Es genügt natürlich nicht zu beweisen, dass
ein Vertrag geschlossen wurde, sondern dass der Zahler auch wirklich der Kaufvertragspartner ist.
Ob das Konto gehackt wurde, ist erst mal nur interessant zwischen PayPal und dem Zahler: ohne Autorisierung besteht ein Rückzahlungsanspruch. Und da muss grundsätzlich PayPal beweisen, dass der Zahler autorisiert hat. So ist das bei jeder anderen Bank auch; wir sollten hier vllt den schlechten Ruf von PayPal mal außen vor lassen; hier steht PayPal nicht viel anders da als eine sonstige Bank (ich sehe gerade, darauf weist
florian. bereits in #6 hin). Etwas anderes könnte sich zB aus einem erklärten Verkäuferschutz ergeben, aber das haben wir ja schon ausgeschieden; übrig bleibt, dass ein Verkäufer selbst dafür Sorge tragen muss, seinen Vertragspartner zu kennen - an den kann er sich ja immer noch halten, hat ja schließlich sogar schriftlich einen Vertrag mit ihm geschlossen.. (bedeutungsschwangere Punkte..)
Vllt wird vor diesem Hintergrund etwas deutlicher, dass PayPal nicht
soo sehr in der Bredouille steckt, sondern der Verkäufer es ist, der sich etwas besser kümmern muss; aber auch das haben wir ja schon gesagt.
PS: Zu deinem Nachtrag: Ja, nach solchen Dingen suche ich auch noch; ist wie gesagt noch lange nicht mein Spezialgebiet^^ Bis jetzt (wie oben gesagt: mein letzter Stand) sehe ich aber schwarz, auch wenn ich dem Verkäufer hier durchaus mehr Glück gönnen würde
Die Rechtslage erscheint mir da gleichwohl nicht sonderlich unfair.
Eine Chance besteht natürlich, dass PayPal es nicht auf einen gerichtlichen Streit ankommen lässt. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht. Nach meinem bisherigen Stand würde ein Gericht dabei auch nicht zu prüfen haben, ob es irgendwelche Bedingungen von PayPal für wirksam erachtet, sondern schlicht die Rechtslage möglichst sauber beantworten.