eBay Betrug - Erfahrungen mit Anzeige? Geld zurückbekommen?

Betrüger spielen auch gerne auf Zeit. Mache die Anzeige trotzdem. Die Anzeige zurückziehen kann man immer noch, wenn das Paket ankommt
 
Sehe ich auch so, ist genug Zeit verstrichen.
Mache eine Onlineanzeige und lass ihm eine Kopie davon zukommen, dann bekommt er ganz schnell kalte Füße.
 
Cyda schrieb:
Ich hatte von einer anderen Methode gelesen die etwas mit einem Gerichtsvollzieher zu tun hat, der das Schreiben persönlich ausliefert und vor Gericht eine höhere Wertigkeit hat. Den genauen Sinn dahinter habe ich aber nicht verstanden und auch hier gab es keine 100% Sicherheit das Geld zurück zubekommen.
Habe hier einmal einen Überblick über Zustellmethoden zusammengestellt:

WIRKSAMKEIT VON BRIEFZUSTELLUNGEN

Ein Einwurf-Einschreibebrief genügt als Zustellnachweis für die Zustellung eines Schriftstückes nicht; bei einem Einschreibebrief mit Rückschein müsste man notfalls beweisen können, was der tatsächliche Inhalt des Schreibens war, und dazu ist ein Einschreibebrief untauglich ! Der Empfänger könnte einfach behaupten oder durch eine falschen Zeugen belegen, es sei nur ein leeres Blatt Papier im Umschlag gewesen; der Absender müsse wohl versehentlich etwas Falsches eingetütet haben !

Eine Email taugt als Zustellnachweis überhaupt nichts, auch dann nicht, wenn der Empfänger die Email beantwortet ! Sowohl die Email als auch eine mögliche Antwort darauf stellen nichts anderes als einen Datensatz oder ein Blatt Papier mit entsprechenden ASCII-Zeichen dar, die man schon mit wenig Geschick auf jedem PC mit Textsystem durch einen einfachen Texteditor beliebig fälschen oder verfälscht darstellen kann ! Der Empfänger muss nur behaupten, er habe weder eine E-Mail erhalten noch eine beantwortet.

Ein Telefax ist noch am ehesten als Zustellnachweis tauglich; beim Telefax ist es zwar so, dass Gerichte Telefaxe mit Sendenachweis, ggfls. ergänzt durch einen Einzelverbindungsnachweis des Telefonanbieters, in der Regel als sehr vertrauenswürdig einstufen, aber ganz sicher ist auch ein Telefax keineswegs: erstens könnte man – von technischen oder Leitungs-Problemen bei der Übertragung einmal ganz abgesehen - auch hier beispielsweise versehentlich oder mit Absicht eine leere Seite übertragen oder das Dokument falsch eingelegt haben, womit wieder das Problem bestünde, dass man zwar ggfls. nachweisen können müsste, dass etwas übertragen wurde, aber nicht wirklich nachweisen kann, was da übertragen wurde ! Zum zweiten sind auch Sendeprotokolle von Faxgeräten nur einfache Listen mit ASCII-Zeichen, die ganz leicht durch einen Tipp-Vorgang mit jedem Textsystem gefälscht oder verfälscht werden können ! Von wirklicher Beweiskraft des Zustellvorganges also auch hier keine Spur, insbesondere wenn der Empfänger den Empfang abstreitet ! Zwar verlangen in letzterem Falle Gericht oftmals vom Empfänger die Vorlage seines Telefaxprotokolls; im Grunde handelt es sich dabei aber um eine rechtlich nicht zulässige Beweislastumkehr !

Eine wirklich rechtssichere Zustellung von Schriftstücken kann man folgendermaßen erreichen : Die sicherste Methode ist die förmliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher ! Dies ist viel unkomplizierter als es sich anhört ! Man sendet einfach sein zuzustellendes Dokument formlos an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher des für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtes mit der Bitte um förmliche Zustellung. Einige Tage später bekommt man vom Gerichtsvollzieher eine Kopie seines Dokumentes mit einem amtlich gesiegelten Zustellnachweis zurück nebst Zustellungsurkunde, mit dem man rechtssicher nachweisen kann, welches Dokument welchen Inhalts wann und an wen tatsächlich zugestellt worden ist. Der Gerichtsvollzieher legt diesem Zustellnachweis seine Rechnung bei, die aber nur ein paar Euro (je nach Zahl und Umfang der Dokumente ab circa Euro 13 pro Zustellung) mehr kostet als ein (untauglicher) Einschreibebrief mit Rückschein der Deutschen Post !

Will man sich hingegen auf ein Telefax verlassen, so sollte man am besten einen Internet-Telefaxdienst (z.B. EURATEL, PAM-Fax, Cofax o.ä.) mit dem Versand des Dokuments beauftragen; von dort erhält man dann eine Kopie des Dokuments zusammen mit dem Versandnachweises, womit man zumindest gleich einen unverdächtigen Zeugen für die korrekte Zustellung des Dokumenteninhaltes vorweisen kann !

Eine weitere Methode rechtssicher zuzustellen bieten die Deutsche Post (E-Post) und andere Diensteanbieter durch kostenpflichtige Email-Zustellung an ! Mit diesem Dienst ist es möglich, die Zustellung einer Email über Protokolle des Diensteanbieter rechtssicher nachweisen zu können; man muss aber beim jeweiligen Diensteanbieter registriert und auch der Empfänger muss dort registriert sein, was in der Regel nicht der Fall sein wird.

Wenn der Empfänger in der Nähe wohnt, bietet sich als rechtssichere Zustellung auch der Einwurf eines Schreibens in den Hausbriefkasten den Empfängers im Beisein eines Zeugen an; am besten ein kleines Protokoll mit Datum und Uhrzeit des Einwurfs vom Zeugen gleich unterschreiben lassen, um möglichen Erinnerungslücken des Zeugen in möglicherweise viele Monate oder gar Jahre später erst stattfindenden Gerichtsverhandlungen vorzubeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Geschichte:

Vor ein paar Jahren ein Monitor für 200 Euro bei Ebay ersteigert. Das Gerät kam nie an, gleiche Spiel wie bei dir. Erst hieß es Geld kam nicht an, dann angeblich falsche Adresse geschickt, am Ende Funkstille nichts mehr gehört. Ware weg, Geld weg!

Online bei der Polizei eine Anzeige gemacht, alle benötigten Unterlagen per PDF an die Polizei geschickt. Wurde zwei Wochen später auf die Wache geladen, und sollte da was unterschreiben.
Der Polizist war sehr nett, fand es richtig auch wegen einem geringen Betrag den Betrug unbedingt anzuzeigen. o-Ton Kommissar: "Ob 2 oder 2000 Euro spielt keine Rolle, die meisten scheuen vor einer Anzeige zurück weswegen Betrüger leichtes Spiel haben." Hoffnung machte mir der Polizist zwar keine, aber gut die Anzeige lief.
Drei Monate später bekam ich ein Anruf von einer Kommissarin aus einer anderen Stadt. Sie sagte mir, dass der Delibquent gerade bei ihr in der Vernehmung wäre und ob sie meine Kontonummer zwecks Schadensregulierung weitergeben dürfte. Ich bejahte dies und zwei Tage später hatte ich mein Geld wieder zurück auf dem Konto.

Also wer Opfer einer Straftat wird und egal wie klein die Summe ist, immer bei der Polizei Anzeige erstatten. Viele Täter bauen darauf, dass bei kleineren Summen (unter 1000 Euro) viele Menschen vor einer Anzeige zurückschrecken. Dabei kann man die auch Online stellen und muss noch nicht mal direkt dort aufschlagen. Wichtig ist alle Beweise in eine PDF zu packen, und dann direkt mitzuschicken.

Beim zweiten Mal wurde ich Opfer einer Plagiatsfälschung, und zwar brauchte ich eine neue Brille für meine Augen. Ich kaufte ein Ray Ban Modell für 90 Euro und wollte sie bei Fielmann mit Gläser bestücken lassen. Dort weigerte man sich und wies mich darauf hin, dass die Brille eine Fälschung war.
Der Verkäufer weigerte sich die Brille zurückzunehmen, weswegen ich Anzeige erstattete. Nach zwei Monaten bekam ich einen Anruf vom Gericht irgendwo in Brandenburg, irgendein Täter Opfer Ausgleich Programm, keine Ahnung. Ende vom Lied: Ich schickte die Brille ans Gericht, und sie schickten mir nach Erhalt den Kaufpreis zurück.
Also auch wenn es um wenig Geld geht, bin ich da rigoros. Ich bin meinem Geld nicht böse weswegen ich es Betrügern nicht in den Rachen stecke!
 
Hatte bisher 2 Fälle bei eBay, die mich einiges an Nerven kosteten ...

Fall #1 - Bis heute nicht endgültig geklärt..
Habe in einer privaten Auktion einen Boschhammer für knapp 400 €uro ersteigert.
Regulär per Überweisung bezahlt und abgewartet ...
Es kam nichts ... nach einigen Tagen habe ich den Verkäufer kontaktiert ...
dieser meldete sich mit der Nachricht, das wohl fälschlicherweise eine Playstation 3 zu mir unterwegs sei und ich diese zurück schicken sollte, dann wird der Boschhammer verschickt.
Es kam weder eine PS3, noch der Boschhammer.
Habe eBay eingeschaltet und jeglichen eMail Verkehr prüfen lassen, wonach ich von eBay Recht bekommen habe und eine Teilrückerstattung von 150 €uro bekommen habe (von eBay direkt).
Mit dem ganzen eMail Verkehr bin ich zur Polizei und habe Anzeige erstattet ...

Einige Wochen später kam ein Brief aus Kiel ...
das sich die "angezeigte" Person nicht mehr in der EU aufhält und das Verfahren so lange auf Eis liegt, bis der werte Herr wieder ein der EU ist.

Bis heute nicht der Fall ...

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Fall 2 - ... Gänzlich andere Richtung.

Habe eine 1 €uro Auktion gestartet in der ich einen Asus Laptop verkaufen wollte mit Sofort Kaufen Option 390 €uro.
Kurze Zeit später war 1 €uro geboten und alles lief nach Plan.
Ein anderer Laptop im Haus ging kaputt und ich dachte mir,... hey.. nimmst du den Asus und brichst die Auktion ab.
Also Gebote gestrichen und Auktion abgebrochen...
Kurze Zeit später kam eine Mail, von dem bis dato Höchstbietenden. In dieser fragte er mich, warum ich denn die Auktion abgebrochen hätte und schilderte ihm warum.
In einer weiteren Mail schrieb er nun, das dies nicht Rechtens sei, und er auf den abgeschlossenen Kaufvertrag bestehe und ich ihm meine Kontodaten zur Verfügung stellen soll, damit er mir den einen Euro + Versand, also 8,99 €uro überweisen kann.
Alternativ sollte ich ihm 398,99 €uro überweisen, was ja der von mir festgelegte Wert (durch die SK Option) des Laptops war.

Ich schrieb retour, das die Auktion rechtens abgebrochen wurde und kümmerte mich nicht weiter.

Es folgte eine Schadensersatzforderung per Einschreiben mit dem gleichen Wortlaut der vorherigen Mail.
Entweder Kontodaten, oder Schadensersatz überweisen.

Ich war erstmal geschockt und drauf und dran, dem Typ das Geld zu überweisen damit Ruhe ist (Google ergibt zig solche Fälle und die meisten bezahlen, aus Angst).

Ich habe mich mit meiner Anwältin unterhalten und diese meinte, das laut eBay AGB der Typ Recht hat, .. ich aber abwarten soll und die 14-tägige Frist (laut Einschreiben) verstreichen lassen soll. Viele melden sich dann nicht mehr, meinte sie.

Er hat sich allerdings weiter per eBay Mail gemeldet und Druck ausgeübt... allerdings beging er einen fatalen Fehler ... und zwar kopierte er mir Parallel Laufende Fälle, in denen er das gleiche mit anderen abzog.
Also habe ich, diese Leute deren Mailverkehr er mir weitergeleitet hat, angeschrieben und mich mit denen zusammen abgesprochen.

Mit dem Hebel in der Hand, das er ja durch das kopieren der Mails, auch gegen Datenschutzrichtlinien verstößt habe ich mit einem anderen Betroffenen aus Berlin besprochen, das er sobald das Einschreiben eintrudelt, deren Adresse vom Rückschein notiert.

Ein weiteres Druckmittel für uns..

Des weiteren habe ich mir von eBay sein Maximalgebot geben lassen (123 €uro) ...

Mit diesen Fakten, habe ich ihm via eBay Mail geantwortet, das er eben gegen Datenschutz verstoßen hat (weil ich davon ausgehen musste, das er meine Mails auch weiter geleitet hat) .. zusätzlich habe ich ihm seine Adresse geschrieben und das ich mit anderen Betroffenen in Kontakt stehe.
Zu guter letzt schrieb ich, das die geforderten 398,99 €uro gewiss nicht seinem Schaden entsprechen, wenn er denn nur 123 €uro geboten hatte.

...Diese Fülle an Fakten, hat ihn dazu bewegt sich nie mehr zu melden.

Das ganze hat mir aber 4 Wochen die Nerven gewaltig strapaziert.
 
Meine Geschichte liegt schon fast 10 Jahre zurück, aber kostete mich auch einiges an Geld, Zeit und Nerven. Zu diesem Zeitpunkt baute ich über Winter immer meinen PKW um und hatte somit ein Winterauto, in Form eines Peugeot 106. Für 450 € gekauft, fuhr auch recht treu, 6 Wochen vor der Abmeldung habe ich noch vorn die Bremsscheiben und Beläge erneuert. Das Fahrzeug landete dann nach 2-3 Monaten auf Ebay und wurde für ka 400 oder 500 € verkauft. Das Fahrzeug wurde trotzdem als Bastlerfahrzeug verkauft ohne Gewährleistungs und Garantieansprüche, weil bei so einem alten Auto kann immer mal was kaputt gehen.

Eine halbe Stunde nach dem Verkauf bimmelte schon das Telefon wegen einer Falschangabe. Ich hatte wohl die falsche Abgasnorm angegeben. Gut dafür bin ich dann noch 50 € entgegen gekommen. Bei der Abholung ging es dann weiter, ja da is ja schon Rost am Auspuff etc. ich sagte dann der Frau das sie für das Geld auch keinen Neuwagen verlangen kann und die Sache war geklärt. Wieder paar Tage später ruft die Frau mich an angeblich währen die Bremsen vorn kaputt, Werkstattkosten beliefen sich auf fast 500 € die ich zahlen sollte.

Ich hab mir dann erst mal den Kostenvoranschlag schicken lassen und da standen dann lauter Reparaturen drauf die durchgeführt werden sollten und nichts mit der Bremse zu tun hatten, da wollte die mich doch glatt mal schön dafür blechen lassen :eek:

Da die Ersatzteile an einem Peugeot 106 nicht teuer sind, sagte ich aus Gutmütigkeit ok ich schicke ihr die Bremsscheiben und Beläge für vorn zu, Wechsel muss die dann selbst bezahlen oder durchführen, sie lies sich auf nichts ein, dann wollte ich vorbei kommen und die Teile einbauen, war ihr auch nicht genehm dann hab ich einen Kumpel gefragt der KFZ Meister ist, auch das hat der Dame nicht gepasst. Zudem hat sie dann in jedem 2. Satz mit Anwalt gedroht ich hab dann irgendwann entfernt aufgelegt und gesagt mach du nur. Dauerte 1-2 Wochen hab ich ne Anzeige am Hals wegen Betrug. Hab dann bei der Polizei angerufen, Aussage verweigert, Verfahren wurde nach 4 Wochen eingestellt, weil es keine Beweise gab.

Es gingen wieder 2-3 Wochen ins Land und ich bekam natürlich Post vom Anwalt, denke mal sie musste etwas suchen bis sie einen fand der sich darauf einließ. Jedenfalls ging das dann per Anwalt hin und her, der sie dann lustigerweise auch aufklären musste das ich ein Recht auf Nachbesserung habe, das passte der Dame überhaupt nicht. Das Problem dabei war aber auch das mein eigener Anwalt mir nicht so wirklich glauben wollte wie das ablief und das was für eine Person ist.

Wir holten dann den PKW ab um die Bremse zu erneuern, dabei lief der Wagen gar nicht mehr weil die Benzinpumpe durchgebrannt war und er hatte 8tkm mehr auf der Uhr. 8tkm mit einer angeblich defekten Bremse ist die also in der Zeit gefahren. Da is dann meinem Anwalt der Kragen geplatzt und der hat mal zurück geschossen. Ende vom Lied war dann das ich den Wagen für 150 € aufgrund der Schäden zurück gekauft habe, damit das endlich erledigt ist, weil ich einfach nur noch meine Ruhe haben wollte. Ging locker ein halbes Jahr lang hin und her und das wegen so einem Klumpen Altmetall. Ich hab das Auto dann einem Kumpel geschenkt, der hat ne neue Benzinpumpe rein gemacht und is den dann noch über 1 Jahr gefahren ohne Folgeschäden und natürlich ohne die Bremse zu tauschen, weil an der nichts dran war.

Was habe ich daraus gelernt:

1. Nie wieder werde ich ein Auto bei Ebay verkaufen, denn wenn ein potenzieller Käufer vorbei kommt kann ich dann immernoch sagen ne sorry passt nicht.

2. Mich hats erstaunt wie lange die Dame den Anwalt, die Polizei und auch mich mit einer eigentlich klaren Sache beschäftigen konnte und das nur weil der Streitwert so belanglos war, dass kein Gutachter hinzu gezogen wurde weil der mehr gekostet hätte als die Summe um die es da ging.
 
Hallo,
also ich hatte vor ein paar Jahren über Ebay mit einem Handy den gleichen Trouble.
Nach Fall eröffnen über Ebay und ein paar Anschreiben wo er mal versendet, dann es wäre Retoure gekommen und so. Da bin ich auch zur Polizei und habe Anzeige erstattet.
Als der Post von der Staatsanwaltschaft bekam, wurde er doch wohl nervös uns hat das Geld Rückerstattet.
Alles hat zwar gut 3 Monate gedauert, aber besser als futsch.
Dann hatte ich das mal mit einem Netzteil für ganz kleines Geld, da war aber nichts zu holen.
 
Vielen Dank nochmal für eure Erfahrungsberichte sowie Tipps. Es ist also nicht unmöglich etwas zu erreichen.
Nun muss ich dazu sagen, dass ich einen verräterischen Fehler gefunden habe. Das iPhone soll 128GB haben. Es gibt laut Internet aber nur maximal 64GB beim 5s. :( Auf den Speicher habe ich gar nicht geachtet bzw. war mir das als Apple Neuling gar nicht bewusst.
Naja nun ist es eh zu spät, die Anzeige werde ich in jedem Fall nun aufgeben.
 
Ich hatte bis jetzt 1 mal schlechte Erfahrungen mit eineme Ebayverkäufer aus dem Ausland, es war glaub ich Tschechien.

Habe mir 20% unter Vergleichspreisen xbox live guthaben für 20 Euro gekauft.

Ja ist ein kleiner Betrag, doch ich wollte das nicht auf mich sitzen lassen, da er auch noch fröhlich weiter Guthaben verkauft hat.

Habe mich dank Paypal zunächst auf der sicheren Seite gefühlt, doch als ich mit einem Ebay-Mitarbeiter telefoniert habe und ihm den Sachverhalt schilderte sah es dann doch nicht mehr so rosig aus, da es sich bei dem Kauf um einen Onlinecode handelt und digitale Güter nicht abgesichert sind.

So habe ich erstmal die Zeit bis zur Fallöffnung abgewartet und dann einfach meinen Kauf ein bisschen abgeändert.

Habe geschildert, dass ich vom Verkäufer per Post einen Code geschickt bekommen habe, dieser jedoch nicht funktioniert und auf keine Email antwortet.

Damit habe ich mein Geld sofort bekommen.


Was lernt man darauf, digitale Güter sind nicht per Paypal abgesichert!
 
[eTP]AcCiDeNt schrieb:
Hatte bisher 2 Fälle bei eBay, die mich einiges an Nerven kosteten ....
Wenn einer sich quasi in Luft auflöst, kann man natürlich nichts machen; aber selbst wenn der greifbar wäre, weiß man ja auch nie, ob dort überhaupt etwas zu holen ist oder ob die Finger schon zum Schwur erhoben wurden ! Ganz egal also, wer bei Ebaykäufen Banküberweisungen vornimmt, statt mit Paypal zu zahlen, ist streckenweise auch ziemlich selbst Schuld an seinem Leid, denn mit Paypal hätte er einfach und kostenlos Schutz gegen üble Machenschaften gehabt !
[eTP]AcCiDeNt schrieb:
Fall #1 - Bis heute nicht endgültig geklärt...
Und zu diesem Fall kann man nur sagen, dass Dein Rechtanwalt Recht hat und Du für den entstandenen Schaden zu haftbar bist; wenn Du nun stattdessen den Geschädigten damit "erpressen" kannst, dass der anderweitig eine Straftat begangen hat, sehe ich darin nicht wirklich redliches Handeln Deinerseits ! Genauso, wie die Rücknahme der Auktion vor deren Ablauf schon unredlich war ! Dass der Andere sich offensichtlich durch Deine Drohungen ins Bockshorn hat jagen lassen, ist wohl Dein Glück, denn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz hätte die Staatsanwaltschaft sicherlich wegen Geringfügigkeit überhaupt erst gar nicht aufgenommen, zumal es auch keine Geschädigten gab ! Du hingegen wärst tatsächlich für den vollen Wert des angebotenen Computers haftbar gewesen, denn der Schaden, den der Bieter hat, entspricht dem Wert des Computers, nicht aber seinem Höchstgebot. Hätte er zum erwähnten Höchstgebot gekauft, hätte er eben einen Schnäppchenkauf gemacht und daher viel weniger zu zahleng ehabt, als der Computer wert war; so ist nun mal das Wesen von Auktionen. Dieser höhere Wert ist ihm aber durch den Abbruch der Auktion so oder so entgangen - und Du haftest dafür ! Verjährt übrigen erst in 4 Jahren - die Forderung kann also noch kommen ! Vielleicht wartet der Bieter, bis die Drei-Monats-Frist, innerhalb der Du Anzeige erstatten kannst, abgelaufen sein wird !
 
Zuletzt bearbeitet:
hab die letzten 2 betrugsfälle direkt angezeigt und nach geraumer zeit habe ich im rahmen des verfahrens mein geld wiederbekommen
war 1 mal n spielaccount über ebay und 1 account über ebay-kleinanzeigen.

anzeigen tut nicht weh, geht schnell online und manchmal gibts was zurück
und selbst wenn nicht ists immer gut wenn die halunken mal paar anzeigen sammeln denn dann tut sich ehr mal wirklich was in sachen strafen, die fühlen sich nämlich dank internet anonymität extrem sicher
 
de la Cruz schrieb:
Und zu diesem Fall kann man nur sagen, dass Dein Rechtanwalt Recht hat und Du für den entstandenen Schaden zu haftbar bist; wenn Du nun stattdessen den Geschädigten damit "erpressen" kannst, dass der anderweitig eine Straftat begangen hat, sehe ich darin nicht wirklich redliches Handeln Deinerseits ! Genauso, wie die Rücknahme der Auktion vor deren Ablauf schon unredlich war ! Dass der Andere sich offensichtlich durch Deine Drohungen ins Bockshorn hat jagen lassen, ist wohl Dein Glück, denn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz hätte die Staatsanwaltschaft sicherlich wegen Geringfügigkeit überhaupt erst gar nicht aufgenommen, zumal es auch keine Geschädigten gab ! Du hingegen wärst tatsächlich für den vollen Wert des angebotenen Computers haftbar gewesen, denn der Schaden, den der Bieter hat, entspricht dem Wert des Computers, nicht aber seinem Höchstgebot. Hätte er zum erwähnten Höchstgebot gekauft, hätte er eben einen Schnäppchenkauf gemacht und daher viel weniger zu zahleng ehabt, als der Computer wert war; so ist nun mal das Wesen von Auktionen. Dieser höhere Wert ist ihm aber durch den Abbruch der Auktion so oder so entgangen - und Du haftest dafür !

Rein rechtlich gesehen stimmt es was du sagst.
Aber der Bieter hat keinerlei Schaden durch die abgebrochene Auktion und versucht durch den Fehler des Verkäufers sich zu bereichern.

Ich halte es für legitim solch asoziales verhalten des Bieters abzuwehren.

Was daran unredlich sein soll eine Auktion mehrere Tage vor Ablauf abzubrechen, ist mir auch unklar.

Hier bräuchte man dringend eine Gesetzesänderung. Es ist vollkommen unsinnig das aus einer abgebrochenen Auktion ein Kaufvertrag entsteht.
 
de la Cruz schrieb:
Der Empfänger könnte einfach behaupten oder durch eine falschen Zeugen belegen, es sei nur ein leeres Blatt Papier im Umschlag gewesen
Das Gericht wird annehmen, dass das Schreiben auch im Umschlage gewesen ist, was für einen Vorteil könnte der Absender haben einen leeren Brief zu verschicken.
Wäre es nicht so, dann könnte ich mir zum Beispiel per Internet einen PC bestellen und dann behaupten es waren Ziegelsteine drinnen, würde ich damit durchkommen, ich denke nicht.
Sonst bräuchte man für jede Sendung einen Gerichtsdiener der jedes Paket kontrolliert und versiegelt.
Solltest du ein Urteil kennen wo wirklich ein leerer Brief per Einwurfeinschreiben verschickt wurde dann poste es bitte.
Auch Amazon zum Beispiel verschickt kleinere Bestellungen nur mit der Post, auch hier könnte man behaupten man hat die Sendung nie bekommen, auch hier würde man vor Gericht nicht durchkommen.
 
Kronos60 schrieb:
Auch Amazon zum Beispiel verschickt kleinere Bestellungen nur mit der Post, auch hier könnte man behaupten man hat die Sendung nie bekommen, auch hier würde man vor Gericht nicht durchkommen.

Aber sicher kommt man damit durch.
Gewerblicher Anbieter -> Transportrisiko beim Verkäufer.
 
KlaasKersting schrieb:
Aber sicher kommt man damit durch.
Gewerblicher Anbieter -> Transportrisiko beim Verkäufer.

Man kommt damit sicher durch, die Sache ist nur Amazon wird dich von ihrer Plattform ausschließen, falls es zu häufig vorkommt bzw. die eben den Verdacht haben, dass du betrügst. Da hierbei nur Ware mit wenig Wert eine Rolle spielt, ist das für Amazon kein Problem. Die brauchen da keine rechtlichen Schritte, die schließen dich einfach aus und fertig.
 
Stimmt genau - es wäre vielmehr schlimm, wenn jemand einfach behaupten könnte, er hätte etwas verschickt, und der Empfänger hätte das angeblich bekommen - genau dann wären Betrug Tür und Tor geöffnet, denn der Versender hätte ja immer die Möglichkeit gehabt, mit Empfangsnachweis zu verschicken, während der Empfänger sich nicht schützen könnte gegen die die willkürlcihe Behauptung, dass er das Paket empfangen hätte ! Dass Amazon Kleinigkeiten grundsätzlich nur unregistriert versendet, liegt daran, dass das insgesamt viel kostengünstiger ist; kommt dann wirklich halt mal etwas nicht an, trägt Amazon den Schaden selbst. Dadurch sparen die unterm Strich dennoch enorm an Porto !
WhiteShark schrieb:
Rein rechtlich gesehen stimmt es was du sagst. Aber der Bieter hat keinerlei Schaden durch die abgebrochene Auktion und versucht durch den Fehler des Verkäufers sich zu bereichern.
Natürlich hat der Bieter einen Schaden; der Verkäufer bringt ihn um einen Computer im Wert von mehreren hundert Euro ! Es ist im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches nun einmal so geregelt, dass man, wenn man etwas anbietet, an dieses Angebot auch gebunden ist; widerruft man sein Angebot ohne einen Grund, der nicht in dem Käufer rechtmäßig begründet wäre, z.B. weil der nciht bezahlen kann oder aus einem ähnlichen Grund, dann haftet man für den Wert, der dem Käufer entgangen ist. Vorliegend hätte der Käufer eben nur den Preis von einem Euro zu zahlen, denn er hat in dieser Höhe ein gültiges Gebot abgegeben, und es war nicht seine Schuld, dass der Verkäufer grundlos das Angebot zurückgenommen hat. Hätte der Verkäufer stattdessen mit der Rücknahme gewartet bis kurz vor dem Zuschlag und hätte dann ein viel höheres Angebot vorgelegen, hätte sich sein Risiko entsprechend minimiert.
WhiteShark schrieb:
Ich halte es für legitim solch asoziales verhalten des Bieters abzuwehren. Was daran unredlich sein soll eine Auktion mehrere Tage vor Ablauf abzubrechen, ist mir auch unklar. Hier bräuchte man dringend eine Gesetzesänderung. Es ist vollkommen unsinnig das aus einer abgebrochenen Auktion ein Kaufvertrag entsteht.
Es ist keineswegs "asozial", wie sich der Bieter verhält; sondern es ist das Wesen einer Auktion, dass man zum gebotenen Preis eine Leistung bekommt, die möglicherweise weit unter dem tatsächlichen Wert der angebotenen Sache liegt. Andererseits hat der Anbieter den Vorteil, dass er die Sache mehreren oder vielen Bietern offerieren kann, die sich dann möglicherweise gegenseitig zum Vorteil des Verkäufers überbieten. Wer mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, ist ja nicht gezwungen, etwas auf dem Wege einer Versteigerung anzubieten - eine Gesetzesänderung bedarf es deshalb nicht ! Im übrigen hätte der Anbieter auch die Möglicheit gehabt, ein Mindestgebot anzugeben. Unredlich handelt deshalb nur der Verkäufer, der eine Auktion ohne berechtigten Grund abbricht ! Eine Gesetzeänderung in Deinem Sinne würde das Wesen einer Auktion ad absurdum führen, denn jeder, der mit dem sich ergebenden Höchstgebot nicht zufrieden wäre, könnte einfach sagen: "Ätsch - das wars !"
Kronos60 schrieb:
Das Gericht wird annehmen, dass das Schreiben auch im Umschlage gewesen ist, was für einen Vorteil könnte der Absender haben einen leeren Brief zu verschicken.
Nein, ein Gericht wird nicht "annehmen" ! Vor Gericht müssen Sachverhalte bewiesen werden; den leeren Umschlag oder einen mit einem falschen Inhalt könnte der Absender versehentlich verschickt habe - so etwas kommt vor, gerade in Zeiten, wo viele Schreiben (zum Beispiel auch Bescheide der Finanzämter) vollautomatisch versendet werden. Es kann doch nicht zum Nachteil eines Empfängers gereichen, dass der Absender einen Fehler gemacht hat beim Versand !
Kronos60 schrieb:
Wäre es nicht so, dann könnte ich mir zum Beispiel per Internet einen PC bestellen und dann behaupten es waren Ziegelsteine drinnen, würde ich damit durchkommen, ich denke nicht.
Natürlich kannst damit durchkommen, wenn der Absender nicht das Gegenteil beweisen kann !
Kronos60 schrieb:
Sonst bräuchte man für jede Sendung einen Gerichtsdiener der jedes Paket kontrolliert und versiegelt.
Eines Gerichtsdieners bedürfte es nicht; auch der Inhalt einer Sendung kann vom Absender beweiskräftig dokumentiert werden, beispielsweise durch Zeugen beim Verpacken. Und auch die Zustellung der Sendung kann der Absender beweisen, wenn er eben einfachmit Zustellnachweis versendet.
Kronos60 schrieb:
Solltest du ein Urteil kennen wo wirklich ein leerer Brief per Einwurfeinschreiben verschickt wurde dann poste es bitte.
Diese Mühe mache ich mir jetzt nicht; der Sachverhalt liegt rechtlich klar auf der Hand und ließe sich sicherlich als Grundsatzurteil höherer Instanzen finden ! Dass das in der Praxis manchmal anders aussieht, ist natürlich eine andere Sache; gerade Gerichte in den unteren Instanzen urteilen oftmals nach eigenem Gutdünken das, was sie für richtig halten, wobei sie oft auch sicherlich nicht unbedingt falsch liegen; im Grunde aber begehen Richter, die sich nicht um Beweise und Beweisbarkeit scheren, sondern nach Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit urteilen oder ihrem eigenen Gusto, Rechtsbeugungen !
 
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de la Cruz schrieb:
Nein, ein Gericht wird nicht "annehmen" ! Vor Gericht müssen Sachverhalte bewiesen werden; den leeren Umschlag oder einen mit einem falschen Inhalt könnte der Absender versehentlich verschickt habe
Das Gericht wird es sehr wohl annehmen, warum habe ich schon erklärt, Ausnahme: es handelt sich um einen amtsbekannten Betrüger. Wäre es nicht so, dann würde der gesamte Post und Briefverkehr zusammenbrechen und niemand würde etwas verschicken, dann gibt es nur Selbstabholung und Barzahlung.
Und mit falschen Zeugenaussagen würde ich vorsichtig sein, ein Meineid bedeutet eine unbedingte Haftstrafe. Es wurden schon lebenslängliche Haftstrafen nur aufgrund von Zeugenaussagen verhängt.
 
de la Cruz schrieb:
Natürlich hat der Bieter einen Schaden; der Verkäufer bringt ihn um einen Computer im Wert von mehreren hundert Euro ! Es ist im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches nun einmal so geregelt, dass man, wenn man etwas anbietet, an dieses Angebot auch gebunden ist; widerruft man sein Angebot ohne einen Grund, der nicht in dem Käufer rechtmäßig begründet wäre, z.B. weil der nciht bezahlen kann oder aus einem ähnlichen Grund, dann haftet man für den Wert, der dem Käufer entgangen ist. Vorliegend hätte der Käufer eben nur den Preis von einem Euro zu zahlen, denn er hat in dieser Höhe ein gültiges Gebot abgegeben, und es war nicht seine Schuld, dass der Verkäufer grundlos das Angebot zurückgenommen hat. Hätte der Verkäufer stattdessen mit der Rücknahme gewartet bis kurz vor dem Zuschlag und hätte dann ein viel höheres Angebot vorgelegen, hätte sich sein Risiko entsprechend minimiert.
Der Bieter hat keinen Schaden. Denn keiner weiß ob dieser die Auktion gewonnen hätte. Folglich ist ihm auch kein Schaden entstanden.

Es ist keineswegs "asozial", wie sich der Bieter verhält; sondern es ist das Wesen einer Auktion, dass man zum gebotenen Preis eine Leistung bekommt, die möglicherweise weit unter dem tatsächlichen Wert der angebotenen Sache liegt.
Natürlich ist das asozial. Er hat ja die Auktion nicht gewonnen. Er will nur den Verkäufer abzocken und sich daran bereichern.

Andererseits hat der Anbieter den Vorteil, dass er die Sache mehreren oder vielen Bietern offerieren kann, die sich dann möglicherweise gegenseitig zum Vorteil des Verkäufers überbieten. Wer mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, ist ja nicht gezwungen, etwas auf dem Wege einer Versteigerung anzubieten - eine Gesetzesänderung bedarf es deshalb nicht !
Natürlich bedarf es einer Änderung. Es ist völlig absurd das bei einer abgebrochenen Auktion ein Kaufvertrag entsteht.

Im übrigen hätte der Anbieter auch die Möglicheit gehabt, ein Mindestgebot anzugeben. Unredlich handelt deshalb nur der Verkäufer, der eine Auktion ohne berechtigten Grund abbricht !
Ein Mindestgebot andert nichts am Problem, dass Produkt steht ja nicht mehr zum Verkauf.


Eine Gesetzeänderung in Deinem Sinne würde das Wesen einer Auktion ad absurdum führen, denn jeder, der mit dem sich ergebenden Höchstgebot nicht zufrieden wäre, könnte einfach sagen: "Ätsch - das wars !"
Kann er jetzt auch. Einfach abbrechen mit Artikel defekt.
Und Gebote sind noch kein Zuschlag. Erst in den letzten Minuten oder Sekunden sieht man den Verkaufspreis.

Es gibt mittlerweile Leute die auf zig Artikel nen Euro bieten und hoffen das abgebrochen wird um sich dann bereichern zu können.
 
WhiteShark schrieb:
Der Bieter hat keinen Schaden. Denn keiner weiß ob dieser die Auktion gewonnen hätte. Folglich ist ihm auch kein Schaden entstanden.

Ich gehe mal gar nicht auf alles ein, da du in dem Bereich doch offensichtliche Wissenslücken zu haben scheinst. Aber eine Online bzw eBay-Auktion ist keine Auktion nach § 156 BGB. Und eBay höchst selbst hat in den AGB festgelegt das es bereits durch Gebotsabgabe zu einem schwebend wirksamen Kaufvertrag kommt. Und das ist nicht völlig absurd, sondern logisch und wünschenswert. eBay würde noch weniger Spaß machen, wenn jeder Heinz seine Auktionen abbrechen würde wie er lustig wäre. Wer seinen Kram nicht versteigern will kann schließlich auch als Festpreis oder bei Kleinanzeigen inserieren.

Die ganze Kiste mit dem Schadensersatz bei Nichtlieferung beruht dann wieder auf dem doch grundlegenden Prinzip das Verträge bindend sind. Und hier etwas ändern zu wollen, das ist nun wirklich lächerlich.

WhiteShark schrieb:
Kann er jetzt auch. Einfach abbrechen mit Artikel defekt.
Was er im Zweifel aber auch beweisen muss ;)
 
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