eBay Betrug - Erfahrungen mit Anzeige? Geld zurückbekommen?

Pandora schrieb:
Ich gehe mal gar nicht auf alles ein, da du in dem Bereich doch offensichtliche Wissenslücken zu haben scheinst.
Ich muss zugeben das dieser Eindruck durch meine schlechte Formulierung berechtigt ist. Habe vom Smartphone geschrieben.

Aber eine Online bzw eBay-Auktion ist keine Auktion nach § 156 BGB. Und eBay höchst selbst hat in den AGB festgelegt das es bereits durch Gebotsabgabe zu einem schwebend wirksamen Kaufvertrag kommt. Und das ist nicht völlig absurd, sondern logisch und wünschenswert.
Ich sehe das schon als völlig absurd an. Schließlich steht bei Abbruch ja nicht fest ob der Bieter auch gewonnen hätte, schon gar nicht zu dem derzeitigem Höchstgebot.
Und hier müsste das Gesetz dem Ganzen einen Riegel vorwerfen und diese Klausel untersagen. Denn durch diese Klausel kann sich ein Bieter bereichern.

eBay würde noch weniger Spaß machen, wenn jeder Heinz seine Auktionen abbrechen würde wie er lustig wäre. Wer seinen Kram nicht versteigern will kann schließlich auch als Festpreis oder bei Kleinanzeigen inserieren.
Es geht ja nicht ums nicht versteigern wollen, sondern darum das sich die Situation verändert und man den Artikel doch behalten möchte.
Gerade wenn die Auktion noch mehrere Tage läuft, ist so ein Abbruch völlig in Ordnung.

Die ganze Kiste mit dem Schadensersatz bei Nichtlieferung beruht dann wieder auf dem doch grundlegenden Prinzip das Verträge bindend sind. Und hier etwas ändern zu wollen, das ist nun wirklich lächerlich.
Richtig, ich meine eher das das Gesetz es verbieten sollte, das bei abgebrochenen Auktionen ein Vertrag entsteht.

Was er im Zweifel aber auch beweisen muss ;)
Aber erst vor Gericht. Und da es zivilrechtlich wäre, ist ein Beweis nicht unbedingt notwendig, man muss es nur dem Richter glaubhaft darlegen.
Der Kläger würde da ein sehr hohes Risiko eingehen.
 
Da stimme ich Pandora ausdrücklich zu ! Was White Shark und Kronos oben von sich geben, ist so was von unsinnig, dass es einem geradezu die Sprache verschlägt! Und lesen können die beiden offensichtlich auch nicht, sonst hätten sie das oben Geschriebene verstanden, denn das ist die Rechtslage ! Der Anbieter ist ja nicht gezwungen, die Auktion abzubrechen, wenn er es trotzdem macht, hat er die Konsequenzen zu tragen und ist eben selbst dran Schuld, dass der 1-Euro-Bieter damit die Auktion eben zu 1 Euro gewonnen hat ! Kronos und Shark müssten sich nur einfach einmal überlegen, was passiert, wenn man eine Auktion so einfach abbrechen dürfte, wenn einem die Gebote nicht gefallen ! Ebay könnte sofort dicht machen. Richtig ist vielmehr, dass sich Anbieter an die Regeln zu halten haben und wem die Regeln einer Auktion nicht passen, dem bleibt es unbenommen, in Auktionen nichts anzubieten ! Und noch was: wer so einen hahnebüchnen Quatsch verbreitet, dass bei Ebay viele nur ein Euro bieten würden und dann darauf warteten, dass die Auktion abgebrochen wird, und die Bieter dann billig an die Ware kämen, wenn die oben erwähnten Regeln gelten würden, disqualifiziert sich schon ganz von alleine selbst ! Dies ist doch banaler Unsinn ! Es gibt kaum Auktionen, die abgebrochen werden ! Wer also auf solche Abbrüche warten würde, der müsste in der Regel warten, bis er schwarz wird !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie die Rechtslage aussieht ist durchaus klar. Scheinbar hast du das Geschriebene nicht verstanden...

Und wie du selbst sagst, so oft kommt es nicht vor das eine Auktion abgebrochen wird.
Es wäre ja akzeptabel wenn man innerhalb der letzten Stunden nicht mehr abbrechen könnte.
 
Wenn ich einen Auktion abbreche, muss ich halt mit den Konsequenzen leben. Und hätte ist egal, Fakt ist der Höchstbieter bei einer Auktion bekommt den Zuschlag, das gilt auch für Abbrüche.

Was kommt als nächstes? Eine Ware wird unter Wert verkauft und nachdem man es heraus findet, legt man einen neuen Preis fest?
 
Unter einem Abbruch versteht man aber das abgebrochen wird und nicht "beenden und an derzeit Höchstbietenden verkaufen".

Zumindest hier könnte ebay nachbessern und beim Abbruch deutlich warnen. Am besten so das man erst ein Häkchen setzen muss.

Denn es geht nicht das andere sich bereichern, nur weil der Verkäufer das nicht wusste.
 
Bitte nicht streiten, das ist die Sache nicht Wert. ;)
Das Paket kam natürlich immer noch nicht an. Ich sammle gerade alle Nachrichten und Screenshots zusammen, um diese der Onlineanzeige anzuhängen. Ist euch zufällig eine Methode bekannt, um möglichst einfach an Nachrichten aus eBay zu kommen? Nach dem ganzen Nachrichtenverlauf, wird es schwer und sehr aufwendig alle Nachrichten als Screenshot zu sichern und dann zusammenzufügen.
 
Da du per Vorkasse bezahlt hast siehste dein Geld niemals mehr :D Hatte damals das selbe Problem und ne Anzeige hat nichts gebracht da die Polizei fast nie tätig wird..
 
WhiteShark schrieb:
Wie die Rechtslage aussieht ist durchaus klar. Scheinbar hast du das Geschriebene nicht verstanden...
Nein, nein, nein ..... nicht "scheinbar", sondern anscheinend !!! "scheinbar" ist so ziemlich das Gegenteil von "anscheinend" !!! Und wer das "Geschriebene" nicht verstanden hat, braucht man bei dieser Sachlage ja wirklich nicht mehr weiter zu diskutieren !
Cyda schrieb:
achrichten und Screenshots zusammen, um diese der Onlineanzeige anzuhängen. Ist euch zufällig eine Methode bekannt, um möglichst einfach an Nachrichten aus eBay zu kommen? Nach dem ganzen Nachrichtenverlauf, wird es schwer und sehr aufwendig alle Nachrichten als Screenshot zu sichern und dann zusammenzufügen.
Ja, Du kannst die Nachrichten doch als PDF ausdrucken und beispielsweise mit NITRO PDF CREATOR dabei direkt zusammenfügen !
 
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Der Unterschied zwischen scheinbar und anscheinend war mir tatsächlich nicht bewusst, danke für die Info, man lernt nie aus.
Könnte man auch etwas freundlicher und mit weniger Ausrufezeichen formulieren...

Wie die Rechtslage aussieht ist mir durch aus bewusst, darum kannst du nicht behaupten ich hätte etwas nicht verstanden.
Mir geht es lediglich darum, das man an dieser Rechtslage etwas ändern müsste. Es wurden ja auch schon Bietern die auf ein Auto nen Euro geboten haben, 5000€ zugesprochen. Der Bieter ist danach um 5000€ reicher, der Verkäufer ärmer.

Zumindest wäre es angebracht, das ebay das ganze nicht mehr "abbrechen" nennt. Denn ein Abbruch ist es ja nicht, sondern ein vorzeitiges beenden und an derzeit Meistbietenden verkaufen. Da müsste deutlich drauf hingewiesen werden.
Denn den Leuten die eine Auktion abbrechen ist dies nicht bewusst (sonst würden sie nicht auf diese Weise abbrechen).
 
WhiteShark schrieb:
Mir geht es lediglich darum, das man an dieser Rechtslage etwas ändern müsste.

Man könnte auch einfach mal 2 Minuten nachdenken, bevor man eine eBay Auktion startet. Brauch ich den Artikel noch? Wieviel Geld will ich mindestens dafür haben? Ändere ich meine Meinung in 3 Tagen?

Rechtsgeschäfte sind bindend. Auch der Bieter muss bezahlen, was er geboten hat...

Ist ja jetzt nicht gerade Atomphysik...
 
Eben, würde man an der Rechtslage etwas ändern, wären die Auktionen wertlos, jeder könnte da nach Belieben alles wieder umwerfen also mal eben eine Auktion abbrechen, die Käufer würden dann natürlich auch nicht mehr an ihr Gebot gebunden sein und könnte z.B. einfach auf zig ähnliche Artikel bieten und dann am Ende nur den abnehmen den sie am Ende am günstigen bekommen haben. Wenn der Verkäufer von dem es sich aber anderes überlegt hat, dann nimmt er plötzlich doch den am zweitgünstigsten erstandenen Artikel und sonst nicht, oder wie soll das aussehen?

Ist es wirklich so schwer geworden auch mal für die Konsequenzen seines Handeln einzustehen? Haben solche "bei Nichtgefallen zurück" Angebote die Mentalität der Leute so verändert, dass heute alles total unverbindlich sein muss?
 
Irgendwie werde ich nicht ganz verstanden. Den Leuten die Auktionen vorzeitig beenden ist ja nicht bewusst, das die Auktion dadurch nicht abgebrochen wird, sondern an den Höchstbietenden verkauft wird.

Daher sollte ebay warnen, bspw "Wollen sie wirklich für 1€ an xxx verkaufen?". Da wäre schon viel geholfen. Denn das bewahrt den Verkäufer vor einem wirklichem Schaden.
Nur dann könnte man wirklich sagen, das der Verkäufer selbst schuld ist, wenn sich der Bieter daran bereichert.

Denn bei ebay sind die Verkäufer ja nicht unbedingt Rechtsexperten, sondern einfache Privatpersonen die Ihre nicht mehr benötigten Sachen verkaufen wollen.
 
WhiteShark schrieb:
Daher sollte ebay warnen, bspw "Wollen sie wirklich für 1€ an xxx verkaufen?".
Eine Auktion ist wie ein Vertrag, und Verträge muss man einhalten, man hat ja auch die Möglichkeit ein Mindestgebot festzulegen.
wenn sich der Bieter daran bereichert
Wieso sollte sich der Bieter daran bereichern, er hat geboten und wenn er den Zuschlag bekommt gehört die Ware ihm, wenn das ein Auto um 1 Euro ist dann hat er eben Glück gehabt, schuld kann in diesem Fall nur der Verkäufer sein weil er kein Mindestgebot gesetzt hat. Wenn man Erwachsen ist, dann ist man für sein Handeln selber verantwortlich, und kann dann nicht immer die Schuld bei anderen suchen.
 
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Kronos60 schrieb:
Eine Auktion ist wie ein Vertrag, und Verträge muss man einhalten, man hat ja auch die Möglichkeit ein Mindestgebot festzulegen.

Verträge können aber ungültig sein, wenn eine Vertragspartei den Vertrag nicht versteht. Ich kann mir schon vorstellen, dass einige denken bei einem "Abbruch" der Auktion keinen Vertrag einzugehen. Dementsprechend wäre so ein Hinweis sicherlich wünschenswert. Der Bieter hat in dem Sinne auch keinen Zuschlag bekommen, da ja die Autkion nicht regulär beendet wurde. Die bekommen ja meist auch nur den "Schaden" zugesprochen und nicht die reguläre Ware zugesprochen.
 
Es geht nicht um die Rechtslage, es geht einzig und allein um die eBay-AGB. Bei anderen Auktionsplattformen ist dies z.b. anders geregelt. Außerdem gibt es seit ~2 Jahren sehr wohl Hinweise und die sind sogar noch in Fettschrift, sowohl beim erstellen als auch vor dem Abbruch. Und wer schon die einzige Textzeile unter dem Bestätigungsbutton vor dem Abbruch nicht liest, der hat evtl wirklich mal eine Lektion nach dem Motto "Das Internet ist kein Ponnyhof" verdient.
Zumal man gerade bei eBay alles zweimal lesen sollte. Allein schon wegen diesen ganzen Schlaumeiern die meinen dort ihre leeren Originalverpackungen versilbern zu können.
 
hallo7 schrieb:
Verträge können aber ungültig sein, wenn eine Vertragspartei den Vertrag nicht versteht.
Ich denke nicht das man mit dieser Argumentation vor Gericht durchkommen würde. Ausser man ist entmündigt oder minderjährig. Nur Idioten signieren ohne vorher zu studieren. Und wenn man einen Vertrag nicht versteht muss man halt investieren und einen Anwalt zur Rate ziehen.
Dementsprechend wäre so ein Hinweis sicherlich wünschenswert
Dem stimme ich zu.
 
hallo7 schrieb:
Verträge können aber ungültig sein, wenn eine Vertragspartei den Vertrag nicht versteht.
Das trifft zu, nach § 119 BGB kann man wegen Irrtums grundätzlich geschlossene Verträge anfechten ! Nur: das nützt vorliegend nichts, den nach § 122 BGB is man bei einer einer solchen Anfechtung dem Vertragspartner zu Schadenersatz verpflichtet ! Wenn der TE also wegen Irrtums den Kaufvertrag anfechtet, dann kann er sein Handy zwar möglicherweise behalten und müsste es dem Verkäufer nicht übereignen; dafür müsste er diesem aber Ersatz in Geldes leisten. Im Übrigen sind Anfechtungen wegen Irrtums so ohne weiteres nicht durchzusetzen; nur weil man nicht wusste, dass man eine Auktion nicht abbrechen darf, dürfte hierfür keine hinreichende Begründung sein - letztlich müsste das wohl ein Gericht bewerten. Man merke: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht, und wenn jemand sich an einer Auktion beteiligt, ist er verpflichtet, sich vorher mit den Regularien vertraut zu machen. Unterbleibt dies, sind die Konsequenzen notfalls eben zu tragen. Wie oben einer schon schrieb und der Lateiner es formulieren würde: Pacta sunt servanda !
 
de la Cruz schrieb:
nur weil man nicht wusste, dass man eine Auktion nicht abbrechen darf, dürfte hierfür keine hinreichende Begründung sein - letztlich müsste das wohl ein Gericht bewerten.

Eher oder besser, wenn man die Folgen des Abbruches nicht kannte oder kennen konnte. Da hier aber schon geschrieben wurde, dass die Folgen unterhalb des Buttons stehen ist das natürlich hinfällig (würde es nur irgendwo tief vergraben in den AGB oder sonst wo stehen, wären die Chancen besser)
 
So ist es; die Chancen für den TE sind also ziemlich schlecht ! Im Übrigen müsste auch eine Anfechtung unverzüglich erfolgen und nicht irgendwann hinterher !
 
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