Hallo zusammen,
folgende Situation: Person A hat sich ein E-Bike bei einem großen Händler gekauft. Nach einem Monat stellt sich heraus, dass das Akkuschloss defekt ist und sich der Akku nicht entfernen lässt. Das E-Bike kann prinzipiell weiterhin genutzt werden, geladen wird der Akku direkt im Bike.
A wendet sich an den Händler (mit eigener Werkstatt vor Ort) und bittet um Reparatur. Der Händler sagt nach kurzer Begutachtung, dass das Akkuschloss getauscht werden muss. Die eigentliche Reparatur soll zwar nicht aufwendig sein (laut eigener Aussage des Händlers vllt. 1-2 Stunden), allerdings hat der Händler aktuell ein hohes Supportaufkommen und teilt A mit, dass es insgesamt wohl 2-3 Wochen dauern wird (weil quasi noch soundso viele andere Kunden vorher dran sind, die dort ihre Räder zur Reparatur haben). Da das Rad ja noch fahrbereit ist, sagt der Händler, dass man es natürlich auch gerne bspw. einen Monat später nochmal bringen kann, allerdings wird man auch dann ähnlich 2-3 Wochen auf das Rad verzichten müssen.
Auf Nachfrage von A, warum es denn nicht möglich sei, zum Stand heute einen Termin bspw. für in 3 Wochen auszumachen (oder sogar auf kurzfristigen Rückruf, da A in näherer Entfernung zum Händler wohnt), an dem man das Rad dann morgens abgibt und es am gleichen oder spätestens nächsten Tag wieder mitnehmen kann, wird A nur gesagt, dass dies so nicht möglich sei und man in jeden Fall zwischen Abgabe und wieder Abholen die 2-3 Wochen warten muss.
Gibt es für A irgendeinen konkreten Anspruch auf eine Reparatur, die zeitnah nach Abgabe des Rades erfolgt, oder muss er sich mit der Aussage des Händlers abfinden und so lange auf sein Rad verzichten?
Viele Grüße
Anub1s
folgende Situation: Person A hat sich ein E-Bike bei einem großen Händler gekauft. Nach einem Monat stellt sich heraus, dass das Akkuschloss defekt ist und sich der Akku nicht entfernen lässt. Das E-Bike kann prinzipiell weiterhin genutzt werden, geladen wird der Akku direkt im Bike.
A wendet sich an den Händler (mit eigener Werkstatt vor Ort) und bittet um Reparatur. Der Händler sagt nach kurzer Begutachtung, dass das Akkuschloss getauscht werden muss. Die eigentliche Reparatur soll zwar nicht aufwendig sein (laut eigener Aussage des Händlers vllt. 1-2 Stunden), allerdings hat der Händler aktuell ein hohes Supportaufkommen und teilt A mit, dass es insgesamt wohl 2-3 Wochen dauern wird (weil quasi noch soundso viele andere Kunden vorher dran sind, die dort ihre Räder zur Reparatur haben). Da das Rad ja noch fahrbereit ist, sagt der Händler, dass man es natürlich auch gerne bspw. einen Monat später nochmal bringen kann, allerdings wird man auch dann ähnlich 2-3 Wochen auf das Rad verzichten müssen.
Auf Nachfrage von A, warum es denn nicht möglich sei, zum Stand heute einen Termin bspw. für in 3 Wochen auszumachen (oder sogar auf kurzfristigen Rückruf, da A in näherer Entfernung zum Händler wohnt), an dem man das Rad dann morgens abgibt und es am gleichen oder spätestens nächsten Tag wieder mitnehmen kann, wird A nur gesagt, dass dies so nicht möglich sei und man in jeden Fall zwischen Abgabe und wieder Abholen die 2-3 Wochen warten muss.
Gibt es für A irgendeinen konkreten Anspruch auf eine Reparatur, die zeitnah nach Abgabe des Rades erfolgt, oder muss er sich mit der Aussage des Händlers abfinden und so lange auf sein Rad verzichten?
Viele Grüße
Anub1s