Von einem Grundrecht auf das Siezen war nie die Rede. Das gibt es nämlich nicht.
Du unterstellst ständig mit voller Absicht Dinge, die überhaupt nicht gesagt wurden.
Es gibt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 i.V.m. Art. 2 GG) und kann von einem Gericht auf den Anspruch, gesiezt zu werden, abgeleitet werden.
War ja klar, das Wichtigste unterschlägst du, lies den letzten Satz:
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/duzen#rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-das-duzen
Quelle: https://www.juraforum.de/gesetze/owig/118-belaestigung-der-allgemeinheit
Du unterstellst ständig mit voller Absicht Dinge, die überhaupt nicht gesagt wurden.
Es gibt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 i.V.m. Art. 2 GG) und kann von einem Gericht auf den Anspruch, gesiezt zu werden, abgeleitet werden.
5. Welche rechtlichen Schritte können bei fortgesetztem, unerwünschtem Duzen unternommen werden?
Wenn eine Person wiederholt und ungefragt von einer anderen Person geduzt wird, obwohl sie bereits ausdrücklich darum gebeten hat, dies zu unterlassen, kann dies als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstanden werden. Potenzielle rechtliche Schritte sind die Abmahnung, die Unterlassungserklärung oder sogar eine Unterlassungsklage beim zuständigen Gericht. Die Auswahl der angemessenen Reaktion hängt letztlich von den Umständen und der Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ab.
War ja klar, das Wichtigste unterschlägst du, lies den letzten Satz:
§ 118 OWIG:Zivilrecht: Auch im zivilrechtlichen Bereich existieren Regelungen zur Anrede. Beleidigende oder herabwürdigende Äußerungen, die durch das Duzen erfolgen, können eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 1 BGB) oder eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellen. Zudem kann ein unverlangtes Duzen eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG) nach sich ziehen.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/duzen#rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-das-duzen
Quelle: https://www.juraforum.de/gesetze/owig/118-belaestigung-der-allgemeinheit
Respekt muss man sich verdienen, denn man bekommt ihn nicht geschenkt.Skaiy schrieb:Mit deiner respektlosen Art beispielsweise würde ich dich schon einmal nicht siezen.
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