Wilhelm14
Fleet Admiral
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 23.625
1. Man darf also bei einem Antrag nur die 16 MBit Adressen aufführen und muss die 50 oder mehr MBit ausklammern, weil man sich als Gemeinde sonst ins eigene Fleisch schneidet?
2. Fragt man für die ganze Gemeinde ohne Adressliste an, guckt der Antragsprüfer per Netzkarte und lehnt ab, sobald er irgendwo 50 oder mehr MBit sieht?
Mich würde das Prozedere interessieren. Wenn adressgenau gefordert ist, müsste das ja bei Antragsablehnung für die ganze Gemeinde so rückgemeldet werden. "Abgelehnt, weil nicht adressgenau" oder ein ähnlicher Wortlaut.
2. Fragt man für die ganze Gemeinde ohne Adressliste an, guckt der Antragsprüfer per Netzkarte und lehnt ab, sobald er irgendwo 50 oder mehr MBit sieht?
Mich würde das Prozedere interessieren. Wenn adressgenau gefordert ist, müsste das ja bei Antragsablehnung für die ganze Gemeinde so rückgemeldet werden. "Abgelehnt, weil nicht adressgenau" oder ein ähnlicher Wortlaut.