Geduze in Firmen und Restaurants

Danke, @cyberpirate
Ich hatte den juristischen Aspekt auch auf dem Schirm, hatte es aber, wie man sieht aus gutem Grund, nicht thematisiert.

Ich denke allerdings, dass sich in dem Zusammenhang nur die Wenigsten auf den Rechtsweg begeben werden. Das ist den Aufwand einfach nicht wert.

Ich bevorzuge das Ignorieren. Wenn ein Fremder mich duzt, gehe ich erst gar nicht auf ihn ein.
Auf der Arbeit hatte ich zwei Situationen, als ich von 16-jährigen Praktikanten geduzt wurde.
Eine kurze, aber eindeutige Ansage und schon war die Sache geregelt.

Für diejenigen, die hier so tollkühn behaupten, jeden zu duzen, ob es denen passt oder nicht.
Für euch hoffe ich -und das meine ich ernst- dass ihr nicht mal an den Falschen geratet und euch einen Satz heiße Ohren einfangt. Auch das kommt vor und ist bestimmt keine Seltenheit.

Dass man hier, nur weil man eine normale Umgangsform bevorzugt, mangelnde Bildung unterstellt bekommt, ist auch so eine Sache. Auf die ich aber nicht eingehen werde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: blende11
DiePalme schrieb:
Nüchtern betrachtet, sind es immer noch lediglich zwei Worte ohne jegliche Bedeutung, bis du ihnen selbst Bedeutung gibst.
Es heißt nicht umsonst die Feder, also das geschriebene Wort sei mächtiger als das Schwert. 'Nur ein Wort' ist daher sehr irreführend. Mit Worten kann man sehr schwer verletzen und wenn es jemand als zu intim auffasst geduzt zu werden, sollte man das respektieren, auch wenn man es selbst nicht so sieht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cyberpirate
@Skaiy
Wieso fühlst du dich jetzt angepisst?
Ich habe das schon miterlebt und auch schon öfter, dass Menschen für noch viel weniger eine Tracht Prügel kassiert haben.
Deshalb, immer vorsichtig sein, denn man weiß bei Fremden nie, wen man vor sich hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cyberpirate
Incanus schrieb:
Es heißt nicht umsonst die Feder, also das geschriebene Wort sei mächtiger als das Schwert. 'Nur ein Wort' ist daher sehr irreführend.
Ein altes Zitat das hier etwas aus dem Kontext gerissen ist. Man bezog sich hier auf was anderes als einzelne Sätze.
Davon abgesehen, spreche ich dir gar nicht dein Recht auf ein Sie ab. Aber am Ende liegt es immer an einem selbst, wie man ein Wort, oder gar einen Satz interpretiert und aufnimmt.
 
Skaiy schrieb:
Deine genannten Fremden haben dann einen ordentlichen Schaden im Kopf
Ganz sicher. Sehe ich auch so.
Das sind allerdings nicht "meine Fremden", weil ich gar nicht direkt betroffen war.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cyberpirate
Skaiy schrieb:
Das bezog sich nicht darauf, dass du mich darum bittest, sondern dass ich an etwas gebunden wäre.
Doch genau darum ging es in meiner ersten Antwort!

cyberpirate schrieb:
Wenn eine Person wiederholt und ungefragt von einer anderen Person geduzt wird, obwohl sie bereits ausdrücklich darum gebeten hat, dies zu unterlassen, kann dies als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstanden werden
Skaiy schrieb:
Ergo ich duze dich, wie ich will,
 
Nein, mein Zitat ...
Skaiy schrieb:
Ergo ich duze dich, wie ich will,

... war eine direkte Einlassung auf dein Zitat, ...
cyberpirate schrieb:
Wenn ich sage das Du mich nicht zu DUZEN hast und dies unterlassen sollst ist das für Dich bindend.
... wie man hier sehen kann.

Ich duze dich, wie es mir beliebt, weil ich nicht an etwas gebunden bin, dass mir etwas vorschreibt.
 
Skaiy schrieb:
Ich duze dich, wie es mir beliebt, weil ich nicht an etwas gebunden bin, dass mir etwas vorschreibt.
Da befindest du dich aber auf dem Holzweg. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und steht im Grundgesetz.

Wir sollten hier aber tunlichst keine juristische Diskussion ausführen. Das wäre nicht nur off-topic, sondern bringt obendrein auch noch die Hobby-Juristen dieser Welt mit ihrem Halbwissen oder Nichtwissen auf den Plan.
Wie man an deinem Beitrag weiter vorne sehr gut erkennen kann.
 
DiePalme schrieb:
Ein Du oder Sie, ist aber nur ein Wort.
Sie A...loch ist auch nur ein Wort. Worauf willst du hinaus?

Es ist logisch, dass man richtiges Benehmen und Verhalten nicht von jetzt auf gleich lernt, sondern es auch etwas mit der Erziehung, etc. zu tun hat. Erwartbar ist es aber schon.
 
CyborgBeta schrieb:
Sie A...loch ist auch nur ein Wort. Worauf willst du hinaus?
Eine direkte und offensichtliche Beileidung vergleichst du mit einem Du oder Sie? Ich sag dir mal wie ich das sehe. Wenn mich jemand Arschloch nennt, ist mir das völlig egal. Die Person spielt in meinem Leben keine Rolle. Warum soll mich das also interessieren?
 
DiePalme schrieb:
ist mir das völlig egal
Na ja, etwas tangieren muss es dich ja schon, wie die Reaktion in deinem Beitrag gerade gezeigt hat. Von daher: Wieso nicht einfach an die Regeln und gute Umgangsformen halten?
 
cyberpirate schrieb:
und dies unterlassen sollst ist das für Dich bindend.
Nein.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Duzen im privaten Umfeld erlaubt, oder verbietet.

Und Du hättest alles zitieren sollen, denn in dem Absatz, den Du hier eingestellt hast, heißt es nämlich weiter:

"Ein bloßes Duzen ohne Bezug zu einer Beleidigung stellt für sich genommen jedoch keinen Straftatbestand dar."

https://www.juraforum.de/lexikon/duzen#beispiel-fuer-einen-rechtsstreit-um-das-duzen

Lt. Knigge hat jede volljährige Person ein Recht darauf mit „Sie“ angesprochen zu werden. Dies ist die Regel, das „Du“ demnach die Ausnahme.”

So halte ich das auch.

Wird mir das Du angeboten, nehme ich das natürlich an.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skaiy und blende11
Froki schrieb:
So ist es.
Hier der Link:
https://kconsulting.de/duzen-oder-siezen-kniggeregeln/

Ein Auszug:
  1. Es gibt kein einseitiges „Du“ – entweder alle duzen sich oder alle siezen sich.
  2. Die Dame bietet dem Herren das „Du“ an.
  3. Der Ältere bietet dem Jüngeren das „Du“ an.
  4. Der Hochrangige bietet dem „Untergestellten“ das „Du“ an.
  5. Das „Du“ gilt lebenslänglich. Man kann es nicht wieder zurücknehmen.

Noch ein Auszug:

Wann ist es unhöflich zu duzen?​

Sie haben nun hier die Knigge-Richtlinien gelesen.Wenn Sie nun unaufgefordert Ihre Kollegen duzen ist das unhöflich.Noch unhöflicher wird es, wenn Sie Ihre Kollegen duzen obwohl Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dass dies nicht erwünscht ist.Es gilt auch als unhöflich Ranghöhere, Vorgesetzte, Beamte oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Richter, Polizisten) sowie Würdenträger ( Pfarrer, Priester) zu duzen.

Das Strafrecht hat hiermit nun überhaupt nichts zu tun.
Aber, wie von mir vorgeschlagen, lassen wir doch besser eine juristische Diskussion außen vor.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LotusXXL
LotusXXL schrieb:
Wir sollten hier aber tunlichst keine juristische Diskussion ausführen.
Du hättest dich an deinen eigenen Rat halten sollen, denn

LotusXXL schrieb:
Da befindest du dich aber auf dem Holzweg.

Und ...
LotusXXL schrieb:
Wie man an deinem Beitrag weiter vorne sehr gut erkennen kann.
... redest du zwar viel, aber es kommt doch nichts dabei herum. Man ist nicht gebunden, dabei ist es völlig unerheblich, wie du das juristisch falsch siehst.

Kein Wunder also, dass du es lassen möchtest, aber verbreite hier doch bitte keinen Unsinn.

Gerne kann man sich natürlich freiwillig an die Knigge halten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: jtr00
Skaiy schrieb:
Gerne kann man sich natürlich freiwillig an die Knigge halten.
Kann man, darf man, sollte man. Es sei denn, man ist mit dem ICE durch die Kinderstube gerauscht.
Du kannst das nicht, wie man hier deutlich an deinen Beiträgen sieht.

Den Unterschied zwischen Grundrecht und Strafrecht kennst du nun mal nicht. Also lass es doch einfach bleiben.

"Ich duze jeden wie ich es will und die, die das anders sehen, sind alle doof" (im übertragenen Sinne).
Mehr hast du nicht zu bieten.

Halte dich doch einfach aus solchen Themen raus, oder leiste konstruktive Beiträge.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta, Skaiy und Cardhu
LotusXXL schrieb:
Kann man, darf man, sollte man. Es sei denn, man ist mit dem ICE durch die Kinderstube gerauscht.
Ahja, wer kennt die klassische Kindererziehung nicht, indem die Eltern den Kindern die Knigge-Regeln lehren.
Wie schon jemand anderes geschrieben hat: Die Welt hat sich die letzten 50 Jahre weiter gedreht.

Deine Auslassungen sagen mehr über deine Kinderstube aus als meine. Es wäre schön, wenn du meine Kinderstube daraus lassen könntest. So viel zum Thema Respekt.

LotusXXL schrieb:
Den Unterschied zwischen Grundrecht und Strafrecht kennst du nun mal nicht. Also lass es doch einfach bleiben.
Es gibt kein Grundrecht auf's Siezen. Das musst du erst einmal verstehen. Das ist völlig unabhängig davon, wie du das persönlich falsch siehst.

LotusXXL schrieb:
"Ich duze jeden wie ich es will und die, die das anders sehen, sind alle doof" (im übertragenen Sinne).
Dein übertragener Sinn ist mir vollkommen egal. Wenn man nicht nur lesen würde, sondern auch verstehen, dann würde man erkennen, dass ich nirgendwo geschrieben habe, dass ich konsequent alle Mitmenschen duze, sondern dass ich selbst die Wahl habe.

Wie so oft kommt es auf die Art und Weise an, wie man grundsätzlich miteinander kommuniziert. Während eines Kontaktes kann man ganz gut schon einmal den Respektgrad abstecken.

Mit deiner respektlosen Art beispielsweise würde ich dich schon einmal nicht siezen.

Froki beispielsweise schon. Wir sind zwar ab und zu nicht einer Meinung, aber er teilt sich immer respektvoll mit und so würde ich ihm auch entgegnen und ihn freiwillig siezen, wenn er das möchte.

Mir ist es mitnichten egal, ob jemand lieber gesiezt werden möchte. Fangen aber solche Menschen wie du an, respektlos zu werden, sei es jetzt meine Kinderstube negativ aufzugreifen oder ich solle aufpassen, denn bei Fremden kann ich welche aufs Maul bekommen und on top auch noch fantasiert, dass er ein Grundrecht darauf hat gesiezt zu werden, ja, dann ja, würde ich dich tatsächlich nicht siezen, denn das hast du dir nicht verdient. 👌

LotusXXL schrieb:
Halte dich doch einfach aus solchen Themen raus, oder leiste konstruktive Beiträge.
Du hast diesbezüglich gar nichts zu melden. Das musst du auch noch verstehen.

Es wäre gut, wenn du aufhören würdest Unwahrheiten zu verbreiten.

LotusXXL schrieb:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und steht im Grundgesetz.
Daraus leitet sich kein Grundrecht auf's Siezen ab.

Da du dich mit Absicht einer juristischen Einordnung entziehst, vermutlich weil du wenig Ahnung hast, empfehle ich dir folgende Lektüre:

Grundsätzlich gehört die Entscheidung, ob man jemanden duzt oder siezt, zur grundgesetzlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Jeder Bürger kann somit selbst entscheiden, in welcher Form er jemanden anspricht.
So viel zum Grundrecht auf's Siezen. Im Gegenteil: Es ist grundgesetzlich geschützt, dass ich selbst entscheide, ob ich dich duze oder sieze.

Die Ausnahmen werden weiter unten eingeordnet:

  • Arbeitsrecht (hier sind wir ja nicht) und
  • Zivilrecht: Die Verwendung des Duzens im Kontext einer Beleidigung oder einer Herabwürdigung (passiert hier nicht).

Das wurde dir hier aber auch schon gesagt.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/duzen#rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-das-duzen

Herrje.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: jtr00, hendrik., DeadEternity und eine weitere Person
Zurück
Oben