Gesucht wird eine Person die ein Ryzen System hat.

Der Verkäufer scheint kein Privat Verkäufer zu sein , 74 Profil Beobachter spricht für Gewerblich . Selbst ich habe gerade mal 8 und bin schon seit 7 Jahre dabei ^\^ . Hat der Verkäufer dir eine Rücknahme Angeboten ? . Er könnte dir ja eine Funktion Beweisen , das er keine Rechnung besitzt klingt eher unglaubwürdig , dazu ein angeblich neuer 3950 Ryzen , nicht das er Billig irgend wo defekte CPU kauft und Sie als Neu weiterverkauft und sich Dumm stellt .
 
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5 Seiten Debatte...
es steht doch ausdrücklich da, dass er jed wede Garantie ausschließt,
was ist daran nicht zu verstehen ?
wenn ich , so wie wahrscheinlich dieser Verkäufer, keine Skrupel hätte, würd ich auch so CPS verkaufen, die ich vorher für billig Geld als " defekt " gekauft hab , da hab ich absolut nicht gegen irgendwelches Recht verstoßen.
und , - mit Verlaub, wer für 600 € was kauft, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, keine Rückgabe, keine Garantie,
da hält sich bei mir das Mitleid in ganz großen Grenzen,
ohne jetzt extra nach geguckt zu haben , Was kostet eine neue CPU von einem seriösen Händler?
300 € mehr, ? dann, naja, 50 € mehr, dann gäbs für mich nicht zu überlegen,
aber--- jedem das seine, mir das meiste
 
Memorie schrieb:
es steht doch ausdrücklich da, dass er jed wede Garantie ausschließt,
was ist daran nicht zu verstehen ?

Maßgeblich sind aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen und nicht die Rechtsfolgen, die der Verkäufer gerne hätte. Er handelt gewerblich, was an der Historie der getätgten Verkäufe sichtbar ist und dementsprechend muß er Waren aus dem Onlineverkauf zurücknehmen und Sachmängelhaftung leisten.
 
Den Text nicht gelesen ? warum wohl handelt der verkäufer bei Ebay-Kleinanzeigen ?
er beruft sich ausdrücklich auf die Statuten bei Ebay-Kleinanzeigen, und da ist nur das bindend, was glaubst du, wieviele " professionelle " Händler aus einzig diesem Grund bei Ebay-Kleinanzeugen inserieren,, und nicht bei Ebay selber ?
aber sei, wies ist, ich würd sowas jedenfalls nie machen, und zur anmerkung,
ich hab über 1500 Einkäufe allein bei Ebay, und vieleicht mal 4, oder 5 in den Kleinanzeigen
Ergänzung ()

Das EU-Recht schreibt vor dass auch Privatverkäufer und Betreiber eines Nebengewerbes eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen es sei denn dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat oder im Rahmen eines Nebengewerbes verkauft. Ich übernehme deshalb keine Garantie oder Gewährleistung gemäß EU-Recht.
" es sei denn dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat oder im Rahmen eines Nebengewerbes verkauft."
das ist der springende Punkt
 
Memorie schrieb:
Den Text nicht gelesen ? warum wohl handelt der verkäufer bei Ebay-Kleinanzeigen ?
er beruft sich ausdrücklich auf die Statuten bei Ebay-Kleinanzeigen, und da ist nur das bindend, was glaubst du, wieviele " professionelle " Händler aus einzig diesem Grund bei Ebay-Kleinanzeugen inserieren,, und nicht bei Ebay selber ?

Es ist völlig unerheblich, wie der Händler nach außen gerne erscheinen will und über welche Platform er eine Ware anbietet. Maßgeblich ist lediglich, wer er tatsächlich ist und dass er tatsächlich ein Handelsgeschäft betreibt.



Memorie schrieb:
Das EU-Recht schreibt vor dass auch Privatverkäufer und Betreiber eines Nebengewerbes ...

Jaja, die Legende vom EU-Recht ist auch nicht totzukriegen... und nein: Sonderregeln für's Nebengewerbe gibt's ebenfalls nicht.
 
ich würds nicht drauf ankommen lassen,
i-net Handel ist schon was ganz spezielles, grad für so halbseidene Geschäfte, und Geschäftemacher
Ergänzung ()


P privater Nutzer,
und er benutzt ausschließlich diese Plattform für seine Verkäufe,
und hier gelten nunmal die Nutzungsbedingungen dieser Plattform,
Der Käufer, wie der Verkäufer unterwerfen sich ausdrücklich dieser Bestimmungen,
da hats jeder Anwalt schwer, da anderes Recht durch zu setzen,
wär das nicht so, gäbe es keine Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon, Wish, und wie sie alle heißen
bitte mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattformen durch lesen
( auch , wenn eigentlich niemand macht )
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde aber der Verkäufer handelt vorsätzlich! Sonst würde er es nicht reinschreiben mit sein angeblichen EU-Recht , dies schützt nicht vor Betrug , dies scheint es nämlich zu sein . Es würde sonst kein Sinn ergeben warum User nach defekten CPUs fragen und auch günstig kaufen . Das mit EU Recht kann man sogar Wenn der CPU verkauft wurde , nachschreiben und behaupten , stand von Anfang an drin . Die CPU müsste man beim Händler , Hersteller reklamieren, das der Gewerbliche Verkäufer keine Rechnung ausgestellt hat , was auch so ein Unding ist , sieht man das der Verkäufer schon Kriminell handelt .
 
Memorie schrieb:
Der Käufer, wie der Verkäufer unterwerfen sich ausdrücklich dieser Bestimmungen,
da hats jeder Anwalt schwer, da anderes Recht durch zu setzen,
wär das nicht so, gäbe es keine Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon, Wish, und wie sie alle heißen
bitte mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattformen durch lesen

Nein, das ist ein Irrtum. Gewährleistung (Sachmängelhaftung) kann zwischen Händler und Verbraucher nicht per Vertrag ausgeschlossen werden, dabei spielt es auch keine Rolle, wenn die AGB einer Handelsplatform Vertragsbestandteil sind.



KK_OC_KK schrieb:
....was auch so ein Unding ist , sieht man das der Verkäufer schon Kriminell handelt .

Ich kann das hier nicht so eindeutig erkennen. Der Verkäufer handelt hier nicht im Verhältnis zum Käufer kriminell. es gibt dafür keine Anhaltspunkte, immer unter der Annahme, daß die CPU bei ihm tatsächlich funktioniert hat.

Ob der Verkäufer seine Umsätze und Gewinne versteuert und aus welcher Quelle er die CPUs bezieht, ist eine andere Frage. Ich habe da so meine Vorstellungen aber das ist Spekulation...
 
Wie geschrieben, Verkäufer die sich nicht bis kaum melden , träge reagieren und die Belege , Rechnungen nicht geben haben dreck am stecken. Der Käufer kann nur über den Verkäufer die Garantie abwickeln , so steht es sogar bei den Herstellern , das eine Garantie nicht Übertragbar ist . Somit fällt doch das EU-Recht raus , könnte man ja seine ganze defekte Hardware ohne Probleme auf Ebay verkaufen. Ein Vertrag kam hier auch nicht zustanden da keinerlei Unterschriften getätigt wurden sind . Schreiben kann man vieles .
 
ich denke, wir sind alle keine " rechtsverdreher " , ( oder doch ? )
aber ich würde, wenn ich mir so ein Angebot anschau, schon mal das untenstehende lesen, und, bei dem text, würd ich niemals eine CPU kaufen, die grad mal 50, oder 60 € günstiger ist wie eine echt neue,( und in dem Falle sind das grad mal um die 10 % ) vom seriösen Händler, mit allem drum und dran
 
Gut , ich würde das auch nicht so kaufen ! Den Text kann man wie gesagt nachträglich hinzufügen .So was nennt man denn über den Tisch gezogen .
 
Memorie schrieb:
wenn ich , so wie wahrscheinlich dieser Verkäufer, keine Skrupel hätte, würd ich auch so CPS verkaufen, die ich vorher für billig Geld als " defekt " gekauft hab , da hab ich absolut nicht gegen irgendwelches Recht verstoßen.
doch
arglistige Täuschung und betrug.
Die Plattform ist dabei unerheblich.
KK_OC_KK schrieb:
Ein Vertrag kam hier auch nicht zustanden da keinerlei Unterschriften getätigt wurden sind .
unterschriften sind bei verträgen relativ egal - es gibt auch mündliche verträge. Sozialkunde/WiRe 8/9. klasse

@latiose88 600€ bei eBay Kleinanzeigen...mir würde nicht im traum einfallen etwas beim rechtsfreien portal kleinanzeigen für mehr wie 100€ zu kaufen...

der text des verkäufers ist übrigens ebenfalls falsch:
" Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer." eben nicht...
bei gewerblichen verkäufern haftet der händler, ergo ER SELBER und bei privatkäufen haftet das transportunternehmen, er muss bei 600€ also die versicherung erhöhen wenn er es verschickt.

und bei dem text, den er da geschrieben hat, handelt es sich glasklar um mindestens arglistige täuschung wenn hier defekte cpus verkauft.
wenn nicht sogar betrug, wenn er es mit noch jemandem betreibt ist es sogar bandenmäßiger betrug, für bis zu 10 jahre knast.

und fürs nächste mal, wenn geiz wieder geil ist: immer alles mit screenshots dokumentieren.
ich kaufe und verkaufe auch NUR über ebay und niemals über kleinanzeigen. kleinanzeigen nutzt nur die geiz is geil fraktion, weil man da ein paar euros spart, aber bei problemen stunden- & tagelang rumkaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
cool and silent schrieb:
Erstmal kann man das so machen. Langfrstig findet man irgendwann die Hardwarekomponentne nicht mehr, um das Win 7 System am laufen zu halten.
Könntest du mir genauer erklären wie du das meinst? Ein laufendes System verändert sich nicht „einfach so“ – von Defekten mal abgesehen, zumindest theoretisch könnte das System über Jahre stabil und ohne Neuinstallation laufen. Typische Austausch-Komponenten (GPU, RAM, Festplatten, etc.) erfordern keine Neuinstallation, und selbst wenn, solange die Treiber irgendwo verfügbar sind braucht es kein Internet. Wie sich das bei der CPU verhält weiß ich nicht aus eigener Erfahrung, vermutlich ist es egal solange es Bios-Updates für künftig kompatible Hardware gibt und Win7 vom Mainboard-Hersteller nicht stillgelegt wird. Übersehe ich irgendwas?

Wie sich herausgestellt hat war es hier wohl ein Kleinanzeigen-Kauf zwischen Privatpersonen, ich wäre vorsichtiger. Ob der TE hier nach drei Monaten immer noch Ansprüche hat kann ich nicht beurteilen, meine Annahme war, dass der Kauf in den letzten Tagen stattfand. Ich würde die CPU in einem Fachgeschäft testen lassen insofern es keine äußerlich sichtbaren Beschädigungen gibt, ob dem TE die CPU z.B. im Sockel „verrutscht“ oder ähnliches „passiert“ ist wird er wohl hoffentlich wissen.
 
Ätt Cruse
"
doch
arglistige Täuschung und betrug.
Die Plattform ist dabei unerheblich "

Was zu beweisen wäre, ich schrieb ja, wenn ich skrupellos wäre,
auch so ein Beispiel, " die Cpu hat bis zum Ausbau funktioniert, "
und dann das übliche bla bla bla,
würd ich nie kaufen, und wenn ja, dann nur in einem Forum von einem Forumsmitglied, der schon länger drin ist, und auch schon mehrere Artikel positiv verkauft hat,
 
SE. schrieb:
Könntest du mir genauer erklären wie du das meinst? Ein laufendes System verändert sich nicht „einfach so“ – von Defekten mal abgesehen, zumindest theoretisch könnte das System über Jahre stabil und ohne Neuinstallation laufen.

Es ist genau wie Du sagst, das Problem tritt erst auf, sobald irgendwelche Konfigurationsänderungen vorgenomen werden. Beispielsweise geht die Grafikkarte kaputt und die alte kann nicht mehr beschafft werden oder ein Softwarehersteller bringt eine neue Version heraus oder ein neues Peripheriegerät wird vom Hersteller nicht mehr für Windows 7 unterstützt. Ich habe es meistens in der Gegenrichtung erlebt, dass alte Hardware ein Update des Betriebssystems nicht mehr überlebt hat.

Ich will die Nutzung alter Betriebssysteme nicht prinzipiell verteufeln, beruflich habe ich noch mit alten XP Systemen zu tun und sogar Windows NT ist noch dabei. Es kann Spezialanwendungen geben, wo alte Rechner sinn machen. Als Heimanwender müss man sich das gut überlegen, ob es ein sinnvolles Motiv gibt. Oft steckt einfach irgendeine abstrakte Angst vor Windows "Schnüffelfunktionen" dahinter. Das meiste kann man ja abschalten.


SE. schrieb:
Wie sich herausgestellt hat war es hier wohl ein Kleinanzeigen-Kauf zwischen Privatpersonen, ich wäre vorsichtiger. Ob der TE hier nach drei Monaten immer noch Ansprüche hat kann ich nicht beurteilen, meine Annahme war, dass der Kauf in den letzten Tagen stattfand.

Genau genommen wollte der Verkäufer nur als Privatperson erscheinen. Das läuft so aber nicht, stattdessen kommt es darauf an, was er wirklich tut. In diesem Fall hat er Duzende von CPUs und hochwertigen 4TB SSDs verkauft, insbesondere auch eine Handvoll Exemplare des 3950X.

Das ist nicht mehr privat, und das lässt sich auch nicht durch Verträge (die übrigens keiner Unterschrift bedürfen) oder AGBs oder den Willen des Verkäufers ändern. Soweit die Theorie, in der Praxis werden solche Leute dem Käufer seine gesetzlich verankerten Rechte oft verweigern, die Frage ist dann, ob man 600 Euros hinterherklagt oder das ganze unter Lebenserfahrung abbucht.
 
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Akula schrieb:
Was wie läuft definiert das jeweilige Board und wenn vier Ranks entsprechend unterstützt werden ist es Quadchannel, kein Dualchannel. Nochmal, das sagt doch bereits der Name. Quad, vier. Dual, Zwei.
Du brauchst mich nicht wie ein Kind behandeln ... ich verstehe die Worte Dual und Quad. Aber keine Ahnung was du jetzt mit Quad-Channel willst. Begreifst du nicht dass bei dem Board nur Dual-Channel unterstützt wird?! Es ist ein Consumer Board und kein HEDT Board mit nem Threadripper. Und deine Aussage ist einfach falsch. Du kannst auf das Dual-Channel Board 4 Module stecken. Und das ganze läuft dann auch ganz normal im Dual-Channel Modus. Du hast 2 Channel (Kanäle), die besitzen jeweils 2 Slots. Wenn du alle 4 Slots bestückst, dann hat jeder Kanal halt 2 x 4GB = 8GB RAM. Und diese 16 GB RAM werden dann im Dual-Channel angesteuert, 8GB pro Kanal. Was ist daran so schwer zu verstehen?!
Ich glaube einfach du weißt nicht wie Dual-Channel überhaupt funktioniert - sonst würdest du hier keine Fehlinformationen verbeiten. Deine Aussage dass mit 4 Modulen kein Dual-Channel geht ist einfach falsch. Wäre toll wenn du nicht sowas hier verbeitest, es stimmt einfach nicht. Aber du willst es ja nicht einsehen und verstehen. Kannst gerne auch nochmal die Leute von der RAM OC Community fragen, da du mir scheinbar nicht glaubst ...
 
abcddcba schrieb:
Komplettzitat entfernt.

Du hast völlig recht. Absolut korrekt erklärt. Aber es gibt halt manche, die sind offenbar lernresistent, aus welchen Gründen auch immer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wow das artet ja hier ganz schön aus. Nun gut sobald die neue CPU da ist, dann getestet worden damit.

Nehmen wir mal an, es ist wirklich die CPU defekt. Weil dann die neue auf den System dann auch wirklich geht. Welche Option habe ich denn noch und welche ist die beste Option.
Ich könnte Paypal einschalten.
Denn wenn die CPU wirklich defekt ist, dann bringt es nichts sie ihm zu senden,weil er es ja dann wieder zurück sendet.
Dann erhalte ich kein einziges Geld zurück. Darum wollte ich ja sicher sein das die CPU wirklich defekt ist.
Denn dann kann es ja weiter gehen.
Ich habe somit nicht mehr so viele Optionen.
Paypal einschalten und hoffen das ich Gewinne
Wenn es scheitern sollte, selbst Verkauf mit erheblichen Verlusten.
Ihn anzeigen, allerdings habe ich sehr wenig Beweise, darum könnte die Anzeige fallen gelassen werden. Welche Option da wohl am besten ist, ich werde hier egal wie es weiter geht, wohl massiven Aufwand betreiben müssen, denn der Verkäufer wird sich streuben bis zum bitteren Ende. Darum wird das wohl ein langer harter Kampf werden.
 
latiose88 schrieb:
Wenn es scheitern sollte, selbst Verkauf mit erheblichen Verlusten.

Dieser Teil will mir irgendwie nicht in den Kopf. Wie kommt man denn auf die Idee, defekte CPUs zu verkaufen, die dann als Fälschungen (Heatspreader) oder defekte CPUs wieder im Umlauf landen und der nächste arglose Käufer schaut in die Röhre? Genauso gut kann man sich irgendwo offensichtlich geklaute Fahrräder zum Schnäppchenpreis kaufen und dann ärgern, dass das eigene Fahrrad wieder geklaut wird.

Es gibt genau zwei saubere Vorgehensweisen

1. Den Verlust unter Lebenserfahrung verbuchen

2. Beweise für die gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers sicherstellen;; Rücktritt vom Kauf erklären und die CPU zurücksenden; den Verkäufer zur Erstattung des Kaufpreises mit Fristsetzung auffordern (Postweg, Einschreiben) und nach Verstreichen der Frist zum Anwalt (kostet erstmal Geld) oder aufgeben.

Paypal wird nach drei Monaten nicht mehr helfen, fürchte ich. Du kannst ja mal in den AGB nachschauen, ob sie nach so langer Zeit noch aktiv werden.
 
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Nicht wenn ich die CPU als defekte verkaufe. Also expleziet schreibe das sie defekt ist. Es gibt selbst dafür Käufer. Klar geht dann der Preis auf 200 - 250 € dann herunter, aber das ist sicher das ich sie bekommen könnte. Allerdings wird dies erst gemacht, wenn die anderen Optionen alle fehlgeschlagen sind.
Aber gut, das sehe ich ja dann hoffentlich bald ja schon.
 
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