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Frage zu einem Verkehrsunfall und der Versicherung
- Ersteller garfunkel74
- Erstellt am
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 7.134
Schmerzensgeld ist doch Zivilrecht. Wieso sollte ich dafür eine Strafanzeige brauchen?
Ich hab noch nie gehört, dass bei einem Unfall (Unfall = ohne Vorsatz) man den gegenüber anzeigen müsste um den zivilrechtlichen Weg zu gehen.
Mag schon sein, dass man immer Anzeige erstatten kann, aber die Sinnhaftigkeit ist halt die Frage.
@Idon Mich würde hier Deine Meinung interessieren. Schon wieder![Zwinkern ;) ;)](/forum/styles/smilies/wink.gif)
Ich hab noch nie gehört, dass bei einem Unfall (Unfall = ohne Vorsatz) man den gegenüber anzeigen müsste um den zivilrechtlichen Weg zu gehen.
Mag schon sein, dass man immer Anzeige erstatten kann, aber die Sinnhaftigkeit ist halt die Frage.
@Idon Mich würde hier Deine Meinung interessieren. Schon wieder
![Zwinkern ;) ;)](/forum/styles/smilies/wink.gif)
@FrankenDoM
Kann durchaus Sinn ergeben, denn in aller Regel kann man die Ermittlungsergebnisse eines Strafverfahrens im Zivilverfahren nutzen. Man lagert quasi Aufwand und Kosten auf den Steuerzahler via Polizei aus.![Lächeln :) :)](/forum/styles/smilies/smile.gif)
Kann durchaus Sinn ergeben, denn in aller Regel kann man die Ermittlungsergebnisse eines Strafverfahrens im Zivilverfahren nutzen. Man lagert quasi Aufwand und Kosten auf den Steuerzahler via Polizei aus.
![Lächeln :) :)](/forum/styles/smilies/smile.gif)
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 7.134
@Idon
Das ist mir klar, aber ich brauch doch keine Anzeige um zivilrechtlich was machen zu können. Eine Verurteilung macht es natürlich leichter zivilrechtlich erfolgreich zu sein ist aber doch keine Voraussetzung um überhaupt klagen zu können. So rum meinte ich das.
Auch kapiere ich noch nicht welchen Straftatbestand ich Anzeige bei einem Unfall. Geht da fahrlässige Körperverletzung oder was macht man da?
@Ator: Also nicht, dass ich Dir nicht glaube oder so, interessiert mich nur und ich will was dazu lernen. Nicht falsch auffassen.
Das ist mir klar, aber ich brauch doch keine Anzeige um zivilrechtlich was machen zu können. Eine Verurteilung macht es natürlich leichter zivilrechtlich erfolgreich zu sein ist aber doch keine Voraussetzung um überhaupt klagen zu können. So rum meinte ich das.
Auch kapiere ich noch nicht welchen Straftatbestand ich Anzeige bei einem Unfall. Geht da fahrlässige Körperverletzung oder was macht man da?
@Ator: Also nicht, dass ich Dir nicht glaube oder so, interessiert mich nur und ich will was dazu lernen. Nicht falsch auffassen.
D
DuckDuckStop
Gast
@FrankenDoM
Ich kann dir sagen, wenn Ansprüche wegen eines Personenschadens kommen ist für mich (und auch alle meine Kollegen) völlig wurscht ob es zur anzeige gebracht oder die polizei dazu gerufen wurde.
Ich kann dir sagen, wenn Ansprüche wegen eines Personenschadens kommen ist für mich (und auch alle meine Kollegen) völlig wurscht ob es zur anzeige gebracht oder die polizei dazu gerufen wurde.
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 7.134
@Idon
Danke, darauf wollte ich hinaus.
@DuckDuckStop
Mir soweit klar, aber ich meinte auch weniger aus Sicht der Versicherung![Zwinkern ;) ;)](/forum/styles/smilies/wink.gif)
Danke, darauf wollte ich hinaus.
@DuckDuckStop
Mir soweit klar, aber ich meinte auch weniger aus Sicht der Versicherung
![Zwinkern ;) ;)](/forum/styles/smilies/wink.gif)
D
DuckDuckStop
Gast
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 2.146
Noch nichts erwähnenswertes.
Aber Anwalt hat alle entsprechenden Schriftstücke letzte Woche an die relevanten Beteiligten versendet.
Bei Neuigkeiten melde ich mich natürlich
Aber Anwalt hat alle entsprechenden Schriftstücke letzte Woche an die relevanten Beteiligten versendet.
Bei Neuigkeiten melde ich mich natürlich
Borderland555
Banned
- Registriert
- Apr. 2020
- Beiträge
- 336
Was sagt der Anwalt zur Nutzung der eigenen Vollkasko?
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 2.146
Hallo zusammen
Gerne würde ich euch mitteilen wie der Fall nun weitergegangen ist. Vielleicht für den einen oder anderen auch interessant.
Das defekte Auto kam dann in meine Stammwerkstatt. Hier wurde dem Gutachter der gegnerischen Versicherung eine Frist von 3 Tagen gegeben, nochmals ein Gutachten zu erstellen, da dessen Gutachten bezweifelt wurde. Diesmal auf der Hebebühne und auch natürlich detaillierter als bei mir im Hof ohne die Türe zu öffnen. Der Gutachter hat diese 3 Tage ohne Antwort verstreichen lassen.
Meine Werkstatt hat daraufhin einen eigenen Gutachter bestellt. Dieser hat festgestellt, dass der Schaden knapp 3.000€ höher ist als der, welcher der Gutachter der gegnerischen Versicherung festgestellt hatte. Sie begannen dann auch sofort mit der Reparatur und sagten mir, ich werden keinerlei Kosten tragen müssen - ich soll mir keine Sorgen machen.
Daraufhin hat mein Anwalt folgende Kosten bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt (alles brutto):
Fahrzeugschaden: 10.000 €
Wertminderung: 700 €
Sachverständigenkosten Gutachter: 1.100,00 €
Abschleppkosten: 150,00 €
Mietwagenkosten: 800,00 €
Nutzungsausfall: 1.500,00€
Anwaltskosten: 1.200,00€
Gesamtforderung also: 15.450,00€
Vor ca. 4 Wochen gingen dann 8.000€ ein und gestern dann die restlichen 7.450,00€. Verrechnet wurde mit allen dann direkt
Damit ist dieser Fall geschlossen und alles hat nun ein gutes Ende gefunden. Sogar ein sehr gutes, habe ich noch einen Nutzungsausfall erhalten.
Dazu hab ich meinem Autohaus das Auto überlassen und mir ein neues geholt - am Ende also alles perfekt!
Möchte mich bei euch allen bedanken für die Hilfe und den Rat. Ich selber nehme auch viel mit aus diesem Vorgang. Ich weiß nun wie ich mich, sollte es nochmals notwendig sein, von Anfang an zu verhalten habe.
edit: Rechtschutz wurde also nicht benötigt
Viele Grüße
Gerne würde ich euch mitteilen wie der Fall nun weitergegangen ist. Vielleicht für den einen oder anderen auch interessant.
Das defekte Auto kam dann in meine Stammwerkstatt. Hier wurde dem Gutachter der gegnerischen Versicherung eine Frist von 3 Tagen gegeben, nochmals ein Gutachten zu erstellen, da dessen Gutachten bezweifelt wurde. Diesmal auf der Hebebühne und auch natürlich detaillierter als bei mir im Hof ohne die Türe zu öffnen. Der Gutachter hat diese 3 Tage ohne Antwort verstreichen lassen.
Meine Werkstatt hat daraufhin einen eigenen Gutachter bestellt. Dieser hat festgestellt, dass der Schaden knapp 3.000€ höher ist als der, welcher der Gutachter der gegnerischen Versicherung festgestellt hatte. Sie begannen dann auch sofort mit der Reparatur und sagten mir, ich werden keinerlei Kosten tragen müssen - ich soll mir keine Sorgen machen.
Daraufhin hat mein Anwalt folgende Kosten bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt (alles brutto):
Fahrzeugschaden: 10.000 €
Wertminderung: 700 €
Sachverständigenkosten Gutachter: 1.100,00 €
Abschleppkosten: 150,00 €
Mietwagenkosten: 800,00 €
Nutzungsausfall: 1.500,00€
Anwaltskosten: 1.200,00€
Gesamtforderung also: 15.450,00€
Vor ca. 4 Wochen gingen dann 8.000€ ein und gestern dann die restlichen 7.450,00€. Verrechnet wurde mit allen dann direkt
Damit ist dieser Fall geschlossen und alles hat nun ein gutes Ende gefunden. Sogar ein sehr gutes, habe ich noch einen Nutzungsausfall erhalten.
Dazu hab ich meinem Autohaus das Auto überlassen und mir ein neues geholt - am Ende also alles perfekt!
Möchte mich bei euch allen bedanken für die Hilfe und den Rat. Ich selber nehme auch viel mit aus diesem Vorgang. Ich weiß nun wie ich mich, sollte es nochmals notwendig sein, von Anfang an zu verhalten habe.
edit: Rechtschutz wurde also nicht benötigt
Viele Grüße
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