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Erfolg für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vor Gericht: Mit den Voreinstellungen zum Datenschutz sowie Teilen der Nutzungsbedingungen verstößt Facebook gegen das Datenschutzrecht. Das soziale Netzwerk darf den Dienst aber weiterhin als „kostenlos“ bewerben.
Zur News: Gerichtsurteil: Facebook verstößt gegen Datenschutz
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