DKK007
Lt. Commander
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Beelzebot schrieb:Ich denke das scheitert vor allem an der Dogmatik der Haftung. Das ist auch der Grund warum es "der Frau nichts genützt" hat = Kein Schaden.
Ich würde da bei so einem Eingriff in die Privatsphäre wie bei einer Durchsuchung schon einen "Schaden" sehen.
Also eher auf psychischer Ebene.
Vergleichbar wie nach einem Wohnungseinbruch.
Und das solche immateriellen Schäden grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch auslösen können, hat der EUGH letztens erst in Bezug auf die DSGVO entschieden.
https://www.lto.de/recht/hintergrue...riell-dsgvo-verstoss-schaden-nicht-erheblich/