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Das Landgericht Köln hat Vertragsklauseln, die ab dem Jahr 2016 die Bandbreite von sogenannten „Flatrate“-DSL-Anschlüssen der Telekom beim Überschreiten eines monatlichen Transfervolumens begrenzen sollen, für unzulässig erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Telekom kann Rechtsmittel erheben.
Zur News: Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig
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