badfallenangel
Lieutenant
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Euphoria schrieb:Hmmm jetzt müssten die ähnliches für Mobilfunkverträge durchsetzen...
Wird nicht passieren. Ich gehe davon aus, dass die Klausel der Telekom in der AGB-PRüfung rausflog (mEn: Überraschungsklausel). Bei den Mobilfunktarifen steht ja dabei, dass da ein Inklusivvolumen ist und damit Vertragsbestandteil (Hauptleistungspflicht) wird. Ich gehe davon aus (ohne das Urteil zu kennen), dass so etwas auch bei DSL Verträgen zulässig sein sollte. Hat wer ein Aktenzeichen? Find ich immer wieder lustig, wenn ich News lese, aber nie ein Aktenzeichen zitiert sehe....
Edit: Az 26 O 211/13, leider noch nicht in den einschlägigen Medien veröffentlicht...
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