ebay Verkäufer fühlt sich bedroht -> Anwalt

alphan

Lieutenant
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Dez. 2008
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Hallo liebes Community,

ich habe ein großes Problem mti einem ebay-Verkäufer
Bitte lesen, auch wenns etwas zu viel ist.

Vorgeschichte:

Habe ein iPhone günstig als sofort-kauf gefunden und sofort gekauft. Das iPhone wurde als NEU einegstellt. Es wurde lediglich ein Funktionstest durchgeführt. Nachdem ich das iPhone gekauft habe, fragte ich den Verkäufer, ob das iPhone wirklich unbenutzt ist und ob es aktiviert wurde. Der Verkäufer schrieb mir nur, dass es vor ca. 2 wochen zu ihm geliefert wurde. DIe Verkäufer schrieb mir nicht, ob es aktiviert und benutzt wurde. Ich ahbe den Verkäufer wieder auf die gleiche Frage aufmerksam gemacht, aber der Verkäufer schrieb mri nur, dass ich den Artikel sofort bezahlen soll. Ich sagte ihm, dass er mir erst meine Frage beantworten soll, aber stattdessen drohte er mir mit einem Anwalt. Ich schrieb ihm immer wieder zurück, aber der verkäufer antwortete nicht. Da hatte ich den Verdacht, dass es sich vielleicht um ein Betrug handelt. Habe den Artikel also nicht bezahlt. NAch ca. 1 Woche kam ein Breif vom Anwalt, dass ichd en Artikel bezahlen soll. Jetzt wusste ich, dass er kein Betrüger war und hab den Artikel sofort bezahlt.

Nun:

Die Ware ist angekommen. Wie erwartet, ist das iPhone gebraucht und nicht neu.
1. Wurde das iPhone schon vor fast 1 Monat aktiviert, also benutzt.
2. befidnen sich zwei Kratzer auf der Rückseite.
Also 100% gebraucht.

Daraufhin habe ich ein Fall bei ebay gemeldet udn dem Verkäufer genau diese email geschrieben:


ich habe die Ware erhalten, jedoch entspricht die Ware nicht der Beschreibung. Die Ware ist gebraucht, wodrauf ich Sie schonmal drauf aufmerksam gemacht hatte.
Erstens haben Sie das iPhone schon fast vor 1 Monat aktiviert/benutzt.
Zweitens sind auf der Rückseite zwei Kratzer drauf, welche auf eine gebrauchte Ware hinweisen.
Ich bitte Sie deshalb, wenigstens die 83€ Anwaltskosten zu bezahlen, welche eigentlich unnötig wären, wenn Sie mir geantwortet hätten.
Ich denke nicht, dass Sie mit einer nicht-positiven Bewertung zufrieden sein würden.
Ich bitte schnellsmöglich um eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dieser Satz
Ich denke nicht, dass Sie mit einer nicht-positiven Bewertung zufrieden sein würden. hat dann dazu geführt, dass der Verkäufer sich bedroht fühlt.

Antwort vom Verkäufer:

„Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihren E-Mails entnehmen kann wollen Sie mir drohen. Ich gebe daher diese E-Mails an meine Anwältin weiter und diese wird Ihnen antworten. Diese Kosten müßen Sie dann auch übernehmen.

Meine Frage:

Wenn ich schreibe: ich denke,.... ist es doch eine Meinung von mir und keine Bedrohung? Außerdem könnte ich auch dem Verkäufer eien neutrale Bewertugn geben, muss ja keine negative Bewertung sein.
Hat der Verkäufer wirklcih recht, dass ich ihn bedroht habe und muss ich dann die Anwaltskosten bezahlen?

Ich bitte um schnelle Hilfe

Gruß
 
Wie krass ist das denn , bei ebay kannste nix mehr kaufen nur solche affen , ich sehe es nicht als drohung , hat ebay noch nix dazu gesagt? würde bei ebay mal anrufen weil so geht das ja nicht , "Das iPhone wurde als NEU einegstellt" und du kaufst und bekommst es als gebraucht Oo wie gesagt würde da mit ebay reden denke die helfen dir.
 
Ich würde ihm nochmal deutilchst darauf hinweisen, dass er Gebrauchtware als Neuware deklariert hat. Bezahlen würde ich nichts, notfalls Anwalt nehmen.
 
Artikel entspricht nicht der Beschreibung --> negativ, es sei denn, der Verkäufer kommt einem entgegen.

Das ist keine Drohung. Das ist nunmal so.
Hättest du expliziert vielleicht nicht erwähnen sollen, sondern einfach negativ bewerten .. aber gut, wahrscheinlich wär er auch dann zum Anwalt gerannt :p

Hast du mal nen Link zur Auktion?

Ansonsten würde ich nen Anwalt nehmen. Er hat bereits einen eingeschaltet. Die nehmen dich wohl auseinander, wenn du versuchst, es allein zu regeln.
 
Warum hast du nicht das iPhone zurück geschickt, anstatt zu bezahlen? Am besten du gehst auch zum Anwalt, damit der Verkäufer nicht noch mehr dummes Zeug anstellt.
 
Falls Ebay nicht hilft, notfalls bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs machen.
Ein Versuch kann nicht schaden.
 
Du musst garkeine Anwaltskosten bezahlen, das kann dir höchstens ein gericht auferlegen. Sonst würde ich ja alles immer gleich über meinen Anwalt laufen lassen.

Du hast die erste Anwaltsrechnung doch nicht etwa bezahlt?
Ich würde einfach Sachlich bleiben und in etwa folgendes tun:

Die einmonatige Nutzung entspricht nicht der Beschreibung neu bzw. Funktionstest (siehe 2 Wochen Rückgaberecht laut Fernabsatz - d.h. das sieht der Gesetzgeber maximal als Funktionstest).
Du schickst ihm die Ware zurück und erwartest die Erstattung + du wirst das an Ebay melden.
Sollte ein weitere Brief vom Anwalt kommen, konterst du mit deinem - fertig.

Nicht ängstigen oder provozieren lassen.
 
Kosten von seinem Anwalt musst du nicht tragen.(Erst wenn dich ein Gericht dazu verdonnert) Wenn er sich bedroht fühlt *gelächter* muss er es auf ein gerichtl. Verfahren anlegen.
Ich hätte schon das erste Mal nicht bezahlt(den Anwalt) sondern mir selbst einen Anwalt genommen. Das solltest du im Zweifelsfall auch tun sofern du eine Rechtschutzvers. hast.
Da er wohl nicht auf deinen Vorschlag eingeht wird dir sowieso nichts anderes übrig bleiben.
 
also meiner meinung nach hast du den verkäufer nicht bedroht...

ich würde jetzt je nachdem was das für ein verkäufer folgendes machen
privat:
fotos machen uns sich nen anwalt holen

ist es ein gewerblicher verkäufer würde ich das teil zurückschicken und auf die 14 tage umtauschrecht beharen

auch solltest du dir alle email ausdrucken bzw archivieren
 
Warum fragst du eigentlich nach kauf der Ware ob sie der Beschreibung entspricht (mir fällt jetzt kein Grund ein der dafür spricht)? Ich würd hier Ebay, vllt. sogar die Polizei einschalten, dieses ganze Anwaltsgetue (nach einer Woche zum Anwalt rennen) klingt für mich nicht grade Seriös.
 
Würde ich auch machen, Anwalt und evtl auch Betrug seitens des Verkäufers ... er soll/muss das iPhone zurück nehmen und deine Anwaltskosten zahlen :D
.
 
Bist du dir sicher, dass es echte Anwaltsschreiben sind, die du bekommen hast?

Ich persönlich kann dir 100%ig nen Brief ins Haus flattern lassen, bei dem du sofort denkst, er käme von nem Anwalt und jemand, der Betrügereien in ebay macht, wird das auch können!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein klardenkender Anwalt sich bei sowas, wo der Mandant eindeutig im Unrecht ist, einschaltet.

Ich würde an deiner Stelle in der "Anwaltskanzlei" auf dem Schreiben anrufen und nachfragen.

Ich bin mir sicher, dort wird keiner etwas davon wissen, sollte es diese Kanzlei überhaupt geben.

Weiter trifft dich überhaupt keine Schuld.

Du wolltest wissen, ob der Artikel neu ist, er hat dir die Auskunft verweigert.
Allerdings darfst du deshalb nicht einfach nicht bezahlen.

Obwohl es bei Privatauktionen keine Garantie oder Rücknahme gibt, gilt dennoch, dass bei ausdrücklicher Falschangabe in den Beschreibungen des Produktes, der Verkauf zu widerrufen ist.

Also du hättest gleich bezahlen müssen, Artikel anschauen, Verkäufer bitten den falsch beschriebenen Artikel zurückzunehmen und dann, weil er das ja nicht getan hätte, hättest DU rechtliche Mittel einleiten müssen.

Weil er dachte, sein Betrug findet nicht statt, als du das iPhone nicht bezahlen wolltest, klar, kam er direkt mit Anwalt, um dich in die Betrügerrolle zu schieben. Das ist die Masche.

mfg
 
1. Wenn nach 1 Woche ab Kaufdatum bereits ein Brief vom Anwalt des VK kommt das du den Artikel noch nicht bezahlt hast, würde ich erstmal ganz locker das ganze sehen; Den man hat als Käufer eine gewisse Zahlungsfrist und die ist nicht 3 Tage ab Kaufdatum (der Brief hat ja auch paar Tage zum Aufsetzen und versenden an dich gedauert) vorbei.

2. Hast Fotos & Video gemacht vom Artikel @ Erhalt?

3. Anwalt einschalten & Polizei Betrugsanzeige erstellen!!

4. Keine Angst vor solchen pseudo "Anwälten" (Echtheit des Briefes überprüfen!!) die ihr Studium mit lauter 4er geschafft haben

5. Solche Anwälte machen den Berufsstand "Anwalt" zu dem was er heute ist = Eine Weide mit vielen schwarzen Schafen
 
hmm, ich würde das mal so vergleichen: es ist auch beamtenbeleidigung wenn du sagst "ich würde gerne ... zu ihnen sagen" ... trotz konjunktiv wäre dies strafbar.

nichts desto trotz: falls der verkäufer wirklich seinen anwalt beauftragt und dieser mit forderungen auf dich zukommt, solltest du definitiv auch einen anwalt konsultieren. eventuell kennst du jmd. bekannten, der dir einen guten tipp geben kann.
 
Okay....da würd ich glaub ausrasten.
Hab mich nun, als ständiger Mitleser, sogar extra im Forum registriert, um antworten zu können :D.

Mal zu allererst:

Ein Anwalt kann viel schreiben, ob das nun irgendwie rechtlichen Halt hat ist nicht immer so.
Die Anwaltskosten daher zahlen zu >müssen<, ist daher schwachsinn.

Es ist im Grunde ganz einfach:

- Er hats als Neuware verkauft und das war es nicht --> Betrug.

- Du hast ihm das geschrieben und da es ein Fakt ist und das Bewertungssystem eben FÜR
solche Dinge implementiert ist, ist das auch keine Drohung oder sonst was.

Ganz im Gegenteil:

„Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihren E-Mails entnehmen kann wollen Sie mir drohen. Ich gebe daher diese E-Mails an meine Anwältin weiter und diese wird Ihnen antworten. Diese Kosten müßen Sie dann auch übernehmen. "

DAS hört sich für mich nach einer Drohung an (und ist rechtlich auch nur eine "Behauptung" - nebenbei auch total lächerlich).

Ab zur Polizei, >>Anruf<< bei Ebay und ggf. auch einen Anwalt anschalten - son Spinner sollte für jeden normalen Anwalt ein gefundenes Fressen sein.

Ich kann natürlich keine Rechtsberatung geben und das ist auch nur meine Meinung, aber das sieht für mich aus, als würde der Verkäufer es drauf anlegen, damit unwissende Menschen dranzukriegen.

Liebe Grüße
 
Ich würde ihm auf jeden Fall NICHT mehr antworten.

Geh zur Polizei, erstatte Anzeige und such dir nen Anwalt. Er wird sich dann schon noch Wundern, wenn die ersten Schreiben nach Hause flattern. Und dann wird er auch einknicken, denk ich mal.

Denn den Kürzeren zieht er so oder so, egal wie weit er geht. Wenn das iPhone aktiviert wurde, bevor du es bekommen hast, dann ist das nunmal beweisbar.
 
Hätte der TE früher hier gefragt, hätte er erfahren, dass er die 83 € Anwaltskosten nicht hätte bezahlen müssen. Die sind jetzt ersatzlos futsch.
Handy einfach zurückschicken geht auch nicht (mehr), da bestimmt Privatverkauf ohne Rücknahmeverpflichtung, Gewährleistungsanspruch usw. vereinbart wurde.

Ein link zur Auktion an sich und ob die Beantwortung Deiner Fragen vor/nach Deinem Gebot statt fand, wäre wichtig für eine exaktere Beurteilung Deiner Chancen. Wenn Du das iphone wieder zurück geben willst, geht das in diesem Fall vermutlich nur über einen eigenen Anwalt mit Brief--> und später Klage, da die Gegenseite schon mit schwerem Geschütz (Anwalt) aufgefahren ist.
Zum derzeitigen Stand der Dinge kann keine für Dich kostenpflichtige Aktion der Gegenseite ausgelöst werden. Wenn noch so ein Schreiben mit Kostennote kommt--> zurückweisen oder ignorieren.
 
Danke schonmal. Hier sind sehr viele Antworten, auf denen ich nicht alle antworten kann.

Hier ist erstmal der Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230577626968&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

Die Anwältin schrieb mri auch, dass ich die Fragen vor dem Kauf stellen könnte. Das ist mri ja klar, aber trotzdem bin ich ja im Recht...

EDIT: Wenn cih sage es ist gebrauhcte Ware, kann der Verkäufer dann vielleicht antworten, dass in der Beschriebung steht : Funktionstest durchgeführt -> gebraucht?

Edit 2: Ich habe den Namen des Anwaltes bei Google eingegeben und so einen Anwalt gibt es in der Nähe des Verkäufers, also wahrscheinlich echt.
 
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