k4sch3 - ich liebe solche absolut sinnlosen Kommentare. Mittlerweile sollte auch der letzte kapiert haben das weder Samsung noch Lg noch sonstwer die bestehenden Gesetze machen sondern der Staat oder die EU.
Die juristische Lage ist eindeutig - der Hersteller ist Beweispflichtig das ein Root für den Schaden ausschlaggebend war.
Ein gebrochenes Display was aufgrund mangelhafter Verarbeitung gesprungen ist muss dennoch im Rahmen der Garantie repariert/ausgetauscht werden.
Die juristische Lage ist eindeutig - der Hersteller ist Beweispflichtig das ein Root für den Schaden ausschlaggebend war.
Ein gebrochenes Display was aufgrund mangelhafter Verarbeitung gesprungen ist muss dennoch im Rahmen der Garantie repariert/ausgetauscht werden.