Leider schafft es ein Großteil der Leute nicht, Garantie und Gewährleistung auseinander zu halten:
Gesetzliche Gewährleistung:
.) Deckt sämtliche Mängel ab, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren, aber erste später erkannt wurden
.) Betrifft nur den Verkäufer, falls dieser eine Firma ist
.) Trifft nur zu, wenn es sich beim Käufer um eine Privatperson handelt
.) Hat eine Laufzeit von 24 Monaten, wobei nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass das Gerät schon bei der Auslierung defekt war.
.) Ist gesetzlich vorgeschrieben und man kann auch im Vorheinein nicht darauf verzichten
Nicht abgedeckt werden Mängel wenn:
.) Diese erst nach der Lieferung auftreten auch innerhalb der ersten 6 Monate
.) Es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt
.) Es sich beim Käufer um eine Firma handelt
.) Diese erst später als 24 Monate nach dem Kauf erkannt werden
Garantie:
.) Ist eine freiwillige Vereinbarung
.) Wird üblicherweise vom Hersteller gegeben (Herstellergarantie), kann aber auch vom Verkäufer erfolgen (Händlergarantie)
.) Deckt überlicherweise auch Mängel ab, die erst während der Benutzung entstehen.
.) Die Fristen und Bedingungen sind frei wählbar. Hier kann der Hersteller/Händler sämtliche Bedingungen wie ein Verbot der Flashens, Öffnen des Gehäuses bei PCs, ausgenommen Verschleißteile, Garantieannahme nur von offiziellen Händlern, Ausschlussgründe bei Eigenverschulden (z.B. Notebook fallen gelassen) etc.
Beispiel Glühbirne:
.) Wenn man eine Glühbirne auf Vorrat kauft, und diese nach bis zu 6 Monaten reinschraubt, so ist das ein Gewährleistungsfall, wenn diese nicht funktioniert.
.) Nach mehr als 6 Monaten muss man beweisen, dass diese schon beim Kauf defekt war, was je nach Fehlerart mehr oder weniger schwierig wird.
.) Funktioniert die Glühbirne einwandfrei, brennt aber nach 3 Monaten durch, so ist das KEINE Gewährleistung.
Beispiel Smartphone:
.) Softwarefehler mit der orginalen Firmware können innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht werden, da bei einem Softwarefehler es ziemlich eindeutig bewiesen werden kann, dass dieser vorher schon vorhanden war.
.) Softwarefehler bei anderer Firmware werden nicht abgedeckt, da der Händler diese Firmware in der Regel nicht an den Kunden verkauft hat.
.) Hardwarefehler mehr als 6 Monate nach Auslieferung werden dann abgedeckt, wenn diese schon bei Auslieferung vorhanden waren. Nach 6 Monaten fällt das sehr schwer zu beweisen und ist auch stark unglaubwürdig.
.) Bei Hardwarefehlern bis zu 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass das Gerät problemlos funktioniert hat. Dies kann z.B. erfolgen, wenn der Benutzer in der Fehlerbeschreibung angegeben hat, dass das Gerät bis vor einer Woche noch funktioniert hat. Weiters kann z.B. festgestellt werden, ob der Benutzer das Gerät schon verwendet hat z.B. Kontakte eingespeichert hat.
.) Befindet sich eine andere Firmware auf dem Gerät, so ist das bereits eine Beweis dafür, dass das Gerät schon funktioniert hat und man wird sich schwer tun z.B. einen Totalausfall als Gewährleistung zu reklamieren, da das Gerät beim Flashen ja noch funktioniert haben muss
Weiters muss bei einer gerooteten Firmware geklärt werden, ob der Fehler durch die neue Firmware entstanden ist oder nicht. Hierfür ist es meistens notwendig die originale Firmware wieder aufzuspielen, was in den meisten Fällen dazu führt, dass alle Daten weg sind. Stellt sich dann heraus, dass das Gerät mit originaler Firmware wieder funktioniert, handelt es sich nicht um eine Gewährleistung (und in den meisten Fällen auch um keine Garantie) und die Reperaturarbeiten können in Rechnung gestellt werden.
Es steht natürlich jedem Hersteller (und auch Händler) offen in seinen Garantiebedingungen das Flashen von Handys zu erlauben. Genauso ist es ihm gestattet dieses zu verbieten, jedoch in einzelnen Fällen die Reparatur auf Kulanz durchzuführen, wenn die Kosten der Analyse und Streitereien die Kosten der Reperatur übersteigen. Dass das diverse Subfirmen anders handhaben kann gut möglich sein.
Gesetzliche Gewährleistung:
.) Deckt sämtliche Mängel ab, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren, aber erste später erkannt wurden
.) Betrifft nur den Verkäufer, falls dieser eine Firma ist
.) Trifft nur zu, wenn es sich beim Käufer um eine Privatperson handelt
.) Hat eine Laufzeit von 24 Monaten, wobei nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass das Gerät schon bei der Auslierung defekt war.
.) Ist gesetzlich vorgeschrieben und man kann auch im Vorheinein nicht darauf verzichten
Nicht abgedeckt werden Mängel wenn:
.) Diese erst nach der Lieferung auftreten auch innerhalb der ersten 6 Monate
.) Es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt
.) Es sich beim Käufer um eine Firma handelt
.) Diese erst später als 24 Monate nach dem Kauf erkannt werden
Garantie:
.) Ist eine freiwillige Vereinbarung
.) Wird üblicherweise vom Hersteller gegeben (Herstellergarantie), kann aber auch vom Verkäufer erfolgen (Händlergarantie)
.) Deckt überlicherweise auch Mängel ab, die erst während der Benutzung entstehen.
.) Die Fristen und Bedingungen sind frei wählbar. Hier kann der Hersteller/Händler sämtliche Bedingungen wie ein Verbot der Flashens, Öffnen des Gehäuses bei PCs, ausgenommen Verschleißteile, Garantieannahme nur von offiziellen Händlern, Ausschlussgründe bei Eigenverschulden (z.B. Notebook fallen gelassen) etc.
Beispiel Glühbirne:
.) Wenn man eine Glühbirne auf Vorrat kauft, und diese nach bis zu 6 Monaten reinschraubt, so ist das ein Gewährleistungsfall, wenn diese nicht funktioniert.
.) Nach mehr als 6 Monaten muss man beweisen, dass diese schon beim Kauf defekt war, was je nach Fehlerart mehr oder weniger schwierig wird.
.) Funktioniert die Glühbirne einwandfrei, brennt aber nach 3 Monaten durch, so ist das KEINE Gewährleistung.
Beispiel Smartphone:
.) Softwarefehler mit der orginalen Firmware können innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht werden, da bei einem Softwarefehler es ziemlich eindeutig bewiesen werden kann, dass dieser vorher schon vorhanden war.
.) Softwarefehler bei anderer Firmware werden nicht abgedeckt, da der Händler diese Firmware in der Regel nicht an den Kunden verkauft hat.
.) Hardwarefehler mehr als 6 Monate nach Auslieferung werden dann abgedeckt, wenn diese schon bei Auslieferung vorhanden waren. Nach 6 Monaten fällt das sehr schwer zu beweisen und ist auch stark unglaubwürdig.
.) Bei Hardwarefehlern bis zu 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass das Gerät problemlos funktioniert hat. Dies kann z.B. erfolgen, wenn der Benutzer in der Fehlerbeschreibung angegeben hat, dass das Gerät bis vor einer Woche noch funktioniert hat. Weiters kann z.B. festgestellt werden, ob der Benutzer das Gerät schon verwendet hat z.B. Kontakte eingespeichert hat.
.) Befindet sich eine andere Firmware auf dem Gerät, so ist das bereits eine Beweis dafür, dass das Gerät schon funktioniert hat und man wird sich schwer tun z.B. einen Totalausfall als Gewährleistung zu reklamieren, da das Gerät beim Flashen ja noch funktioniert haben muss
Weiters muss bei einer gerooteten Firmware geklärt werden, ob der Fehler durch die neue Firmware entstanden ist oder nicht. Hierfür ist es meistens notwendig die originale Firmware wieder aufzuspielen, was in den meisten Fällen dazu führt, dass alle Daten weg sind. Stellt sich dann heraus, dass das Gerät mit originaler Firmware wieder funktioniert, handelt es sich nicht um eine Gewährleistung (und in den meisten Fällen auch um keine Garantie) und die Reperaturarbeiten können in Rechnung gestellt werden.
Es steht natürlich jedem Hersteller (und auch Händler) offen in seinen Garantiebedingungen das Flashen von Handys zu erlauben. Genauso ist es ihm gestattet dieses zu verbieten, jedoch in einzelnen Fällen die Reparatur auf Kulanz durchzuführen, wenn die Kosten der Analyse und Streitereien die Kosten der Reperatur übersteigen. Dass das diverse Subfirmen anders handhaben kann gut möglich sein.