Gebrauchte Karte abgeraucht

@smart-

Du hast ursprünglich völlig andere Behauptungen aufgestellt, auf die ich eingegangen bin und sie richtiggestellt habe.

Jetzt Stück für Stück zurückrudern und so zu tun, als hättest du das von Anfang an korrekt und eindeutig dargestellt ist schlechter Stil.

Weiterhin lenkst du vom ursprünglichen Thema ab, nämlich der - hier relevanten - zivilrechtlichen Seite und deinen völlig kruden Ausführungen hierzu.
 
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@Idon
Welche Behauptungen habe ich aufgestellt? Zu deinen Behauptungen habe ich denke ich alles gesagt, kann jeder selbst lesen wie viel falsches du hier so gesagt hast. Da fehlt offensichtlich ziemlich viel bei dir.
Ich verstehe auch nicht warum du das so persönlich nimmst und hier irgendeinen Murks ausdenkst von zurück rudern oder Ablenken vom Thema, hast du hier doch die kruden Ausführungen gebracht und mich zitiert.
Ist denke ich jetzt auch mal gut, sonst drehst noch völlig ab. :D
 
@smart-

Beispielsweise deine Behauptung, dass ein Kaufvertrag im Internet nicht zustande gekommen sei, weil essentialia negotii gefehlt haben sollten. Oder Unterschriften. Oder eine Übergabe.

Strafrechtlich sei wohl insbesondere auf die ganze "Aussage gegen Aussage"-Thematik zu verweisen, die du gleich mehrfach aufgestellt hast.


Warum ich das persönlich nehme? Weil ich als Jurist anmaßend finde, mit welcher Arroganz du hier Unsinn verbreitest, korrigierende Aussagen ignorierst, wild durch die Gegend editierst und zitierst (oder auch nicht) und letztlich nicht viel mehr machst, als meine Kommentare zu kopieren. Oder, um es im aktuellen Internetslang zu sagen: Alles, was du hier stilistisch versuchst, ist im Ergebnis "no, u!".
 
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Ich könnte dir sogar versichern, dass dir ein Anwalt das genau so sagen würde im vorliegenden Fall (also nachdem, was hier so bisher gesagt wurde, ohne weiteres zu kennen)
Was soll man denn sonst sagen, außer es gibt keine konkreten Beweise und es steht Aussage gegen Aussage? Der eine hat das Teil (vermutlich) als funktionierend verkauft, der andere hat es kaputt erhalten, bzw. sagt jetzt ist kaputt und war mutmaßlich schon kaputt. Was gibt es daran nicht zu verstehen? Was ist denn sonst für dich Aussage gegen Aussage!?
Im vorliegenden Fall ist nach dem was hier steht der Kaufvertrag bei der Übergabe erfolgt und bei dem was vor Ort konkret gesagt wurde. Die werden sich das kaum wortlos übergeben haben. Du hast ja ernsthaft behauptet die Kleinanzeige wäre irgendein Beweis oder es gäbe vielleicht einen Kaufvertrag im Internet. In einer privaten Mail oder wie stellst du dir das vor? Sorry, hör doch auf!


Idon schrieb:
Warum ich das persönlich nehme? Weil ich als Jurist anmaßend finde, mit welcher Arroganz du hier Unsinn verbreitest, korrigierende Aussagen ignorierst, wild durch die Gegend editierst und zitierst (oder auch nicht) und letztlich nicht viel mehr machst, als meine Kommentare zu kopieren. Oder, um es im aktuellen Internetslang zu sagen: Alles, was du hier stilistisch versuchst, ist im Ergebnis "no, u!".

Jo, genau so wird es sein. Kann sich jeder selber durchlesen was du so geschrieben hast. Ehrlich gesagt bist du hier derjenige der sich ständig korrigiert und dann noch irgendwas falsches behauptet und das teilweise vorsätzlich. Schon bei der Sache mit schmuddelig hast du doch absichtlich irgendeinen Müll geschrieben, obwohl ich sagte Vorsatz liegt nur bei falscher Beschreibung vor. Vielleicht mal nochmal lesen und verstehen lernen und nicht einfach irgendwas behaupten, bist ja sehr von dir überzeugt offenbar. Lassen wir es jetzt gut sein, steht denke ich alles für sich hier!
 
Also ich hab nicht alles gelesen, aber:

Kauf von Händler zu privat = fein raus.
Kauf von privat zu privat = Pech gehabt.

Weil:
Du musst nachweisen dass die Karte vorher einen Mangel hatte.

zum Thema Kaufvertrag:

Du hast die Sache (Graka) übernommen. Das bedeutet, du hast damit einem Kaufvertrag zugestimmt. Es sei denn der Verkäufer würde dich eines Raubes beschuldigen. Kaufverträge zwischen Privatpersonen können auch immer noch z.B. per Handschlag getätigt werden. Die Beweislast liegt in diesem Fall immer bei dir.

Beweislast:

Dass die Karte bei dir in Rauch aufging könnte auch an deinem Netzteil gelegen haben. Also musst du erst einmal durch einen Sachverständigen nachweisen dass dies nicht so war.
Kostet mehr als 70€. Also Totalschaden. Nix zu machen.

Im übrigen, was meist du was ein Gerichtsverfahren kostet und wer das bezahlt? Mal davon ab dass jedes Gericht diese Klage Abweisen würde oder einstellen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@smart-

Ich habe von Anfang an gesagt, dass der TE hier wohl keine Chance hat (https://www.computerbase.de/forum/threads/gebrauchte-karte-abgeraucht.1838821/page-3#post-21989666). Du hast das anders gesehen, nämlich eventuell keine Beweislast beim Käufer (https://www.computerbase.de/forum/threads/gebrauchte-karte-abgeraucht.1838821/page-3#post-21989675).

Du hast "Aussage gegen Aussage" auf das Strafrecht bezogen.
https://www.computerbase.de/forum/threads/gebrauchte-karte-abgeraucht.1838821/page-3#post-21989682



Warum sollte der Kaufvertrag nicht zuvor entstanden sein? Üblicherweise gibt es eine Invitatio per Kleinanzeige und den Kaufvertrag per Kleinanzeige-Nachrichten, E-Mails, WhatsApp, SMS oder Telefon. Sache gegen Kaufpreis findet dann davon losgelöst z. B. an der Haustüre statt.

Das ist aber letztlich egal. Es dient nur dazu aufzuzeigen, dass du überhaupt keine Ahnung von Basics der Jurisprudenz hast und alleine, dass du nicht merkst, dass ich dich immer wieder mit solchen Themen habe auflaufen lassen disqualifiziert dich.
 
@Idon
Du verstehst es immer noch nicht. Ich sprach von den Umständen, unter denen anderes möglich wäre. Die sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig geklärt, oder warst du selber vor Ort? Du beziehst hier leider Aussagen von mir auf das was du denkst, dabei habe ich selber schon Anfangs gesagt wenn er keine Beweise hat - keine Chance. Kannst gerne nachlesen.

Aussage gegen Aussage wirst du auch vor einem Zivilgericht dann spätestens vom Richter bei der Urteilsbegründung zu hören bekommen, nur weil du beim Zivilgericht (wegen dem Geld, hust) erst mal Klage einreichen kannst, verspricht das noch lange nicht Erfolg. Im konkreten Fall, bei derzeitiger Beweislage, würde der Richter genau so argumentieren. Da brauchst auch nicht peinlich mir irgendwas zu unterstellen ich könnte das nicht unterscheiden, obwohl ich hier mehrfach Unterschiede selber benannt habe. Sorry, taugt halt, dein Versuch ist einfach nur peinlich. Verstehe auch nicht, was das immer soll. Keine Hobbys?

Idon schrieb:
Warum sollte der Kaufvertrag nicht zuvor entstanden sein? Üblicherweise gibt es eine Invitatio per Kleinanzeige und den Kaufvertrag per Kleinanzeige-Nachricht, E-Mail, WhatsApp, SMS oder Telefon. Sache gegen Kaufpreis findet dann davon losgelöst z. B. an der Haustüre statt.

Genau, WhatsApp und Co. zählen ja neuerdings als abgeschlossener Kaufvertrag. Da bin ich mal gespannt wo und wie du Jurist das durchboxt. So etwas ist nicht mal Fälschungssicher. Du hast wirklich kein Plan, ich denke du würdest ohne Witz jeden Prozess verlieren.

Idon schrieb:
Das ist aber letztlich egal. Es dient nur dazu aufzuzeigen, dass du überhaupt keine Ahnung von Basics der Jurisprudenz hast und alleine, dass du nicht merkst, dass ich dich immer wieder mit solchen Themen habe auflaufen lassen disqualifiziert dich.

Reg dich mal ab, sammel lieber Beweise in WhatsApp zu Kaufverträgen. Vielleicht noch so als Tipp: Viele registrieren sich dort mit Fake-Nummern. Wenn der Verkäufer ein Betrüger wäre (rein theoretisch) wäre das ein völlig normales vorgehen. Ich denke, dich könnte man jederzeit von A-Z verarschen und das obwohl du (angeblich) Jurist bist. GG und gute Nacht!
 
@smart-

Ich habe die Kommentare verlinkt und zitiert, in denen du die falschen Aussagen getroffen hast.

Kaufverträge sind, von Ausnahmen abgesehen, formfrei (Ausfluss der Vertragsfreiheit). Also auch WhatsApp etc. Natürlich mag es, je nach Einzelfall, zu Beweisproblemen kommen. Das ist jedoch nicht die Regel.

Das ist hier aber auch gar nicht relevant, denn du hast behauptet, für einen Kaufvertrag bedürfe es unter anderem Unterschriften.

smart- schrieb:
[...]
Weil E-Mail nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen ist, bzw. dort wohl kaum etwas zu Stande gekommen ist, was als Kaufvertrag gewertet würde, denn dort müsste der Kauf genau festgehalten werden mit Unterschrift, die Übergabe und der eigentliche Verkauf fand nicht im Internet statt, dort wurde lediglich der Artikel angeboten.[...]
 
Geld Übergabe und Warenübergabe. Beide gehen weg. Kaufvertrag. Wie Geld und Ware übergeben werden ist nicht relevant.
 
Mal ne Frage an den Threadersteller. Hast du den Verkäufer schon angeschrieben wegen der defekten Karte ?
Wenn man freundlich und höflich schreibt, dass leider festgestellt wurde, dass die als funktionstüchtig verkaufte Karte defekt ist und du gerne mit dem das weitere Vorgehen besprechen willst, dann läuft das meist besser als wenn direkt über ebay eskaliert wird. (Vorausgesetzt der Verkäufer ist kein Betrüger).
 
smart- schrieb:
Dann brauchst auch keine Rechtsschutzversicherung abschließen. Das gleiche spiel bei den anderen Versicherungen, muss immer lachen wenn manche bei der Krankenversicherung einen Monatsbetrag erstattet bekommen, weil sie das ganze Jahr nicht zum Arzt gehen. Die regulären Gebühren muss man trotzdem zahlen, da sind mir die paar Euro mehr dann auch egal, jedenfalls kann ich es dann wenigstens in Anspruch nehmen. Für was zahle ich den Käse sonst.
Eine Versicherung ist kein Wartungsvertrag mit „Freistunden“, die man möglichst ausschöpfen sollte.
Eine Versicherung hat man, ob im Falle des Falls vor keinen unbezahlbaren, finanziellen Belastung steht.
Ich nutze mein Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung auch nicht. Soll ich die jetzt kündigen, weil du so etwas „lustig“ findest?
 
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Aus den rechtlichen Diskussionen halte ich mich mal besser raus, sehe deine Chancen auf Ersatz aber auch ganz schlecht.

Wie schon gesagt wurde könnte der Schaden durch Kondenswasser entstanden sein, wobei hier genauere Angaben fehlen. Wenn ich zu dieser Jahreszeit Hardware kaufe und die von der Post geliefert wird dann sind die komplett durchgekühlt. Selbst wenn das Ding im Auto neben dir lag (kommt auf noch paar Parameter an) kann die zu Hause noch ganz schön kalt sein. Deshalb immer erst mal lange liegen lassen, bis die nicht nur wieder aufgewärmt sondern sicher auch trocken ist. Wie der 8auer gezeigt hat kann man Hardware sogar in die Spülmaschine packen, aber das Risiko ist die Restfeuchtigkeit danach.
Doof, aber manchmal reicht es auch schon, Geräte die jahrelang liefen vom Strom zu trennen und beim nächsten Mal anschließen sind sie tot.
Ich kann mir eigentlich nicht so recht vorstellen, dass die bereits beim Verkäufer geraucht hat. Das wäre dann tatsächlich mega mega extrem wenn er sie dann noch ausbauen und verkaufen würde. Da ich aber weder die Anzeige noch den Verkäufer kenne kann ich mir dazu auch kein menschliches Urteil erlauben.
 
smart- schrieb:
[...]Wer soll dir irgendwas von dem hier glauben und auch noch als seriös annehmen? Ich denke, vor jedem Gericht der Welt würde man bei dem was du hier so gesagt hast ala "vorgeführt" mit einem lächeln quittieren und dir deine WhatsApp Beweise (meinst du ja wirklich) sonstwo hin stecken. [...]

Damit das nicht untergeht.

Neben einer guten und einfachen allgemeinen Erklärung zu den Thema gibt es auch ein Urteil des OLG Frankfurt zum Thema WhatsApp im Rechtsverkehr.

https://www.rechtsanwalt-flensburg....g-wie-siehts-da-eigentlich-rechtlich-aus.html Erklärung zum Thema.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2016 – 22 U 205/14
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7589429
Da geht es zwar nicht vordergründig um die Wirksamkeit eines WhatsApp-Kaufvertrages, aber um einen per WhatsApp erklärten Rücktritt von einem solchen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M hat völlig zu Recht gar nicht erst die Frage gestellt, ob WhatsApp zulässig sei, sondern dies angenommen und entsprechend beurteilt.

Offensichtlich wurde auch der WhatsApp-Beweis niemandem irgendwo hin gesteckt, wie du ja vollmundig vermutet hast.
 
@Roemmi, nenne uns doch mal den Titel der Kleinanzeige und vielleicht hast Du noch ein paar Infos aus dem Beschreibungstext, im Wortlaut und vielleicht sogar den Ort (PLZ) des Verkäufers. Womöglich lässt sich was über den Google-Cache finden. Außerdem sendet Dir Ebay Kleinanzeigen eine Kopie der Kleinanzeige, wenn Du einen "Schadensfall" eröffnest.

Ich glaube man muss hier deutlich zwischen "Ebay" und "Ebay Kleinanzeigen" unterscheiden! Die haben so gesehen nichts miteinander zu tun.

Edit:
Allgemein sehe ich die Chance auf Entschädigung/ Erstattung bei gegen null (aus eigener kläglicher Erfahrung). Du hast zwar noch den Vorteil, dass Du den Verkäufer persönlich angetroffen hast und "kennst", aber hier den Beweis eines vorsätzlichen Betrugs zu erbringen, wird wohl nahezu unmöglich sein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Karte das zeitliche gesegnet hat, als sie in ein neues System eingebaut wurde, ist wohl am höchsten (Zustand war ja bereits vorher nicht so prickelnd, sieht den Bildern nach nach Raucherhaushalt und wenig Pflege aus).
Ich denke Du solltest den Verkäufer darüber informieren und wenn er ein netter Kerl ist, könntet ihr euch vielleicht noch darauf eingien, die Kosten zu teilen und Du bekämst ein wenig Geld zurück. *toi, toi, toi*
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE
ich war lange student und weiß, dass 70€ viel geld sein können.
wie sieht’s denn aus mit ner möglichkeit ein bisschen geld zu verdienen? wenn du die mühe, die du hier in den streit mit dem verkäufer steckst, aufwendest um nach ner verdienstmöglichkeit ausschau zu halten, solltest du gute chancen haben, dir bald ne neue graka kaufen zu können. der vorschlag, zb zeitungen auszutragen, kam ja schon.

und noch ein kleiner klugschwätzerhinweis, weil sich mir da die nackenhaare aufstellen.
grätchenfrage —> gretchenfrage (goethes faust lässt grüßen) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
jac schrieb:
@TE
ich war lange student und weiß, dass 70€ viel geld sein können.
wie sieht’s denn aus mit ner möglichkeit ein bisschen geld zu verdienen? wenn du die mühe, die du hier in den streit mit dem verkäufer steckst, aufwendest um nach ner verdienstmöglichkeit ausschau zu halten, solltest du gute chancen haben, dir bald ne neue graka kaufen zu können. der vorschlag, zb zeitungen auszutragen, kam ja schon.

und noch ein kleiner klugschwätzerhinweis, weil sich mir da die nackenhaare aufstellen.
grätchenfrage —> gretchenfrage (goethes faust lässt grüßen) ;)
Alles bereits in der mache ich habe nun entschieden mir eine neue zu kaufen und dafür zu sparen.
 
klingt vernünftig und wird wohl auch nerven und ärger sparen
 
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smart- schrieb:
[...]
Das stimmt schon, allerdings kenne ich niemand der das nicht durch eine Handlung wie Handschlag besiegelt, was später dann auch spätestens als zustande kommen des Kaufvertrags gewertet würde. Theoretisch kann man das so machen wie du schreibst, ist halt nur selten die Praxis. Ich habe das jedenfalls beim Privatverkauf noch nie erlebt, ,dass man wortlos austauscht und geht... btw ist im Streitfall das wie und wo doch sehr relevant, auch in Bezug auf Zeugen und wie hier eben Streitfällen. Es geht letztlich um Beweise, wenn man das wie ein Drogendealer macht wird es halt schwierig.

Der Kaufvertrag kommt durch zwei aufeinandergerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dafür braucht es keinerlei Form - keinen Handschlag, keine Unterschrift, überhaupt nichts Schriftliches.

Auch bei eBay-Kleinanzeigen, vor allem aber dem normalen eBay, ist es mittlerweile üblich, dass auch unter Privatpersonen die jeweiligen Verfügungsgeschäfte unpersönlich stattfinden, also Überweisung des Geldes und Versand der Kaufsache.
 
Polishdynamite schrieb:
Die Aussage "Gekauft wie gesehen" ist blödsinn! Wenn man nachweisen kann, dass der Defekt schon vorher bestanden wird man das Geld zurück bekommen, notfalls übers Zivilgericht!

Und genau das kann er nicht nachweisen, fast unmöglich. Zumal nichtmal klar ist das die Karte wirklich schon beim Verkäufer defekt war. Schwierige Sache.
Ergänzung ()

Roemmi schrieb:
1 x ja
2 x Nein
Aber du willst mir nun nicht weiß machen das der fotografierte Chip auf der Platine durchgebrannt ist weil ich die Karte nicht geerdet angefasst habe?

Genau sowas kann passieren wenn es schlecht läuft, ja.
Ergänzung ()

sidewinderpeter schrieb:
Ich denke nicht, dass Du die 70 Euro zurück bekommst! Aber schön zu wissen, dass die R9 280X jetzt 70 Euro wert sein soll. Ich hab nämlich auch so eine und würde sie auf keinen Fall eintauschen. Denn für Full HD reicht die allemal, auch bei aktuellen Titeln. Behaupte ich jetzt mal.

Kommt immer auf die Ansprüche an :). Kollege zockt mit ner GTX 980 auf Full HD und kauft sich definitiv bald was neues, weil fast nichts mehr so läuft wie er es gerne hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Roemmi schrieb:
1 x ja
2 x Nein
Aber du willst mir nun nicht weiß machen das der fotografierte Chip auf der Platine durchgebrannt ist weil ich die Karte nicht geerdet angefasst habe?
Doch genau das wollte ich damit sagen. Deine Ausgangslage für eine eventuelle Klage ist deutlich schlechter, als du vielleicht glaubst. Bei diesem Streitwert ist das Risiko hier viel zu hoch, dass du eben verlierst. Oder am Ende eben ein Vergleich dabei rauskommt und ihr beiden euch die Verfahrenskosten teilen müsst und eure Anwälte jeweils selbst zahlt. Dann hat sich das Ganze wirklich gelohnt *sarcasm*
Ergänzung ()

Pisaro schrieb:
Kollege zockt mit ner GTX 980 auf Full HD und kauft sich definitiv bald was neues, weil fast nichts mehr so läuft wie er es gerne hätte.
und ich nutze eine 580 für 1440p problemlos. Es gibt schon Wunder, wo doch hier im Forum permanent klar gestellt wird, dass diese gerade so für FullHD ausreicht :rolleyes:
 
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