ebay Verkäufer fühlt sich bedroht -> Anwalt

angebot wurde beendet.

bitte ruf mal dort in der kanzlei an oder schick mal n screenshot von dem anwaltsschreiben. dabei kannste ja deine und seine kontaktdaten zensieren, aber mich würde intressieren obs die kanzlei überhaupt gibt?
 
alphan schrieb:
EDIT: Wenn cih sage es ist gebrauhcte Ware, kann der Verkäufer dann vielleicht antworten, dass in der Beschriebung steht : Funktionstest durchgeführt -> gebraucht?

Wie wird das iPhone denn aktiviert? Schon beim ersten Einschalten des Gerätes? Wenn ja, dann dürften deine Chancen stark sinken.
 
Wenn die Ware nicht neu ist , sondern Gebraucht , dann ist es doch klar , gib ihm eine Negative Bewertung , und hol dir ein Anwalt , und sage dass es nicht NEU war sondern gebraucht.

So schwer ist es nicht , und wer hier die ganze Zeit droht ist doch wohl sonnenklar, dieser Verkäufer ist nämlich ein Betrüger , er stellt es als NEU rein damit er mehr Geld abkassieren kann.

Was aber eigentlich Gebraucht ist.

Wie viele Bewertung hat der Verkäufer denn?
 
Ich sags mal so. Ein Handy privat kaufen, wo nur ein google Bild abgebildet ist, ist schon sehr riskant. Und ihm erst nach dem Kauf fragen, ob es wirklich neu ist, war auch nicht so elegant.

Trotzdem solltest du im Recht sein, da der Artikel als "neu" gekennzeichnet wurde.

Etwas Mitschuld hast du aber auch, da du zu unvorsichtig warst und Fragen erst nach dem Kauf gestellt hast.
 
Willst du das iPhone jetzt oder nicht?
Es weicht von seinen angaben ab du hast das recht es zurück zu geben.

Mach dir wegen dem "Anwalt" nicht ins Hemd.
Wenn du keinen Anwalt kennst such einen in deiner nähe raus.
Ruf den kurz an und frag ihn was es kostet darauf zu antworten, in der Regel 40-60€.
Meistens aber weit weniger, der formuliert nen Text schickt den ab da berechnet der seinen Stundenlohn oder macht das mit nem Augenzwinkern.
Ein guter Anwalt macht das für nen Appel und nen Ei, du empfiehlst ihn aus Begeisterung weiter oder kommst nächstes mal wieder.
 
Man muss doch erstmal , die ganze Sache mit Itunes machen , dann ist es erst aktiviert.


Aber ehrlich gesagt , sind die Kratzer schlimm?

Große oder kleine?

Sind sie Sichtbar?
 
Ich würde sagen: eigene Klage lohnt nicht, weil
1) unklar ist, was alles als Funktionsprüfung zählt
2) es ein Handy mit simlock ist (T-Mobile)
3) Du erst nach Auktion gefragt hast (es also auch ohne diese zusätzlichen Angaben gekauft hast--> = nicht entscheidungsrelevante Umstände)
4) die Gegenseite garantiert mit einem Zeugen bestreitet, dass bei Versand 2 Kratzer auf der Rückseite waren

Um sich nach mind. 1/2 Jahr vor Gericht auf irgendetwas zu vergleichen, teure eigene Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen, das Handy nicht nutzen zu können, lieber das Handy jetzt nutzen oder wieder bei ebay verkaufen, von mir aus noch den Verkäufer negativ bewerten und sich des weiteren Lebens erfreuen - das ist mein Ratschlag.
Zusätzlich daraus die Lehre ziehen, beim nächsten mal immer vor dem eigenen Gebot Frage stellen und bei nicht zufriedenstellernder Antwort nicht mitbieten!
 
ThomasK_7 schrieb:
Ich würde sagen: eigene Klage lohnt nicht, weil
1) unklar ist, was alles als Funktionsprüfung zählt

An machen, danach wieder aus machen.
Anschließen am PC, schön mit iTunes rumspielen, und wer weiß was danach noch alles kam, ist sicherlich kein Funtionstest bzw. darf die Sache danach nicht mehr als neu deklariert werden.

3) Du erst nach Auktion gefragt hast (es also auch ohne diese zusätzlichen Angaben gekauft hast--> = nicht entscheidungsrelevante Umstände)

Er hat gefragt, ob das Handy wirklich neu ist. Er wollte quasi nur eine Absicherung von dem, was eh schon in der Artikelbeschreibung steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Individualtext in der Artikelbeschreibung geht regelmäßig den Einstellungskriterien vor!
Um sich zu überzeugen/zu testen, ob z. Bsp. itunes auch funktioniert, muss man es wohl auch ausführen. Je mehr Funktionen ein modernes Hand hat, umso mehr wird wohl als Prüfung und Funktionstest zu akzeptieren sein (siehe jüngste BGH-Rechtsprechung zum Wasserbett). Aus meiner Sicht ist eine Funktionsprüfung nicht durch bloßes An- und Ausschalten zu bewerkstelligen und genau so wird die Gegenseite auch argumentieren. (immer vom schwersten Fall ausgehen!)
 
Ich würde schon sagen, dass beim iPhone eine Aktivierung als Funktionsprüfung gilt. Anders kann man garnicht alle Funktionen des Gerätes prüfen. Im Hinblick darauf, dass das Gerät aber dann bei Apple registriert wird unter dem iTunes-Account, kann man aber Zweifel haben.

Dass das Gerät vor einem Monat aktiviert wurde, ist vor dem Hintergrund des Kaufs am 07.01. durchaus schlüssig und spricht für sich nicht für "gebraucht".

Einzig die Kratzer sprechen für einen Mangel, es wäre aber zu beweisen, dass diese bereits beim Auspacken vorlagen.

Die Aussagen nach Ende der Auktion wären für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit nur relevant, wenn sie der Verkäufer bestätigt hat.
 
Beim Auspacken, war meine mutter neben mir, die es auch gesehen hat. Würde Sie als Zeugin gelten?
 
ja tut sie, aber jetzt geh mal nicht so weit.

ich würd dich nochmal bitte, einen screenshot vom anwaltsschreiben hochzuladen und dabei deine und seine adressdaten zu zensieren. ich bin mir immernoch fast sicher, dass es sich nicht um ein echtes schreiben handelt. andernfalls zweifele ich an unseren Justizvertretern -.-
 
Ich schreibe dem Verkäufer einfach jetzt, dass alels in Ordnung ist. Ich habe keine Lust und Zeit mich darüber zu kümmern. Es lohnt sich einfach nicht für mich wegen etwas Geld so nen Austand zu machen, wobei ich nichtmal genau weiß, ob ich recht habe. In Zukunft werde ich besser aufpassen....
 
Wenn du Rechtschutzversicherung hast, würde ich nen Anwalt einschalten. Der macht dann alles für dich und unternimmt ggf. weitere Schritte.
Und eine Anzeige bei der Polizei würde ich auch machen, da du den Verdacht auf Betrug hast.
(Das würde aber dann auch dein Anwalt machen)
 
Wenn das Handy ansonsten deinen Vorstellungen entspricht und so funktioniert, wie du es dir vorstellst, würde ich inetwa auch handeln. Im Beschreibungstext wurde ja ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die Verpackung geöffnet und das Gerät ausprobiert wurde. OK, jetzt ist es noch aktiviert worden. Beeinträchtigt das dich irgendwie? Sind die Kratzer stark sichtbar? Beeinträchtigen sie dich? (schließlich hast du ja auch 250 € weniger dafür bezahlt)

Auf keinen Fall solltest du aber die Anwaltskosten bezahlen. Die musst du nur übernehmen, wenn ein Gericht dich dazu verdonnert. Bloß weil man einen Brief bekommt, heißt das noch lange nicht, dass man schuldig ist und die Kosten übernehmen muss. Falls du schon bezahlt hast, würde ich das Geld zurück verlangen. Gerade wenn es ein seriöser Anwalt ist, dann weiß er auch, dass er von dir kein Geld verlangen darf.

Im Grunde kann man aus so einem Fall auch nur herauskommen, indem man dem Verkäufer mitteilt, dass das Gerät nicht seiner Beschreibung entsprach und den gesamten Kaufvertrag rückgängig machen. Die Frage ist jetzt, ob du das überhaupt willst. Wenn seine Aktivierung und die Kratzer keine Beeinträchtigung für dich darstellen, würde ich den Kauf ansich auch auf sich beruhen lassen. Denn es wird kompliziert zu beweisen, dass eine Aktivierung kein Funktionstest ist, und dass die Kratzer vorher schon da waren. Mal abgesehen vom langwierigen Rechtstreit.

Auf der anderen Seite muss man die Überreaktion des Verkäufers auch mal verstehen. Es gibt bei eBay mindestens genauso viele betrügerische Verkäufer wie Käufer. Und bisher scheint er ja ein guter eBay-Händler gewesen zu sein. Auch die Anwaltskanzlei scheint mir bisher sauber zu sein. Dass er überreagiert und denkt, Anwaltskosten sind generell von den anderen zu tragen, zeigt nur, dass es ein Privatverkauf ist.

Du kannst und solltest aber auf jeden Fall den Verkäufer negativ bewerten und das auch klar formulieren. Es kann nicht sein - und andere Käufer sollten das auch wissen -, dass dieser Verkäufer nicht auf Anfragen antwortet, nach einer halben Woche zum Anwalt rennt und sich bei Unstimmigkeiten gleich bedroht fühlt, und widerum mit dem Anwalt droht. Außerdem sollst du die Kosten übernehmen. Das ist definitiv eine negative Bewertung. Du hast ja mehrfach versucht, normal mit ihm darüber zu reden.
 
Würde bzw. dürfte der Verkäufer wieder zum Anwalt rennen, wenn ich eine negative Bewertung abgeben würde?
 
Er kann zum Anwalt rennen wann er will,
und eine Bewertung ist immer subjektiv. Da gibts nur paar Ausnahmen wenn z.B ehrverletzende Äußerungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen).
 
Bitte auf jeden Fall negativ bewerten. Das ist das Mindeste, wenn du schon sonst nichts machen möchtest (was ich auch verstehen kann).

Bei mir wäre er zwar nicht so einfach weggekommen, aber gut. Muss jeder selbst, für sich, entscheiden.
 
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