efferman
Captain
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Stand heute morgen in der Zeitung. Ging exakt um das in deinem Link nur halt nicht so erklärt.SIR_Thomas_TMC schrieb:Bitte Link dazu.
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Stand heute morgen in der Zeitung. Ging exakt um das in deinem Link nur halt nicht so erklärt.SIR_Thomas_TMC schrieb:Bitte Link dazu.
Das gilt schon immer so für Patente. Du musst die Dinge nicht in Hardware vorlegen. Eine Dampfmaschine auf Schienen zu stellen hat damals auch nicht existiert. Wäre für mich durchaus patentwürdig (war es wahrscheinlich auch).Herdware schrieb:Dafür muss dieses Etwas noch nicht mal existieren.
Ayo34 schrieb:weil man darauf kein Patent anmelden kann!
Manchmal geschieht das nicht sofort nach veröffentlichung eines Produktes/Technologie.Ned Flanders schrieb:Wie weiss man als Patenttroll eigentlich ob Firma X ein Patent von mir verletzt?
Hm, ist mir leider zu komplex, steige ich nicht gleich durch. Ich vermute das soll eine Anwendung des Casimir-Effekts darstellen. Ob das nun wirklich geht oder nicht - außer bei offensichtliche Unmöglichkeit - , muss das beim Patent wahrscheinlich nicht geprüft werden. Die Idee muss plausibel sein (außer bei nem Perpetum-Mobile, da muss man aber nur ne funktionierende Anlage vorlegen, dann wird das auch patentiert). Keiner muss eine fertige technische Anlage für ein Patent vorweisen.Herdware schrieb:Wie gesagt, es würde in diesem Fall wohl keiner Prüfung standhalten, aber es gibt tatsächlich sogar mehrere Patente auf Antigravitationsantriebe und ähnliches für Raumschiffe und mindestens eins wurde auch anerkannt:
https://patents.google.com/patent/US10144532B2/en
Das ist sicher auch nur verkürzt und dadurch wahrscheinlich falsch dargestellt.Herdware schrieb:In Australien wurde vor ein paar Jahren auch mal die Nutzung von Rädern an einem Fahrzeug patentiert. (Die direkte Quelle finde ich spontan nicht, aber ich hatte das entsprechende Patent damals auf dem Schirm.)
Scheint ja doch nicht so trivial - "Loch in Magazin" - gewesen zu sein. Und am Ende, selbst wenn es nur ein Loch im Winkel xy ist, es hat noch keiner diese Lösung gefunden. Und anscheinend ist das ein sehr wertvolles Alleinstellungsmerkmal und dann wohl zurecht patentwürdig gewesen.efferman schrieb:Stand heute morgen in der Zeitung. Ging exakt um das in deinem Link nur halt nicht so erklärt.
https://www.vdi-nachrichten.com/technik/erst-mit-dem-sturmgewehr-tauchen-dann-schiessen/
Medienberichten zufolge geht es um zwei technische Eigenschaften: zum einen um bestimmte Eigenschaften des 30-Schuss-Magazins, die patentrechtlich von der US-Firma Magpul geschützt sein sollen. Zum anderen um Funktionalitäten des Verschlusses, die dem im Auswahlverfahren der Bundeswehr unterlegenen Modell HK 416 von Heckler & Koch die sogenannte „Over the beach“-Fähigkeit verleihen. Diese Fähigkeit wird besonders bei Kommandounternehmen verlangt, bei denen Soldaten an einer feindlichen Küste landen. Für sie ist es wichtig, sofort schießen zu können, selbst wenn das Gewehr zuvor unter Wasser geraten war.
Wasser läuft blitzartig ab
Bei herkömmlichen Waffen kann das eingedrungene Wasser verhindern, dass der Verschlussträger nach Schussabgabe zurückfährt. Die nach dem Zünden der Treibladung frei werdenden Gase können sich nicht ausbreiten, im schlimmsten Fall kann es die Waffe in den Händen des Benutzers zerreißen. Im weniger schlimmen Fall kommt es zur Ladehemmung, weil die Mechanik für das automatische Nachladen durch die langsamere Bewegung des Verschlusses gestört wird. Bei dem HK-Patent ist das Verschlusssystem so ausgelegt, dass Flüssigkeit blitzschnell abgeleitet wird und die Abläufe bei der Schussabgabe nicht behindert.
Welchen Wert diese „Over the beach“-Fähigkeit für Streitkräfte hat, zeigt sich etwa darin, dass sogar die US-Streitkräfte ihr Prinzip „Buy American!“ bei ihren Elitestreitkräften zugunsten von Waffen aus dem Schwabenland aufgegeben haben. So soll die Antiterroreinheit Delta Force bei der Tötung von Osama bin Laden mit HK-Waffen ausgestattet gewesen sein. Die Kampfschwimmer der Bundeswehr, die beispielsweise in Mali und im Niger im Einsatz sind, nutzen ebenfalls das HK 416. Auch die französischen Streitkräfte setzen auf das Know-how der Oberndorfer. Sie bestellten vor vier Jahren rund 100 000 Sturmgewehre des Typs HK 416.
SIR_Thomas_TMC schrieb:Das ist sicher auch nur verkürzt und dadurch wahrscheinlich falsch dargestellt.
Wie profitiert den die Allgemeinheit davon wenn sich jemand etwas geniales einfallen lässt und es nicht produziert wird? Während genug Firmen bereit stehen würden und direkt mit der Prototypen-Weitereinwicklung, Qualitätskontrolle und dann Massenproduktion samt Logistik loslegen könnten. Beim Fernseher war doch die Geschichte ungefähr so dass der Erfinder fast an seiner große Erfindung zerbrochen ist. Weil die Produktion in ordentlicher Qualität halt nicht mal eben in der Garage gemacht ist. Oder wie war das bei Watt der sein Patent der Dampfmaschine vor allem dafür genutzt hat zu verhindern das kleine Dampfmaschinen in Zügen bzw. Lokomotiven eingesetzt werden. Sein Patent und seine Idiotie haben den Massentransport Jahre oder sogar Jahrzehnte aufgehalten.zEtTlAh schrieb:Man stelle sich vor, du hast einen genialen Einfall und lässt dir diesen patentieren. Da musst das Patent aber abgeben ...
Muss sie ja gar nicht. Das wäre dein (berechtigter) Wunsch, aber dem Patent ist es wurscht, ob die Allgemeinheit profitiert. Es ist ein Schutzrecht, kein Anwendungszwangsrecht.miagi schrieb:Wie profitiert den die Allgemeinheit davon wenn sich jemand etwas geniales einfallen lässt und es nicht produziert wird?
Heute klappt es doch ganz gut, finde ich.miagi schrieb:Sein Patent und seine Idiotie haben den Massentransport Jahre oder sogar Jahrzehnte aufgehalten.
Deshalb kann man ja als produzierendes Unternehmen dennoch die entsprechende Technologie/Produkt/etc lizenzieren und nicht einfach die Panete ignorieren, egal wer gerade der Inhaber ist.miagi schrieb:Wie profitiert den die Allgemeinheit davon wenn sich jemand etwas geniales einfallen lässt und es nicht produziert wird?
Herdware schrieb:Entweder hat in diesem Fall jemand schlampig gearbeitet, oder es wurde beschlossen die gefundene Patentverletzung zu ignorieren und zu hoffen, dass es entweder niemandem auffällt, oder falls doch, man sich nachträglich, vergleichsweise günstig, außergerichtlich einigen kann.
miagi schrieb:Wie profitiert den die Allgemeinheit davon wenn sich jemand etwas geniales einfallen lässt und es nicht produziert wird?
Nene habe das auch anders verstanden.zEtTlAh schrieb:Man stelle sich vor, du hast einen genialen Einfall und lässt dir diesen patentieren. Da musst das Patent aber abgeben weil du selbst so ein Produkt gar nicht lieferst weil du einfach keine Branche hast, z.B. Privatperson bist. Und andere machen dann Milliarden Reibach damit...
Ich glaube dann bist du nicht mehr so glücklich über deiner Regelung...
Ist im ersten Moment ne gute Idee, aber was ist, wenn der Erfinder bei Firma XYZ angestellt ist, die die Patente nutzt und ihm auch die Idee erst ermöglicht hat. Ist dann der Mitarbeiter unkündbar (selbst wenn er nackt zur Arbeit kommt), weil sonst die Patente weg sind? Was ist wenn der Erfinder kündigt, Firma zu?Tulol schrieb:Nene habe das auch anders verstanden.
Solange man der Erfinder ist ist alles gut. Das Patent darf man aber nicht verkaufen können. Es ist auf Lebenszeit an eine Person gebunden. Es darf lizenziert werden. Wenn man nun eine Firma hat die etwas mit dem Patent herstellt und diese Fa. wird verkauft, dann verbleiben die Patente bei der Person und wandern nicht zum neuen Firmeninhaber.
Könnte? Man kann!USB-Kabeljau schrieb:könnte man sich vermutlich selbst das Konzept eines Tisches oder eines Rades allgemein patentieren lassen (wenn es das noch nicht gäbe).