News EU-Parlament: Anscheinend Einigung bei der Chatkontrolle

Beelzebot schrieb:
Ich denke das scheitert vor allem an der Dogmatik der Haftung. Das ist auch der Grund warum es "der Frau nichts genützt" hat = Kein Schaden.

Ich würde da bei so einem Eingriff in die Privatsphäre wie bei einer Durchsuchung schon einen "Schaden" sehen.
Also eher auf psychischer Ebene.
Vergleichbar wie nach einem Wohnungseinbruch.

Und das solche immateriellen Schäden grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch auslösen können, hat der EUGH letztens erst in Bezug auf die DSGVO entschieden.

https://www.lto.de/recht/hintergrue...riell-dsgvo-verstoss-schaden-nicht-erheblich/
 
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Cr4y schrieb:
Das sind schwerwiegende Anschuldigungen ggü. der Art, wie unsere Gewaltenteilung funktioniert. Hast du dazu belastbare Zahlen, oder basiert die Meinung auf anekdotischen Einzelfällen? Also interessiert mich wirklich.
Es gibt in Deutschland leider keine wirkliche Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Regierung, Polizei) und Judikative (Richter), siehe: https://www.gewaltenteilung.de/
 
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Interessanter Artikel.

Allerdings würde ein Vergleich mit Polen zeigen, dass dort die Richter noch deutlich abhängiger von der Regierung sind.
 
Beelzebot schrieb:
Glaub mir, die finde ich auch nicht gut. Aber aus juristischer Betrachtungsweise, und nur die kann das Gericht heranziehen, ist das leider plausibel. Da wäre der Gesetzgeber gefragt, mal eine Reform anzustoßen.
Jap, das ist ein wichtiger Grund. Gesetze macht der Gesetzgeber, Gerichte "entscheiden nur" anhand dieser. Wenn etwas Auslegungssache ist, dies aber nicht Intention des Gesetzes sein sollte, muss dieses dementsprechend angepasst werden.

DKK007 schrieb:
Ich würde da bei so einem Eingriff in die Privatsphäre wie bei einer Durchsuchung schon einen "Schaden" sehen.
Also eher auf psychischer Ebene.
Definitiv

Ich denke die Wahrheit wird wohl irgendwo in der Mitte der im Thread gebrachten Argumente liegen. Die genannten Einzelfälle sind sehr, sehr bedauerlich und sollten in meiner Wunschvorstellung gar nicht vorkommen. Trotz alledem sehe ich persönlich aber kein generelles bzw. großflächiges Problem mit der Rechtssprechung in Deutschland.
 
Was ist heut bei Artikel 45 rausgekommen, aufweichen von Certificate Authorities?
 
Würde es nicht "aufweichen" nennen, sondern "komplett umgehen des CAA Prinzips" mit einer Staatlich vorgeschriebenen Zertifizierungsstelle ohne einfache Möglichkeit, diese aus dem Browser zu entfernen, weil das ebenfalls laut Gesetz unterbunden werden soll. Um unsere Rechte zu schützen, natürlich.
 
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