Au man. Was Sache ist, hab ich in #15 geschrieben. Ich bin Bankkaufmann, habe für mehrere Institute gearbeitet und war auch schonmal im Zahlungsverkehr.
Bogeyman schrieb:
Wie gesagt vllt war es auch einfach nur nen Fehler eines Mitarbeiters in deinem Fall und die hätten das nie machen dürfen, eigentlich.
Die Hausbank kann selbst gar nichts mehr machen, wenn das Geld schon beim Empfängerinstitut ist, dann liegt es immer nur noch an der Gegenseite. Wie soll das auch bitte gehen, sie können einem doch nichts wieder geben, was gar nicht mehr bei ihnen ist. Bei xeonking wird das Geld einfach noch nicht beim Empfänger angekommen gewesen sein. Und solange keine eindeutige Rechtslage vorliegt, wird auch keine Empfängerbank gegen den Willen des eigenen Kunden was zurück schicken, weil sie am Ende dann selbst dafür aufkommen muss. Es ist ja auch nicht so, dass der Typ am Schalter mit solchen Sachen beschäftigt ist, er nimmt das ganze nur auf, durchführen tut das die Zahlungsverkehrsabteilung.
@xeonking
Natürlich ist im Prinzip alles möglich. Du kannst auch den Empfänger anrufen, wenn Du seine Nummer hast. Wenn er dir das Geld zurück überweist, hast Du auch deine Rückbuchung...
Fakt: selbst, ohne Mitarbeit der Gegenseite, kann man nur zurück buchen lassen, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto ist. Danach halt nur noch mit Einverständnis des Kontoinhabers. Das hat dann aber nichts mit der Art von Rückbuchung zutun, von der Du hier am Anfang gesprochen hast...
xeonking schrieb:
edit: keine bank würde einen kunden einfach so wegschicken und sagen, das versuchen wir nicht. das kann ich mir nicht vorstellen.
Äh doch, manchmal hab ich das schon gemacht. Gerade bei so Kunden, die "standhaft bleiben" und von mir was fordern, was so nicht möglich ist. Glaube, dass sich niemand gerne von einem Laien seinen Job erklären lässt, warum soll ich mir das dann antun? Im vorliegendem Fall würde ich den Kunden zur Polizei schicken und ihm erklären, dass der Rückruf keine Erfolgsaussichten hat und er eh den Rechtsweg einschlagen muss, wenn der Verkäufer nicht nachgibt. Klar, wenn er drauf besteht würde ich den Rückruf auch machen, solange er mir nicht blöde kommt dabei...mein Arbeitgeber verdient immerhin Geld damit.
Es kommt aber halt auch auf den jeweiligen Fall an. Anfang des Jahres hatte bei uns ein Renter 2x vierstellige Beträge nach Polen überwiesen, weil er auch auf irgendeine Betrugsmasche reingefallen war. Da haben wir einen Rückruf gemacht, da war die Überweisung aber auch noch nicht so lange her. Die Bank in Polen hatte das Konto daraufhin gesperrt, das lag aber vor allem daran, weil da nur solche verdächtigen Umsätze drüber gelaufen waren und sich die Kripo bei denen schon gemeldet hatte. Unser Kunde hat dann das Geld relativ schnell wieder zurück bekommen. Das hat aber halt nicht viel mit dem vorliegendem Fall gemein...ich würde als TE keinen Rückruf mehr versuchen, falls der nicht kostenlos sein sollte bei seinem Institut. Die Ermittlungsbehörden wenden sich am Ende eh an das Empfängerinstitut, schon alleine weil sie die Daten der mutmaßlichen Betrügerin brauchen.