekommen, kann er hier darum bitten den Verkäufer im Rahmen des Strafverfahrens zur Rückzahlung zu verdonnern, sollte es zu einem Verfahren kommen, kann er auch hier nochmal diese Bitte an den Richter wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pandora schrieb:
Sind aber 35€, eine Anzeige kostet nix.

Im Einschreiben natürlich darauf hinweisen, das die Kosten für das Mahnverfahren und die Einschreibekosten etc.pp. auch geltend gemacht werden;-) Vermutlich kommt es dann nicht mehr zum Mahnverfahren.
 
Hallo, danke schon mal für eure Antworten, das bereitet etwas Hoffnung.
Das Paket wurde nicht unbedingt versichert versandt. Laut eBay handelt es sich um ein "Standardpaket" aber für 7,99€ Versandkosten. Aufgrund der hohen Versandkosten ging ich von einem versicherten Versand aus.

Auf einen Mahnbescheid stieß ich auch schon im Netz. Die Rezensionen sind aber eher ernüchternd. Ich hatte von einer anderen Methode gelesen die etwas mit einem Gerichtsvollzieher zu tun hat, der das Schreiben persönlich ausliefert und vor Gericht eine höhere Wertigkeit hat. Den genauen Sinn dahinter habe ich aber nicht verstanden und auch hier gab es keine 100% Sicherheit das Geld zurück zubekommen.
 
Paket ist versichert, Päckchen unversichert. Wenn er Standardpaket schreibt (welcher Anbieter?), sollte es also versichert sein.

Aber selbst bei einem Päckchen muss der Verkäufer alles in seiner Macht stehende tun, damit das Päckchen ankommt (Beweis des Versandes, z.B. Zeuge). Wenn das Päckchen nicht ankommt, muss er (und nur er kann das) einen Nachforschungsantrag stellen. Würde ich auch beides einfordern.
 
Bevor du weiter viel Zeit investierst, solltest du überlegen, ob der Verkäufer überhaupt (noch) Geld hat. Wenn der nix hat, kannst auch nichts kriegen. Vollkommen egal was du mit Anwalt vor Gericht erstreitest, du darfst sogar die Kosten vorschießen...

Die Anzeige geht fix und schadet nicht. Hilft dir vielleicht nicht wirklich, macht ihm aber das Leben schwerer.
 
Cyda schrieb:
Die Rezensionen sind aber eher ernüchternd. Ich hatte von einer anderen Methode gelesen die etwas mit einem Gerichtsvollzieher zu tun hat, der das Schreiben persönlich ausliefert und vor Gericht eine höhere Wertigkeit hat.

Verschickst du ein Einschreiben sagt der Empänger "Einschreiben, habe ich natürlich bekommen, aber da war nur ein leeres Blatt drin" bei der Zustellung durch den GV macht dieser eine Kopie des Schreibens und so kann eben nicht nur bewiesen das und an wen, sondern auch was genau zugestellt wurde. Das hat mit deinem Problem aber relativ wenig zu tun bzw wäre wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und Kostet natürlich auch wieder.
 
Wie fast schon erwartet, gab es heute wieder ein Lebenszeichen. Angeblich kam das Paket vorgestern wieder zurück. Der Versanddienstleister wurde mir aber nicht genannt. Nach erneuter Mahnung, solle ich mich nicht so haben, er sei seinen Pflichten nachgekommen und könne nichts dafür. Er wollte eigentlich heute das Paket erneut versenden und hatte nochmal nach meiner Adresse gefragt. Ich nannte diese erneut und sagte zu die Versandkosten zu übernehmen wenn eine Sendungsnummer durchgegeben wird was auch bestätigt wurde. Ein Foto des zurückgekommenen Paketes habe ich nicht bekommen und die Sendnungsnummer habe ich auch noch nicht. :mad:

Nun weiß ich auch nicht. Wieder warten oder einfach Anzeige erstatten selbst wenn es nun doch voran geht.

Ein Betrüger würde sich doch nicht solange mit dem Opfer aufhalten und immer wieder antworten? Mir wurde von ihm der Geldeingang bestätigt und nun auch noch dass das Paket nicht verloren ging sondern angeblich zurück kam.
 
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