Ein Verkäufer von eBay hat vor, zu mir zu kommen

ich zitiere mal ebay die da aber etwas unpräzise sind:
Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.

Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren.

aus einem blog einer anwaltskanzlei.
Hochgradig umstritten ist jedoch weiterhin, wie die Abgrenzung privater Geschäfte von gewerblichen oder selbständigen Geschäften auf eBay vorgenommen werden soll. In der anwaltlichen Beratungspraxis sind Mandanten häufig der Meinung, dass Sie lediglich als Privatpersonen auf den Seiten von eBay tätig sind. Dies ist jedoch häufig ein Irrtum. Eine große Zahl vermeintlich „privater“ Anbieter unterliegt in der Praxis unabhängig von der eigenen Einschätzung ebenfalls den gesetzlichen Regelungen für Unternehmer, verbunden mit allen sich daraus ergebenen Pflichten.
 
wo steht da was von Privat?
und wenn doch, dann widerruft man halt nicht, sondern verlangt eine Mangelfreie sache.
 
ekin06 schrieb:
Und in welchen Fällen kann man denn einen Kauf widerrufen? Ich dachte wenn man bei privaten Verkäufern kauft, ist der Widerruf bei Fernabsatz grundsätzlich ausgeschlossen.

dito, kenn ich auch nicht anders
 
Der private Verkäufer unterliegt nicht dem Fernabsatzrecht, Ende!

Der vermeintlich von einer Kanzlei kopierte Text zielt natürlich auf Mandantenakquise und betrifft den durchschnittlichen Privatverkäufer bei ebay nicht.

Es gibt weder ein allgemeingültiges Widerrufs- noch Rückgaberecht.
 
nik_ schrieb:
Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren.
wenn man etwas freiwillig einräumt, dann ist das doch was ganz anderes. aber man ist doch niemals verpflichtet (selbst wenn man es nicht eindeutig ausschreibt) als privater verkäufer ein widerrufsrecht einzuräumen.

nik_ schrieb:
Hochgradig umstritten ist jedoch weiterhin, wie die Abgrenzung privater Geschäfte von gewerblichen oder selbständigen Geschäften auf eBay vorgenommen werden soll.
"hochgradig umstritten..." also ich weiß nicht wie ihr das seht, aber für mich ist es doch eindeutig geregelt, oder? ;)

nik_ schrieb:
In der anwaltlichen Beratungspraxis sind Mandanten häufig der Meinung, dass Sie lediglich als Privatpersonen auf den Seiten von eBay tätig sind. Dies ist jedoch häufig ein Irrtum. Eine große Zahl vermeintlich „privater“ Anbieter unterliegt in der Praxis unabhängig von der eigenen Einschätzung ebenfalls den gesetzlichen Regelungen für Unternehmer, verbunden mit allen sich daraus ergebenen Pflichten.
ja was denn nun?! privatperson oder doch nur ein vermeintlich privater anbieter? blogger schreiben viel wenn der tag lang ist.
 
ich steh grad irgendwie auf dem schlauch, wo hat der TE denn geschrieben dass es ein Privater verkäufer war?
 
Und selbst wenn. Wenn die Uhr als neu deklariert wurde und beschädigt geliefert wurde ist es Täuschung und somit ein eindeutiger Grund vom Kaufvertrag zurück zu treten.
 
@florian
Mal angenommen die Schilderungen des TE haben auch nur 50% Wahrheitsgehalt, jetzt stellt dir das mal bei nem gewerblichen Verkäufer vor... der kann den Laden aber ganz schnell dicht machen.
 
Wenn die Schilderung des TE über den Zustand der Uhr der Wahrheit entspricht, dann ist die Sachlage völlig klar:

Der TE ist uneingeschränkt im Recht und es ist alleine seine Entscheidung, ob er die Uhr so behält, wie sie ist, ob er vom Verkäufer Nachbesserung oder Schadenersatz verlangt oder ob er die Uhr zurückgibt und sein Geld zurückhaben möchte !

Er braucht sich, um seine Entscheidung zu treffen, auch von niemandem unter Druck setzen zu lassen, er kann gerade machen, was er will. Am empfehlenswertesten wäre sicherlich, die Uhr zurückzusenden und den Paypal-Käuferschutz zu beantragen, falls er sein Geld nicht zurückerhält.

Wenn er aber tatsächlich die genannten Drohungen erhalten hat, ist das eine Sache für die Polizei. Anzeige erstatten und zum angekündigten Besuchstermin Polizeischutz beantragen; das kann ja auch kein Übersetzungsproblem sein, wenn der TE eine russische Freundin hat ! Und wenn der Verkäufer dann nicht auftaucht, sollte er sich bei sich zu Hause schon mal auf den Besuch des Staatsanwaltes bzw. der Polizei einrichten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE ist uneingeschränkt im Recht und es ist alleine seine Entscheidung, ob er die Uhr so behält, wie sie ist, ob er vom Verkäufer Nachbesserung oder Schadenersatz verlangt oder ob er die Uhr zurückgibt und sein Geld zurückhaben möchte !

Das stimmt so nicht, denn der Verkäufer hat grds. das Recht zur zweiten Andienung, weshalb der Käufer bei einem Mangel zunächst nur Nachlieferung oder Nachbesserung verlangen kann.

Rücktritt und Minderung haben weitere Voraussetzungen, ebenso wie Schadensersatz.
 
Nein, das stimmt so nicht !

Zwar sind Deine Ausführungen bezüglich der bürgerlich rechtlichen Regelungen zutreffend, Du übersiehst aber, dass vorliegend die Vereinbarungen des Paypal-Käufrschutzes greifen, wonach der TE die nicht dem Angebot entsprechende Ware zurückgeben und Käuferschutz geltend machen kann !
 
so langsam wirds kompliziert mir widerruf, paypal und käuferschutz und allem drum und dran
 
de la Cruz schrieb:
Nein, das stimmt so nicht !

Zwar sind Deine Ausführungen bezüglich der bürgerlich rechtlichen Regelungen zutreffend, Du übersiehst aber, dass vorliegend die Vereinbarungen des Paypal-Käufrschutzes greifen, wonach der TE die nicht dem Angebot entsprechende Ware zurückgeben und Käuferschutz geltend machen kann !

Mag sein, dass diese Regelungen das so vorsehen, ob und wie hier eine Rückgabe möglich ist, liegt aber wohl sehr stark im Ermessen von Paypal. I.Ü. hat der Verkäufer ja wohl die Rücknahme der Uhr bereits angeboten (soweit ich das richtig verstanden habe).

Schadensersatz, Rücktritt und Minderung sind aber wie bereits geschrieben an weitere Voraussetzungen geknüpft, die hier ggf. noch nicht vorliegen.
 
Eben ..... sagte ich doch !
 
e-Vox schrieb:
Er erregtet sich heftig und droht mich auf andere Sprache an. Sogar gehe ich zur Polizei. Ich will nicht, dass er zu mir komm, aber ich kann nur ein Strafantrag wegen Beleidigung machen, was nichts bringt. Die Androhungen auf andere Sprache gelten in diesem Fall für die Polizei nicht.

Ich dachte am Anfang, dass er nicht komm. Aber er hat es mehrere mal behauptet und ich sehe, dass er viel Geld hat (ich sehe, was er verkauft per eBay). Jetzt denke ich, dass er wirklich komm. Es sieht so aus, dass für ihn nicht um Geld geht. Ich galube, dass er wirklich böse ist. Er wird auf mich warten...

Der Verkäufer behauptet, dass wir "viel Spaß haben werden".

@ TE

Hast Du mal einen Link?
Würde mir Rambo gerne mal näher angucken.
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Und was soll der TE beim Anwalt?
Wenn der Mafiosi bei ihm vor der Tür steht und ihn aus dem Leben boxt,kann der Anwalt auch die tollsten Paragraphen zitieren...
Unterschätzen sollte man das nicht.
Wird wohl kein kleiner Schulhofbushido sein der nur mit " deine Mutter Sprüchen " rumschockt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint als wäre e-Vox da an einen "richtigen" Betrüger gekommen der gebrauchte/geklaute Ware als neu über Ebay vertickt. Passend dazu natürlich die Drohungen etc. und ich würde auch darauf wetten, dass er 400km dafür fährt um im eins auf die Fresse zu geben, das ist dann einfach Teil des Geschäfts für solche Leute. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: a) zurück schicken und Geld akzeptieren b) den rechtlichen Weg.
Ganz ehrlich, wegen 80€ würde ich mir den Aufwand nicht machen, dann schick die doch einfach zurück und fertig.
 
Ich habe keine Ahnung wie genau paypal funktioniert, doch falls sie den Restbetrag (es wurde offensichtlich ja nur ein Teilbetrag gemeldet) schon ausbezahlt haben, würde ich vermuten, der TO sieht nach dem Einsenden der Uhr rein gar nichts von seinem Geld wieder.

Solange der gesamte gezahlte Betrag noch zurückgeholt werden kann, würde ich empfehlen, die Uhr zurückzusenden.

Geht das aber nicht, so wäre ich sehr vorsichtig. Wie Doc Foster weiter oben schon zutreffend ausführte, hat der Verkäufer (auch als Privater) das Recht der zweiten Andienung. Es kann also nicht einfach ein Teilbetrag zurückgehalten werden. Da es mir persönlich nach dem Auftreten des VK aber deutlich zu riskant wäre, ihm nun die Uhr (zwecks zweiter Andienung oder zwecks Rückerstattung der Zahlung) zurückzuschicken, wäre der einzig probate Weg zu prüfen, inwieweit dies dem TO aufgrund des Verhaltens des VK unzumutbar sein könnte. Eine solche Beurteilung kann keinesfalls in einem Forum erfolgen (darf sie auch gar nicht), dies kann nur durch einen Anwalt erfolgen.

MfG,
Dominion.
 
Ist doch ganz simple. Lass dir doch keine Angst machen. Wenn du dir in die Hosen machst hol ein paar Kollegen herbei und wenn er dann wirklich vor hat mit dir den Boden zu wischen wird er schon sehen was er davon haben wird wenn 5Mann am besten größeren Kalibers auf ihn zu gehen. Ich denke jeder hat so Spezialisten in seinen Bekanntenkreis die gerne mal am Wochenende die Manieren völlig vergessen aber sonst OK sind und genau die lädt man dann ein :D
Ansonsten eben PayPal Fall aufmachen, Fotografieren mit deinen ebay namen, einpacken und per Einschreiben wegschicken.

Ach übrigens: Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht dann hat man sehr wohl das Recht sein Geld wieder zu verlangen.
 
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
 
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