Geblitzt mit Telefon am Ohr

th3o

Admiral
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Aug. 2004
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Moin Leute,

folgende Geschichte: eine gute Bekannte von mir wurde vor ein paar Monaten geblitzt und blöderweise hatte sie das Handy am Ohr in dem Moment wo es passierte. Nun kam vor einigen Tagen der Bescheid und das zu entrichtende Bußgeld ist nur für eine 12kmh Überschreitung. Da sind dann auch zwei Fotos auf dem Bescheid, eines von weiter weg vom Auto als ganzes und eines das an die Fahrerin reingezoomt ist. Nun der Knackpunkt: Sie sitzt tief im Auto, man sieht zb ihren Mund nicht, keinen Arm sondern die Hand ist nur ein weißer undeutlicher Strich neben dem Kopf (Das auch genauso gut was auf der Rückbank sein könnte) und das Handy ist nicht auszumachen in dem grau-schwarz.

Frage: Kommt sowas dann als ein zweiter Bußgeldbescheid oder hat sie jetzt schlicht Glück gehabt? Hat die Polizei noch ein viel höher aufgelöstes Foto als das das auf dem Bescheid gedruckt ist?

Als Laien und weil sie natürlich daran ein Interesse hat dass da nichts mehr nach kommt denkt sie dass man vor Gericht zumindest anhand dieses Fotos nicht nachweisen könnte dass da eine Frau abgebildet ist die telefoniert.
 
th3o schrieb:
Hat die Polizei noch ein viel höher aufgelöstes Foto als das das auf dem Bescheid gedruckt ist?
Dass hat sie.
Die Geschwindigkeitsübertretung von 12 Km/h ist eine Ordnungswidrigkeit, telefonieren am Steuer während der Fahrt ein Bußgeld Tatbestand. Ich denke da kommt sicher noch ein Brief.
 
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Normalerweise wird das in einem Abwasch erledigt. Es kommt also kein separater Bescheid.
Da hatte sie wahrscheinlich Glück und der Verstoß wurde nicht erkannt.
 
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Da müsste eigentlich ein Link/QR-Code sein, der zur "Online-Anhörung" oder so ähnlich führt. Dort sollte das Bild ebenfalls digital sichtbar sein. Und darauf wird man wahrscheinlich sehr viel mehr erkennen als auf dem Ausdruck.
War nämlich bei 'ner Bekannten noch nicht allzu lange her, dass sie (im Fahrzeug von jemand anderem) geblitzt wurde und ich der Meinung war, dass man auf dem Bild ja überhaupt nicht erkennen kann, wer gefahren ist. Auf dem Bildschirm war es aber ziemlich deutlich.

Vielleicht hat ja wegen den 12km/h noch gar niemand das Bild angeguckt. Somit auch noch niemand ein Handy gesehen.
 
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Ich kenn das noch so das nur EIN Verstoß geahndet werden darf. Welcher von beiden das sein wird weiß ich nicht.
 
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Warum sollte nur einer geahndet werden dürfen? Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?
 
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Incanus schrieb:
Warum sollte nur einer geahndet werden dürfen? Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?

Jo.

"Durchfahren Sie also mit dem Auto einen Blitzer mit dem Handy am Steuer, ist von Tateinheit zu sprechen, da Sie zur selben Zeit, am selben Ort mehrere Ordnungswidrigkeiten begehen. Laut Gesetzgebung müssten Sie nun das höhere Bußgeld in Gänze zahlen und das zweite entfällt."
 
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Wenn dem so ist wäre die Sache ja geritzt.
 
Danke, aber was für ein Quatsch. Da kriege ich also u.U. mehrere Ordnungswidrigkeiten geschenkt.
 
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Hoffentlich bekommt sie den Punkt für das telefonieren, das ist einfach gefährlich und unverantwortlich.
 
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Sie soll sich eine Freisprecheinrichtung holen, sie ist nicht nur zu schnell unterwegs sondern auch nicht mit der vollen Aufmerksamkeit.

Lieber so, als demnächst ein Kreuz am Straßenrand besuchen.
 
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Kommt immer drauf an wer blitzt.
Macht das die Polizei hat man meist mehr Probleme mit sowas.
Blitzt blos die Stadt oder Gemeinde von sich aus wollen die meist nur die Knete fürs zu schnell fahren. :D
 
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Also ihr Schreiben ist von einem Landrat/Landkreis, an den Empfänger "Landkreis XY" soll auch das Bußgeld überwiesen werden.
 
th3o schrieb:
Frage: Kommt sowas dann als ein zweiter Bußgeldbescheid oder hat sie jetzt schlicht Glück gehabt?
Es wäre ihr von ganzem Herzen zu wünschen.
Andauernd sehe ich die Leute wie sie telefonieren oder nach unten schauen und was schreiben/lesen und 0 auf den Verkehr achten und einem fast reinfahren oder mehr als eine Spur belegen..
Den Leuten würde ich am liebsten den Führerschein schreddern und ihnen ein High Five geben. Mit nem Leitpfosten.

_killy_ schrieb:
Lieber so, als demnächst ein Kreuz am Straßenrand besuchen.
Gefühlt kommen immer die Unfallverursacher mit den kleineren Verletzungen raus als die Opfer.
 
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th3o schrieb:
Also ihr Schreiben ist von einem Landrat/Landkreis, an den Empfänger "Landkreis XY" soll auch das Bußgeld überwiesen werden.
Und hier liegt wohl der Hund begraben. Handy am Ohr darf, soweit ich weiß, nur die Polizei sanktionieren und hier war das wohl so ein privates Blitzerunternehmen im Auftrag vom Landkreis.
Hätte die Polizei geblitzt, dann wäre wohl die Nummer mit dem Handy sanktioniert worden, weil das definitiv teurer ist als 12 km/h.


Wobei ich mir auch vorstellen kann, dass selbst die Polizei via Blitzerfoto Handyverstöße nicht ahnden darf und das dann sogar noch nach Bundesland anders ist.

Aber ganz ehrlich ohne hier den Moralapostel spielen zu wollen. Deutlich zu schnell und Handy am Ohr ist schon ziemlich...
 
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Ich kenne das eher so, das wenn die Polizei blitzt, die dann meist eher lasern und einen wenige Meter weiter rausziehen. Da wird man dann direkt zur Kasse gebeten. Brief kommt dann nur wenn man vor Ort nicht zahlen will.

Während bei diesen Zweckgemeinschaften die für die Gemeinde/Stadt blitzen den Brief bekommt.

Wobei die Polizei auch spezielle Geräte hat wo man Handys besser erkennen kann bzw. kontrollieren die oft auch direkt da drauf.

Jetzt wird man nur warten können ob noch was kommt und dann eben entsprechend reagieren. Anwalt holt da einiges raus.

Deutlich zu schnell und Handy am Ohr ist schon ziemlich...

Klar aber Anwälte können da viel rausholen. In meiner alten Firma hat Sales regelmäßig sowas gesammelt und fast immer konnte ein Anwalt das abwenden. Gerät nicht richtig justiert da, keine Nachweise usw.

Smartwatches darf man ja sogar leider legal bedienen während der Fahrt.
 
Incanus schrieb:
Warum sollte nur einer geahndet werden dürfen? Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?
Es gibt wohl eine Rechtliche Grundlage für "gleichartige" Vergehen. Wenn Du also 3 mal auf einer Fahrt ohne Gurt erwischt wirst, oder mit kaputtem Rücklicht etc. dann wird nur einmal geahndet.

Ob das auf Ordnungswidrigkeiten beschränkt ist, und oder auch für solche Dinge wie Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. gilt, würde ich zumindest mal bezweifeln, da hier, zumindest für mich, klare Einzelverstöße vorliegen würden.

Ich gehe davon aus, dass für beide Vergehen eine Strafe ausgesprochen wird.
 
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