Kann mir ein Profi bei der Interpretation eines Leitfadens helfen ?
https://www.bike-components.de/de/service/bauteiletausch-e-bikes/
Und zwar folgender Passage:
Bedeutet der letzte Satz, dass a) nur exakt gleiche Reifenbreiten zulässig sind, oder b) alle laut ETRTO für die Felgenmaulweite erlaubten Breiten ?
https://www.raederwerft.de/index.php?code=1041108
Es scheinen sowieso nur die Continental-Spikereifen für E-Bikes freigegeben zu sein, und die gibt es nur in zwei Breiten.
https://www.bike-components.de/de/service/bauteiletausch-e-bikes/
Und zwar folgender Passage:
> Reifen (Die stärkere Beschleunigung, das zu sätz-liche Gewicht und dynamischere Kurvenfahren machen den Einsatz von Reifen notwendig, die für den E-Bike Einsatz freigegeben sind. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die ETRTO eingehalten wird)
Bedeutet der letzte Satz, dass a) nur exakt gleiche Reifenbreiten zulässig sind, oder b) alle laut ETRTO für die Felgenmaulweite erlaubten Breiten ?
https://www.raederwerft.de/index.php?code=1041108
Es scheinen sowieso nur die Continental-Spikereifen für E-Bikes freigegeben zu sein, und die gibt es nur in zwei Breiten.