eBay muss ich den Artikel zurück nehmen ?

mjasche

Lt. Junior Grade
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März 2009
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429
Hallo ich habe bei eBay eine Fritzbox 6490 Cable gekauft.Es stand nur:Biete hier eine Fritzbox 6490 für Kabel an, sie wurde nur kurz benutzt und funktioniert einwandfrei.
2 Mal USB
Viel Spaß beim bieten! !!!
Ich selber konnte mit der Box nichts anfangen da die Kabel Anbieter ihre Kontakt Daten auf den Boxen Speichern.Habe sie selbst bei eBay weiter verkauft.Jetzt möchte der Käufer aber sein Geld wieder haben da er ja die Box auch nicht benutzen kann.Ich habe in der Artikel Beschreibung:Keine Rücknahme und Gewährleistung da Privatverkauf. Muss ich die Box nun zurück nehmen ? Kann mir da jemand helfen ? Hier die eBay-Artikelnummer:121624828512 wer mal meine Beschreibung lesen möchte.
 
Unitymedia und KD speichern die Anmeldedaten auf ihren eigenen Routern/Fritzbox ab.
 
Und das Spiel mit dem Weiterverkauf sollte dann so lange weitergehen, bis die Box wieder beim Erstverkäufer oder Kabelanbieter landet?
 
frei gekaufte kabelboxen werden vom anbieter nicht freigeschaltet. das funktioniert nur mit boxen, die man beim kabelanbieter kauft oder mietet. diese werden dann dann von z.b. kabel deutschland automatisch und ohne zutun des kunden freigeschaltet.
 
Und muss ich die Box zurück nehmen ? Kann mir da jemand mit weiter Helfen ?
 
Die Box war nie dein Eigentum. Sie gehört weiterhin dem herausgebendem Kabelnetzbetreiber.
​Daher bist du verpflichtet die Box zurückzunehmen. Wende dich an den Verkäufer auf EBay, der die Box an dich verkauft hat.
 
Du musst die Box zurücknehmen, wenn der Käufer damit nichts anfangen kann. Halte dich dann selbst an deinem Verkäufer schadlos.

@boarder: Soweit mjasche oder sonstige doch nichts von den Eigentumsvorbehalten wissen, können sie prinzipiell auch Eigentümer werden. Der, der von mjasche abgekauft hat, kann wiederum selbst dann Eigentümer werden, wenn er nur davon ausgeht, dass mjasche von den Eigentumsvorbehalten nichts wusste und somit Eigentümer geworden ist.
 
Der ursprüngliche Kunde des Kabelnetzbetreibers müsste sich ja dann der Hehlerei schuldig gemacht haben, oder?
 
Hehlerei ist objektiv nicht erfüllt: Die Box müsste dafür gestohlen oder sonst rechtswidrig erlangt worden sein. Er selbst aber besaß die Box ja dem Grunde nach rechtmäßig.

Erfüllt ist objektiv die Unterschlagung, es fehlt aber subjektiv am Vorsatz. Die fahrlässige Unterschlagung ist nicht strafbar - vllt vergleichbar jemandem, der fahrlässig eine Sachbeschädigung begeht. Es bleiben dann nur zivilrechtliche Ansprüche zB auf Ersatz.
 
Für mich ist da schon ein Vorsatz zu erkennen.
Er verkauft Ware, die ihm wissentlich nicht gehört.

PS: Mit dem Besitz hast du Recht, Besitzer war er ja, nicht aber Eigentümer.
 
Vor allem: rechtmäßiger Besitzer - darauf kam es für die Hehlerei an.

Es wird sicher Fälle geben, in denen man dem Erstverkäufer auch mal nicht glaubt, wenn er behauptet, er hätte es nicht gewusst oder nicht daran gedacht; dann würde man ihn natürlich auch verurteilen (wenn das Verfahren nicht trotzdem eingestellt wird), dann wegen Unterschlagung.
 
Um wie viel Geld geht es denn so? Je nach Betrag würde ich das Ding einfach zurück nehmen und in den Schrank legen.
 
mjasche schrieb:

Das wäre mir zu viel um das Geld einfach wegzuwerfen. Frag doch mal beim ursprünglichen Kabelbetreiber nach. Vielleicht reagieren die eher ungehalten und erklären dir ein Verkauf ist unter keinen Umständen möglich. Dann hast du ja gute Karten beim ursprünglichen Verkäufer das Geld wieder zu kassieren.
 
Ich würde die Box dem ursprünglichen Verkäufer wieder zurückgeben.
Er hat ja schließlich die Kette begonnen.
 
mjasche schrieb:
Ich selber konnte mit der Box nichts anfangen da die Kabel Anbieter ihre Kontakt Daten auf den Boxen Speichern
Und wieso verkaufst du die dann mit den Worten "kurz genutzt" und "funktioniert einwandfrei", wenn du den Router im Grunde gar nicht verwenden konntest und das Gerät über eine deutliche Einschränkung in der Nutzung hat?
 
Das der Käufer mit dem Gerät nix anfangen kann is ja seine Sache.
Hätt er sich mMn selbst informieren müssen.

Wenn ich mir ne Kabel-Fritzbox kaufe obwohl ich DSL habe is das ja auch kein Mangel an der Ware sondern eigene Blödheit.

Alles natürlich unter der Prämisse, dass das Teil sonst technisch einwandfrei ist.

Und es gab (zumindest bei Unity Media) mal ne Zeit da konnte man von denen die Fritzbox kaufen.
Also auch ganz ohne bramborium Eigentümer sein und die damit natürlich auch weiterverkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dir macht es also auch nichts, wenn das gekaufte Handy plötzlich mit SIMLOCK daher kommt?

Wenn das Teil nur eingeschränkt nutzbar ist, dann gehört das in die Beschreibung.
 
Die Einschränkung liegt ja nicht an der Fritzbox - sondern daran das Unity Media (oder wer auch immer) die Zugangsdaten nicht rausgibt (so versteh ich das zumindest).

Oder reden wir davon das man nicht ins Menü der Fritze kommt weil die gelocked ist?
Das wäre natürlich was anderes.
 
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