News Facebook: Merkel fordert konsequentes Löschen von Hass-Beiträgen

Metaxa1987 schrieb:
Du hast Recht, ganz klar. Frau Merkel redet nicht von "Hassbeiträgen" sondern von "Volksverhetzung"

Wie ich allerdings einige Beiträge vorher schon mal angemerkt habe will uns genau dieser Mensch jetzt vorgaukeln, dass er speziell bei Facebook für bessere Durchsetzung des deutschen Rechts ist. Ihr eigener Stellvertreter sich aber allem Anschein nach nicht einmal selbst an dieses Gesetz halten kann.

Wie kann diese Regierung für Gerechtigkeit sorgen, wenn sie sich nicht mal selbst einen Spiegel vor hält?

Wie einige hier schon "Stammtischparolen-mäßig" geäußert haben: Diese Regierung hat mit den Flüchtlingen selbst kaum etwas zu tun. Die sind zu "weit weg" von dem Ganzen. Mir wird ja schließlich die Flüchtlingsunterkunft 50m entfernt vor meiner Nase hin "geschissen"... Sollten sie mal eine Traglufthalle im Garten vom Schloss Bellevue aufstellen.

Ich würde sagen es ist ein Unterschied, ob man eine Gruppe von Menschen, die gegen Ausländer demonstriert und dabei Polizisten verletzt als "Pack" bezeichnet (seit wann ist der Begriff "Pack" eigentlich eine Volksverhetzung, bzw es ist auch keine Volksverhetzung, wenn ich einen Verbrecher als Verbrecher bezeichne, oder etwa doch?) , oder ob man z.B. zu Gewalt gegen Menschen aufruft.

In der 16.000-Einwohner-Stadt in Sachsen war es am Freitag und Samstag zu schweren Ausschreitungen von Rechtsextremen gekommen, sie attackierten Polizisten, die die neue Notunterkunft für Flüchtlinge schützten. Mehr als 30 Beamte wurden verletzt. Zuvor hatte es am Freitag eine NPD-Demonstration gegen die Erstaufnahmeeinrichtung in einem ehemaligen Baumarkt gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@schraupt

die bomber-harris geschichte hat einen widerlichen juristischen haken:

im Vorfeld des wk2 wurde völkerrechtlich beschlossen, das bombardieren/terrorisieren der Zivilbevölkerung ausdrücklich NICHT als verbrechen einzustufen. tatsächlich behielten sich alle unterzeichner das recht auf eben diese barbarischen bombardierungen als legitimes mittel der Kriegsführung vor.

insofern hat harris nicht "unrechtes" befohlen - so makaber und widerlich das erscheinen mag.
 
http://blog.fefe.de/?ts=ab0e8410
Wenn jemand online tatsächlich gegen Gesetze verstößt, dann haben wir dafür Behörden. Dann gehen Sie zur Polizei, die veranlasst dann bei Facebook eine Löschung. Beziehungsweise will man natürlich eigentlich, dass da auch noch ein Richter urteilt. Damit zu löschende Inhalte ein faires Verfahren kriegen. Und wenn etwas gelöscht wird, weil es gegen die Gesetze verstoßen hat, dann will man es nicht bloß löschen, sondern der Poster soll dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

So funktioniert ein Rechtsstaat.

Merkel erzählt hier doch wieder nur eine Variante des Märchens vom "Internet als Rechtsfreier Raum".
 
rowe32 schrieb:
@schraupt

die bomber-harris geschichte hat einen widerlichen juristischen haken:

im Vorfeld des wk2 wurde völkerrechtlich beschlossen, das bombardieren/terrorisieren der Zivilbevölkerung ausdrücklich NICHT als verbrechen einzustufen. tatsächlich behielten sich alle unterzeichner das recht auf eben diese barbarischen bombardierungen als legitimes mittel der Kriegsführung vor.

insofern hat harris nicht "unrechtes" befohlen - so makaber und widerlich das erscheinen mag.

Aber genauso war es NICHT verboten, einen "Angriffskrieg" vorzubereiten. Aber 3 von 4 Punkte, die das Nürnberger Tribunal beinhalteten, machten sich im Nachhinein aufgestellte Gesetze zunutze, um anzuklagen.

Entweder man betrachtet strikt die Gesetzeslage, dann hat sich das dritte Reich auch nicht so schuldig gemacht, wie man uns heute glauben lässt oder man betrachtet die menschliche Seite, dann hat sich Bomber Harris ebenso schuldig gemacht wie alle anderen auch.

Wenn also Deiner Argumentation gefolgt wird, dann hat sich das Dritte Reich im Krieg auch kaum was zu Schulden kommen lassen, denn damals galt vieles noch nicht als "per Gesetz verboten".
 
@schraupt

wenn man wirklich bitterböse nach den Buchstaben geht - hast du recht.

ich habe das Thema harris nur zur sprache gebraucht, weil er moralisch definitiv ein Kriegsverbrecher war, aber ihn rechtlich niemand wirklich belangen konnte/kann. harris wird aber gerne als Paradebeispiel für alliierte verbrechen herangezogen. auf das gegenseitge aufrechner der anzahl von toten will ich gar nicht dabei einngehen - halte ich für unzulässig.

dem 3. reich "verdanken wir" ja eine erst im nachgang verbindliche völkerrrechtliche Rechtsprechung.

übrigens war das führen eines krieges ohne konkreten anlass und Kriegserklärung damals schon "ungesetzlich" und darauf basierte im wesentliche die Anklageschrift. also schon ganz korrekt.

mord und ähnliches waren auch im 3. reich verbrechen - deswegen wären die verantwortlichen am Holocaust auch nach deutschem recht verurteilt worden. ebenso die verantwortlichen für T4 und ähnliches.

ich wollte nur auf den sehr schmalen Grand zur "beweiskräftigen" Argumentation bei der Bewertung von menschen und ihren taten hinweisen.

aber wir schweifen zu sehr vom Thema ab....
 
Goldgrube Hilfsindustrie. Gerade erst in einem Buch gelesen, dass die Hilfsindustrie in Deutschland ein Volumen von 140 Mrd. pro Jahr ausmacht, aus Steuergeldern finanziert, wohlgemerkt. Der größte, einzelne Arbeitgeber die Caritas ist, dicht gefolgt von der Diakonie. Alleine diese zwei Organisationen haben weit über 1 Mio. Mitarbeiter, weit mehr als die meisten, großen Industriebranchen zusammen. Man könnte meinen, wir seien ein Land voller Bedürftiger.

Über 35% der Bundestagsabgeordneten sitzt in einem Aufsichtsrat einer der vielzähligen Unternehmen der Hilfsindustrie. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Es bedarf keiner Kanzlerin in diesem Fall tätig zu werden. Entweder ist es straffällig und somit ein Fall für den Staatsanwalt, oder halt nicht.

Hier in Deutschland ist es nur noch wichtig soviel Geld als möglich zu erwirtschaften und dem Letzten den Lichtschalter in die Hand zu drücken.
 
rowe32 schrieb:
@schraupt

aber wir schweifen zu sehr vom Thema ab....

Sehe ich genauso.

Dennoch halte ich an meinem Standpunkt fest, daß strafbare Äußerungen das Gericht bewerten muß und nicht die Politik. Dementsprechend ist Meinungsfreiheit nur dann gegeben, wenn nicht die Politik Druck auf Facebook ausübt, sondern das Gesetz einfach mal etwas einfacher definiert würde.

Ich denke, daß mir hier jeder zustimmen würde, wenn ich mal behaupte, daß wir alle nicht einmal wissen, was wirklich strafbar ist und was nicht. Das rührt daher, daß der §130 StGB enorm schwammig geschrieben wurde, um überhaupt als Sondergesetz gelten zu dürfen. Dieses Sondergesetz, das deshalb ein "Sondergesetz" ist, da es nur eine bestimmte Völkergruppe unter besonderen Schutz stellt und andere davon ausschließt. Und genau hier liegt der Kern des Problems: Was wirklich strafbar ist und was nicht, kann man an diesem Gesetz nicht erkennen. Es unterliegt der reinen Willkür der Person, der es anwendet.

Ein Gesetz, das "Mord" unter Strafe stellt, kann jeder nachvollziehen und jeder kann sich daran halten, indem er einfach niemanden umbringt. Aber ein Gesetz, das schon mit den Worten beginnt "...in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören..." taugt einfach nichts.

Aber genau solch ein Gesetz nun vorzuziehen, um damit mißliebige Meinungen zu kriminalisieren und sie löschen zu lassen, ist genau das falsche Signal. Es ist eine Kapitulation der politischen Klasse vor ihrem eigenen Volk. Wie bisher jede andere totalitäre Regierung ebenfalls.
 
Was soll das konsequente löschen denn bewirken, will Merkel damit etwa die Behörden entlasten?
Eigentlich müsste unser Staat solche Hass-Beiträge, die z.T. durchaus Volksverhetzung sind, bis zum Schreiberling verfolgen und diesen unseren Rechtsstaat mit voller Härte spüren lassen. Anschließend kann man immer noch eine Löschung beantragen.

Nur durch das "wegmachen" solcher Beiträge, kommt man an die Täter nicht ran, wozu gibt's Copy&Paste und unzählige Möglichkeiten, so ein Zeug im Netz zu verbreiten. Erst wenn der letzte Rassist in Deutschland an Arbeitsstunden oder Geldstrafen gespürt hat, dass es sich für ihn nicht lohnt, seine Grütze im Netz zu verbreiten, wird das von ganz alleine aufhören.
 
Diablokiller999 schrieb:
Was soll denn Linke Hetze sein?
Mir würde da konkret das hetzen gegen PEGIDA einfallen. Da wurden ja nun auch Menschen, die nicht rechts sind z.T. auf's übelste beschimpft und verleumdet.
Ein anderes Beispiel linker Hetze wäre das, was vor einiger Zeit gegen Gamer stattgefunden hat ... Gamer seien asoziale, sexistische Kellerkinder, die sich dagegen sträuben würden, daß sich das Medium "weiter entwickle".
Zum Teil wurden da in sozialen Medien Texte verfasst wie "Sollte mein Sohn jemals Gamer werden, ertränke ich ihn in der Badewanne." (und das war noch einer der harmloseren).

Also ja ... linke Hetze gibt's, und sie ist nicht unbedingt weniger heftig als rechte.
In beiden Fällen regieren Hass, Vorurteile und absolute Faktenresistenz.
Es wäre mal wert, zu überlegen, wie man sowas allgemein verhindern kann.
 
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,


wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


seh ich auch so +1

deswegen sollte dieses rassistische PACK und ja ich sage PACK wesentlich härter belangt werden. ich scheue nicht davor zurück zu sagen das ich mich über jeden rechtsextremen freuen würde der im knast sitzt - Deutschland braucht euch nicht !


Ps: meine aussage gilt genauso für linksextreme
 
Diablokiller999 schrieb:
... und es keine direkte Aufforderung an eine Institution wie die Bundeswehr oder ein Aufruf zur Lynchjustiz ist.
Das ist "Man sollte die Flüchtlinge alle vergasen!" auch nicht.
Macht's aber nicht besser.

Beides ist Hetze und sollte bestraft werden.
 
@Belerad: Das Wort "Pack" wurde in diesem Zusammenhang definitiv als "Beleidigung" verwendet. Und wenn ich den Paragraphen 130 StGb durchlese, so ist das (meiner Meinung nach) eine Volksverhetzung.

Im Post #154 hab ich es schon geschrieben. Er hat definitiv eine Gruppierung in der Öffentlichkeit "beschimpft". Sogar ihnen weniger "Recht" als Flüchtlingen zugesprochen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Metaxa1987 schrieb:
@Belerad: Das Wort "Pack" wurde in diesem Zusammenhang definitiv als "Beleidigung" verwendet. Und wenn ich den Paragraphen 130 StGb durchlese, so ist das (meiner Meinung nach) eine Volksverhetzung.


absolut lächerliche aufmache. nicht das ich Beleidigungen in schutz nehme oder gar diesen politker den ich jarnet richtig kenne. aber wenn leute die durch die straße laufen und parolen rufen wie " MERKEL DU HURENSCHLAMPE VERRECKE!!" oder " VERGASEN ; ALLE VERGASSEN DAS ASYLANTEN PACK" und sich SOLCHE menschen hinterher aufregen weil man sie als pack bezeichnet...... welcome in absurdistan
 
Metaxa1987 schrieb:
@Belerad: Das Wort "Pack" wurde in diesem Zusammenhang definitiv als "Beleidigung" verwendet. Und wenn ich den Paragraphen 130 StGb durchlese, so ist das (meiner Meinung nach) eine Volksverhetzung.

Im Post #154 hab ich es schon geschrieben. Er hat definitiv eine Gruppierung in der Öffentlichkeit "beschimpft". Sogar ihnen weniger "Recht" als Flüchtlingen zugesprochen...

Hier vergisst Du aber leider, daß der §130 StGB ein "Sondergesetz" ist. Also lediglich für andere gilt. Das deutsche Volk kann nicht verhetzt werden. Deshalb können Deutsche beleidigt und beschimpft werden, wie man will. Der §130 StGB kommt hier nicht zur Geltung. Dies hat das BVerfG bereits mehrere Male bestätigt.
 
UltraWurst schrieb:
Daß Rassismus oder fremdenfeindliche Äußerung grundsätzlich illegal seien, wäre mir neu.

Wenn Menschen unter ihrem Namen in den sozialen Netzwerken Volksverhetzung betreiben, ...
Das wiederum ist schon wieder eine komplett andere Geschichte. Volksverhetzung ist eine Straftat.
In solchen Fällen müsste eigentlich Anzeige erstattet werden.

Rassismus und fremdenfeindliche Äußerungen sind logischerweise Volksverhetzung!

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
 
@met
Ja, hatte jemand anders ja schon gepostet.
Hätte tatsächlich nicht gedacht, daß eine rassistische Äußerung automatisch unter Volksverhetzung fällt. Aber scheint dieser Definition nach ja so zu sein.
 
Metaxa1987 schrieb:
@Belerad: Das Wort "Pack" wurde in diesem Zusammenhang definitiv als "Beleidigung" verwendet. Und wenn ich den Paragraphen 130 StGb durchlese, so ist das (meiner Meinung nach) eine Volksverhetzung.

Im Post #154 hab ich es schon geschrieben. Er hat definitiv eine Gruppierung in der Öffentlichkeit "beschimpft". Sogar ihnen weniger "Recht" als Flüchtlingen zugesprochen...

Er kann das Wort "Pack" sicherlich als Beleidigung gemeint haben, da man "pack" ja hauptsächlich zusammen mit rechtem- oder linken Pack zusammensetzt. Aber wie schon gesagt, einen Verbrecher als Verbrecher zu bezeichnen ist keine Volksverhetzung. Einen Rechtsradikalen Mob als "rechtes Pack" zu bezeichnen, ist keine Volksverhetzung. Eine Gruppe Mörder als Mörder zu bezeichnen ist keine Volksverhetzung.
Des weiteren hat er ihnen nicht weniger Recht als den Flüchtlingen zugesprochen:

"Ihr gehört nicht zu uns, wir wollen Euch nicht - und wo wir Euch kriegen, werden wir Euch bestrafen."

Er sagt klipp und klar, das Rechtsextreme, Rassisten, Faschisten, Nazis in diesem Land nicht willkommen sind und wenn man sie findet, sie bestraft werden (Knast). Das ist keine Volksverhetzung, da Rassismus, Rechtsextremismus usw. nicht Gesetzeskonform sind.
 
Am besten facebook komplett in Deutschland abschalten
 
Belerad schrieb:
Das ist keine Volksverhetzung, da Rassismus, Rechtsextremismus usw. nicht Gesetzeskonform sind.

Da es keine allgemeingültige Definition von "Rassismus" oder "Rechtsextremismus" gibt, ist dies per se in einem Rechtsstaat (erst recht einer, der sich demokratisch schimpft) erlaubt. Es kann nichts verboten werden, was man nicht definieren kann. Lediglich gezielte Handlungen können untersagt werden. Beispielsweise "jemanden töten". Aber in einem Rechtsstaat kann niemals "Rechtsextremismus" oder "Rassismus" verboten sein.
 
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