News Europäischer Gerichtshof: Umstrittene Vorgaben für freie WLAN-Netze

lächerlich - mehr gibt es dazu nicht zu sagen...
selbst wenn man die Identitäten der User dokumentiert, wie soll man ohne Datenstromüberwachung die Urheberrechtsverletzung zuordnen? Mal wieder ein Urteil ohne jede Fachkenntnis..:freak:
 
War der Mc Fadden Fall nicht der Grund weswegen Freifunk ein Routing über das Ausland macht?
 
Am Ende ist ein Auslands-VPN schlichtweg die einfachste Lösung, um sich nicht mit dem EU-Schwachsinn oder den (natürlich nicht absichtlich) schwammig formulierten deutschen Gesetzen herumärgern zu müssen.
 
poichi schrieb:
Also was genau bedeutet das jetzt für Betreiber von Freifunk Routern?

Bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen kannst du im schlimmst Fall vom Gericht gezwungen werden das Wlan per Passwort zu sichern.

Ich schätze mal für normale Betreiber bei denen es vereinzelt zu Verstößen kommt wird kein Gericht etwas machen.
Man will wahrscheinlich nur eine Möglichkeit haben völlig rechtsfreie Warez HotSpots zu verhindern. :evillol:
 
supermanlovers schrieb:
Bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen kannst du im schlimmst Fall vom Gericht gezwungen werden das Wlan per Passwort zu sichern.

Und wo ist das Problem?
SSID - "bitte"
PW - die meisten kommen selbst drauf...

Das ganze flächendeckend^^
 
@Robo32
Bis ein Gericht befindet, dass ein allgemein bekanntes Passwort der Anforderung an ein Passwort im Sinne dieses Urteils nicht erfüllt, da es Nicht wirksam ist...

@alle: Bitte bedenkt, dass auch Urheber ein Recht darauf haben, ihre Rechte wirksam durchsetzen zu können, bzw. vor Rechtsverletzungen geschützt zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Meriana
Gut gekontert, allerdings freies WLAN und geschützt durch ein unbekanntes PW beißt sich nicht unbedingt weniger.
Natürlich korrespondiert es ganz gut mit freenet TV^^

Dass Urheber für die "Nutzung" ihrer Werke bezahlt werden sollen ist nicht der Punkt und hat auch nicht direkt etwas mit freiem WLAN zu tun - Messer sind auch erlaubt, obwohl...
 
Daher bestätige der Europäische Gerichtshof die „Störerhaftung für ungesicherte, anonyme WLAN-Netzwerke“

Tja schade an sich.

Hat sich die Lobby wohl wieder irgendwo eingekauft.

Bleibt also nur sich über Freifunk in deren mesh einzuklinken.

@alle: Bitte bedenkt, dass auch Urheber ein Recht darauf haben, ihre Rechte wirksam durchsetzen zu können, bzw. vor Rechtsverletzungen geschützt zu sein.
Das wohl - aber die angesetzten Kosten stimmen halt hinten und vorne nicht.

Is ja auch nicht so, als wär man als user nicht schon gläsern genug beim surfen - nee man soll sich dann noch ausweisen?! :evillol:
 
Meriana schrieb:
@alle: Bitte bedenkt, dass auch Urheber ein Recht darauf haben, ihre Rechte wirksam durchsetzen zu können, bzw. vor Rechtsverletzungen geschützt zu sein.

Vielleicht sollte man aber bei manchen dieser Rechte hinterfragen, ob sie in dieser Form noch zeitgemäß sind oder ob sie in Abwägung mit auf elementaren Grundrechte der Allgemeinheit nicht generell zurückstehen müssen.

Das heutige Urheberrecht ist doch zum großen Teil der verzweifelte Versuch, Geschäftsmodelle aus dem Zeitalter von Schallplatten und Radiosendern, auch im Internetzeitalter weiter führen zu können.
Ist so ein Versuch wirklich eine Art gottgegebenes Recht? Kann man nicht in Frage stellen, ob "Stückguthandel" mit Informationen im Zeitalter von Digitalisierung und weltweiter Vernetzung noch sinnvoll ist? Oder ob es das Wert ist, dafür Grudnrechte wie das auf anonyme, ungehinderte und unbeobachtete Kommunikation einzuschränken?

Ist ja auch nicht so, dass dieser Stückguthandel mit Musik, Schauspiel usw. schon immer funktioniert hätte. Vor der Erfindung von Schallplatten, Magnetbändern und Co. gab es diese Möglichkeiten der kommerziellen Verwertung nicht. Es lief ungefähr hundert Jahre lang so. Davor nicht und es kann auch wieder enden.
Ist es da so undenkbar, dass Zeiten angebrochen sind, wo es damit auch wieder zuende ist, immaterielle Güter wie Kartoffeln oder Socken vermarkten zu können?

Beim Thema Urheberrecht wird auch immer gerne alles in einen Topf geschmissen. Man würde Urheber entrechten usw. Das ist aber doch gar nicht so. Der Kern des Urheberrechts, das Urheberpersönlichkeitsrecht, wird durch freien Informationsautausch im Internet gar nicht in Frage gestellt, sondern nur die nachgeordneten Regelungen über die Umstände der kommerziellen Verwertung der Inhalte. Die basieren aber, anders als das Urheberpersönlichkeitsrecht, nicht auf Grundrechten (es gibt kein Grundrecht auf optimalen Profit mit den Geschäftsmethoden seiner Wahl), und haben einen ähnlichen, rechtlichen Stellenwert, wie Gesetze über Ladenoffnungszeiten und Dosenpfand.
Leider schafft es die Rechteverwertungslobby immer wieder, diese einfachen Tatsachen total zu verdrehen.
 
KlaasKersting schrieb:
Am Ende ist ein Auslands-VPN schlichtweg die einfachste Lösung, um sich nicht mit dem EU-Schwachsinn oder den (natürlich nicht absichtlich) schwammig formulierten deutschen Gesetzen herumärgern zu müssen.

Die Störhaftung gibt's "nur" in Deutschland - sonst nirgens! Hat also wenig bis garnichts mit der EU zu tun ;)
 
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