cool and silent
Captain
- Registriert
- Jan. 2018
- Beiträge
- 4.014
Das geht jetzt schon in Richtung Erpressung / Nötigung. Mindestens macht es Dich so eine Aktion als Zeugen höchst unglaubwürdig, wenn die Gegenpartei das so vorträgt, wie es sich ereignet hat.
Anzeigen kann man streng betrachtet nicht zurücknehmen, nur den Antrag auf Strafverfolgung.
Der Fragesteller steckt hier eine bunte Mischung aus alter und gebrauchter Hardware zusammen, wie will er überhaupt wissen, was da defekt ist oder miteinander inkompatibel. Soviel mal nebenbei bemerkt zum technischen Hintergrund, der im vorliegenden Fall eine Anzeige wegen Betruges bereits ausschließt.
Nach Deiner Logik könnte man ja mal auf Verdacht jeden Händler anzeigen, der einem eine defekte Sache verkauft hat. Völlig absurd. Ich habe letzte Woche Bier gekauft, welches über's Haltbarkeitsdatum war und nicht mehr geschmeckt hat. Strafanzeige gegen den Supermarkt? Das passiert dort tatsächlich immer mal wieder...
Anzeigen kann man streng betrachtet nicht zurücknehmen, nur den Antrag auf Strafverfolgung.
Der Fragesteller steckt hier eine bunte Mischung aus alter und gebrauchter Hardware zusammen, wie will er überhaupt wissen, was da defekt ist oder miteinander inkompatibel. Soviel mal nebenbei bemerkt zum technischen Hintergrund, der im vorliegenden Fall eine Anzeige wegen Betruges bereits ausschließt.
Nach Deiner Logik könnte man ja mal auf Verdacht jeden Händler anzeigen, der einem eine defekte Sache verkauft hat. Völlig absurd. Ich habe letzte Woche Bier gekauft, welches über's Haltbarkeitsdatum war und nicht mehr geschmeckt hat. Strafanzeige gegen den Supermarkt? Das passiert dort tatsächlich immer mal wieder...