Ebay will nun amtlichen Ausweis ?

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zombie

Captain
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Hallo
Ich habe gerade was bei Ebay angeboten und verkauft und nach dem Verkauf soll ich Bankdaten und Adressdaten bestätigen und sogar Kopie vom Ausweis anhängen. Bin komplett baff. Geht es echt jetzt soweit ?
 
Deine Frage ist? Die Plattformen müssen Verkäufe melden für das Finanzamt ... deshalb ist der Computerbase Marktplatz geschlossen.
 
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Ob das mit dem Personalausweisscan auch bei anderen gekommen ist ?
 
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Ja. Plattformen wie ebay, Etsy, Vinted und Co. müssen künftig zumindest Name, Adresse und Geburtsort erfassen und an das Finanzamt melden, wenn eine Person mehr als 2000€ Umsatz oder mehr als 30 Verkäufe pro Jahr macht. Nennt sich PsTTG. Für weitere Infos einfach danach googlen.
 
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Seine Frage ist, siehe #3, ob das auch andere in den letzten Tagen erlebt haben...

Hab eben was eingestellt: Keine Ausweiskopie. Bank- und Adressdaten muss für die Auszahlung sowieso bekannt sein. Hast du eventuell seit Monden (seitdem die neue Bezahlmethode Vorschrift ist) nichts mehr verkauft? Gekauft hat in den letzten Tag noch niemand was bei mir, da könnte die Abfrage wie bei dir kommen. Spannend!
 
Ich hatte noch vor Weihnachten auch was verkauft ohne das ich meine Adresse mit einem amtlichen Ausweis verifizieren musste und auch das Bank-Konto muss man mit 2 Testüberweisungen seitens Ebay verifizieren. und das obwohl ich seit 20 Jahren bei eBay bin.
Dazu muss ich sagen das seit Jahren eigentlich nur noch per Paypal alles abgewickelt wurde, das war meine erste Bankzahlung seitens Käufern seit langen.
Habe das heute mit dem Ebay Kundenservice besprochen, also das stimmt und ich habe es nun ungern durchführen lassen.
Der Mist war, dass die Aufforderung seitens eBay erst nach dem Verkauf und Zahlung vom Verkäufer gekommen ist, bzw. eBay solange die Auszahlung zurück gehalten hat bis ich das durchführe. Somit saß ich in der Predullie, dass ich um an das Geld zu kommen entweder die Prozeduren durchführe oder ich hätte den Kauf stornieren müßen und hätte zukünftig vielleicht wieder die Probleme gehabt.
Unfair seitens eBay finde ich, das man nicht vorab mit einer Info beim einloggen oder beim erstellen eines Verkaufs darauf hingewiesen wird, sodass man es sich vorher noch überlegen kann.
 
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Hatte auch mal sowas ähnliches. Bin auch schon Jahre bei Ebay. Hab dann nach 2 Jahren oder so ohne Aktivität (also auch nix gekauft oder verkauft) irgendwas reingestellt, glaube so Zierblenden für das Auto.

Auktion und Konto wurde sofort gesperrt und ließ sich auch nur nach Ausweiskopie entsperren.. Das war lange vor dem neuen Gesetz.
 
Ist bei mir auch mal so gewesen. Musste da dann auch meinen Ausweis verifizieren lassen. Ist normal mittlerweile.
 
Das lustige ist, dass es laut Gesetz eigentlich nicht erlaubt ist Ausweiskopien zu fordern bzw. ist das Ausweis kopieren sogar strafbar. Und dazu zählt einscannen/abfotografieren auch. Ist den meisten Unternehmen aber völlig egal da es nicht verfolgt wird.
 
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@D0m1n4t0r diese Frage habe ich mir die letzte Zeit auch gestellt. Dass es nicht erlaubt ist, wusste ich nicht, allerdings wundert man sich schon, dass ein Ausweis mit wahnsinnig vielen fälschungssicheren Eigenschaften versehen sind, und dann anderswo einfach eine "Kopie" reicht.

Wenn bei vielen Dingen bereits eine "Kopie" oder "Scan" reicht, steigt die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs durch Datenlecks oder sorgloser Umgang mit diesen "Kopien".
 
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D0m1n4t0r schrieb:
Das lustige ist, dass es laut Gesetz eigentlich nicht erlaubt ist Ausweiskopien zu fordern bzw. ist das Ausweis kopieren sogar strafbar.
Das ist halt son Gerücht, was sich hartnäckig hält, aber schlicht Unfug ist... Natürlich sind Kopien des Ausweises erlaubt, nach §20 PauswG, Satz 2 muss dazu allerdings die Zustimmung des Inhabers vorliegen und die Kopie als solche gekennzeichnet oder als solche sicher erkennbar sein. Letzteres ist bei den üblichen Kopien am Kopierer zweifellos der Fall.
 
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Juli 2017 wurde das PauswG angepasst.
Seit dem ist es, wie @Erkekjetter schon schreibt, erlaubt einen Ausweis zu kopieren.
 
Die Sache ist halt dass man quasi keine Wahl hat.
"Entweder du stimmst zu uns ne Ausweiskopie zu geben oder das wars mit ebay." hat mit freiwilliger Zustimmung nurnoch sehr wenig zu tun. Von daher stellt sich schon die Frage ob das wirklich FREIWILLIG und somit legal ist.
 
Oh man, jetzt wird wieder sinnlos rumdiskutiert, obwohl man nachweislich falsch lag mit seiner Aussage.

Muss man ebay nutzen? Ist ebay in irgendeiner Form essentiell? Nein. Die Weitergabe der Kopie ist auch hier freiwillig, auch wenn die Konsequenz ist, dass man ebay nicht nutzen kann, wenn man es nicht will.

Konsequenzen wie diese sind aber kein Zwang...
 
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@Erkekjetter Da ich der Themenstarter war kann ich deiner Aussage nicht ganz zustimmen bzw. hast du den ersten Post evtl. nicht gelesen, denn in meinem Fall kam die Aufforderung dazu erst nach Verkaufsabschluß und der Käufer hatte bereits gezahlt und mir Ebay die Auszahlung vorenthalten. Sprich ich hätte den Kauf deswegen stornieren und die Zahlung zurück geben müßen. Die Frage wäre dann, ob der Käufer damit einverstanden gewesen wäre ? Ich war in einer schwierigen Situation.
Wäre die Aufforderung zur Kontoverifizierung vorher gekommen, würde ich das auch so sehen das man Ebay nicht mehr nutzen muss, wenn man das nicht will.
 
Ein komplett anderer Fall. D0m1n4t0r bezieht sich ja nicht auf deinen Fall sondern behauptet nachdem er widerlegt wurde, das ganz allgemein das ja Zwang sei und damit rechtlich fragwürdig. Und das bleibt quatsch. In deinem konkreten Fall mag das ggf. anders aussehen (kann und will ich hier gar nicht beurteilen), nur wurde dazu halt 0 Bezug hergestellt.
 
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Ich weiß, du bist immer schnell dabei @Erkekjetter, aber wenn man die Aussage des TE nimmt, so wurde er NACH erfolgreicher Auktion aufgefordert eine Ausweiskopie einzureichen.

Ich finde, dass man das durchaus als "Zwang" sehen könnte. Da mit beidseitiger Willenserklärung ja bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Möchte man diesem nun nachkommen "muss" man die Kopie bereitstellen.

Finde ich komisch!

Du hast sicherlich Recht, nur hat das wieder einen Beigeschmack...
 
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Das duerfte wohl den gleichen Grund haben, warum es hier den Marktplatz nicht mehr gibt.
Ab gewissen Grenzwerten, 20 Verkaeufe oder 2.000 Euro, innerhalb eines Jahres, muss die Platform dies an die Finanzbehoerden weiterleiten.
 
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Ranayna schrieb:
muss die Platform dies an die Finanzbehoerden weiterleiten.

Sicher das sie das muss?
Ich glaube eher die Daten müssen erhoben werden und rausgegeben werden falls das Finanzamt mal anklopft.

Ich sehe das größte Problem für solche Foren hier eher wie man nach DSGVO gerecht mit den Daten umgeht?
Ist das Forum hier doch eher sehr Anonym.
 
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