News Fritz!Box: AVM untersagt Verkauf von gebrauchten Routern

Da kann ich ja von Glück sagen das ich mir bereits letztes Jahr eine umgebrandete FB bei eBay geschossen hab. Gebraucht, ohne Garantie und spottbillig im Vergleich zu ner Neuen.
Läuft völlig problemlos, kriegt Updates (anders als die vom Provider) und ich hab Zugriff auf alle Menüs und Funktionen. Klar wollen Hersteller und Provider was anderes ... wollen dürfen sie das auch ...
Ergänzung ()

bensel32 schrieb:
Das Zauberwort heißt Gewährleistung! :rolleyes:
Ergänzung ()

Machst du die bei deinem Händler geltend oder beim Hersteller? Siehste.
 
Tom_123 schrieb:
Ich als AVM würde mal mit den Providern reden, ob diese nicht Ihre Geräte einpflegen wollen. Dann geht's rund bei Woog :evillol:

Ich würde es für wahrscheinlicher halten dass in diesem Fall die Provider einen fetten Einlauf von der BNA verpasst bekommen. Stichwort Routerfreiheit.
 
Sie müssten es halt als Sicherheitsupdate tarnen. Schließlich hat AVM ihnen gesagt das diese Router böse sind.
 
Hauro schrieb:
Die Kabel-Anbieter verkaufen also die zu Sonder-Konditionen erworbenen Router, für die sie auch den Support bieten müssen, der von AVM für diese Router nicht inkludiert ist. Die Kabel-Anbieter verkaufen diese Router an Woog und der macht daraus Release-Versionen, für die AVM jetzt den Support bieten soll, der aber nicht einkalkuliert wurde. Dieses Geschäftsmodell kann für AVM nicht funktionieren, es rechnet sich doppelt für die Kabel-Anbieter und Woog.
Genau. Perfekt erklärt.

Ich hoffe inständig, dass diese Firma pleite geht und am Ende vom Insolvenzgeld an AVM Schadenersatz zahlen muss.
Dieses weiterverkaufen ist ein Fluch für alle rechtens handelnde Unternehmen wie zum Beispiel mein Arbeitgeber.
Demnach viel Erfolg AVM.
 
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Weyoun schrieb:
Um was wetten wir, das dem nicht so ist?

Wetten wir darum wer am Ende näher an der Realität lag? Dann bitte noch Deine Schätzung. Aber bitte die Eingangskonditionen beachten. Die geschätzten 2,5 Jahre fangen erst an ab dem Zeitpunkt wo der Provider den Entschluß fasst ab sofort DOCSIS 3.0-Modems aktiv aufs Altenteil zu schicken.

ISDN war rund 30 Jahre lang aktiv, bevor es abgeschalten wurde.

Weil ISDN funktional einige recht starke Vorteile gegenüber AllIP hatte(/hat). Beispielsweise die bis ins letzte Bit genormten Protokolle und die Notspeisefähigkeit. Und weil ISDN im Geschäftskundenbereich einiges an installierter Masse hatte wo richtige Werte (*) dahinter standen.

Bei DOCSIS sehe ich das auf der Kundenseite nicht, da sind es nur Consumergeräte mit begrenzter Lebensdauer und recht niedrigem Anschaffungspreis die getauscht werden.

(*) bei den Nebenstellenanlagen für gewerbliche Kunden wurden sehr lange Preise aufgerufen und Vertragsbedingungen akezeptiert dass einem die Kinnlade runterfällt...
 
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vander schrieb:
Machst du die bei deinem Händler geltend oder beim Hersteller? Siehste.
Beim Verkäufer. Und wenn der auf AVM verweist..... <-Das war der Grund der Aussage auf die du dich bezogen hast, oder?


Das Zitat auf das du reagiert hast: "...steht dann AVM im Brennpunkt und nicht Woog, die auf AVM verweisen werden"

Nur zur Erinnerung
 
Gesetzliche Gewährleistung gilt zwar 2 Jahre, aber nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller.
Ab dem 7. Monat müsste der Kunde dem Hersteller nachweisen dass der bei ihm aufgetretene Fehler bereits beim Erstverkauf der Box enthalten war - was ich für nahezu unmöglich halte.
Fragt sich nun also, wie alt die Boxen wohl sind die vom Kunden an den Provider zurück gingen. Eher älter als 6 Monate, möchte ich vermuten.

Was bliebe wären Supportanfragen die AVM verneinen könnte. Aufwand ja, aber wohl nicht in großer Menge zu erwarten. Eher schon wäre ein möglicher Imageschaden zu befürchten.
 
Also die Diskussion über Schaden für AVM ist für mich unverständlich:
Einfache Rechnung 20.000 Kabelboxen billig verhökert bedeuten natürlich 20.000 potenziell weniger Kunden, die eine voll ausgestattete FB kaufen würden und einen Preisverfall von den "original Boxen" zzgl. den Supportanfragen die kommen werden ...
 
AVM könnte dafür sorgen, dass der Verkauf von neuen 6490 an Endkunden eingestellt wird und sie nach ein paar Monaten komplett aus dem Support nehmen, wie das zum Beispiel bei der 7390 passiert ist. Die wird ja auch noch in Mengen von Händlern über Ebay verkauft für ca. 25€ das Stück und das waren überwiegend auch ehemalige Providerboxen.
 
bensel32 schrieb:
Das Zauberwort heißt Gewährleistung! :rolleyes:

Und was hat die Gewährleistung (=2 Jahre) damit zu tun? :rolleyes:

Wo schrieb er was von anderer Lackierung?

https://www.computerbase.de/forum/t...von-gebrauchten-routern.1933925/post-23912110

Auch wenn beide Autos gleich viele Pferde unter der Haube haben, sind beide nicht "baugleich", denn die Lackierung ist Bestandteil der Stückliste und sie unterscheidet sich nun einmal.
 
Weyoun schrieb:
Zum einen ist die 6590 ebenfalls nicht DOCSIS 3.1 fähig und zum anderen ist die 6590 keine "Vodafone-Box", sondern nur die 6591. Desweiteren zahlt man die 5 € monatlich nicht nur als Miete für die Fritte, sondern man bekommt davon das Premium-Telefonie-Angebot mit dazu (zwei Gespräche gleichzeitig und bis zu 10 Ortsvorwahlrufnummern).
sorry hab mich geirrt, ich meinte die 6591. Wollte eben die alte Box im Mesh, mit der 6591 als MashMaster, weiterverwenden.
 
warti schrieb:
Also die Diskussion über Schaden für AVM ist für mich unverständlich:
Einfache Rechnung 20.000 Kabelboxen billig verhökert bedeuten natürlich 20.000 potenziell weniger Kunden,

Entgangener Vorteil ist kein Nachteil -> Entgangener Gewinn ist kein Verlust (und somit kein Schaden)
 
Hayda Ministral schrieb:
Entgangener Vorteil ist kein Nachteil -> Entgangener Gewinn ist kein Verlust (und somit kein Schaden)
Super These 🤦‍♂️
Demnach alle fleißig wieder raubkopieren, denn es entsteht ja kein Verlust.
 
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bensel32 schrieb:
Das Zauberwort heißt Gewährleistung! :rolleyes:
Hayda Ministral schrieb:
Gesetzliche Gewährleistung gilt zwar 2 Jahre, aber nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller.
Die gesetzliche Gewährleistung kann der Käufer nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen, nicht dem Hersteller.

Hayda Ministral schrieb:
Was bliebe wären Supportanfragen die AVM verneinen könnte. Aufwand ja, aber wohl nicht in großer Menge zu erwarten. Eher schon wäre ein möglicher Imageschaden zu befürchten.
Auch der Support ist eine freiwillige Leistung, AVM kann sie den Käufern mit Verweis auf die unautorisierten Modifikationen durch Woog verweigern.

Einen Imageschaden hatten sie bereits dadurch, dass sie hunderttausende gebrandete Boxen mit eingeschränktem Funktionsumfang überhaupt unter der Marke Fritz!Box in Verkehr gebracht haben. Da haben die 30.000 Geräte, mit denen die Kunden laut Woog übrigens vollkommen zufrieden sind, nicht so ein Gewicht.
High Definition schrieb:
Super These 🤦‍♂️
Demnach alle fleißig wieder raubkopieren, denn es entsteht ja kein Verlust.
Interessanterweise macht AVM hier Markenrecht geltend, und nicht Urheberrecht.
 
Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Auf der einen Seite wäre eine Weiterverwendung ökologisch sinnvoll, auf der anderen Seite kann ich aber auch die Interessenlage von AVM verstehen. Und eine von irgendwem auf möglicherweise nicht (mehr?) originale Hardware aufgespielte FW? Nein, danke.
Der Witz an der ganzen Sache aber ist - die eigentlich für diese Nummer Verantwortlichen stehen nicht mal im Gerichtssaal. Die drücken bei AVM den Einkaufspreis, sparen sich dann die teure Entsorgung und machen dabei gleich nochmal Kasse. Am Ende hatten die die Dinger dann für lau. Wie auch immer das ausgeht - auf die eine (vertragsrechtliche) oder andere (hardware-technische) Art und Weise wird AVM das für die Zukunft zu unterbinden wissen.
 
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[F]L4SH schrieb:
Wenn am Ende tatsächlich verfügt wird, dass die Boxen endgültig nicht verkauft werden dürfen...

wäre es dann nicht machbar diese a: nicht modifiziert zu verkaufen und eine Anleitung beizulegen, wie der Kunde das selbst macht oder
b: die Boxen zu verschenken und medial ein Fass aufzumachen zwecks Ressourcenverschwendung bliblablubb? Verschenken wäre kein Verkauf aber AVM wäre nicht minder angepisst 😉
Sofern der "Verkaufsweg" der unveränderten OEM-Boxen legitim ist schon. Ich frage mich ja, wie solche Bestände überhaupt so weiterverkauft werden konnte. Aber angenommen, da lief alles vorschriftsmäßig ab, spricht nichts gegen einen Verkauf der Boxen und selbst die Anleitungen sind an und für sich rechtlich noch durchsetzbar. Man kann ja dazu schreiben, dass man es nicht machen darf ;-)
 
Wieso reden wir hier immer von Support gegenüber AVM?
Der, der die Kisten kauft weiß ganz genau dass es sich nicht um Neuware handelt und bei Problemen an den Händler wendet.
Und ganz ganz bestimmt geht der Händler dann zu AVM und beschwert sich dann dass der Kunde Probleme hat... also bitte, was sind das für Argumentationen?!
 
Hayda Ministral schrieb:
Gesetzliche Gewährleistung gilt zwar 2 Jahre, aber nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller.
Nein, die liegt nie beim Hersteller, sondern beim Händler. Der Hersteller hat mit Gewährleistung nur dann zu tun, wenn er gleichzeitig Verkäufer ist... wenn man z.B. direkt bei Logitech bestellt.

Und Garantie als Hersteller-Leistung kann auch über den Händler erfolgen, sofern der Hersteller das so handhabt.

@Facy:
Klar, da geht keiner auf die Facebook-Seite von AVM um zu meckern, dass man ihm nicht hilft... sowas kommt heutzutage überhaupt nie vor... und es kaufen nur Experten. Und wenn man bei AVM anrufen würde wegen einem Problem mit einer Fritz!Box, ich weiß nicht ob die vorher prüfen, ob du eine OEM-Fritz!Box hast oder nicht.

Interessant wäre es mal zu sehen, was woot in dem Angebot so schreibt. Aber ist ja wohl nicht mehr abrufbar.

@Hayda Ministral:
Schaden und Verlust sind nicht dasselbe. Schadensersatz kann man durchaus auf entgangenem Gewinn geltend machen. https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Entgangener-Gewinn
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dermatu schrieb:
Zu behaupten die Boxen wären ein Sicherheitsrisiko ist echt ein Witz. Ein lächerlicher Vorwand weil man den Umsatz in Gefahr sieht.
Dann benötigen sie auch keine aktuelle Firmware.
 
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