@DerOlf
1) Gerichte sind dazu da um jede Form der Streitigkeit zu klären. Sie sind eine neutrale Institution. Es gibt keine Bagatellgrenzen in diesem Bereich und das ist auch gut so.
2) Kommunikation ist der erste Schritt - diesen setze ich voraus. Scheitert die Kommunikation aber am Unwillen des (vermeintlichen) Ruhestörers, hat man als Betroffener schlicht verloren. Und das darf meines Erachtens eben nicht sein.
3) Ich hatte in bisher jedem MFH Probleme mit Nachbarn wegen Lärm und mit Eigentümergemeinschaften die einfach nur irrational agiert haben.
Deshalb bin ich ja ein Verfechter von EFH! Im EFH habe ich - der vielleicht überdurchschnittlich lärmempfindlich ist - meine Ruhe. Und ich kann kleinere bauliche Veränderungen einfach so vornehmen: Sei es die Installation einer Klimaanlage oder besser isolierte (Dach-)Fenster oder Rauchmelder im Flur etc.
1) Gerichte sind dazu da um jede Form der Streitigkeit zu klären. Sie sind eine neutrale Institution. Es gibt keine Bagatellgrenzen in diesem Bereich und das ist auch gut so.
2) Kommunikation ist der erste Schritt - diesen setze ich voraus. Scheitert die Kommunikation aber am Unwillen des (vermeintlichen) Ruhestörers, hat man als Betroffener schlicht verloren. Und das darf meines Erachtens eben nicht sein.
3) Ich hatte in bisher jedem MFH Probleme mit Nachbarn wegen Lärm und mit Eigentümergemeinschaften die einfach nur irrational agiert haben.
Deshalb bin ich ja ein Verfechter von EFH! Im EFH habe ich - der vielleicht überdurchschnittlich lärmempfindlich ist - meine Ruhe. Und ich kann kleinere bauliche Veränderungen einfach so vornehmen: Sei es die Installation einer Klimaanlage oder besser isolierte (Dach-)Fenster oder Rauchmelder im Flur etc.