Doom Squirrel
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Facebook muss generell bei dummen Postings durchgreifen, damit sich sowas wie in den Screenshots nicht noch mehr verbreitet!
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Tomsenq schrieb:Es geht nicht nur um Merkel. [...] Wenn jemand schreibt das es ihm scheißegal da irgendwo ein Kind ertrunken ist gehört es nicht gelöscht.
GG Art 1 schrieb:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ein Fremdenfeindlicher oder Rassistischer Kommentar muss nicht gleich Strafbar sein.diRAM schrieb:Vielmehr fordern beide, dass FB strafrechtlich relevante (Stichwort: Volksverhetzung), fremdenfeindliche oder rassistische Kommentare sanktioniert.
.
Im Rahmen vom Hausrecht muss es ein Diensteanbieter dennoch nicht dulden - wieder am Beispiel der deutschen Foren. Wieder die Frage, warum soll das bei Facebook nicht möglich sein? Außer Geldgier sehe ich da kein Hindernis.Tomsenq schrieb:Ein Fremdenfeindlicher oder Rassistischer Kommentar muss nicht gleich Strafbar sein.
Und das ist eben ein eingriff in die Meinungsfreiheit. Es hat nunmal nicht gleich behandelt zu werden. Das hat nichts mit verdrehen zu tun.diRAM schrieb:dass alle drei Arten von Facebook gleich behandelt, nämlich sanktioniert werden sollten;
Die Ableitung aus Art 1 GG bezieht sich ebenfalls auf die Rede - und Pressefreiheit, stellen diese beide Güter doch den wichtigsten Teil der Würde als Mensch dar. §130 StGB hingegen schränkt besagte Rechte grundlos ein (niemand wird durch hate speech direkt geschädigt), weshalb der Paragraph aus meiner Sicht selbst gegen Art. 1 GG verstößt und verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund bedanke ich mich noch einmal dafür, dass sie diesen wichtigen Paragraphen in Erinnerung gerufen haben. Er kann übrigens nicht geändert werden, auch nicht durch eine Volksabstimmung, Stichwort Ewigkeitsklausel.Belerad schrieb:@LifemyLive
Ich gebe Ihnen soweit Recht, das der einzige Weg Sie glücklich zu machen, die Abschaffung des §130StGB ist. Das wird aber nicht so einfach sein, da es ein Deutschland, im Gegensatz zu Amerika, einen wichtigen Artikel in unseren Grundgesetz gibt, der diesen § sehr wichtig macht.
Falls Ihnen das Deutsche GG nicht passt steht, steht es Ihnen frei eine Volksabstimmung zur Verfassungsänderung zu starten. Falls diese nicht von Erfolg gekrönt sein sollte, steht es Ihnen weiterhin frei in Deutschland mit seinen Gesetzen zu leben, oder in ein Land auszuwandern, welches eher Ihrer Vorstellung für Meinungsfreiheit entspricht.
Am §130 StGB ist genau gar nichts eindeutig, ganz im Gegenteil, schwammiger und undefinierter kann ein § schon fast gar nicht gefasst sein.Des weiteren ist der § größtenteils Eindeutig, schwammig wird es nur bei dem Wort "Beleidigung", da es schlecht geklärt werden kann, was für wen subjektiv eine Beleidigung ist.
Das Facebook zu amerikanischen Standards zum Thema "fee speech" steht finde ich auch super, nur ist das "free speech" in Amerika nicht so "free" wie Sie es sich vorstellen.
http://www.uscourts.gov/about-federa...rces/what-does
https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2101
Und selbst wenn, wie Sie annehmen,in Amerika die Redefreiheit grenzenlos wäre, würden immer noch die AGB (TOS) von Facebook gegen eben diese Redefreiheit verstoßen und eben nicht wie von Ihnen gelobt, "amerikanische Standards" anwenden.
Also doch nicht "it's the law" ? Nachdem sie ja erkannt haben, das der §10 TMG hier schwer an zu greifen ist, da Facebook nahezu immer sagen kann "das haben wir wohl falsch bewertet, uns war die Rechtswidrigkeit also nicht bekannt", ist die Durchsetzung bestehenden Rechts also lächerlich. Wenn ein Gesetz nicht angewendet werden kann, dann gehört es entweder abgeschafft oder die nötigen Ressourcen für die Anwendung geschaffen. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass aus welchen Gründen auch immer, nur ein vorraus bestimmter Personenkreis stärker verfolgt wird, was eines Rechtsstaates nicht würdig ist. Wurde ein Beitrag nicht juristisch geprüft, ist er erst einmal als gesetzeskonform an zu sehen. Es sind zum Glück nicht Menschen wie sie die über die Konformität entscheiden, sondern Gerichte.Ihren Wunsch nachzukommen, jeden nicht Gesetz konformen Beitrag juristisch prüfen zu lassen ist, entschuldigen sie Wortwahl, lächerlich.
Die Selbstzensur im Kopf ist doch schon gang und gäbe. Oder wer denkt nicht öfter mal "wenn ich das schreibe, wird der Beitrag gelöscht oder verschoben", und ändert noch was? Den Rest besorgen die Forenbetreiber "um möglichen Schaden abzuwenden" und "Einhaltung der Nutzungsregeln".dexplus schrieb:Ich bin gespannt, ob die Zensur-Keule doch noch ausgeholt und breitflächig geschwungen wird.
Das ist nicht CB spezifisch gemeint gewesen, auch wenn ich hier schon mal ein Konto wutentbrannt gelöscht habe.Piktogramm schrieb:@wolli_d
Wenn dir das wirklich häufiger passiert, dann solltest du vielleicht auch darüber nachdenken,
Piktogramm schrieb:@LifemyLive
Die Version von 1936 hingegen hat den Nachteil, dass jede Hetze, die keinen direkten Aufruf zur Gewalt beinhaltet erlaubt. Was unter anderem div. geschichtliche Ereignisse deutlich leichter hat hervortreten lassen als nötig.
https://rsw.beck.de/cms/?toc=MMR.ARC.201411&docid=363929Auch ist §10 TMG nicht schwer umsetzbar. Da haben Gerichte schon festgestellt, dass bei einem solchem Massenmedium die Kenntnis genau dann in Kraft tritt, wenn ein solcher Post gemeldet wird und keine stetige Prüfung des Plattformbetreibers erfolgen muss (wenn auch Facebook Tools zur Sprachanalyse hat, die dies in gewissem Rahmen zuließen). Gegebenenfalls muss an einer solchen Stelle geprüft und entsprechend depubliziert werden. Das schaffen die meisten deutschen Forenbetreiber, die Onlinesparten div. Medien und Blogs etc. pp. Nur das Milliarden schwere Unternehmen Facebook schafft es mit seinen Werkzeugen zu Sprachanalyse, neuronalen KI-System und tausenden Mitarbeitern nicht.
LifemyLive schrieb:Die alte Version des §130 StGB für die darauf folgenden Ereignisse mit verantwortlich zu machen ist ja wohl absurd und entbehrt historischer und logischer Grundlage. Waren es doch die Nazis selbst, die als erstes das Recht auf freie Rede abgeschafft haben. Es ist also zu schlussfolgern, das ein größerer Schutz der freien Rede von Nöten gewesen wäre und keine Einschränkung.
https://rsw.beck.de/cms/?toc=MMR.ARC.201411&docid=363929
Einfach vom Zivilrecht aufs Strafrecht schließen geht nicht.
Deutsche Forenbetreiber schaffen dies, indem sie einfach immer den "löschen" Knopf drücken.
Wie oben zu lesen ist, muss Facebook auch keine proaktive Prüfung auf strafrechtlich relevante Inhalte vornehmen.
Geschweige denn, dass da viele überhaupt verstehen wollen, dass Demokratie keine Diktatur der (gefühlten) Mehrheit ist, sondern eine Organisationsform über die gesamte Bevölkerung hinweg, wo die Rechte von Miderheiten gleichbedeutend mit den Rechten von Mehrheiten sind.
Die Äußerung von "Unwahrheiten" wird durch die Meinungsfreiheit in Art 5 Abs 1 gedeckt.Beim gestalten dieses Gesetzes wurde ausgewertet, wie es zur Machtergreifung der Nationalisten kommen konnte. Was als einer der Gründe identifiziert wurde, war die Möglichkeit über Hetze, die Verbreitung von Unwahrheiten über ganze Bevölkerungsgruppen eine Radikalisierung der Bevölkerung zu erreichen. Entsprechend wurden die Gesetzestexte daraufhin so gestaltet, dass eine Handhabe gegen derart radikalisierende Aussagen existiert. Die dabei gesetzten Hürden sind dabei recht hoch und so leicht ist der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht zu erfüllen. Wer mag schaue sich einfach bei Pegida um. Obwohl da allerhand Unwahrheiten verbreitet werden und Bevölkerungsgruppen mit negativen Attributen belegt werden, war es bisher nicht möglich §130 zur Anwendung zu bringen. Genügend Raum um eigene Inhalte zu präsentieren gibt es anscheinend.
Da jeder Mensch mit Vernunft begabt geboren wird, sollte er in der Lage sein, zu erkennen, dass gewisse Gesetze und Handlungen einer Regierung unmöglich "Recht" sein können. Das schließt die Taten der Nazis ein. Wenn sie behaupten, das hierzu ein Gesetz nötig ist, sprechen sie den Deutschen besagte Vernunft ab. Auch nehmen Sie erneut eine inhaltliche Wertung vor, dessen würde ich mir selbst nicht anmaßen, sofern ich ein Verfassungsorgan representieren würde. Es beginnt doch schon mit der Definition von "Hass" und "Hetze", was Person A nicht interessiert kann Person B zur Weißglut bringen. Auch ist die Wertung von gesellschaftlichen Gegebenheit und nicht zuletzt den eigenen Wertevorstellungen eines Richters abhängig.Das die Nationalsozialisten ansonsten die Meinungsfreiheit für die politische Opposition ist von der Qualität her kaum vergleichbar. Das Fordern von Gewalt und auch das Ausüben eben jener gegenüber Subjekten, die "dem Volkkörper" vermeintlich schaden war ja gesetzlich gedeckt. Insofern wurden extremere Meinungen zugelassen, solang sie politisch für die Regierung opportun war. Mit dem §130 in der aktuellen Form ist das also so einfach nicht zu vergleichen. Eine Einschränkung nach Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppierungen bzw. politischen Prägungen findet ja eben nicht statt.
Meine Aussage beruht auf wirtschaftlichen Interessen - die großen Foren werden in der Regeln von gewinnorientierten Unternehmen betrieben. Um langwierige Verfahren zu vermeiden und Kosten zu sparen, ist es logisch in Ländern mit unsicherer Rechtslage wie Deutschland schnell zu löschen. Diese Pflicht habe ich als Unternehmen gegenüber meinen Shareholder. Alternativ lasse ich wie Facebook so gut wie alles stehen. Beides ist mit wenig Kosten verbunden.Das du den Betreibern deutscher Foren unterstellst alles sofort zu löschen ist absurd. Mit solchen Unterstellungen ist keine vernünftige Diskussion zu führen. Stell es doch bitte als eigene Erfahrung dar, oder aber hinterlege es mit Fakten!