florian. schrieb:
(...)Das sich die verschiedenen Parteien nicht einig werden und daher alles im Chaos versinkt ist kein technisches Problem....
Den Satz greif ich mal auf, denn Du hast recht, es ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein betriebswirtschaftliches und vor allem rechtliches Problem. Ich versuche mich kurz zu fassen.
Zunächst die wichtigsten Akteure (Achtung: keine Gewähr auf Vollständigkeit):
Stromnetz:
- Übertragungsnetzbetreiber (Thema technische Systemstabiliät, "Last = Erzeugung")
- Verteilnetzbetreiber (Themen lokaler Netzengpass "letztes Kabel mit wenig Ladeinfrastrukturen", Netzsensorik, Netzanschluss- und Netznutzungsverträgen, Netzplanung, Netzführung und -steuerung
- Lieferanten (bundesweite Aktivitäten in vielen Gebieten unterschiedlicher Netzbetreiber)
- Kommunikationstechnik (siehe z. B. "SiLke" bei Smart Metern), ISMS-konform, netzkritische Meldungen und Steuerungen über Internet kann man vergessen
- Messstellenbetreiber, Smart Meter Gateway-Administrator (erfasst Verbrauchsdaten und andere Informationen und verteilt diese als Drehscheibe an andere Energiemarktteilnehmer (Lieferanten, Netzbetreiber,...)
- Anschlussnehmer (Eigentümer der Verbrauchanlage)
- Anschlussnutzer (Nutzer einer Verbrauchsanlage, z. B. Mieter)
(wie gesagt, nicht abschließend)
Gesetze/Normen:
Das Energierecht umfasste vor einigen Jahren bereits über 12.000 einzelne Paragrafen in mittel- und unmittelbaren Energiegesetzen, z. B.:
- EnWG
- EEG
- MSBG
- KWKG
- StromNEV
- ARegV
- StromNZV
- NAV
(wie gesagt, nicht abschließend)
Dazu kommen dann die Normen/technischen Anschlussbedingungen:
- VDE-AR-N 4100, 4105, 4110, 4120
- TAB 2019
(wie gesagt, nicht abschließend)
Die Verträge:
- Netzanschlussvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag
- Netznutzungsvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag
- Bilanzierung
(wie gesagt, nicht abschließend)
Das Geld (wer bezahlt?):
- Errichtung der Anlagen/Komponenten
- Netznutzung
- Betrieb der Anlagen/Komponenten
- Wer haftet für was?
(wie gesagt, nicht abschließend)
Sei Dir gewiss, das komplette Minenfeld ist noch viel schlimmer. Ich kenne keinen, der dazu in der Lage ist.
Zum Schluss nur drei praktische Aspekte:
1. Für den Netzbetreiber wird die Sache nur ansatzweise planbar, wenn es sich um viele Fahrzeuge handelt (statistische Verteilung), d. h. auf Umspannwerks- oder Netzgruppenebene. Hinsichtlich des letzten Niederspannungskabels in der Wohnstraße, auf dem 15 Häuser hängen, regiert zu stark der Zufall. Wie will man bei z. B. fünf Fahrzeugen verlässlich(!) vorhersagen, wann die am Netz hängen und zur Verfügung stehen?
2. Auf welcher Basis erfolgt der Zugriff auf den Akku? Per Gesetz und netzorientiert oder per Vertrag und marktorientiert?
3. Welche Lieferanten senden an welche Fahrzeuge Preissignale? Blöd wenn der Strom gerade günstig ist und alle Lieferanten senden an alle Fahrzeuge "Jetzt laden!", das Netz freut sich über diese Art der Unterstützung.