Gebrauchte Karte abgeraucht

benneque schrieb:
Der eigentliche Knackpunkt ist doch, dass er jetzt irgendwie Beweisen muss, dass die Karte vorher schon defekt war.
Richtig, wenn er korrekt die Gewährleistung ausgeschlossen hat und auch keine Garantie gegeben hat. Dazu reicht das Zusichern einer bestimmten Eingenschaft


Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie
Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen. Auch verhindert ein Gewährleistungsausschluss die Ansprüche des Käufers dann nicht, wenn sie bestimmte Eigenschaften der Sache zugesichert haben (s. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12).

Auf einen Gewährleistungsausschluss können Sie sich auch dann nicht berufen, wenn Sie für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn Sie in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Eigenschaft der Ware zusichern.
Die einzige Frage ist hier also, hat der Verkäufer seinen Text korrekt geschrieben? Dann ist er raus. Dann muss man arglistige Täuschung unterstellen, das ist wohl unmöglich.

Hat er den Text falsch geschrieben, haftet er voll, und zwar 2 Jahre!
 
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rg88 schrieb:
und verpackt hast du sie in einer antistatischen Transporthülle?
Du hast dich korrekt geerdet mit einem Erdungskabel als du sie eingebaut hast?
Auch ansonsten die Karte nur geerdet angefasst?

ich tippe auf 3x nein
1 x ja
2 x Nein
Aber du willst mir nun nicht weiß machen das der fotografierte Chip auf der Platine durchgebrannt ist weil ich die Karte nicht geerdet angefasst habe?
 
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Roemmi schrieb:
1 x ja
2 x Nein
Aber du willst mir nun nicht weiß machen das der fotografierte Chip auf der Platine durchgebrannt ist weil ich die Karte nicht geerdet angefasst habe?
Damit hast du die Karte aber nicht fachmännisch eingebaut.
Ob das der Grund war oder nicht ist völlig egal.
 
Polishdynamite schrieb:
Wegen arglistiger Täuschung/Betrug aber sicherlich, das ist die Grundlage um vor dem Zivilgericht zu klagen!

Auch da irrst Du. Die Polizei hat Richtlinien von den Staatsanwaltschaften. Und eine davon befasst sich mit Grenzwerten, die erreicht werden müssen, um überhaupt verfolgt zu werden. Unter 500 Euro passiert in den meisten Fällen herzlich wenig bis gar nichts. Darunter wird's höchstens bei gewerblichem Betrug etwas, wovon hier aber nicht die Rede ist. Frag ruhig mal bei einer Pozilei Deines Vertrauens nach.
 
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Roemmi schrieb:
Aber du willst mir nun nicht weiß machen das der fotografierte Chip auf der Platine durchgebrannt ist weil ich die Karte nicht geerdet angefasst habe?
DJKno schrieb:
Damit hast du die Karte aber nicht fachmännisch eingebaut.
Das ist der springende Punkt. Wenn du das gerichtlich klären willst, dann wird der Winkeladvokat der Gegenseite genau solche Argumente aus dem Hut zaubern und schon hast du keinerlei Chance mehr die Sache zu gewinnen.
Der Streitwert ist es schlicht nicht wert, dass man da auch nur eine Sekunde verschwendet, ganz zu schweigen von Anwaltskosten
Ergänzung ()

Sterntaste schrieb:
Frag ruhig mal bei einer Pozilei Deines Vertrauens nach.
Die Polizei hat da überhaupt nichts zu entscheiden. Sie sind lediglich Exekutive.
Der Staatsanwalt entscheidet aber, ob eine Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Es gab schon klagen wegen ein paar Cent, bei denen der Kläger aber trotz Sieg anteilig die Verfahrenskosten aufgebrummt bekam. Gerichte lassen sich auch ungern verarschen. Die haben wichtigeres zu tun als wegen so Kinkerlitzchen rumzutun.
Da sind wir dan weit von den 70 Euro entfernt.

Und jetzt mal Butter bei die Fische: 70 Euro wenn so viel Geld für dich sind, dann trag zwei Wochenenden Zeitungen aus oder mach nen Aushilfsjob auf Mindestlohnbasis für zwei Tage. Dann hast das locker wieder drin. Und du wirst sicherlich jetzt nicht hungern, weil du Geld in eine defekte GPU versenkt hast. Sollte das der Fall sein, dann hättest du es so ja auch müssen, weil du dir was gekauft hast, was du dir noch leisten kannst.
 
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@rg88 - ich kann das nur aus eigener Erfahrung berichten. Hier in Bremen gibt es entsprechende Vorgaben und in meinem Fall war man sehr kommunikativ zu dem Thema auf der Wache. Irgendwo macht es ja auch Sinn, wenn man schon bei der Schilderung seines Problems weiß, ob damit umgegangen wird oder nicht. Es wäre ja auch unsinnig, eine Anzeige aufzunehmen, wenn man als Sachbearbeiter weiß, dass man damit nur unnötig die Schreibtische von Staatsanwälten füllt, die das dann sowieso nach gefühlten zwei Jahren aus Mangel an irgendwas einstellen. Ist halt blöd und es öffnet den Klein- und Kleinstkriminellen Tür und Tor.
Fälle mit Kleinstwerten sollte man da auch differenziert betrachten. Es geht auch um das Delikt als solches. Diebstahl wird anders behandelt als Betrug. Daher werden manche geringfügigen Dinge eben behandelt und manche nicht.
 
Fakt ist doch er hat die karte gekauft ismit der karte beider älte nach hause ab in den pc und rums.....
das einfachste für dich wäre es jetzt natürlich wenn sein ebay acc nicht den status eines privat nutzers hat.
Sondern gewerblicher anbieter ist selbst wenn er dann was privates verkauft hat fällt das in den gewerblichen berreich rein und muss halt nich nachweisen das es schon war.
Da kannst dann wiederrufsrecht etc benutzen

1. Ein Haftungsausschluss bei eBay Kleinanzeigen gilt nur beim Verkauf Privat an Privat.


2. Wenn Sie „gewerblich“ bei eBay Kleinanzeigen verkaufen, können Sie die Haftung nicht ausschließen.

Ebay wird sogar gewerblich wenn er öfter oder mehrmals die selben sachen verkauft gibt also schon noch wege rauszukommen
 
Ich bedanke mich bei Allen für die Hilfe / Infos!

Der Fall ist nun an eBay gestellt und wird darauf geprüft ob die Gewährleistung korrekt ausgeschlossen wurde.

Außerdem wird man den Fall prüfen und mir meine Möglichkeiten mitteilen.

Danke und noch eine schöne Nacht :-)
 
Da stolpert man einmal über die Startseite aus dem Wirtschaft&Recht-Forum heraus und direkt in die juristischen Laienabgründe hinein. Ich erlaube mir, einfach für mein Seelenheil, hier ein paar inkorrekte Aussagen zu korrigieren. Andere Aussagen wurden bereits von anderen Usern korrigiert.

Für den TE habe ich jedoch leider keine besonders guten Nachrichten: Die Aussichten auf Erfolg sind äußerst überschaubar, relativ unabhängig davon, wie der Angebotstext lautete.

rg88 schrieb:
[...]Und ein vorsätzlicher Betrug ist hier auch nicht auszumachen. Das will ich mal sehen, wie du das beweisen willst.
[...]

Betrug erfolgt stets vorsätzlich und beweisen müsste, da es sich um ein Strafverfahren handelt, der Staatsanwalt.

Sterntaste schrieb:
Wegen 70 Euro Streitwert wird es keine Gerichtsverhandlung geben. Dafür findet sich ja nicht mal mehr'n Anwalt, der den Fall annimmt.

Zivilgerichte werden für jeden Streitwert tätig.

Ob man für das Geld einen Anwalt findet hängt von den persönlichen Kontakten, den Nöten der Anwälte (derzeit eher nicht so groß) und der Rechtschutzversicherung ab.

Polishdynamite schrieb:
Wegen arglistiger Täuschung/Betrug aber sicherlich, das ist die Grundlage um vor dem Zivilgericht zu klagen!

Nein und nein.

Smily schrieb:
[...]Hat er den Text falsch geschrieben, haftet er voll, und zwar 2 Jahre!

Nein, dann hat er ein Jahr Gewährleistung zu geben. Dies erfordert dann aber noch immer den Nachweis durch den TE, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Sache bestand. Dies nachzuweisen dürfte unmöglich sein, selbst mit erheblichstem finanziellen Aufwand, den der TE offensichtlich nicht stemmen könnte.

DJKno schrieb:
Damit hast du die Karte aber nicht fachmännisch eingebaut.
Ob das der Grund war oder nicht ist völlig egal.

Nein, das wäre nicht egal.

Sterntaste schrieb:
Auch da irrst Du. Die Polizei hat Richtlinien von den Staatsanwaltschaften. Und eine davon befasst sich mit Grenzwerten, die erreicht werden müssen, um überhaupt verfolgt zu werden. Unter 500 Euro passiert in den meisten Fällen herzlich wenig bis gar nichts. Darunter wird's höchstens bei gewerblichem Betrug etwas, wovon hier aber nicht die Rede ist. Frag ruhig mal bei einer Pozilei Deines Vertrauens nach.

Die Polizei ist verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen, sofern sie nicht offensichtlicher Unsinn ist. Die Polizei ist aber auch nur für Straftaten zuständig, nicht für zivile Streitigkeiten, und dann auch nur als Exekutivorgan der Judikative (= Staatsanwaltschaft) und, auch wenn man das bei der Polizei gerne mal anders sieht, nur ausführend tätig, nicht entscheidend.

rg88 schrieb:
[...]Winkeladvokat[...]
Es gab schon klagen wegen ein paar Cent, bei denen der Kläger aber trotz Sieg anteilig die Verfahrenskosten aufgebrummt bekam. Gerichte lassen sich auch ungern verarschen. Die haben wichtigeres zu tun als wegen so Kinkerlitzchen rumzutun.
Da sind wir dan weit von den 70 Euro entfernt.
[...]

Spar dir doch bitte Beleidigungen á la "Winkeladvokat".

Weiterhin wird kein Gericht rein wegen des Streitwerts eine rechtswidrige Prozesskostenbeimessung treffen. Ganz besonders nicht aus "Rache" oder weil man sich "verarscht" gefühlt hat. Sowas wären eindeutige Gründe um mit Rechtsmitteln derartige Urteile fraglos erfolgreich anzugehen.

Sterntaste schrieb:
@rg88[...]Hier in Bremen gibt es entsprechende Vorgaben und in meinem Fall war man sehr kommunikativ zu dem Thema auf der Wache.[...]

Das mag vereinzelt passieren. Ein netter Hinweis darauf, dass die Polizei verpflichtet ist Anzeigen aufzunehmen und zu bearbeiten oder man sich eben direkt unter Verweis darauf an die Staatsanwaltschaft wendet motiviert regelmäßig genug.
Weiterhin kann man Anzeigen auch einfach Online erstatten.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass jede Straftat zur Anzeige gebracht wird. Nur so können gerade Serientäter im geringwertigen Bereich frühzeitig identifiziert und gestoppt werden.
 
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Viel glück aber für die zukunft sollte dir klarsein das sowas immer passieren kann es kann in 1min 2 wochen 2 jahren 20jahren seinJede elektronik lief unter anderenbedingungen hat unterschiedliche qualität. Zusätzlich wende nochmal hardeware direkt in den pc steckst nachdem es kalt war kriegst was hinter die ohren ;D

Der 8auer hatte mal nen schönes video zum thema schwitzwasser ^^ bin mir relativ sicher das es im grunde deine schuld war :D
 
rg88 schrieb:
ich sags ja nur. Meine RS zahlt nach so und so vielen Jahren Schadensfreiheit immer ne Prämie zurück.

Dann brauchst auch keine Rechtsschutzversicherung abschließen. Das gleiche spiel bei den anderen Versicherungen, muss immer lachen wenn manche bei der Krankenversicherung einen Monatsbetrag erstattet bekommen, weil sie das ganze Jahr nicht zum Arzt gehen. Die regulären Gebühren muss man trotzdem zahlen, da sind mir die paar Euro mehr dann auch egal, jedenfalls kann ich es dann wenigstens in Anspruch nehmen. Für was zahle ich den Käse sonst.

Polishdynamite schrieb:
Die Aussage "Gekauft wie gesehen" ist blödsinn! Wenn man nachweisen kann, dass der Defekt schon vorher bestanden wird man das Geld zurück bekommen, notfalls übers Zivilgericht!

Genau das ist eben die Grätchenfrage.
Ich würde es erst mal versuchen mit dem Käufer in einem Gespräch zu klären und auch erst mal zu sehen wie derjenige reagiert. Gericht lohnt schon wegen dem Betrag nicht, Rechtsschutz hin oder her, die lachen sich ja kaputt. Da kostet alles drum herum schon deutlich mehr.
Es kommt hier durchaus Betrug in Frage, wenn der Verkäufer über den Zustand gelogen hat. Nur muss man das beweisen, am Ende wird aber auch oft nach Indizien entschieden, z.B. aber auch wer glaubwürdiger ist. Wenn der Verkäufer schon mal scheiße gebaut hat, wird man eher gute Karten haben. So Leute sind normalerweise Wiederholungstäter. Die Karte sieht total versifft aus und da würde ich schon Vorsatz vermuten, aber ich kenne hier auch beide Seiten nicht persönlich, keine Ahnung wann und wie das Teil kaputt gegangen ist.

Jedenfalls darf der Verkäufer nicht als "funktioniert" verkaufen und dann ist es kaputt. Hier hat man schon Möglichkeiten. Nur wie gesagt, wir waren alle nicht dabei und wissen nicht, was genau gesagt wurde.

Ich sehe das hier übrigens nicht so wie manche hier das der Käufer das jetzt zwingend beweisen muss, wenn das am Kauftag festgestellt wird, wird wohl kaum einer sagen derjenige hat die jetzt vorsätzlich kaputt gemacht, zumal man hier tatsächlich ganz gut darstellen könnte das die Karte länger in Nutzung war und in keinem guten Zustand, selbst den Schaden könnte man genauer analysieren, was jedoch nicht so einfach ist. Es ist durchaus möglich bei so etwas auch den ungefähren Zeitpunkt zu ermitteln.

Problem ist eher am Ende Aussage gegen Aussage.
Hättest du einen Zeugen dabei gehabt, hättest du schon wieder gute Karten. Wenn man sich rechtlich etwas auskennt, kann man da immer was machen.
 
@smart-

Es gibt kein "Aussage gegen Aussage". Vor ordentlichen Gerichten ist grundsätzlich derjenige beweisbelastet, der etwas möchte. Hier also der TE.

Edit: Zu deinem Edit. Was hätte denn der Zeuge bewirkt? Dass die Karte übereignet wurde ist ja unstrittig.

Mit Anschuldigungen wie Betrug wäre ich stets äußerst vorsichtig. Schneller als man denkt ist man plötzlich in einer falschen Verdächtigung drin und selbst derjenige, der die rechtlichen Folgen zu tragen hat und nicht der vermeintliche Betrüger.

Was Vorsatz (welcher auch immer) mit versifft zu tun hat erschließt sich mir auch nicht; das Argument ist unschlüssig.
 
Idon schrieb:
Es gibt kein "Aussage gegen Aussage". Vor ordentlichen Gerichten ist grundsätzlich derjenige beweisbelastet, der etwas möchte. Hier also der TE.

Das stimmt doch so nicht.
Ich gebe dir ein Beispiel:
Person A erstellt Strafanzeige gegen Person B.
Person B behauptet das war nicht so.
Person A hat nur eine Aussage gemacht, keine Zeugen.
Weitere Ermittlung wird eingestellt, da Aussage gegen Aussage.

Das war jetzt aus dem Strafrecht, aber auch im Zivilrecht würde das spätestens vor Gericht so beurteilt werden, da beide Seiten einfach nur eine Behauptung aufstellen, daher braucht es immer Zeugen und Beweismittel.

Vorsatz wäre in dem Fall die Karte als funktionierend zu verkaufen in dem Wissen das sie kaputt ist. Der Zustand versifft ist schon mal ein Merkmal auf unsachgemäßen Gebrauch, den der Verkäufer so auch angeben müsste, außer man sagt gekauft wie gesehen, aber wie gesagt, es kommt genau darauf an was gesagt / versprochen wurde.

Idon schrieb:
Was Vorsatz (welcher auch immer) mit versifft zu tun hat erschließt sich mir auch nicht; das Argument ist unschlüssig.

Weil ich das auch so nicht gesagt habe, Vorsatz wäre über den Zustand zu lügen, was ich explizit erwähnte. Ich unterstelle dir hier vorsätzlich etwas falsches zu behaupten, denn so dämlich schätze ich dich nicht ein das nicht verstanden zu haben.

Du hast Recht was Anschuldigungen angeht, allerdings sollte man auch seine Rechte in Anspruch nehmen.
Eine einfache Art sich abzusichern wäre gewesen mit Zeuge die Karte abzuholen und wenn der Käufer gesagt hätte "die Karte funktioniert" und dann zu Hause im Beisein eines Zeugen festgestellt wird, die Karte ist Sondermüll, dann hat der Verkäufer sehr schlechte Karten.
In diesem Fall hier profitiert der Verkäufer nur davon, dass es schwierig ist die Situation zu beweisen / nachzustellen, daher immer auf solche Sachen achten und sich absichern.
Der Verkäufer würde mit gutem Anwalt vor Gericht z.B. einfach abstreiten das er die Karte als funktionierend verkauft hat, was willst da machen als Käufer!? Der kann da alles sagen.
Wenn er sich mit dem Verkäufer jetzt nicht privat einigt oder Beweismittel hat, kann er die Sache abhaken.


Idon schrieb:
"Gekauft wie gesehen", wenn auch im Detail nicht korrekt, ist der Standard im Gebrauchtwarenhandel. Davon abweichende Eigenschaften müssen gesondert vereinbart werden, nicht umgekehrt.

Das ist nicht der Standard, er muss sogar explizit Gewährleistung ausschließen. Aber ich weiß, wie du das gemeint hast^^


Idon schrieb:
Ein möglicher Gewährleistungsausschluss hat mit der Frage der vom Standard abweichenden zugesicherten Eigenschaften überhaupt nichts zu tun; zumindest nicht im Kontext der Diskussion.

Naja, ich erstelle doch nicht 100 neue Kommentare, du editierst ja deinen Beitrag auch noch nach. So lange du nix löschst ist mir das doch egal.
Ehrlich gesagt hängst du dich hier an Sachen auf die völlig egal sind, ich habe schon bei der Sache mit versifft darauf verwiesen, dass das nur ein Indiz ist und am Ende völlig frei wäre wie und ob das überhaupt mit einbezogen wird. Hier ist die Karten jedenfalls offensichtlich kaputt, also verstehe ich eh nicht warum du ständig über was anderes reden möchtest / willst, schließlich habe ich diesbezüglich gesagt was Sache ist. Du brauchst das dann nicht so hin stellen als wäre das dann erledigt wenn man nur sagt das mit versifft spielt keine Rolle, die Karte ist völlig kaputt. Du könntest echt gut nen Rechtsanwalt abgeben, immer irgendwie raus reden^^^



Idon schrieb:
Ein guter Anwalt würde nicht behaupten, dass die Karte als nicht funktionierend verkauft wurde. Das hätte dann explizit in der Beschreibung stehen müssen und der TE hätte dafür dann sicher keine 70€ bezahlt. Mit dieser Behauptung hätte der Verkäufer also tatsächlich viel dafür getan um den Fall wider Erwarten doch noch zu verlieren.
Weiterhin hilft der Zeuge nur bedingt weiter. Nämlich dann, wenn er bezeugen könnte, dass die Karte bereits beim Verkäufer nicht funktioniert hat.

Ein guter Anwalt behauptet alles, was letztlich zum Erfolg führt. Du denkst da ziemlich einfach. Was in der Anzeige stand ist hinterher völlig irrelevant. Ich gebe dir ein Beispiel wie man das deichseln kann (als guter Anwalt) man sagt einfach beim Verkauf vor Ort wurde das anders besprochen und so verkauft. Was willst machen? Es ist eine Kleinanzeige, der Text im Internet hat da hinterher überhaupt keine Relevanz als Beweismittel, da beide Seiten hinterher über den letztlich erfolgten Kauf etwas anderes behaupten können. Im Internet gab es keinen Kaufvertrag! Bitte mal richtig nachdenken!

Idon schrieb:
Zuletzt ist das wahllose anzeigen von Leuten kein "Reche in Anspruch nehmen". Man sollte bei allem, was keine Anzeige gegen Unbekannt ist, schon wirklich vernünftige Anhaltspunkte haben.

Der Verkäufer ist Ihm durch den Kauf ja wohl bekannt, daher ist wahllos jemand anzeigen hier eine völlig falsche Formulierung. Recht in Anspruch nehmen ist darauf bezogen das der Kaufvertrag (wie vereinbart) eingehalten wird und wenn es anders versprochen war als man es erhalten hat ist das schlichtweg Betrug und ganz ehrlich, ich würde demjenigen dann mal sagen was Sache ist und zwar mit Zeugen, das wäre das letzte mal das er so etwas gemacht hätte, falls es denn so gewesen wäre. Ich sage hier nochmal ausdrücklich, ich war nicht dabei.




Idon schrieb:
Warum sollte es im Internet keinen Kaufvertrag gegeben haben?

Weil E-Mail nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen ist, bzw. dort wohl kaum etwas zu Stande gekommen ist, was als Kaufvertrag gewertet würde, denn dort müsste der Kauf genau festgehalten werden mit Unterschrift, die Übergabe und der eigentliche Verkauf fand nicht im Internet statt, dort wurde lediglich der Artikel angeboten. Das ist ein anderer Fall als über normales Ebay, etc... ^^
Sorry, langsam wird es schon absurd mit dir.



Idon schrieb:
Du verkennst, dass sich eine falsche Verdächtigung - und der würde man sich womöglich aussetzen - nur dann einschlägig ist, wenn man eine konkrete Person benennt. Deshalb ist es klug stets Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sofern eben sinnvoll möglich, und dann lediglich einen Verdacht zu äußern.

Das würde voraus setzen, dass er Käufer die Daten des Verkäufers nicht hat - möglich, hier aber unwahrscheinlich.
Anzeige gegen Unbekannt wäre hier besonders absurd - sofort eingestellt.
Verdacht zu äußern ist das eine, Anzeige das andere. Bitte mal Unterschied lernen und ich würde davon abraten irgendwas zu machen, wenn man nicht konkret Beweise / Zeugen hat, was ich mehrfach erwähnte.


Idon schrieb:
Warum vermischt du eigentlich ständig Strafrecht mit Zivilrecht? Ist dir der Unterschied nicht bekannt?

Wenn ich hier so lese was du mir Antwortest trollst du genau genommen nur in der Gegend rum. Im Zivilrecht wird so eine Anklage gerne mal zugelassen, endet dann aber ohne Ergebnis und mit hohen Kosten. Das ist der Nachteil bei der Sache, weswegen ich im konkreten Fall davon auch absehen würde, wenn man keine Beweise und oder Zeugen vorweisen kann. Im Strafrecht würde hier gar nichts passieren, außer es ist eine konkrete Straftat nachweisbar, was hier nur mit Zeugen oder durch das Objekt selbst und ein Gutachten hierzu möglich wäre.


Idon schrieb:
Grundsätzlich lügen gute Anwälte auch nicht vor Gericht

Dein lustigster Satz heute. Wenn du angeklagt wirst, darfst du nach deutschem Recht alles behaupten was du willst, selbst vorsätzliche Lüge ist nicht strafbar. Und der Anwalt sagt natürlich nur, was Ihm der Mandant sagt und dann zum Vorteil gereicht. Teilweise weiß der Anwalt doch selbst nicht was die Wahrheit ist, ist Ihm im Grunde auch völlig egal, denn genau darum geht es gar nicht. Ich finde lustig wie du meinst da würde es um Wahrheit gehen oder vor Gericht sagt man grundsätzlich die Wahrheit, wenn man angeklagt ist. Das wird maximal aus taktischen Gründen erwogen, wenn eine mildere Strafe heraus springt und die Beweislage erdrückend ist. Vielleicht solltest du dich mehr mit der Materie beschäftigen und ich kann dir nur dazu sagen das ich da 2 gute Anwälte kenne, die das so 1:1 sagen, was ich eben formuliert habe ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@smart-
Das stimmt so.

Im Strafrecht tritt Person A als Zeuge der Staatsanwaltschaft auf. Aber natürlich erst, nachdem sich die Vorwürfe ausreichend erhärtet haben - da findet ja kein Prozess ins Blaue hinein statt.

Im Zivilrecht hingegen finden durchaus Prozesse ohne substantiierte Verteidigung, teilweise auch ohne vernünftige Klageschrift statt.

Gemein haben beide Formen, dass der Richter die Glaubwürdigkeit der jeweiligen Parteien beurteilt und darin vollkommen frei ist.


Beispiel aus der Praxis:
Person A fährt PKW. Person B fährt PKW. Person B überholt Person A gefährlich trotz Gegenverkehr. Person A zeigt Person B an, ermittelt wird wegen § 315c StGB. Der Fahrer aus dem Gegenverkehr kann nicht als Zeuge ermittelt werden. Person A war alleine im PKW, Person B hatte drei Bekannte mit dabei, die als Zeugen gehört wurden.
Person B wurde vom Amtsgericht Pforzheim verurteilt. Gründe waren unter anderem unglaubwürdige Zeugenaussagen und die Frage, warum Person A wahllos einen Fremden anzeigen sollte.


Beim Thema Vorsatz wollte ich darauf hinaus, ob sich das auf zivilrechtliche Streitigkeiten (und damit Arglist) bezieht oder den strafrechtlichen Bereich (und damit z. B. Betrug).

"Versifft" ist kein unsachgemäßer Gebraucht. Sollte die Karte tatsächlich so weit von der üblicherweise zu erwartenden Qualität abweichen, so mag das zutreffen, das zu bewerten ist jedoch, gerade im Gebrauchtbereich und bei so einer alten Karte, dünnes Eis.
"Gekauft wie gesehen", wenn auch im Detail nicht korrekt, ist der Standard im Gebrauchtwarenhandel. Davon abweichende Eigenschaften müssen gesondert vereinbart werden, nicht umgekehrt.

Edit:
Bitte keine Kommentare editieren, auf die bereits geantwortet wurde.


Ein möglicher Gewährleistungsausschluss hat mit der Frage der vom Standard abweichenden zugesicherten Eigenschaften überhaupt nichts zu tun; zumindest nicht im Kontext der Diskussion.

Ein guter Anwalt würde nicht behaupten, dass die Karte als nicht funktionierend verkauft wurde. Das hätte dann explizit in der Beschreibung stehen müssen und der TE hätte dafür dann sicher keine 70€ bezahlt. Mit dieser Behauptung hätte der Verkäufer also tatsächlich viel dafür getan um den Fall wider Erwarten doch noch zu verlieren.
Weiterhin hilft der Zeuge nur bedingt weiter. Nämlich dann, wenn er bezeugen könnte, dass die Karte bereits beim Verkäufer nicht funktioniert hat.

Zuletzt ist das wahllose anzeigen von Leuten kein "Reche in Anspruch nehmen". Man sollte bei allem, was keine Anzeige gegen Unbekannt ist, schon wirklich vernünftige Anhaltspunkte haben.

Edit2:
smart- schrieb:
[...]Du könntest echt gut nen Rechtsanwalt abgeben, immer irgendwie raus reden^^

Es gibt gute Gründe warum ich mich in diesem Forum zu 98% in rechtlichen Themen bewege. Ziehe deine Schlüsse.

Dass die Karte jetzt gerade kaputt ist, ist unerheblich. Fraglich ist, wann der Defekt ursächlich auftrat und ob der Verkäufer von diesem Defekt wusste oder davon hätte wissen müssen.
Ergänzung ()

Edit3:
smart- schrieb:
[...]
Ein guter Anwalt behauptet alles, was letztlich zum Erfolg führt. Du denkst da ziemlich einfach. Was in der Anzeige stand ist hinterher völlig irrelevant. Ich gebe dir ein Beispiel wie man das deichseln kann (als guter Anwalt) man sagt einfach beim Verkauf vor Ort wurde das anders besprochen und so verkauft. Was willst machen? Es ist eine Kleinanzeige, der Text im Internet hat da hinterher überhaupt keine Relevanz als Beweismittel, da beide Seiten hinterher über den letztlich erfolgten Kauf etwas anderes behaupten können. Im Internet gab es keinen Kaufvertrag! Bitte mal richtig nachdenken!

Warum sollte es im Internet keinen Kaufvertrag gegeben haben?
Warum sollte es eine Rolle spielen, ob es sich um Text aus einer Kleinanzeige handelt?

Nein, was in der Anzeige stand ist nicht relevant. Durch die Verschriftlichung lässt sich der Inhalt recht gut nachweisen.
Wie willst du den Nachweis führen, dass vor Ort etwas Anderes behauptet wurde?
Und warum hätte plötzlich vor Ort von der ursprünglichen Vereinbarung abgewichen werden sollen?
Warum hätte der TE, der offensichtlich wenig Geld hat, 70€ für eine Karte ausgeben, die defekt ist?

Ein guter Anwalt erzählt keine Geschichten, die seinem Mandanten zum Nachteil gereichen. Grundsätzlich lügen gute Anwälte auch nicht vor Gericht, sofern das dein "erzählen alles" beinhaltet haben sollte.

smart- schrieb:
Der Verkäufer ist Ihm durch den Kauf ja wohl bekannt, daher ist wahllos jemand anzeigen hier eine völlig falsche Formulierung. Recht in Anspruch nehmen ist darauf bezogen das der Kaufvertrag (wie vereinbart) eingehalten wird und wenn es anders versprochen war als man es erhalten hat ist das schlichtweg Betrug und ganz ehrlich, ich würde demjenigen dann mal sagen was Sache ist und zwar mit Zeugen, das wäre das letzte mal das er so etwas gemacht hätte, falls es denn so gewesen wäre. Ich sage hier nochmal ausdrücklich, ich war nicht dabei.

Du verkennst, dass sich eine falsche Verdächtigung - und der würde man sich womöglich aussetzen - nur dann einschlägig ist, wenn man eine konkrete Person benennt. Deshalb ist es klug stets Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sofern eben sinnvoll möglich, und dann lediglich einen Verdacht zu äußern.

Warum vermischt du eigentlich ständig Strafrecht mit Zivilrecht? Ist dir der Unterschied nicht bekannt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke nicht, dass Du die 70 Euro zurück bekommst! Aber schön zu wissen, dass die R9 280X jetzt 70 Euro wert sein soll. Ich hab nämlich auch so eine und würde sie auf keinen Fall eintauschen. Denn für Full HD reicht die allemal, auch bei aktuellen Titeln. Behaupte ich jetzt mal.
 
sidewinderpeter schrieb:
Aber schön zu wissen, dass die R9 280X jetzt 70 Euro wert sein soll.

Die R9 280X ist gebraucht und ohne Gewährleistung keinesfalls 70 Euro wert.

Am Wochenende (Black Weekend?) gab es bei Mindfactory die RX 570 4GB für 109€ inkl. 2 Spiele: https://www.mydealz.de/deals/update...b-gddr5-inkl-2-spielen-fur-nur-109eur-1281942

Mit etwas Geduld könnte man bei ebay auch eine R9 290 4GB für unter 80 Euro schießen, dann hätte man zumindest FreeSync.

Roemmi schrieb:
Komme nach Hause, stecke die Karte ins System, schalte ein
Sah die Karte auch vor dem Einbau so aus? Kannst du das ggf. durch Fotos beweisen?

Wenn du direkt eine Karte einbaust die du gerade mitgebracht hast (von draußen/kalt nach drinnen/warm) dann kann sich daran leicht Kondenswasser bilden. Das kann zu Kurzschlüssen und Zerstörung von Elektronik führen.
 
smart- schrieb:
Weil E-Mail nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen ist, bzw. dort wohl kaum etwas zu Stande gekommen ist, was als Kaufvertrag gewertet würde, denn dort müsste der Kauf genau festgehalten werden mit Unterschrift, die Übergabe und der eigentliche Verkauf fand nicht im Internet statt, dort wurde lediglich der Artikel angeboten. Das ist ein anderer Fall als über normales Ebay, etc... ^^
Sorry, langsam wird es schon absurd mit dir.

Ein Kaufvertrag muss, jetzt mal von Ausnahmen die hier nicht vorliegen abgesehen, nicht schriftlich erfolgen. Insbesondere bedarf es keinen Unterschriften.

Wir haben hier wohl ganz klassisch eine Invitatio, ein Angebot des TE und eine Annahme des Käufers. Vermutlich nicht erst an der Haustüre, das ist eher die Ausnahme.

Übergabe und Übereignung der Kaufsache sowie der Gegenleistung sind vom Kaufvertrag unabhängig. Trennungsprinzip und so.


smart- schrieb:
Das würde voraus setzen, dass er Käufer die Daten des Verkäufers nicht hat - möglich, hier aber unwahrscheinlich.
Anzeige gegen Unbekannt wäre hier besonders absurd - sofort eingestellt.
Verdacht zu äußern ist das eine, Anzeige das andere. Bitte mal Unterschied lernen und ich würde davon abraten irgendwas zu machen, wenn man nicht konkret Beweise / Zeugen hat, was ich mehrfach erwähnte.

Du wiederholst das, was ich schrieb, obwohl du zuvor etwas anderes behauptet hast. Nett.

smart- schrieb:
Wenn ich hier so lese was du mir Antwortest trollst du genau genommen nur in der Gegend rum. Im Zivilrecht wird so eine Anklage gerne mal zugelassen, endet dann aber ohne Ergebnis und mit hohen Kosten. Das ist der Nachteil bei der Sache, weswegen ich im konkreten Fall davon auch absehen würde, wenn man keine Beweise und oder Zeugen vorweisen kann. Im Strafrecht würde hier gar nichts passieren, außer es ist eine konkrete Straftat nachweisbar, was hier nur mit Zeugen oder durch das Objekt selbst und ein Gutachten hierzu möglich wäre.

Im Zivilrecht gibt es keine "Anklage". Dort gibt es Klagen. Sofern die objektiven Voraussetzungen passen, werden diese auch angenommen. Eine finanzielle Grenze nach unten gibt es vor Amtsgerichten - und bei Ausnahmen die hier nicht relevant sind - auch vor höheren Instanzen nicht.


Edit:
smart- schrieb:
Dein lustigster Satz heute. Wenn du angeklagt wirst, darfst du nach deutschem Recht alles behaupten was du willst, selbst vorsätzliche Lüge ist nicht strafbar. Und der Anwalt sagt natürlich nur, was Ihm der Mandant sagt und dann zum Vorteil gereicht. Teilweise weiß der Anwalt doch selbst nicht was die Wahrheit ist, ist Ihm im Grunde auch völlig egal, denn genau darum geht es gar nicht. Ich finde lustig wie du meinst da würde es um Wahrheit gehen oder vor Gericht sagt man grundsätzlich die Wahrheit, wenn man angeklagt ist. Das wird maximal aus taktischen Gründen erwogen, wenn eine mildere Strafe heraus springt und die Beweislage erdrückend ist. Vielleicht solltest du dich mehr mit der Materie beschäftigen und ich kann dir nur dazu sagen das ich da 2 gute Anwälte kenne, die das so 1:1 sagen, was ich eben formuliert habe ;)

Was für den Anwalt nicht gilt. Im Gegenteil, die Rechtsanwaltskammer interessiert sich immer brennend für so etwas.

Ein Anwalt, der sich nicht um die Tatsachen bemüht kann seinen Mandanten nicht korrekt verteidigen.

Vielleicht solltest du deinen Umgang überdenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Was für den Anwalt nicht gilt. Im Gegenteil, die Rechtsanwaltskammer interessiert sich immer brennend für so etwas.

Ein Anwalt, der sich nicht um die Tatsachen bemüht kann seinen Mandanten nicht korrekt verteidigen.

Vielleicht solltest du deinen Umgang überdenken.

Da es jetzt wirklich nicht mehr übersichtlich ist noch ein neuer Post, aber dann ist das Thema für mich auch durch.
Du hast Recht was du hier schreibst und genau das ist mir auch bekannt, jedoch ist die Realität eine ganz andere. Als Anwalt bist du darauf angewiesen, dass dir der Mandant die Wahrheit sagt und man kann auch Dinge so deichseln, indem man die Wahrheit nicht sagt, man muss sich ja schließlich nicht selbst belasten. Und das ist kein schlechter Umgang, wirklich 99% aller Anwälte würden dir sofort sagen bitte teilen sie mir nur dies oder jenes mit und dann machen wir das so oder so. Was glaubst du denn wie viele Prozesse mit Freispruch enden obwohl der Anwalt genau wusste sein Mandant ist schuldig? Das Ziel des Anwalts ist es zu gewinnen, ganz unabhängig davon ob der Mandant schuldig ist oder nicht und ich weiß nicht ob du noch nie vor Gericht als Zeuge oder Zuschauer warst (ich war das schon) aber da werden die krassesten Geschichten ausgepackt, einmal hat sich sogar der Richter kaputt gelacht was der Anwalt da für absurde Theorien zum besten gegeben hat. Ist halt immer die Frage wie gut man im Geschichten erzählen ist.
Jedenfalls kannst mir hier was vom Pferd erzählen, aber wirklich oft bei einer Verhandlung warst du offenbar nicht.
Übrigens sind Tatsachen, bzw. Fakten sammeln das eine und eine Verteidigungs-Strategie vor Gericht mit Anwalt das andere.
 
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