pufferueberlauf schrieb:
Das ist sicher nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Dem Einsatz eines eigenen Routers steht bei VF-FTTH soweit ich das erkennen kann nichts entgegen, lediglich die Verwendung eines eigenen ONTs wird nicht unterstützt. Die BNetzA unterstützt die Endkundenansicht, der ONT befindet sich auf der Kundenseite des passiven Netzabschlusses und sollte daher auch vom Kunden frei gewaehlt/ersetzt werden koennen; die BEREC hat aber eine Liste mit verschiedenen Moeglichkeiten fuer den Netzabschluss der halt auch erst am/hinter dem ONT sein kann/darf. D.h. solange das hier nicht vor Gericht geklaert wird duerfte es bei der Verzoegerungstaktik der ISPs bleiben die ONTs unter ihrer Kontrolle behalten wollen....
Gruss
P.
P.S.: Meiner Meinung nach waere es TKG-konform wenn VF den ONT als aktiven Bestandteil des eigenen Netzes deklariert, muesste dann aber dann fuer den Stromverbrauch aufkommen (pauschal oder gemessen); und weil das TKG da eine klare Option aufzeigt, wundere ich mich dass die BNetzA da nicht staerker durchgreift....
Du hast Recht, meine Argumentation war nicht ganz sauber formuliert. VF schränkt die Router Auswahl nicht ein, aber die Endgerätefreiheit.
Ich finde es aber gerade prekär, dass sich einige ISPs anscheinend nicht Compliance zum Gesetz sind. Gerade wenn der Ausbau staatlich gefördert wurde, finde ich diesen Graubereich fehl am Platz. Salopp gesagt beißt man die Hand, die einen füttert.
Also die GEREK-Leitlinie ist mir natürlich bekannt. Aber die BNetzA hat ja im Rahmen der ATRT Projektgruppe dazu ja einen
Praxisleitfaden veröffentlicht.
Nach meiner laienhaften Beurteilung wird im
Art. 3 Abs. 1 TSM-VO einem die Endgerätefreiheit zugesichert und diese darf auch nicht vertraglich nach
Art. 3 Abs. 2 TSM-VO eingeschränkt werden. Auch nach
§73 Abs. 3 S. 1 TKG darf das Anschalten von z. B. einem Telekom Glasfasermodem 2 oder das ONT der AVM Fritzbox 5530 meiner Meinung nach nicht verweigert werden. Da ich ja kein Jurist bin, ist das nur meine Interpretation der Gesetze.
Die BNetzA hat aber klargestellt, dass Provider grundsätzlich ein ONT als
Standardangebot anbieten dürfen. Da es erst zu einem Problem mit dem TKG wird, wenn der Kunde einen passiven Anschluss verlangt diesen aber nicht erhält.
Vielleicht hatte die BNetzA auch die Hoffnung, wenn Sie die Meinungsdifferenzen bezüglich des ONTs mit dem BUGLAS klärt, auch alle anderen Anbietern nachziehen. Wenn du dir die Argumentation des BUGLAS durchliest, sieht man auch, wie dünn deren Argumente sind. Das hat die BNetzA auch sehr gut
kommentiert. Der BUGLAS hat abschließend aber bekannt gegeben, dass es zeitnah eine
Schnittstellenbeschreibung für einen passiven Netzabschlusspunkt in FTTH-Netzen geben wird.
Ich gehe davon aus, dass dies langfristig mit IFG Anfragen bei den entsprechenden Breitbandzweckverbänden, die auch Mitglied sind, überprüfen wird. Immerhin ist das Schreiben vom BUGLAS fast ein Jahr alt.
Was ich sehr gut finde ist das die BNetzA damals
vorsorglich mitgeteilt hat, dass es keine Ausnahme vom passiven Netzanschlusspunk nach
§73 Abs. 2 S. 1 mit der damaligen Argumentation des BUGLAS geben wird. Somit glaube ich auch das deine Argumentation hinsichtlich der GEREK-Leitlinie hinfällig wäre.
Die italienische Regulierungsbehörde AGCOM hat aber Ausnahmen zur allgemeinem Endgerätefreiheit in FTTH Netzen
zugelassen (siehe
Schreiben der BNetzA). Somit bildet das ONT die passive Schnittstelle. Es darf aber keine weitere Funktionen beinhalten. Nach meiner Interpretation deckt sich das Vorgehen eher mit dem Standardangebot am deutschen Markt.
Wie schon eingangs gesagt glaube ich, dass es langfristig sicherlich eine gerichtliche Entscheidung klären wird. Trotzdem sollte man das Thema immer wieder aktuell halten, damit es nicht vergessen wird. Dafür hat man ja Juristen, die das sicherlich irgendwann klären und wir machen weiter die Technik.
Den technisch betrachtet hätte ein eigenes ONT schon Vorteile, wenn das vom Provider gestellte ONT nur über eine 1 gbit/s Schnittstelle verfügt und man einen 1gbit/s Tarif gebucht hat. Vorausgesetzt der Provider ist in der Lage, diese Geschwindigkeit auch konstant zuliefern.
Die DG portiert ja mittlerweile auch und die Dt. Telekom hat das von Anfang angemacht.