Gewährleistung Zeitwertgutschrift

K

kurz-pc

Gast
Hallo,

hab da mal eine Frage zur Gewährleistung.

Ich habe am 25.03.2010 ein ITX Intel Atom Bord gekauft.
Diese ist nun im Dezember 2011 defekt gegangen. (On Bord Lan Defekt)

Hab es nun zu meinen Händler eingeschickt. Diese hat es dann ein paar Tage später weiter geschickt zum Hersteller.


Nun schreibt mir der Händler dass er mir nur einen Gutschrift anbieten kann, da eine Reparatur bzw. ein Austausch nicht mehr möglich war.

Ich würde 28,03 EUR bekommen. Als ich 2010 da Bord gekauft hatte hat es 67,90 Euro + Versand gekostet.

Nun frage ich mich ob das OK ist. Müsste nicht der Händler mir den kompletten Kaufpreis oder aber ein gleichwertiges Bord anbieten?

Das Bord ist ja noch in der Gewährleistung. Somit ist das ganze ja ein Gewährleistung Fall und kein Hersteller Garantie Fall oder?

Was denkt Ihr?

Gruß kurz-pc
 
Leider falsch was du gerade erzählst....dein erster Link hat etwas mit dem Widerrufsrecht zu tun.

Grds. müsste vorher geklärt werden, ob hier ein Gewährleistungfall vorliegt, denn nach den sechs Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht!

Im Garantiefall hättest du dich an den Hersteller wenden müssen.

Auch ist Zeitwert rechtens...

Wenn du damit nicht einverstanden bist, hole den Artikel zurück vom Händler und schau nach ob der Hersteller eine Garantieabwicklung über den Endkunden zulässt....
 
Dein Link passt wieder nicht.

Hier geht es um eine Ersatzlieferung und da ist Nutzwert nicht rechtens.

Sonst ist Nutzwert rechtens.
 
Hä?
Zitat: "Eine Verbraucherin hatte im Sommer 2002 bei der Beklagten, einem Versandhandelsunternehmen, ein "Herd-Set" zum Preis von 524,90 € gekauft. Im Januar 2004 stellte die Kundin fest, dass sich die Emailleschicht im Backofen abgelöst hatte"
==> Defekt
Lies mal die Texte.
 
Solange der Käufer hier nicht nachweist, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat, kann er gegenüber dem Verkäufer überhaupt nichts geltend machen.

Alleine das Annehmen und Weiterleiten an den Hersteller dürfte noch kein Anerkenntnis eines Anspruches durch den Verkäufer darstellen.
 
@miac

Du solltest anfangen die Texte zu lesen....
" Da eine Reparatur des Gerätes nicht möglich war, tauschte die Beklagte den Backofen aus. Für die Nutzung des ursprünglich gelieferten Gerätes verlangte sie rund 70 €, die die Käuferin entrichtete."
Ersatzlieferung und da darf kein Nutzwert abgezogen werden!
 
@Ribery88
Mann Mann Mann,

ich hatte doch extra geschrieben, er soll nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern auf eine Ersatzlieferung bestehen, oder aber den Kaufpreis in voller Höhe erstatten lassen. Zweiteres läßt den Verkäufer die Wahl.

Dein Zitat impliziert, daß die Käuferin die 70€ bezahlen mußte. Das hat Sie aber letztendlich nicht.
 
Du weißt schon dass der Kunde in der Beweispflicht ist?
Im Moment kann man nicht davon ausgehen, dass der TE einen Gewährleistungsfall hat, somit auch keine Ansprüche gegen den Händler!

Außerdem wollte ich dir nur sagen, dass Nutzwert rechtens ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribbery88 welche Beweise brauchst du alles?

Ich würde 28,03 EUR bekommen.

Er hats an den Händler geschickt, daher Gewährleistung.
Wäre es Garantie, hätte er es ja an den Hersteller schicken müssen (siehe zahlreiche Beiträge von dir dazu).

Der Händler erkennt den Fehler an, in dem er ihn Zeitwertgutschrift gewährt und damit hat der Kunde die üblichen Ansprüche aus der Gewährleistung.

Außerdem wollte ich dir nur sagen, dass Nutzwert rechtens ist.

Richtig. Allerdings bei der Höhe bin ich mir nicht sicher.
 
Ich habe gesagt, wenn du die Garantie in Anspruch nehmen wolltest, hättest du dich direkt an den Hersteller wenden müssen.

Natürlich kannst du auch die Garantie über den Händler abwickeln (Ansprüche aus der Garantie hast du aber nicht gegen den Händler!!), nur halt mit dem Risiko dass der Händler, dem Kunde nur eine Gutschrift mit Nutzwert anbietet, weil die Rahmenverträge mit dem Distributor dies vorsieht und nicht weil es sich, um einen Gewährleistungsfall handelt, dies kann man nur wissen, wenn man auch wirklich die Verträge vom Händler mit dem Distributor kennt....

Somit kommen wir zu meinem ersten Post Garantie=Hersteller und hoffen dass der Hersteller eine Abwicklung für den Endkunden anbietet
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben