Mach dich erst mal schlau.Xechon schrieb:Das sind halt die USA. Ich sag nur McDonalds heißer Kaffee...
Ich hätte 2 Nullen dran gehängt beim Strafschadensersatz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stella_Liebeck
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Mach dich erst mal schlau.Xechon schrieb:Das sind halt die USA. Ich sag nur McDonalds heißer Kaffee...
Bl4cke4gle schrieb:Die Prüfung dauert halt seine Zeit und als dann die Erkenntnis kam war das Produkt vermutlich schon im Verkauf, weil sich irgendwelche Controller am Quartalsbericht aufgeilen wollten. Sprich Prozesse umgangen für vorzeitiges Produktrelease und am Ende dann so, oh, äh, da legen wir mal den Mantel des Schweigens drüber. Tja, dumm gelaufen, es ist aufgefallen!
Unnu schrieb:Wir sollten echt überlegen die indische Methode (soweit bekannt angewandt bei Medikament-Patentschriften) auch einzuführen. Lesen-Lachen-Lochen!
Deine Argumentation geht aber nach hinten los. Demzufolge dürfte ein Patenteigentümer, also bspw. ein Erfinder, seine Patente nicht verkaufen. Was macht er dann damit, wenn er das Patent nicht selber nutzen kann, sprich bspw. nicht die Möglichkeiten bzw. das Kapital hat, um es es selbst zu nutzen/produzieren!?Llares schrieb:Patente sind zum Schutz von Investitionen in die Entwicklung neuer Technologien und zum Schutze geistigen Eigentums und nicht, um diese Aufzukaufen und mit Klagen Geld zu verdienen. Hätte der ursprüngliche Entwickler genutzten technologie Intel verklagt, alles ok. Aber so? Ist die selbe Liga wie Kanzleien, die als Hauptgeschäft Abmahnungen an Privatpersonen verschicken.
Ja, da muss man ntürlich weiterdenken. Eine Veräußerung muss möglich sein, aber eine Art Nutzungspflicht sollte es geben. Patente einfach nur anzumelden oder zu kaufen und zu halten um mögliche Verletzer zu verklagen ist einfach eine sinnlose Pervertierung. Wird ein Patent nicht aktiv (in Produkten, die tatsächlich produziert und in den Markt gebracht werden) genutzt, sollte es verfallen. Damit ließen sich dann Praktiken wie das einfache Anmelden von Patenten um Konkurrenten Technologie vorzuenthalten oder eben solche Patenttrollerei unterbinden. Wer ein Patent selber nicht nutzen kann/will, darf es natürlich gerne verkaufen an jemanden, der es aktiv nutzen will. So bleibt auch (Grundlagen)forschung weiter möglich.MaverickM schrieb:Deine Argumentation geht aber nach hinten los. Demzufolge dürfte ein Patenteigentümer, also bspw. ein Erfinder, seine Patente nicht verkaufen. Was macht er dann damit, wenn er das Patent nicht selber nutzen kann, sprich bspw. nicht die Möglichkeiten bzw. das Kapital hat, um es es selbst zu nutzen/produzieren!?
MaverickM schrieb:Demzufolge dürfte ein Patenteigentümer
Ich habe keine Ahnung wie Patentrecht funktioniert, aber für mich als Laie bleibt die Frage, hat jemand der ein Patent besitzt, aber es nicht aktiv nutzt oder konkrete Pläne für die Zukunft besitzt, Recht auf Schadensersatz? Denn welchen Schaden soll man ersetzen, wenn eine Firma rechtlich aus einer Person besteht, und keiner wirtschaftlichen Tätigkeit abseits von Patentklagen nachgeht.MaverickM schrieb:Was macht er dann damit, wenn er das Patent nicht selber nutzen kann, sprich bspw. nicht die Möglichkeiten bzw. das Kapital hat, um es es selbst zu nutzen/produzieren!?
Unnu schrieb:Ist so eine Art Äquivalent zu unserem Hamburger Kammergericht.
Mein Vorschlag: Ein Patent darf nur vom Erfinder/dem der es zuerst Angemeldet hat verkauft werden und der Käufer darf es nicht weiter verkaufen. Damit hätte man schon das meiste in den Griff bekommen.MaverickM schrieb:Deine Argumentation geht aber nach hinten los. Demzufolge dürfte ein Patenteigentümer, also bspw. ein Erfinder, seine Patente nicht verkaufen. Was macht er dann damit, wenn er das Patent nicht selber nutzen kann, sprich bspw. nicht die Möglichkeiten bzw. das Kapital hat, um es es selbst zu nutzen/produzieren!?
Gute Frage. Also jetzt etwas losgelöst vom Artikel aber trotzdem grundlegend interessant. Die weiterführende Frage ist wie beziffert man diese Verluste. Da kann logisch betrachtet durchaus 0 € Schadenssumme bei rum kommen.nr-Thunder schrieb:[...] hat jemand der ein Patent besitzt, aber es nicht aktiv nutzt oder konkrete Pläne für die Zukunft besitzt, Recht auf Schadensersatz? Denn welchen Schaden soll man ersetzen, wenn eine Firma rechtlich aus einer Person besteht, und keiner wirtschaftlichen Tätigkeit abseits von Patentklagen nachgeht.
Ja okay, aber heutzutage werden die meisten Patente eh von Firmen erbracht. z.B. weil zu der erarbeitung des Patentes ohnehin mehrere Fachkräfte notwendig sind es also einen Urheber nicht gibt. Es kann juristisch sogar sehr problematisch sein wenn ein Mitarbeiter im gleichen Fachbereich ein Patent privat anmeldet. Das kann objektiv betrachtet im Konflikt zum Arbeitsvertrag stehen. Natürlich gab es schon solche Fälle und es gab auch schon Fälle wo die Leute dann damit nicht glücklich geworden sind. Stattdessen im Streit ihren Posten verloren haben und es in dem Fachbereich gar nicht so viele Firmen gibt und von den 1-2 die in frage Kamen wollte diese "problematische" Person keiner haben.Aphelon schrieb:Mein Vorschlag: Ein Patent darf nur vom Erfinder/dem der es zuerst Angemeldet hat verkauft werden und der Käufer darf es nicht weiter verkaufen. Damit hätte man schon das meiste in den Griff bekommen.
Moep89 schrieb:Wird ein Patent nicht aktiv (in Produkten, die tatsächlich produziert und in den Markt gebracht werden) genutzt, sollte es verfallen. Damit ließen sich dann Praktiken wie das einfache Anmelden von Patenten um Konkurrenten Technologie vorzuenthalten oder eben solche Patenttrollerei unterbinden. Wer ein Patent selber nicht nutzen kann/will, darf es natürlich gerne verkaufen an jemanden, der es aktiv nutzen will. So bleibt auch (Grundlagen)forschung weiter möglich.
nr-Thunder schrieb:Denn welchen Schaden soll man ersetzen, wenn eine Firma rechtlich aus einer Person besteht, und keiner wirtschaftlichen Tätigkeit abseits von Patentklagen nachgeht.
Und dann kauft es doch einer deiner konkurrenten und du hängst technologisch hinten dran oder musst ab dann lizenzgebühren an jenen abdrücken.Convert schrieb:Warum sollte jemand von einem Grundlagenforscher ein Patent kaufen, wenn man weiß, dass das Patent verfällt, in der Zeit, in der man sein eigenes Produkt Entwickelt und zur Serienreife bringt?
Jeder wird einfach darauf warten, bis das kurze Verfallsdatum eintrifft, statt es zu kaufen...
Nicht jeder der etwas erfindet hat auch die Möglichkeit das Patent selber zu nutzen. Und nur weil etwas patentiert wurde bedeutet es ja auch nicht dass es einen wirklichen Nutzen für die Allgemeinheit besitzt. Der Patentinhaber kann ja auch die Anzahl seiner Produkte mit dem Patent bewusst begrenzt halten, damit es exklusiv ist, oder aber die Erfindung einzig und allein für sich selber gemacht haben.Redirion schrieb:Meiner Meinung nach, sollten Patente "ruhen" oder veräußert werden müssen, wenn der Patentinhaber gar keine Produkte anbietet, die das Patent tangieren.
Ohne Fortschritt gäbe es das Patent ja nicht und den Rechtsstreit gibt es ja auch nur weil in diesem Falle Intel das Patent ohne Genehmigung genutzt haben soll. Daraus lässt sich ja ableiten dass Intel es durchaus hätte Lizensieren können, da das nicht geschehen ist möchte der Inhaber Schadenersatz haben.drago-museweni schrieb:Da gehört einiges geändert im Patentrecht, verhindert den Fortschritt und das ist blöd...
Da das Patent sein Eigentum ist hat er grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz wenn jemand anderes es unrechtmäßig nutzt.nr-Thunder schrieb:aber für mich als Laie bleibt die Frage, hat jemand der ein Patent besitzt, aber es nicht aktiv nutzt oder konkrete Pläne für die Zukunft besitzt, Recht auf Schadensersatz?
Recht auf Schadensersatz, ja, aber willkürliche Entschädigungshöhe ohne Leistung/Verluste? Nein wie ich finde.Palomino schrieb:Da das Patent sein Eigentum ist hat er grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz wenn jemand anderes es unrechtmäßig nutzt.
Das wird beim Verkauf vertraglich geregelt. Es wird eine Baupflicht mit Frist vereinbart. Wird nicht gebaut, dann wird der Kaufpreis wieder erstattet und das Grundstück geht wieder in den Besitz der Gemeinde über.SIR_Thomas_TMC schrieb:Zum Vergleich mit dem Grundstück, das fällt nicht so einfach zurück. Aber zumindest gibt es die Möglichkeit (ich denke mal mit entsprechender Zahlung des Wertes) das es die Gemeinde bzw. Stadt bekommt. Aber ich denke das ist auch nicht ohne Gerichtsverfahren möglich.
Zum einen weil man die exakte Technik ja nicht automatisch hat. Allein aus der Patentschrift ist meist nicht jedes Detail sichtbar. Einfach nachbauen und abwarten ist nicht immer möglich.Convert schrieb:Warum sollte jemand von einem Grundlagenforscher ein Patent kaufen, wenn man weiß, dass das Patent verfällt