DKK007 schrieb:
Wobei durchaus eine Frage wäre, in wie weit es für rechtswidrige Grundrechtseingriffe durch Amtsträger eine Haftung geben sollte.
Zumindest in den Fällen wo die Rechtswidrigkeit fahrlässig nicht durch den Amtsträger erkannt wurde.
Ich denke das scheitert vor allem an der Dogmatik der Haftung. Das ist auch der Grund warum es "der Frau nichts genützt" hat = Kein Schaden. Man sollte vielleicht viel grundsätzlicher an die Sache heran gehen und über eine Verhältnismäßigkeits-Vorprüfung nachdenken. Allerdings ist das schwierig im Vorfeld und torpediert auch etwas die Durchsuchung als strafprozessrechtliches Mittel zur Beweissicherung. Aber immerhin ist das diskutabel.
Was mich an der Debatte stört, ist dass hier von allgemeiner Seite das Rechtsstaatsprinzip negiert wird, obwohl das genannte Beispiel der perfekte Beweis für das Gegenteil ist.
Snowi schrieb:
Ich spreche nicht explizit vom geltenden Recht [...]
Aber das definiert Rechtsstaat.
Snowi schrieb:
Die Durchsuchung wurde grundlos vom Staatsanwalt angeordnet.
Wahrscheinlich, und deswegen war sie auch wahrscheinlich rechtswiderig.
Snowi schrieb:
Für mich der Zweck also offensichtlich, die Person einzuschüchtern.
Das ist nur eine Mutmaßung, ohne Beweise. Zumal mir nichtmal klar ist, wer hier die beteiligte Person einschütern sollte. Ich schätze, du nimmst an, dass der Antragsteller mit dem Staatsanwalt im selben Golfclub ist und der ihm da gesagt hat, da mal richtig Härte zu zeigen. Kommt das so in etwa hin?
Das eine Untersuschung in dem Fall angeordnet wurde, dürfte eher mit der Position des Antragsstellers zusammenhängen. Fälle, die eine Person die im öffentlichen Interesse steht betreffen, ist ja grundsätzlich ein gesteigertes Aufklärungsinteresse inhärent. Dass diese unverhältnis war, wei schlicht überflüssig, ist wahrscheinlich einfach untergegangen, Ermittlungsfehler.
Snowi schrieb:
Der Richtervorbehalt ist für mich ein wertloser Papiertiger - denn wenn die Richter im Bestfall einfach alles durchwinken weil sie völlig überlastet sind, dann hat der Richtervorbehalt real keine Relevanz.
Verseteh, also könnte man diesen deiner Logik folgend auch abzuschaffen und die Polzei könnte dannstets ohne direkt loslegen. Ich meine, die Polize würde sowas feiern, keine Frage.
nille02 schrieb:
Aber wenn ich mit einem Finger auf jemanden Zeigen muss dann die Person die das ganze angestoßen hat (Also die Durchsuchung) und vor allem der Richter!
Der ist weisungsunabhähig und frei, das ist ja das besondere an der Richterposition. Er entscheidet ohne Konsequenzen für seine Entscheidungen tragen zu müssen. Ansonsten würden die Richter nämlich einfach immer die Wahl treffen, die für sie am günstigsten ist.
nille02 schrieb:
Der kann sich vielleicht noch raus winden je nachdem was er an Informationen vorgelegt bekommen hat, dann geht das weiter an die Person die Informationen zurückgehalten die das ganze hätte überflüssig machen können.
Das muss nicht mal der Fall sein. Evtl. wurde diese auch völlig bewusst angeordnet, wegen dem gesteigerten Aufklärungsinteresses. Dass da nix weiter bei rauskommen kann, weil objektiv ungeeignet, könnte dabei einfach untergegangen sein, wie oben erwähnt. Dass muss man sogar annehmen. Denn der Vowurf der Korruption knüpft hier ja nur allein am Hergang an, ohne einen einzigen Beweis.
nille02 schrieb:
Oder schau dir viele Entscheidungen aus Hamburg an wie das DNS Anbieter unter die Störerhaftung fallen. Da kommen ständig Entscheidungen die sehr zu Gunsten der Kläger ausgelegt sind bei dem man sich an den Kopf fassen muss.
Glaub mir, die finde ich auch nicht gut. Aber aus juristischer Betrachtungsweise, und nur die kann das Gericht heranziehen, ist das leider plausibel. Da wäre der Gesetzgeber gefragt, mal eine Reform anzustoßen.
nille02 schrieb:
Genau solche Aktionen und das fehlen jedweder Konsequenzen sorgt dafür das man einfach das generelle Vertrauen in den Rechtsstaat verliert (Was letztlich Parteien die der AfD zu gute kommt.).
Hier wird einfach nur wieder das gesehen, was gesehen werden will. Die Fakten werden an die eigene Position angepasst, um diese zu stützen. Wer sich mit Rechtsstaat beschäftigt, wird in der Welt davon kaum irgendwo anders mehr finden als hier.
Die Menschen werden immer wütender, weil die Welt immer komplexer wird und das immer schwerer nachzuvollziehen ist. Darum wird nach einer einfachen Lösung geschrien. Selbes Beispiel hier: Der einfachste Weg muss die logische Lösung sein.
nille02 schrieb:
Das "Recht" auch noch ein extrem kostspieliges Thema ist, hilft auch nicht gerade dabei. Das sorgt noch weiter das nur "Reiche" die Mittel haben zu ihrem Recht zu kommen.
Naja, es ist ein sehr anspruchvolles Studium. Wer darin gut ist, möchte auch entsprechend bezahlt werden. Die Pflichtverteidiger werden aber beispielsweise nach § 138 StPO von der Rechtsanwaltskammer bestimmt. Das heißt, dass hier der Geldbeutel egal ist.