@WhiteShark
Er hat das Handy aber nicht an denjenigem dem das gehackte Konto gehört rausgegeben, sondern hat es einem unbekanntem Drittem ausgehändigt.
Der Gehackte hat ja nichts mit dem Handykaufvertrag zutun.
@Droitteur
Die Verfehlung, wenn man sie so nennen möchte, besteht freilich weniger darin, die Identität des Zahlers nicht hinterfragt zu haben, sondern mehr darin, die Identität desjenigen, mit der der Vertrag geschlossen und der die Ware übergeben wurde, nicht sicher festgestellt zu haben
So wie ich das verstanden habe, wurde aber dem Verkäufer von dem (vermeintlichen) Käufer mitgeteilt, dass das handy von einer dritten Person abgeholt wird (in wie fern da der Name kommuniziert wurde, weiß ich nicht).
Wenn ich bei Dir was kaufe, und Dir sage "Ich kann leider nicht, ich schick den Peter vorbei, der holt das ab"
Der Typ klingelt bei Dir und sagt "Hallo ich bin der Peter, ich soll hier das xyz abholen für den U-L-T-R-A".
Warum sollte man da mißtrauisch werden?
Woher wüßte ein Fremder a: wer der Käufer (also U-L-T-R-A) und b: wer der Abholer (also Peter ist)?
Also alles mal so als Otto-Normalbürger-Sicht.
Man hätte als Verkäufer vll mehr tun können - aber hätte man es müssen?
So wie es sich darstellt (hab tatsächlich nicht alle Paragraphen verstanden)
wird der Verkäufer doppelt bestraft.
Der Dienstleister (paypayl) der für Sicherheit wirbt (und sich doch glaub ich zumindest) die Dienstleistung bezahlen lässt (klärt mich auf bin nicht bei paypal) schiebt mal schön alles ab.
Is ja nicht so als gäbs im Forum nicht genug Meckerei an paypal im Forum - scheinbar nicht unbegründet^^
Gut hier hat der TE eine Zahlung erhalten. Diese Zahlung steht ihm aber nicht zu. Wenn ich mich bei einer Überweisung vertue und der falschen Person überweise, habe ich auch ein Anrecht auf Rückerstattung.
Nicht zwangsläufig.
Woher sollte der "falsche Käufer" die paypal bzw Kontodaten von Dir haben, wenn er nicht der Käufer ist?
Ein "falscher Käufer", der Dir den richtigen Betrag überweist - woher sollst Du das wissen?
Wie gesagt ich hab die Paragraphen nicht wirklich alle geblickt - sondern arbeite rein an der ""Was hätte der Verkäufer wissen können bzw wo hat er seine "Sorgfaltspflicht" vernachlässigt, oder fahrlässig gehandelt" Schiene.
Denn mal ehrlich - Gesetze hin oder her - man kann sie nur befolgen wen man sie versteht, und sie sollten so gehalten sein, dass sie auch der Otto-Normalbürger-ohne-Jurastudium verstehen kann.
Gut iss vll offtopic