News EU-Parlament: Anscheinend Einigung bei der Chatkontrolle

Muss ich jetzt ernsthaft mir einen Perso von einem Obdachlosen ausleihen, nur um meine Pornos zu schauen und Spiele zu spielen? Die spinnen ja wieder...
Und dem "Richtervorbehalt" traue ich nur so weit, wie ich den Richter werfen kann...
 
AGB-Leser schrieb:
Muss ich jetzt ernsthaft mir einen Perso von einem Obdachlosen ausleihen, nur um meine Pornos zu schauen und Spiele zu spielen?
Noch nie was vom Darknet gehört? Wenn Du nicht ohne leben kannst gehst Du halt nun da hin um deine Pornos zu gucken, da brauchst Du keinen Perso. Also lass den armen Obdachlosen liegen. Und auf den bekannten Seiten aus Zypern ist auch fraglich ob da jemals ein Identverfahren eingesetzt wird. Auch hier kann man ggf. Tor nehmen um bestimmte Sperren zu umgehen und seine Privatsphäre schützen. Eine genaue Bedienungsanleitung schreibe ich jetzt aber nicht.
 
Die eigentliche Frage lautet, wie kommt die EU dazu über Medienrecht zu entscheiden?
Das ist in Deutschland Ländersache und damit vom Bund gleich doppelt nicht an die EU zu geben.

Eine Selbstermächtigung, umgangssprachlich auch Putsch genannt.
Ergänzung ()

pseudopseudonym schrieb:
Das macht das alles noch unverständlicher. Wir haben in Europa einen kräftigen Rechtsruck und wollen bei der Aussicht schon mal Vorarbeit für hübsche Überwachungsinstrumente schaffen?
Nö,
gerade wegen solcher Gesetze wie der Chatkontrolle gibt es eine Linksflucht.
Alles was dem Wahnsinn nicht zustimmt wird von denen aber nun mal als rechts bezeichnet.
 
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Cr4y schrieb:
Keiner hat gesagt, dass die Gewaltenteilung perfekt ist. Aber dein gezogener Zusammenhang geht etwas weit
Ich kann seinen Zynismus aber nachvollziehen. Ob Geld fließt ist mir sogar egal, es gibt genug Fälle in denen Richter eindeutig übertriebene Maßnahmen genehmigt haben.
Ein Teil sicher aus Überlastung (was für mich keine Entschuldigung ist, denn wenn man überlastet ist und keine klare Entscheidung treffen kann, sagt unser Gesetz "im Zweifel für den Angeklagten") aber viele sicher auch aus Überzeugung.

Ob Geld oder falsche Einstellung, den richtigen Richter wird man finden
 
AGB-Leser schrieb:
Klar, darknet, aber Steam, gog und Xbox laufen leider schlecht im darknet
Also das Du Dich für ein Spielechat oder einen Spielekauf erneut verifizieren musst mit Perso steht nicht im Artikel. Zumindest hab ich das nicht gefunden.

Da steht zum Thema Chat:
"darüber hinaus müssen diese automatisch erkennen können, wenn Nutzer nach Missbrauchsmaterial suchen. Bei Chats in Spielen muss zudem eine leicht auffindbare Hilfe-Möglichkeit angezeigt werden, an die sich Betroffene wenden können"

Das finde ich in Ordnung.
 
Ja, das wird aber darauf hinauslaufen, denn die Anbieter werden das nicht voneinander trennen. Und siehe Play Store und so: wenn ein App Entwickler sagt, nicht jugendfrei, dann hast Du deinen Perso da hochzuladen
 
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Snowi schrieb:
Auf allen 3 Ebenen hat der Rechtsstaat versagt.

Quatsch. Zunächst mal hätte man gegen die Durchsuchung nach § 98 II StPO einen Antrag auf richterliche Entscheidung einreichen können. Zudem wurde nachträglich auch die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung festgestellt. Die Rechtsmittel waren also da und wurden auch in Teilen genutzt.

Snowi schrieb:
Beleidige einen Lokalpolitiker als Pimmel und zack, durchsucht die Pol die Wohnung deines Expartners, in der du nicht mehr wohnst, und auch nicht mehr gemeldet bist.

Die Durchsuchung ist etwas, was jeder von uns prinzipiell erstmal dulden muss. Das ist auch richtig so, weil sie ansonsten als Beweissicherungsmittel unbrauchbar wäre.

Snowi schrieb:
Es gab keine Ermittlung, und keinerlei Nachspiel.

Klar, die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung wurde festgestellt.

Snowi schrieb:
Wenn ich aber meine Fassade in der falschen Farbe streiche, steht in ein paar Monaten das Bauamt vor der Tür, und teilt mir mit, dass ich ein Bußgeld zu Zahlan habe + meine Fassade neu streichen muss.
Klar sind das völlig verschiedene Sachverhalte, aber sie zeigen auf, wie groß die Unterschiede hier sind.

Das Bauamt ist eine Behörde und verwandelt abstrakt-generelle Normen in konkret-individuelle Verwaltungsakte. Heißt, eine solche Aufforderung samt Bußgeld entspringt nicht einer richterlichen Entscheidung, sondern der Verwaltung. Das dir dagegen der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO offensteht und sich die Klageart dabei sogar nach deinem Begehren richtet, DAS ist Rechtsstaat.
 
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Beelzebot schrieb:
Die Durchsuchung ist etwas, was jeder von uns prinzipiell erstmal dulden muss. Das ist auch richtig so, weil sie ansonsten als Beweissicherungsmittel unbrauchbar wäre.
Problem hierbei ist vor allem, dass die Sachen gegen dich verwenden dürfen, was zwar mit dem Fall nichts zu tun hat, aber nebenbei gefunden wird. Und bei Beleidigungen werden auch alle deine elektronischen Geräte beschlagnahmt.
 
Beelzebot schrieb:
Die Durchsuchung ist etwas, was jeder von uns prinzipiell erstmal dulden muss. Das ist auch richtig so, weil sie ansonsten als Beweissicherungsmittel unbrauchbar wäre.

Nur war der Schuldige vorher schon bei der Polizei samt Smartphone und war vor Ort geständig. Es gab keinerlei Grund für die Hausdurchsuchung.

Beelzebot schrieb:
Klar, die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung wurde festgestellt.

Und passiert ist danach dennoch nichts. Genau das wird ja kritisiert.
 
AGB-Leser schrieb:
Problem hierbei ist vor allem, dass die Sachen gegen dich verwenden dürfen, was zwar mit dem Fall nichts zu tun hat, aber nebenbei gefunden wird. Und bei Beleidigungen werden auch alle deine elektronischen Geräte beschlagnahmt.

Da lässt sich aber durch Kooperation auch einiges eingrenzen, wenn man also sagt, ich nutze da dieses Gerät dafür.

Zumal alle sichergestellten Datenträger irgendwann mal ausgelesen und ausgewertet werden müssen. Da auch da Fachkräfte fehlen und je nach Datenträger alleine das Image erstellen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, dauert das gerne mal über 1 Jahr, bis die Daten zur Auswertung vorliegen.
Alleine aus ökonomischen Gesichtspunkten, sollten also Geräte die offensichtlich Jahrelang schon im Schrank liegen nicht mitgenommen werden, wenn diese als Tatmittel vor Ort auszuschließen sind.
 
Beelzebot schrieb:
Ne, kein Quatsch.

Beelzebot schrieb:
Zunächst mal hätte man gegen die Durchsuchung nach § 98 II StPO einen Antrag auf richterliche Entscheidung einreichen können.
Klar, wenn eine Frau morgens das Kind für die Schule fertig macht, und dann plötzlich mehrere Polizisten vor der Tür stehen und deine Wohnung durchsuchen wollen, weil dein von dir getrennter und ausgezogener Expartner jemanden auf Twitter beleidigt hat, dann denkt man an sowas. Es hat auch jeder Normalbürger einen Anwalt in der Schnellwahl, den er anrufen könnte. Und selbst wenn - wird das Handy sofort beschlagnahmt. Anwalt kannst du über das Handy des Polizisten anrufen, wenn du die Nummer im Kopf hast. Gab es auch schon, kenne ich aus dem CCC Kontext, also bitte kein "Das gibts so nicht!!!".
Klar, wird im Nachgang als illegal erklärt, aber bringt dir was? Genau, nichts.

Beelzebot schrieb:
Zudem wurde nachträglich auch die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung festgestellt. Die Rechtsmittel waren also da und wurden auch in Teilen genutzt.
Und das hat ihm jetzt im Nachgang was gebracht? Nichts. Es gab keinerlei Konsequenzen. Er hat nichts bekommen, außer ein Stück Papier, auf dem steht, dass es illegal war. Seine Frau, die dafür nichts konnte, hat dafür auch nichts bekommen.
Danke für nichts.


Beelzebot schrieb:
Die Durchsuchung ist etwas, was jeder von uns prinzipiell erstmal dulden muss. Das ist auch richtig so, weil sie ansonsten als Beweissicherungsmittel unbrauchbar wäre.
Die Beweise waren nicht nötig - der Account gehörte nachweislich ihm (Sein Klarname war im Profil) und er wurde vorher bereits vorgeladen und war geständig.

Beelzebot schrieb:
Klar, die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung wurde festgestellt.
Siehe Kommentar zu "Wurde nachträglich auch die Rechtswidrigkeit..."

Beelzebot schrieb:
Das Bauamt ist eine Behörde und verwandelt abstrakt-generelle Normen in konkret-individuelle Verwaltungsakte. Heißt, eine solche Aufforderung samt Bußgeld entspringt nicht einer richterlichen Entscheidung, sondern der Verwaltung. Das dir dagegen der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO offensteht und sich die Klageart dabei sogar nach deinem Begehren richtet, DAS ist Rechtsstaat.
Hab ja erwähnt, dass das ein völlig anderer Kontext ist. Aber da wird auch direkt gegen den Bürger durchgezogen, wenn er nicht spurtet, während einem die Rechtsmittel gegen eine Hausdurchsuchung nichts bringen. Darauf wollte ich hinaus.

Ich fasse mein aktuelles Bild vom Staat mal zusammen, und das sieht der Großteil meines Freundes-, Familien- und Bekanntenkreises ähnlich:
Der Staat ist stark gegen Menschen, die etwas zu verlieren haben, und deshalb spurten. Alle, die das ignorieren können, weil es ihnen am Ende des Tages egal ist, weil sie eh nichts haben, gegen die ist der Staat machtlos, und zeigt das auch offen, indem er Taten dieser Menschen nur noch dann nachgeht, wenn sie sich entweder gegen Politiker, Polizisten, Richter, Staatsanwälte richten, oder wenn es wirklich schwere Straftaten sind.
Beispiel: Was glaubst du passiert, wenn ich jemanden auf Twitter anzeige, weil er mich einen Spasti genannt hat? Ich habe es damals ausprobiert - es passierte lange Zeit nichts, dann wegen mangelndem Öffentlichen Interesse eingestellt.
Was passiert, wenn ein Typ einen Politiker auf Twitter als Pimmel beleidigt? Siehe oben.
 
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DKK007 schrieb:
Da lässt sich aber durch Kooperation auch einiges eingrenzen, wenn man also sagt, ich nutze da dieses Gerät dafür.

Zumal alle sichergestellten Datenträger irgendwann mal ausgelesen und ausgewertet werden müssen. Da auch da Fachkräfte fehlen und je nach Datenträger alleine das Image erstellen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, dauert das gerne mal über 1 Jahr, bis die Daten zur Auswertung vorliegen.
Alleine aus ökonomischen Gesichtspunkten, sollten also Geräte die offensichtlich Jahrelang schon im Schrank liegen nicht mitgenommen werden, wenn diese als Tatmittel vor Ort auszuschließen sind.
Es wird alles mitgenommen, Du kannst ja erzählen, was Du willst.
Es ist ja nicht deren Problem, wenn das Zeug ewig rumliegt, das interessiert die nicht
 
Snowi schrieb:
Klar, wird im Nachgang als illegal erklärt, aber bringt dir was? Genau, nichts.
[...]
Und das hat ihm jetzt im Nachgang was gebracht? Nichts. Es gab keinerlei Konsequenzen. Er hat nichts bekommen, außer ein Stück Papier, auf dem steht, dass es illegal war. Seine Frau, die dafür nichts konnte, hat dafür auch nichts bekommen.
Danke für nichts.

Mir ist nicht ganz klar was du eigentlich erwartest. Was soll das den für Konsequenzen haben und für wen überhaupt? Der Richter ist unabhängig. Man kann ihn auch nicht für einen Vorgang rügen, der nichtmal initiiert wurde. Die Polizei hat einfach nur die Anweisungen befolgt. Die Staatsanwaltschaft ist mit der Durchsuchung übers Ziel hinaus geschossen. Aber die ist weisungsgebunden vom Justizministerium. Wer soll da jetzt welche Konsequenzen tragen und vor allem wie?
Ich verstehe auch nicht, was es der Faru hätte "bringen" sollen? Redest du von Schadens- oder Aufwendungsersatz? Den würde es geben, wenn es einen Schaden oder eine Aufwendung gegeben hätte.

Snowi schrieb:
Die Beweise waren nicht nötig - der Account gehörte nachweislich ihm (Sein Klarname war im Profil) und er wurde vorher bereits vorgeladen und war geständig.

Yepp. Deswegen war die Durchsuchung wohl auch rechtswiderig. Das konterkariert aber nicht was ich geschrieben habe.

Snowi schrieb:
Beispiel: Was glaubst du passiert, wenn ich jemanden auf Twitter anzeige, weil er mich einen Spasti genannt hat? Ich habe es damals ausprobiert - es passierte lange Zeit nichts, dann wegen mangelndem Öffentlichen Interesse eingestellt.
Was passiert, wenn ein Typ einen Politiker auf Twitter als Pimmel beleidigt?

Ähhh... Dasselbe?? Eingestelltes Verfahren, oder habe ich was verpasst? Der Unterschied war nur die Durchsuchung und die war auch noch rechtswiderig.

nille02 schrieb:
Und passiert ist danach dennoch nichts. Genau das wird ja kritisiert.

Was hätte den passieren sollen? Vielleicht stecke ich als Jurist auch etwas zu tief drin in der Matrix und kann euere plumpen Forderungen nach Revanche so nicht ganz nachvollziehen. Ich habe zudem eher den Eindruck, dass ihr nicht versteht, was eine Hausdurchsuchung ist. Es macht mir den Eindruck, als würdet ihr das bereits als strafrechtliche Sanktion wahrnehmen.
 
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Beelzebot schrieb:
Ähhh... Dasselbe?? Eingestelltes Verfahren, oder habe ich was verpasst? Der Unterschied war nur die Durchsuchung und die war auch noch rechtswiderig.

Wobei durchaus eine Frage wäre, in wie weit es für rechtswidrige Grundrechtseingriffe durch Amtsträger eine Haftung geben sollte.

Zumindest in den Fällen wo die Rechtswidrigkeit fahrlässig nicht durch den Amtsträger erkannt wurde.

Ggf. ist da der Gesetzgeber gefordert.

AGB-Leser schrieb:
Es wird alles mitgenommen, Du kannst ja erzählen, was Du willst.
Es ist ja nicht deren Problem, wenn das Zeug ewig rumliegt, das interessiert die nicht

Und das Wissen hast du woher?
 
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Beelzebot schrieb:
Was hätte den passieren sollen? Vielleicht stecke ich als Jurist auch etwas zu tief drin in der Matrix und kann euere plumpen Forderungen nach Revanche so nicht ganz nachvollziehen. Ich habe zudem eher den Eindruck, dass ihr nicht versteht, was eine Hausdurchsuchung ist. Es macht mir den Eindruck, als würdet ihr das bereits als strafrechtliche Sanktion wahrnehmen.
Sorry, da gehe ich nicht weiter drauf ein.
Ich denke, dass das "Vielleicht stecke ich als Jurist auch etwas zu tief drin" wird der Grund dafür sein. Ich spreche nicht explizit vom geltenden Recht was wir haben, sondern vom moralischen Standpunkt. Die Durchsuchung wurde grundlos vom Staatsanwalt angeordnet. Grundlos, weil es keine sachlichen Gründe gab. Geständnis incl. Beweis lag vor. Für mich der Zweck also offensichtlich, die Person einzuschüchtern.
Dann wurde die Durchsuchung für die falsche Adresse beantragt. Dann hat ein Richter den Wisch unterschrieben, im besten Fall ohne es richtig gelesen zu haben / sich den Fall angeschaut zu haben (Thema Überlastung der Gerichte), im schlechtesten Fall war es Absicht, um den beschuldigten einzuschüchtern.
Und dann steht die Polizei morgens in der Wohnung, und die Frau erklärt denen, dass der Mann dort nicht mehr wohnt, weil man sich vor Monaten getrennt hat, und er von sich aus sagte, dass er die Meldeadresse geändert hat. Und was macht die Polizei? Ignoriert es. Man hätte es ja nachprüfen können, wurde offensichtlich also nicht gemacht. Warum? Weiß ich nicht. Kann ich wieder unterstellen, aber irgendwo bin ich es leid.

Wenn du jetzt also sagst, dass das alles richtig lief, und am Ende ja die Durchsuchung als rechtswidrig eingestuft wurde, bedeutet das konkret für mich, dass wenn ein Justizminister eines Landes oder des Bundes dich nicht mag, problemlos den Staatsanwalt durch die direkte Weisungsbefugnis dazu anweisen kann, deine Wohnung durchsuchen zu lassen, alle spielen mit und ignorieren sämtliche Sorgfaltspflichten, und das hat dann keinerlei Konsequenzen. Und das ist dann der Grund, wo wir am Anfang ankommen: Der Richtervorbehalt ist für mich ein wertloser Papiertiger - denn wenn die Richter im Bestfall einfach alles durchwinken weil sie völlig überlastet sind, dann hat der Richtervorbehalt real keine Relevanz.
 
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Beelzebot schrieb:
Mir ist nicht ganz klar was du eigentlich erwartest. Was soll das den für Konsequenzen haben und für wen überhaupt? Der Richter ist unabhängig. Man kann ihn auch nicht für einen Vorgang rügen, der nichtmal initiiert wurde. Die Polizei hat einfach nur die Anweisungen befolgt. Die Staatsanwaltschaft ist mit der Durchsuchung übers Ziel hinaus geschossen. Aber die ist weisungsgebunden vom Justizministerium. Wer soll da jetzt welche Konsequenzen tragen und vor allem wie?
Ich verstehe auch nicht, was es der Faru hätte "bringen" sollen? Redest du von Schadens- oder Aufwendungsersatz? Den würde es geben, wenn es einen Schaden oder eine Aufwendung gegeben hätte.

Die gesamte Kette hier hat sich Falsch verhalten. Aber wenn ich mit einem Finger auf jemanden Zeigen muss dann die Person die das ganze angestoßen hat (Also die Durchsuchung) und vor allem der Richter!
Der Richter ist hier die Person die die Entscheidung getroffen hat, das die Durchsuchung letztlich durchgeführt wird. Der kann sich vielleicht noch raus winden je nachdem was er an Informationen vorgelegt bekommen hat, dann geht das weiter an die Person die Informationen zurückgehalten die das ganze hätte überflüssig machen können. Aber wenn klar ist, das er die Information des geständigen Schuldigen hatte und auch schon bei der Polizei war, gehört der Entlassen. Warum gleich so extrem? Weil ich es als grob Fahrlässig bis hin zu Korrupt und vorsätzlich betrachten würde und man eventuell alle Entscheidungen des Richters noch mal prüfen müsste.

Oder schau dir viele Entscheidungen aus Hamburg an wie das DNS Anbieter unter die Störerhaftung fallen. Da kommen ständig Entscheidungen die sehr zu Gunsten der Kläger ausgelegt sind bei dem man sich an den Kopf fassen muss.

Genau solche Aktionen und das fehlen jedweder Konsequenzen sorgt dafür das man einfach das generelle Vertrauen in den Rechtsstaat verliert (Was letztlich Parteien die der AfD zu gute kommt.). Selbst wenn es nur vereinzelte Fälle sind wo man den Kopf schütteln muss. Das "Recht" auch noch ein extrem kostspieliges Thema ist, hilft auch nicht gerade dabei. Das sorgt noch weiter das nur "Reiche" die Mittel haben zu ihrem Recht zu kommen.
 
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DKK007 schrieb:
Wobei durchaus eine Frage wäre, in wie weit es für rechtswidrige Grundrechtseingriffe durch Amtsträger eine Haftung geben sollte.

Zumindest in den Fällen wo die Rechtswidrigkeit fahrlässig nicht durch den Amtsträger erkannt wurde.

Ich denke das scheitert vor allem an der Dogmatik der Haftung. Das ist auch der Grund warum es "der Frau nichts genützt" hat = Kein Schaden. Man sollte vielleicht viel grundsätzlicher an die Sache heran gehen und über eine Verhältnismäßigkeits-Vorprüfung nachdenken. Allerdings ist das schwierig im Vorfeld und torpediert auch etwas die Durchsuchung als strafprozessrechtliches Mittel zur Beweissicherung. Aber immerhin ist das diskutabel.
Was mich an der Debatte stört, ist dass hier von allgemeiner Seite das Rechtsstaatsprinzip negiert wird, obwohl das genannte Beispiel der perfekte Beweis für das Gegenteil ist.

Snowi schrieb:
Ich spreche nicht explizit vom geltenden Recht [...]

Aber das definiert Rechtsstaat.

Snowi schrieb:
Die Durchsuchung wurde grundlos vom Staatsanwalt angeordnet.

Wahrscheinlich, und deswegen war sie auch wahrscheinlich rechtswiderig.

Snowi schrieb:
Für mich der Zweck also offensichtlich, die Person einzuschüchtern.

Das ist nur eine Mutmaßung, ohne Beweise. Zumal mir nichtmal klar ist, wer hier die beteiligte Person einschütern sollte. Ich schätze, du nimmst an, dass der Antragsteller mit dem Staatsanwalt im selben Golfclub ist und der ihm da gesagt hat, da mal richtig Härte zu zeigen. Kommt das so in etwa hin?
Das eine Untersuschung in dem Fall angeordnet wurde, dürfte eher mit der Position des Antragsstellers zusammenhängen. Fälle, die eine Person die im öffentlichen Interesse steht betreffen, ist ja grundsätzlich ein gesteigertes Aufklärungsinteresse inhärent. Dass diese unverhältnis war, wei schlicht überflüssig, ist wahrscheinlich einfach untergegangen, Ermittlungsfehler.

Snowi schrieb:
Der Richtervorbehalt ist für mich ein wertloser Papiertiger - denn wenn die Richter im Bestfall einfach alles durchwinken weil sie völlig überlastet sind, dann hat der Richtervorbehalt real keine Relevanz.

Verseteh, also könnte man diesen deiner Logik folgend auch abzuschaffen und die Polzei könnte dannstets ohne direkt loslegen. Ich meine, die Polize würde sowas feiern, keine Frage.

nille02 schrieb:
Aber wenn ich mit einem Finger auf jemanden Zeigen muss dann die Person die das ganze angestoßen hat (Also die Durchsuchung) und vor allem der Richter!

Der ist weisungsunabhähig und frei, das ist ja das besondere an der Richterposition. Er entscheidet ohne Konsequenzen für seine Entscheidungen tragen zu müssen. Ansonsten würden die Richter nämlich einfach immer die Wahl treffen, die für sie am günstigsten ist.

nille02 schrieb:
Der kann sich vielleicht noch raus winden je nachdem was er an Informationen vorgelegt bekommen hat, dann geht das weiter an die Person die Informationen zurückgehalten die das ganze hätte überflüssig machen können.

Das muss nicht mal der Fall sein. Evtl. wurde diese auch völlig bewusst angeordnet, wegen dem gesteigerten Aufklärungsinteresses. Dass da nix weiter bei rauskommen kann, weil objektiv ungeeignet, könnte dabei einfach untergegangen sein, wie oben erwähnt. Dass muss man sogar annehmen. Denn der Vowurf der Korruption knüpft hier ja nur allein am Hergang an, ohne einen einzigen Beweis.

nille02 schrieb:
Oder schau dir viele Entscheidungen aus Hamburg an wie das DNS Anbieter unter die Störerhaftung fallen. Da kommen ständig Entscheidungen die sehr zu Gunsten der Kläger ausgelegt sind bei dem man sich an den Kopf fassen muss.

Glaub mir, die finde ich auch nicht gut. Aber aus juristischer Betrachtungsweise, und nur die kann das Gericht heranziehen, ist das leider plausibel. Da wäre der Gesetzgeber gefragt, mal eine Reform anzustoßen.

nille02 schrieb:
Genau solche Aktionen und das fehlen jedweder Konsequenzen sorgt dafür das man einfach das generelle Vertrauen in den Rechtsstaat verliert (Was letztlich Parteien die der AfD zu gute kommt.).

Hier wird einfach nur wieder das gesehen, was gesehen werden will. Die Fakten werden an die eigene Position angepasst, um diese zu stützen. Wer sich mit Rechtsstaat beschäftigt, wird in der Welt davon kaum irgendwo anders mehr finden als hier.
Die Menschen werden immer wütender, weil die Welt immer komplexer wird und das immer schwerer nachzuvollziehen ist. Darum wird nach einer einfachen Lösung geschrien. Selbes Beispiel hier: Der einfachste Weg muss die logische Lösung sein.

nille02 schrieb:
Das "Recht" auch noch ein extrem kostspieliges Thema ist, hilft auch nicht gerade dabei. Das sorgt noch weiter das nur "Reiche" die Mittel haben zu ihrem Recht zu kommen.

Naja, es ist ein sehr anspruchvolles Studium. Wer darin gut ist, möchte auch entsprechend bezahlt werden. Die Pflichtverteidiger werden aber beispielsweise nach § 138 StPO von der Rechtsanwaltskammer bestimmt. Das heißt, dass hier der Geldbeutel egal ist.
 
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