News Mobilfunk auf Usedom: Telekom kommt wegen „Amtsschimmel“ nicht weiter

@ModellbahnerTT
Die Telekom sagt was anderes zum Richtfunk:
Moderner digitaler Richtfunk überwindet Distanzen von bis zu 80 Kilometern, und das bei Bandbreiten bis zu 100 Gigabit. "Das kommt schon ganz dicht an die Glasfaser heran", weiß Frank Stockmann. Gefunkt wird dabei auf hohen Frequenzen zwischen 4 GHz und 100 GHz. Grund: Mit solchen Frequenzen lassen sich zwar nicht, wie beispielsweise mit UKW, Hunderte von Kilometern überwinden. Dafür ermöglichen sie enorm hohe Bandbreiten.

Und noch ein Vorteil: Eine perfekt berechnete Richtfunkverbindung arbeitet praktisch störungsfrei. "Allenfalls bei extremsten Witterungsverhältnissen", so Experte Stockmann, kann es Ausfälle geben. Doch das passiert durchschnittlich pro Jahr weniger als eine halbe Stunde lang.
Quelle: https://www.telekom.com/de/blog/netz/artikel/richtfunk-anbindung-dettelbach-598770

P.S. Verbindungen werden heutzutage verschlüsselt.
 
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Forum-Fraggle schrieb:
Wenn das für Dich nicht offensichtlich ist, diskutiere ich lieber woanders.
Das ist natürlich nicht offensichtlich für mich, ich kenne Dich ja schließlich nicht. Und diskutieren müssen wir das auch nicht, es ist eine einfache Frage. Und das ist auch keine Frage zwischen Dir und mir sondern eine Frage des Kontext, gehört also zu dem was Du uns allen hier mitgeteilt hast.
Ergänzung ()

Forum-Fraggle schrieb:
Er taut gerade, das ist klar, Dir sollte aber schon bewußt sein, daß er immer noch anders ist. Oder wann hast Du die letzte Methanblase im Boden bei uns gesehen?
Aber es ging doch bisher bisher nicht um die Beschaffenheit des Bodens sondern um den Frost vor dem das Kabel geschützt werden soll...
 
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dasbene schrieb:
Was ist daran schikanös wenn auch noch angeboten wird Mehrkosten zu übernehmen. Das wird ja auch nicht zum Spaß gemacht.
Das dass wegen andere gesetzlicher Vorgaben nicht so einfach ist, ist mir klar zeigt aber den guten Willen der öffentlichen Stelle.

@Nero1 ich stimme dir zu dass das mist ist mit solchen Ausschreibungen, es gibt aber kaum bessere Möglichkeiten. Anders herum wird sich dann gleich über Verschwendung gejammer (sowohl zu Recht als auch in einigen Fällen zu unrecht) uns ggf. Korruption und Vetternwirtschaft begünstigt.
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber Dein Beitrag wirkt auf mich so, dass Dir die berufliche Praxis beim Thema Mobilfunkausbau fehlt. Ja, aus der Sicht eines Bürgermeisters mag es verwundern, wenn die Telekom nicht bereit ist, sich auch gegen Erstattung der Mehrkosten auf die geforderte Verlegetiefe einzulassen.

Es sagt aber mehr über die Ichbezogenheit des Bürgermeisters als die der Telekom aus. Es gibt bundesweite Richtlinien, für die die Telekom (auch Vodafone und die regionalen Telekoms mit eigener Infrastruktur) lange hat kämpfen müssen, um der BNetzA und dem Wirtschaftsministerium Ausbauzusagen zuzusichern. Um dies zu vertretbaren Kosten und Fristen zu verwirklichen, müssen sich alle Telekom-Betreiber auf dieses Fundament verlassen können, um anschließend die entsprechenden Prozesse, Beschaffungen, Schulungen, qualitätssichernden Maßnahmen, usw. umsetzen zu können.

Werden diese Prozesse torpediert, gerät nicht nur die Baustelle in Rügen, sondern alle Baustellen in Gefahr, frist- und kostengemäß verwirklicht werden zu können. Ich habe mich 5 Jahre als Projektleiter mit Glasfaserausbau auseinandersetzen müssen und weiß, wovon ich rede. Hinzu käme, dass dann Dämme brechen würden. Was würde die Nachbargemeinde daran hindern, 1,20 m Tiefe zu fordern, die übernächste Verlegung auf Masten, usw.? Das ließe sich alles sicherlich bewerkstelligen. Aber der Mehraufwand an Kosten, Zeit und weiterem wäre auch angesichts feststehender Tarife für die Fremdnutzung von Glasfasern für die Telekom (und auch die BNetzA sowie das BWA) inakzeptbelß

Wenn es Deutschland ernst meint mit dem Ausbau, dann muss das Top-Down-Prinzip gelten („Bundesrecht bricht Landesrecht“,...). Zumindest muss eine Kommune beweisen, dass es unumgängliche Sachzwänge (und nicht einfach nur „gute Gründe“) gibt, vom bundesweit festgelegten Standard abzuweichen. Ich erkenne nicht, dass dies hier geschehen ist, wohl aber, dass die Telekom ihre Verpflichtung zum schnellen und kostengünstigen Ausbau nachzukommen bereit ist.
 
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tho_schmitz schrieb:
(...)
Wenn es Deutschland ernst meint mit dem Ausbau, dann muss das Top-Down-Prinzip gelten („Bundesrecht bricht Landesrecht“,...). Zumindest muss eine Kommune beweisen, dass es unumgängliche Sachzwänge (und nicht einfach nur „gute Gründe“) gibt, vom bundesweit festgelegten Standard abzuweichen. Ich erkenne nicht, dass dies hier geschehen ist, wohl aber, dass die Telekom ihre Verpflichtung zum schnellen und kostengünstigen Ausbau nachzukommen bereit ist.
Mich würde interessieren woher Du die Informationen für so eine Bewertung hast. Im Beitrag steht nicht wie genau die Trasse sich zusammensetzt. Fahrbahn, Gehweg, Radweg, außerhalb des Straßenkörpers, fiskalische Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung,...? Oder wie sich der Aufbau der Flächen in Ober- und Unterbau gestaltet? Ohne diese Angaben ist der Sachverhalt nicht zu bewerten.

Ich persönlich halte es für ziemlich abwegig, dass Beamte vorsätzlich gegen geltendes Recht handeln, nur um die Telekom zu ärgern. Wenn dies der Fall wäre, wäre es für die Telekom mit ihren Hausjuristen wohl ein Leichtes gewesen einen solchen rechtswidrigen Bescheid zu pulverisieren. Wozu dann die öffentliche Stimmungsmache ohne konkretere Angaben?

Offensichtlich enthält der Bescheid m. E. eine gewisse Substanz die der Telekom nicht schmeckt.
 
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Binalog schrieb:
Vielen Dank für Deinen fairen Beitrag. Ich räume ein: aus dem Artikel ergeben sich nicht alle Informationen, die mich zu meiner Antwort trieben.

Aber.

Zum Einen sprechen alle von Dir genannten Aspekte möglicherweise für die Notwendigkeit einer geänderten Trassenführung (wobei eine Änderung auch in der Horizontalen in Frage käme und auch bevorzugt wird bei solchen Projekten). Zum Anderen treten alle diese Aspekte nicht nur exklusiv in Rügen, sondern im gesamten Bundesgebiet als Herausforderung auf und sind im Prozess der Vorschriftenbildung auf Bundesebene berücksichtigt worden. Anders formuliert: die offenen Punkte (falls diese denn tatsächlich vorliegen) wären für mich nicht Grund für eine pauschale Forderung nach 1 m Bautiefe im gesamten Bereich der Kommune.

Dass der Bürgermeister (der übrigens kein Beamter ist) vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt, habe ich nicht behauptet. In der Tat wurde zu der juristischen Situation nichts geschrieben. Für mich ist aber ein Indiz, dass er nicht willens ist, von seiner Forderung zugunsten berechtigter übergeordneter Interessen zurückzustecken auch darin gegeben, dass er sich bisher nicht öffentlich zu den Gründen für das konsequente Festhalten an seiner Forderung geäußert hat. Auch auf der Website der Gemeinde findet sich dazu - nichts. Die Telekom hat hingegen klar gemacht, dass sie die Anbindung des Funkmastes eben per RiFu ermöglicht, also eine Verwirklichung will.

Letzten Endes werden sich immer Gründe finden lassen, das Bürgermeister oder lokale Behörden (z.B. untere Naturschutzbehörden) Auflagen erlassen, die solche Projekte zum Stoppen bringen oder Kosten und Dauer in unangemessene Höhen treiben. Diese Logik fortgeschrieben würde bedeuten, dass es keinen Grund mehr gibt für Regelungen auf Bundesebene. In der Folge würden alle überregionalen Infrastrukturprojekte in Frage gestellt werden müssen, denn welcher private Investor würde schon bereit sein, solche Risiken zu den von der BNetzA vorgegebenen Tarifen einzugehen?

Doch, auch ohne detaillierte Kenntnis oder Antwort auf die von Dir genannten Fragen bleibe ich daher bei meinem Standpunkt.
 
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Das ist doch Mal eine wunderbare Diskussion. Man nehme eine reisserische Überschrift und verfasse einen Artikel, dem es an ausreichend Inhalt fehlt um den Sachverhalt abschließend zu beurteilen.
Beide Lager füllen nun diese Lücken mit immer skurrileren Annahmen, die den rechtlichen Kompass jeweils in ihre Richtung ausschlagen lassen soll.
Bleibt spannend wie es ausgehen wird. Ich schätze wir werden uns ewig im Kreis drehen - das ist aber nur ne vage Vermutung...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Bürgermeister hat keine Einwände er wollte sogar selbst buddeln 🙂
Der Landkreis hat Einwände.

Wäre schön wenn ein Pressevertreter mal versuchen würde ein Statement zu bekommen bekommen.
(vom Landrat)
 
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