Häschen
Admiral
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Bei Gewährleistung ( unter 6 monate ) haben Hersteller Siegel keine Bedeutung.
Dies steht auch im deutschen Gesetz
Dies steht auch im deutschen Gesetz
"Wenn er meint, der Käufer habe den Defekt verursacht, dann muss er das hieb- und stichfest beweisen. Die bloße Tatsache, dass ein Gerät schon einmal aufgeschraubt wurde, dürfte in aller Regel kein Beweis dafür sein, dass es gerade dadurch kaputtging. Aus diesem Grund verliert natürlich niemand seine Gewährleistungansprüche, wenn er einen Computer oder einen sonstigen Artikel aufschraubt, um zunächst einmal selbst das Innenleben zu inspizieren".
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
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